Spiegel bei verengter Fahrbahn durch Baustelle vom Gegenverkehr gerammt

Hi zusammen,
ich hatte gerade eine ärgerliche Situation hier in Moers, Eurotec-Ring. Da ist die Fahrbahn durch eine Baustelle verengt und ich habe auf meiner Seite das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr". Da dort trotzdem genug Platz ist, passen da in der Regel auch 2 Autos durch. Vor allem, wenn man langsam fährt und jeder schön rechts, dann passt das. Da bin ich tolerant. Trotz Vorfahrt.

Heute aber kam mir ein ganzer Trott entgegen, der unbedingt durch musste. Ich verringerte meine Geschwindigkeit auf deutlich unter 20km/h, weil ich gesehen habe, wie sie alle hektisch hin- und herlenkten. Der letzte, ein grauer Hyundai, war leider zu weit "links" von sich aus. Ich befand mich zu der Zeit bereits in der Engstelle.

Er rammte letztendlich meinen Spiegel mit seinem. Ich hielt sofort an, stieg aus und schaute dem Hyundai hinterher, denn er fuhr einfach weiter :P. Dass er dass nicht bemerkt haben soll, bezweifel ich zwar, da sein Spiegel an der Scheibe durch den Aufprall angeklappt war und man sowas einfach hoert und bemerkt, aber nun gut...

Ich schaute mir dann meinen Spiegel an und konnte keinen offensichtlichen Schaden feststellen. Er war auch nur leicht angeklappt. Ich wartete noch kurz, ob der Hyundai wieder zurückkommt, aber das tat er leider nicht. Ich habe zwar nun zu Hause eine minimale Kratzspur gefunden, aber man muss wirklich schon 10cm rangehen, um das zu sehen. Aergerlich ist es trotzdem, aber viel mehr, weil der Fahrer nicht mal stehengeblieben ist. Solche Kratzer mache ich ja schon alleine genug rein. Da bin ich unkompliziert.

Meine Frage aber: wäre tatsächlich ein Schaden entstanden, verhält es sich dann so, dass jeder, wie gewohnt seinen eigenen Spiegel bezahlt oder aber durch die gegebene Vorfahrt ich den Schaden erstattet bekommen hätte?

Da es sich um ein Industriegebiet handelt und ich dieses Auto schon mehrmals dort gesehen habe, werde ich den Fahrer / die Fahrerin sicher noch mal zur Rede stellen, da ich das asozial finde. Eine Entschuldigung hätte mir ja ausgereicht. Kann ja mal passieren.

Danke schon mal.

M.f.G.
Andreas.

Beste Antwort im Thema

Wenn es noch einen unabhängigen Zeugen gibt, hilft auf alle Fälle, wenn der aussagt, dass du standest.
Stehend UND den Vorrang haben, könnte dich komplett schuldfrei stellen.

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Zitat:

@pico24229 schrieb am 27. Februar 2015 um 11:06:06 Uhr:


Ich glaube man bezahlt den gegnerischen Spiegel.
Das heißt also der mit dem teureren Spiegel hat den Vorteil 😁

nein. Man bezahlt den Schaden des Gegners anteilig und bekommt den eigenen Schaden ebenfalls anteilig erstattet.

Wenn der Gegner einen Schaden von 1.000.- € hat, zahlt man 500.- bei 50% Anteil. Wenn der eigene Schaden 10.- € beträgt, bekommt man im Gegenzug 5.- € erstattet. Nachteil und Vorteil gleichen sich also aus, wobei ein Fremdschaden von der Versicherung getragen wird.

OK. war mir nicht mehr 100% sicher. Hatte nämlcih vor ein paar jahren so eine Situation.

Zitat:

@debiler schrieb am 27. Februar 2015 um 09:19:38 Uhr:



Zitat:

@schipplock schrieb am 27. Februar 2015 um 09:17:27 Uhr:


auf was genau beziehst du dich?
Vielleicht auf seine Signatur...? 😉

Wenn Du nicht den Wortlaut des §1 der STVO kennen solltest, tut es mir leid, ich meinte mit "Ich,Ich,Ich" die allgemeine Stimmung auf unseren Strassen, es gibt viele VT, die sich über andere aufregen, selber nicht gerade besser sind. Wer sich persönlich angesprochen fühlt, da sage ich nur: "gebissene Hunde bellen". Vorbild Politik: Wer am lautesten dementiert, hat garantiert was zu verbergen..!

Ich sehe hier keine bellenden Hunde und auch niemanden, der sich ueber andere aufgeregt hat.

Da du keinen Bezug zu den Personen und Antworten herstellst, weiß ich leider noch immer nicht, wem du hier unbedingt das Wissen des 1. Paragraphen absprechen willst 🙂. Welchem Zweck das auch immer dienen soll.

Bis zu deiner Antwort war das Thema sehr sachlich.

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Zitat:

@ttru74 schrieb am 27. Februar 2015 um 13:55:03 Uhr:



Zitat:

@debiler schrieb am 27. Februar 2015 um 09:19:38 Uhr:


Vielleicht auf seine Signatur...? 😉

Wenn Du nicht den Wortlaut des §1 der STVO kennen solltest, tut es mir leid, ich meinte mit "Ich,Ich,Ich" die allgemeine Stimmung auf unseren Strassen, es gibt viele VT, die sich über andere aufregen, selber nicht gerade besser sind. Wer sich persönlich angesprochen fühlt, da sage ich nur: "gebissene Hunde bellen". Vorbild Politik: Wer am lautesten dementiert, hat garantiert was zu verbergen..!

Was willst du uns bezüglich der Fragestellung des TE´s damit sagen?

Wir kennen alle den §1, aber was hilft der uns weiter in der Situation, wenn es geknallt hat, wie hier passiert?

Zitat:

@digibär schrieb am 26. Februar 2015 um 18:43:00 Uhr:



Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 26. Februar 2015 um 18:12:58 Uhr:


Schuld 50/50
Das wiederum könnte ich nicht nachvollziehen. Wenn auf der Seite des TE das Schild „Vorrang gegenüber dem Gegenverkehr“ steht, müßte die andere Seite „Gegenvekehr hat Vorrang“ gezeigt bekommen. Dann dürften die nur in die Engstelle einfahren, wenn eine Gefährdung der Vorrang habenden Richtung ausgeschlossen ist.

War bei mir allerdings auch so. Ich hatte Vorrang und der Trollo fuhr mir das Spiegelglas kaputt. Hab mir für 15 Euro bei Ama*on ein neues besorgt und das eingebaut, eine Erstattung gab's bei der Versicherung nicht.

Ist scheiße, aber leider gängige Praxis.

cheerio

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