Spiegelblinker
Hallo,
weiß einer, wie das Rechtlich aussieht, wenn man Spiegel mit Blinker (vom W210) nachrüstet, aber schon Seitenblinker hat?
Muß man dann die Seitenblinker still legen, oder darf man sie Parallel betreiben?
Hat von euch schon mal jemand erfahrung mit den Spiegelkappen mit Blinker für den W202 (siehe Anhang) gemacht? Sollen angeblich problemlos gegen die orginal Kappen zu ersetzen sein!
Gruß
Marc
12 Antworten
ich glaube die anderen muste dann abklemmen
bin mir aber nicht gans sicher
am besten fragst du mal beim tüv oder so nach
2 Blinker an der Seite dürfen nicht sein. Stilllegen kannst du auch nicht, da Beleuchtung die am Fz. dran ist auch Funktionieren muß. Am besten die Seitenblinker im Kotflügel ausbauen und nen Aufkleber über das Loch machen oder was auch immer.
Ich hab meine Blinker im Kotflügel zum Standlicht umfunktioniert. Dieses ist aber nicht im Sinne der STVO. Aber solange die mich nicht anhalten und mir das vorwerfen laß ich das so. Der TÜV trägt dieses auch nicht ein, da auf den Leuchten eine EG-Nummer ist, welche Aussagt das es sich um Blinker handelt. Jetzt könnte man in die Löcher Begrenzungsleuchten reinmachen. Dann müßte aber am Fahrzeugheck in gleicher Höhe auch Begrungsleuchten sein, was ich aber Optisch nicht wirklich toll finde.
Also wenn du die Seitenblinker stilllegst, müßen die für den TÜV halt wieder funktionieren. Und die Im Spiegel getauscht werden.
Mfg Klaus
Wer sich Spiegelblinker nachrüstet, der darf auch weiterhin die vorhandenen seitlichen Blinker benutzen. Das ist Fakt. Die STVO schreibt vor, daß seitliche Blinker vorhanden sein müssen, die bestimmte Eigenschaften erfüllen müssen, schreibt aber nicht vor, daß es nicht sogar zwei Stück sein dürfen. Tatsächlich wird das sogar vom TÜV als zus. Sicherheit angesehen, wenn die Blibker vorhanden bleiben. Einige Lieferwagen haben sogar ab Werk mehrere seitliche Blinker. Rein theoretisch schreibt die STVO noch nicht einmal vor, wieviele Blinker es insgesamt sein müssen, sondern nur von wo aus die zu sehen sein müssen. Damit würde sorgar ein Lichtband möglich sein. Soviel zur Theorie.
Nun zur Praxis:
Ich hab nun insgesamt drei W202 mit W210 Spiegelblinker nachgerüstet. Mein eigener hat keine seitl. Blinker, die anderen beiden schon. Der TÜV, obwohl darauf hingewiesen, hat das nicht bemängelt.
Gruß,
Khaki
Zitat:
Original geschrieben von MB-Klausi
Ich hab meine Blinker im Kotflügel zum Standlicht umfunktioniert. Dieses ist aber nicht im Sinne der STVO. Aber solange die mich nicht anhalten und mir das vorwerfen laß ich das so. Der TÜV trägt dieses auch nicht ein, da auf den Leuchten eine EG-Nummer ist, welche Aussagt das es sich um Blinker handelt. Jetzt könnte man in die Löcher Begrenzungsleuchten reinmachen. Dann müßte aber am Fahrzeugheck in gleicher Höhe auch Begrungsleuchten sein, was ich aber Optisch nicht wirklich toll finde.
Mfg Klaus
Heiss!
Geile Idee! Passt sicher klasse zu den US-Style Rückleuchten.
Seitenblinker zu Standlicht umfunktionieren finde ich bombe!!!!
Thema:
Erlaubt sind grundsätzlich 3 Blinkpunkte pro seite. Habe aber schon Ford Focus'e gesehen die Seitenblinker (iiiieh, so drei-ecke) und SPiegelblinker hatten...
Aber wenn Seitenblinker und Spiegelblinker zusammen blinken...naja...ich weiss nicht. Wollte meine Seitenblinkis auch abklemmen.
Standlicht!!!!! 😉
gruss d.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Khaki
Wer sich Spiegelblinker nachrüstet, der darf auch weiterhin die vorhandenen seitlichen Blinker benutzen. Das ist Fakt. Die STVO schreibt vor, daß seitliche Blinker vorhanden sein müssen, die bestimmte Eigenschaften erfüllen müssen, schreibt aber nicht vor, daß es nicht sogar zwei Stück sein dürfen. Tatsächlich wird das sogar vom TÜV als zus. Sicherheit angesehen, wenn die Blibker vorhanden bleiben. Einige Lieferwagen haben sogar ab Werk mehrere seitliche Blinker. Rein theoretisch schreibt die STVO noch nicht einmal vor, wieviele Blinker es insgesamt sein müssen, sondern nur von wo aus die zu sehen sein müssen. Damit würde sorgar ein Lichtband möglich sein. Soviel zur Theorie.
Nun zur Praxis:
Ich hab nun insgesamt drei W202 mit W210 Spiegelblinker nachgerüstet. Mein eigener hat keine seitl. Blinker, die anderen beiden schon. Der TÜV, obwohl darauf hingewiesen, hat das nicht bemängelt.Gruß,
Khaki
Hmmm. Ist das dann neu? Als ich mit meinem nachgefragt habe hat der gute man von der DEKRA gesagt das seitlich nur ein Blinker blinken darf, nachdem er dieses Nachgelesen hat bzw. mir vorgelesen hat. Das ist also mein Wissensstand. Vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden. Keine Ahnung.
Klaus
Ich hatte mich auch mal für einen Umbau in diese Richtung interessiert und habe mich dann auch mal beim TÜV schlau gemacht.
Den Prüfer den ich in der TÜV Stell Augsburg gefragt habe, gab mir als Auskunft das man praktisch so viele Blinker an sein Auto machen kann wie man will.
Einzig, sie müssen paarweise vorhanden sein, also einer links, einer rechts.
Somit, kann man die Standart Seitenblinker weiter in Funktion lassen und zusätzlich noch welche im Außenspiegel.
Selbst das entfernen der originalen Seitenblinker hat der TÜV Prüfer mir nicht Verboten, da diese ja durch die Spiegelblinker ersetzt werden und das Fahrzeug technisch in dem zustand ist, wie es Zugelassen wurde.
Darüber hinaus hat man, wenn man die originalen 210er Spiegel nutzt, ein E-Prüfzeichen und die Dinger haben eine allgemeine Betriebserlaubnis, da es sich ja um originale zugelassene Teile handelt. Da ist man auch rechtlich auf der Sicheren Seite....
Zitat:
Original geschrieben von E.D.
Ich hatte mich auch mal für einen Umbau in diese Richtung interessiert und habe mich dann auch mal beim TÜV schlau gemacht.
Den Prüfer den ich in der TÜV Stell Augsburg gefragt habe, gab mir als Auskunft das man praktisch so viele Blinker an sein Auto machen kann wie man will.
Einzig, sie müssen paarweise vorhanden sein, also einer links, einer rechts.
Somit, kann man die Standart Seitenblinker weiter in Funktion lassen und zusätzlich noch welche im Außenspiegel.
Selbst das entfernen der originalen Seitenblinker hat der TÜV Prüfer mir nicht Verboten, da diese ja durch die Spiegelblinker ersetzt werden und das Fahrzeug technisch in dem zustand ist, wie es Zugelassen wurde.
Darüber hinaus hat man, wenn man die originalen 210er Spiegel nutzt, ein E-Prüfzeichen und die Dinger haben eine allgemeine Betriebserlaubnis, da es sich ja um originale zugelassene Teile handelt. Da ist man auch rechtlich auf der Sicheren Seite....
Genau so sieht es aus und so steht es inhaltlich auch in der STVO. Ich hatte auch tatsächlich mal den entsprechenden Paragraphen. Wenn ich ihn wiederfinde, stelle ich ihn hier rein.
Gruß,
Khaki
Hi Leute!
Ich finde, Ihr macht Euch unnötig n Kopf darüber ob Seitenblinkis und Spiegelblinkis zusammen Tüv-gerecht sind oder nicht!.
1. Es kann nach gesundem Menschenverstand doch nicht verkehrsgefährden sein, wenn SeitenB uns SpiegelB gemeinsam blinken beim Abbiegen. Das ist doch Schwachsinn, wenn der Tüv'ler das verbietet. Vorausgesetzt, er merkt das(dass SeitenB und SpiegelB vorhanden sind).
2. Auch wenn der tüv dazu (zu 1.) nein sagt(sehr unwahrscheinlich), dann kannste doch
a.) SeitenB abklemmen oder
b.) nur für den Tüv die alten Spiegel ohne Blinker dranpappen und so den Tüv "verarschen". Auch n Bulle merkt das nicht. Und wenn er es mekrt, erzählstde dem ein vom Pferd, von wegen Original bla bla. Die haben doch alle keine Ahnung
und
3. finde ich, viele hier im Forum machen sich sofort ins hemd "öööh, das darf man nicht, das ist nicht zulässig", mein Gott, Ihr habt doch keine Nuklearraketen unterm Arsch, die die Gegend verseuchen. Soooooooo gefährlich sind die Sachen auch nicht.
Also, nehmts gelassen und baut Euch ALLE die 210er Spiegel ran, die sind heiss UND (für alle nörgler jetzt🙂 dienen der Verkehrssicherheit!!!
Gruss d.
Re: Spiegelblinker
Zitat:
Original geschrieben von MidnightHorse
Hallo,
weiß einer, wie das Rechtlich aussieht, wenn man Spiegel mit Blinker (vom W210) nachrüstet, aber schon Seitenblinker hat?
Muß man dann die Seitenblinker still legen, oder darf man sie Parallel betreiben?Hat von euch schon mal jemand erfahrung mit den Spiegelkappen mit Blinker für den W202 (siehe Anhang) gemacht? Sollen angeblich problemlos gegen die orginal Kappen zu ersetzen sein!
Gruß
Marc
also ich hab die Spiegelblinker die du im anhang hast bei mir dran! es hat noch niemand etwas gesagt und ich war letzten monat auch erst beim tüv und hab ihn für 2 jahre bekommen! also macht euch net so eine platte.
und ein E Prüfzeichen ist ja nun auch net auf den gläsern!
ach und ja sie sind einfach zu montieren einfach die kabel an die jeweiligen blinker anschließen und dann die neuen spiegelkappe gegen die alte austauschen!
Zitat:
Original geschrieben von MercedesDeniz
Hi Leute!
Ich finde, Ihr macht Euch unnötig n Kopf darüber ob Seitenblinkis und Spiegelblinkis zusammen Tüv-gerecht sind oder nicht!.
1. Es kann nach gesundem Menschenverstand doch nicht verkehrsgefährden sein, wenn SeitenB uns SpiegelB gemeinsam blinken beim Abbiegen. Das ist doch Schwachsinn, wenn der Tüv'ler das verbietet. Vorausgesetzt, er merkt das(dass SeitenB und SpiegelB vorhanden sind).2. Auch wenn der tüv dazu (zu 1.) nein sagt(sehr unwahrscheinlich), dann kannste doch
a.) SeitenB abklemmen oder
b.) nur für den Tüv die alten Spiegel ohne Blinker dranpappen und so den Tüv "verarschen". Auch n Bulle merkt das nicht. Und wenn er es mekrt, erzählstde dem ein vom Pferd, von wegen Original bla bla. Die haben doch alle keine Ahnung
und
3. finde ich, viele hier im Forum machen sich sofort ins hemd "öööh, das darf man nicht, das ist nicht zulässig", mein Gott, Ihr habt doch keine Nuklearraketen unterm Arsch, die die Gegend verseuchen. Soooooooo gefährlich sind die Sachen auch nicht.
Also, nehmts gelassen und baut Euch ALLE die 210er Spiegel ran, die sind heiss UND (für alle nörgler jetzt🙂 dienen der Verkehrssicherheit!!!
Gruss d.
Täusch dich mal nicht, mit der Aussage das Polizisten keine Ahnung haben!
Es gibt auch Polizisten die ihre Autos tunen, ausserdem werden jetzt auch viele im Bereich Tuning geschult!
Also ganz so einfach is das nimmer die verarschen zu wollen!
Micha
Stimmt. Verarschen lassen sich nicht mehr soviele.
Darauf würde ich mich auch nicht verlassen.
In Sachen Spiegelblinker gilt aber dennoch:
E-Nummer vorhanden, also allgemeine Betriebserlaubnis vorhanden, dann dürfen sie auch am W202 montiert werden. Müssen nicht eingetragen werden. Seitliche Kotflügelbllinker können bestehen bleiben, müssen es aber nicht unbedingt. Verboten sind sie definitiv nicht.
Gruß,
Khaki
Zitat:
Original geschrieben von MW_1207
Täusch dich mal nicht, mit der Aussage das Polizisten keine Ahnung haben!
Es gibt auch Polizisten die ihre Autos tunen, ausserdem werden jetzt auch viele im Bereich Tuning geschult!
Also ganz so einfach is das nimmer die verarschen zu wollen!
Micha
Zitat:
Original geschrieben von Khaki
Stimmt. Verarschen lassen sich nicht mehr soviele.
Darauf würde ich mich auch nicht verlassen.
Ach wo! Hört doch auf. Bedenkt bitte auch, dass IHR EUCH NICHT VON BULLEN verarschen sollt. Seid Ihr Euch überhaupt bewusst, dass sie gar nicht so wetreichende Befugnisse, gerade im Strassenverkehr, haben, wie sie immer zu haben glauben? SOfern keine Gefahr im Verzuge ist, sind sie Verwaltungsbeamte, oder denen gleichgestellt!
Ich würd' jetzt gerne ein paar Sachen raushauen, aber das ist OT, daher lasse ich es jetzt.
Dennoch: Nahezu alle Bullen auf STreife haben KEIN PLAN vom oben genannten. Spezial-Bullen, die auf Tuning getrimmt sind, fahren eh in zivil rum, in Hannover zB 2 Bullen in einem geilen 1er Golf, dunkelgrün auf 13zoller, sehr heiss!, meistens mit roten Kennzeichen 😉 (an dieser Stelle: Na jungs, soo Undercover seid ihr auch nicht!)