Spiegel bei verengter Fahrbahn durch Baustelle vom Gegenverkehr gerammt

Hi zusammen,
ich hatte gerade eine ärgerliche Situation hier in Moers, Eurotec-Ring. Da ist die Fahrbahn durch eine Baustelle verengt und ich habe auf meiner Seite das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr". Da dort trotzdem genug Platz ist, passen da in der Regel auch 2 Autos durch. Vor allem, wenn man langsam fährt und jeder schön rechts, dann passt das. Da bin ich tolerant. Trotz Vorfahrt.

Heute aber kam mir ein ganzer Trott entgegen, der unbedingt durch musste. Ich verringerte meine Geschwindigkeit auf deutlich unter 20km/h, weil ich gesehen habe, wie sie alle hektisch hin- und herlenkten. Der letzte, ein grauer Hyundai, war leider zu weit "links" von sich aus. Ich befand mich zu der Zeit bereits in der Engstelle.

Er rammte letztendlich meinen Spiegel mit seinem. Ich hielt sofort an, stieg aus und schaute dem Hyundai hinterher, denn er fuhr einfach weiter :P. Dass er dass nicht bemerkt haben soll, bezweifel ich zwar, da sein Spiegel an der Scheibe durch den Aufprall angeklappt war und man sowas einfach hoert und bemerkt, aber nun gut...

Ich schaute mir dann meinen Spiegel an und konnte keinen offensichtlichen Schaden feststellen. Er war auch nur leicht angeklappt. Ich wartete noch kurz, ob der Hyundai wieder zurückkommt, aber das tat er leider nicht. Ich habe zwar nun zu Hause eine minimale Kratzspur gefunden, aber man muss wirklich schon 10cm rangehen, um das zu sehen. Aergerlich ist es trotzdem, aber viel mehr, weil der Fahrer nicht mal stehengeblieben ist. Solche Kratzer mache ich ja schon alleine genug rein. Da bin ich unkompliziert.

Meine Frage aber: wäre tatsächlich ein Schaden entstanden, verhält es sich dann so, dass jeder, wie gewohnt seinen eigenen Spiegel bezahlt oder aber durch die gegebene Vorfahrt ich den Schaden erstattet bekommen hätte?

Da es sich um ein Industriegebiet handelt und ich dieses Auto schon mehrmals dort gesehen habe, werde ich den Fahrer / die Fahrerin sicher noch mal zur Rede stellen, da ich das asozial finde. Eine Entschuldigung hätte mir ja ausgereicht. Kann ja mal passieren.

Danke schon mal.

M.f.G.
Andreas.

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Wenn es noch einen unabhängigen Zeugen gibt, hilft auf alle Fälle, wenn der aussagt, dass du standest.
Stehend UND den Vorrang haben, könnte dich komplett schuldfrei stellen.

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Schuld 50/50

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 26. Februar 2015 um 18:12:58 Uhr:


Schuld 50/50

Das wiederum könnte ich nicht nachvollziehen. Wenn auf der Seite des TE das Schild „Vorrang gegenüber dem Gegenverkehr“ steht, müßte die andere Seite „Gegenvekehr hat Vorrang“ gezeigt bekommen. Dann dürften die nur in die Engstelle einfahren, wenn eine Gefährdung der Vorrang habenden Richtung ausgeschlossen ist.

Ich würde eher 2/3 1/3 bei der Schuld sehen.
Das gilt natürlich immer bezogen auf den Gesamtschaden. So etwas wie, jeder macht seins, kann man zwar vereinbaren, sieht der Gesetzgeber aber nicht vor.

Zitat:

@Wimbowambo schrieb am 26. Februar 2015 um 18:12:58 Uhr:


Schuld 50/50

Was, und das bei Vorrang dem Gegenverkehr ?

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Zitat:

@digibär schrieb am 26. Februar 2015 um 18:43:00 Uhr:
[...] Dann dürften die nur in die Engstelle einfahren, wenn eine Gefährdung der Vorrang habenden Richtung ausgeschlossen ist.

Das hätte aber auch der TE mit Vorrang beachten müssen. Er ist aber trotz unklarer Verkehrslage in die Engstelle gefahren. Daher würde ihm wohl eine Teilschuld zugesprochen werden.

Wenn es mal wirklich eng wird, lieber auf das Vorrecht pfeifen und bis zum Stillstand abbremsen, dann ist man aus der Schuld komplett raus, wenn's knallt.

ich war bereits in der Engstelle. Die anderen sind erst danach eingefahren. Ich genieße somit Vorfahrt. Die Verkehrslage war klar.

Das nächste Mal bleibe ich stehen. Du hast Recht.

Wenn es noch einen unabhängigen Zeugen gibt, hilft auf alle Fälle, wenn der aussagt, dass du standest.
Stehend UND den Vorrang haben, könnte dich komplett schuldfrei stellen.

Zitat:

@schipplock schrieb am 26. Februar 2015 um 19:06:49 Uhr:


ich war bereits in der Engstelle. Die anderen sind erst danach eingefahren. Ich genieße somit Vorfahrt. Die Verkehrslage war klar. [...]

O.k., das hat sich aber am Anfang anders angehört:

Zitat:

@schipplock schrieb am 26. Februar 2015 um 18:06:12 Uhr:


[...] Heute aber kam mir ein ganzer Trott entgegen, der unbedingt durch musste. Ich verringerte meine Geschwindigkeit auf deutlich unter 20km/h, weil ich gesehen habe, wie sie alle hektisch hin- und herlenkten. Der letzte, ein grauer Hyundai, war leider zu weit "links" von sich aus. Ich befand mich zu der Zeit bereits in der Engstelle. [...]

Ich habe es so verstanden, daß Du mit Vertrauen in die Fähigkeiten der Entgegenkommenden trotz Gegenverkehr in die Engstelle gefahren bist.

nene 🙂. Deinen Rat werde ich in Zukunft trotzdem befolgen 🙂.

Danke euch allen.

Schoenen Abend.

Den §1 der STVO scheint in diesem Land die überwiegende Mehrzahl der VT garnicht mehr im "Wortlaut" zu kennen, da zählt nur: "Ich, Ich, Ich.."! Das haben wir in einem anderen Thread bereits festgestellt!

auf was genau beziehst du dich?

Zitat:

@schipplock schrieb am 27. Februar 2015 um 09:17:27 Uhr:


auf was genau beziehst du dich?

Vielleicht auf seine Signatur...? 😉

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 26. Februar 2015 um 19:50:06 Uhr:


Ich habe es so verstanden, daß Du mit Vertrauen in die Fähigkeiten der Entgegenkommenden trotz Gegenverkehr in die Engstelle gefahren bist.

Oder im Vertrauen die anderen halten an wenn es nicht passt weil der TE lt. Beschilderung ja offensichtlich Vorrang hatte?

Ich glaube man bezahlt den gegnerischen Spiegel.
Das heißt also der mit dem teureren Spiegel hat den Vorteil 😁

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