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Spricht was gegen 98H statt 95V bei vmax = 205?

Themenstarteram 18. Oktober 2017 um 14:57

Hallo,

mein S-Max mit 163 PS von 2014 ist im Schein mit 215/60R16 95V angegeben, vmax ist aber nur 205 km/h.

Im COC stehen auch die 17-Zöller mit 98V und ganz hinten unter wahlweise Bereifung auch die 18er mit 98V, die 16er wie im Schein mit 95V und zusätzlich die 16er mit 95Q M+S (vermutlich nur mit Aufkleber).

Nun sind sehr wenige günstige V-Reifen in 16 Zoll verfügbar. Spricht was dagegen, einen 98H oder 99H zu nehmen? Ab 2009 oder so gibt es ja keinen generellen Aufschlag auf vmax mehr. Und ein Aufschlag wegen Last entfällt bei dem höheren Lastindex vermutlich auch, so dass kein Aufkleber notwendig wird?

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19 Antworten

So wie von Dir geplant, ist alles ok.

Zitat:

@kaskode schrieb am 18. Oktober 2017 um 16:57:49 Uhr:

Ab 2009 oder so gibt es ja keinen generellen Aufschlag auf vmax mehr.

Wann hat dein S-Max EG-Typgenehmigung erhalten? Vor oder nach 1.Mai 2009?

Im Fahrzeugschein sollte Datum unter 6. stehen...

generell hast du recht - aber versuche das mal einem bei einer Polizeikontrolle zu erklären Ich hatte vor 2 Jahren anlässlich einer Kontrolle mit denen Ärger und habe den anschließenden Prozess verloren. Im Schein steht "Y" und die WR hatten nur "W" Lt. Schein Vmax 250 - also hätte W gereicht weil W bis 270 geht Begründung: da die Polizei nicht feststellen kann ob ich die elektronische Abregelung auf 250 habe muss ein Aufkleber ans Armaturenbrett. - ist halt blöde gelaufen.

- Auch ein Gutachter wird bei einem Unfall nur den Wert aus den Fahrzeugpapieren entnehmen und ins Gutachten rein schreiben -Verwendung unzulässiger Reifen - und schon hast du ein noch größeres Problem.

Ich empfehle daher den Aufkleber

Die Begründung verstehe ich nicht. Im Fhz. Schein steht Vmax 250 km/h. Die Reifen waren für 270 kmh zugelassen und trotzdem einen auf den Deckel bekommen??? Muss man den Schein bei Erhöhung der Vmax nicht mitändern?

Naja dann halt einfach einen Vmax Ankleber anbringen.

Zitat:

@FoFoGhiaMK1 schrieb am 18. Oktober 2017 um 17:49:16 Uhr:

Die Begründung verstehe ich nicht. Im Fhz. Schein steht Vmax 250 km/h. Die Reifen waren für 270 kmh zugelassen und trotzdem einen auf den Deckel bekommen??? Muss man den Schein bei Erhöhung der Vmax nicht mitändern?

Naja dann halt einfach einen Vmax Ankleber anbringen.

nein die Begründung war Y steht bei der Reifengröße - also muss bei weniger wie Y der Aufkleber 270 Km/h ans Armaturenbrett.

und nein: bei Änderung der Vmax muss keine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erfolgen

Themenstarteram 18. Oktober 2017 um 18:30

Meine Typgenehmigung ist von 2014. War das vielleicht bei RHM3 so, dass die Typgenehmigung von vor 2009 war?

Die rechtliche Situation in Deinem Fall ist eindeutig geregelt. Informationsdefizite der Kontrollinstanzen zu korrigieren, ist nicht die Aufgabe der betroffenen Verkehrsteilnehmer.

Zitat:

@kaskode schrieb am 18. Oktober 2017 um 16:57:49 Uhr:

[...]

Spricht was dagegen, einen 98H oder 99H zu nehmen? Ab 2009 oder so gibt es ja keinen generellen Aufschlag auf vmax mehr. Und ein Aufschlag wegen Last entfällt bei dem höheren Lastindex vermutlich auch, so dass kein Aufkleber notwendig wird?

Der Aufkleber ist auf jeden Fall notwendig!

Warum?

Du darfst nicht nur die mögliche Vmax betrachten, sondern musst auch bedenken, welche Vmax ein Fahrzeug bergab erreichen kann ---> ruckzuck werden aus max. 205 km/h 220 oder 230 km/h und schon reicht ein H-Reifen (bis 210 km/h) nicht mehr aus.

Nein, da muß nichts bedacht werden. Die Bereifung deckt die bbH ab und das ist ausreichend.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:46:13 Uhr:

Nein, da muß nichts bedacht werden. Die Bereifung deckt die bbH ab und das ist ausreichend.

Das ist so nicht richtig! Wenn H dann nur mit Vmax Aufkleber

am 19. Oktober 2017 um 8:01

Ist zulässig.

 

Hier stehst, Punkt 3 unter Ausnahmen.

 

https://www.adac.de/.../default.aspx

am 19. Oktober 2017 um 8:06

Zitat:

@RHM3 schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:52:17 Uhr:

Das ist so nicht richtig! Wenn H dann nur mit Vmax Aufkleber

Nein braucht keinen Aufkleber.

Zitat:

@Veni Vidi Vici! schrieb am 19. Oktober 2017 um 10:06:35 Uhr:

Zitat:

@RHM3 schrieb am 19. Oktober 2017 um 09:52:17 Uhr:

Das ist so nicht richtig! Wenn H dann nur mit Vmax Aufkleber

Nein braucht keinen Aufkleber.

Du scheinst meinen Beitrag oben nicht gelesen zu haben. Ich habe es als Gerichtsurteil, dass der Vmax Aufkleber Pflicht ist wenn der Geschwindigkeitsindex zwischen Fahrzeugschein und Bereifung nach unten abweicht - und es interessiert keinen was in der CoC steht und es interessiert auch keinen dass die Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein niedriger ist als der Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen - und es interessiert auch keinen wenn man zusätzlich eine akustische Geschwindigkeitswarnung eingestellt hat.

Leider gibt es hier im Forum sehr viel Halbwissen und Fehlinterpretationen

Wir hier in D sind mit absolut kleinkariertem Behördentum gestraft.

Die rechtliche Grundlage ist aber glasklar und unmissverständlich. Auch vor Gericht kann geltendes Recht nicht einfach ausgehebelt werden. Ich vermute ein Missverständnis...

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