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Spiegel abgefahren, falsch geparkt..wer zahlt?

Themenstarteram 1. Juni 2008 um 5:12

moinsen,

bin vor ner stunde zu meinem wagen gekommen und sehe da so nen kleinen niedlichen zettel von der polizeidirektion hinterm scheibenwischer...direkt danach sehe ich dass von meinem linken aussenspiegel nur noch die hälfte übrig is (glas und kappe fehlen)

auf dem zettel steht nur die tagebuchnummer und die bitte um rückruf...

jetzt die frage...schaut euch mal bitte auf dem bild an wie ich den wagen geparkt habe...könnte dass probleme bei der schuldfrage geben?

weiterhin ist hier eine 30er zone..ich bezweifle allerdings dass es "nur" 30 km/h waren...da bleibt normalerweise mehr über..

danke schonmal für eure infos...

bye

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17 Antworten
am 1. Juni 2008 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von EightballZ

 

zum glück durch zeugin beobachtet.

bring ihr nen blumenstrauss ; wegschauen ist einfacher ...

(der wohl leider nicht von der versicherung bezahlt werden wird )

Harry

am 1. Juni 2008 um 22:33

So ganz unschuldig scheint mir der TE an dem Unfall aber auch nicht zu sein, wenn ich das Foto so sehe. Sein Fz. steht ja eindeutig außerhalb der Parkflächenmarkierung. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich denke schon, dass ein granteliger Polizist auch ein Verwarngeld hätte schreiben können. Das wird hier wohl nicht passiert sein, denn ich denke, dann hätte man das dem TE auf der Wache schon gesagt.

 

Auch die Frage der Schadensregulierung ist nicht ganz eindeutig. Der TE hat den Unfall durch das nicht ordnungsgemäße Parken ja mitverursacht - hätte er richtig hinter der Linie gestanden, wäre der Spiegel noch dran. Da könnte die Versicherung des Unfallverursachers theoretisch ein Mitverschulden von ca. 20 bis 30 Prozent beim TE sehen und einen entsprechenden Teilbetrag abziehen.

Allerdings ist auch das unwahrscheinlich, da ein so geringer Mitverschuldensanteil bei dem niedrigen Schaden wohl im zweistelligen EUR-Bereich liegt, und wegen der paar Kröten wird sich die Versicherung kaum streiten wollen.

 

Den Unfallflüchtigen erwartet jetzt ein Strafverfahren und eine Geldstrafe von ca 1/2 bis 1 Monatseinkommen und 7 Punkte sowie eventuell ein Fahrverbot - wenn er den verurteilt wird. Denn die Zeugin hat möglicherweise das Kennzeichen erkannt, aber ob sie auch den Fahrer sicher wiedererkennen kann? Da muß der Unfallflüchtige nur darlegen, dass auch ein anderer (event. Familienangehöriger) gefahren sein kann, und schon ist er aus dem Strafverfahren raus... Wenn man überlegt, dass der Unfallflüchtige eventuell besoffen war, dann war die Entscheidung, einfach abzuhauen für ihn die bessere . Ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern

 

 

Themenstarteram 2. Juni 2008 um 14:37

ja gut...mich juckt das jetzt nich großartig...ich hab seine daten...die versicherung wird zahlen...für mich zumindest alles glatt gegangen..

ob nun der spiegel noch dran gewesen wäre wenn ich weiter auf dem gehweg geparkt hätte is nu auch eher ne auslegungssache wa..

ich mein wenner einen geladen hatte und ausgeschert is wird er wohl nich groß auf die fahrbahnmarkierung geachtet haben...aber mal schauen was da noch rumkommt...habe auf der wache auch nich direkt mit dem sachbearbeiter sprechen können..das geht erst mittwoch..vielleicht war er ja grantelig ;)

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