ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Spesen

Spesen

Themenstarteram 3. April 2007 um 20:09

Hallo !

Bin dabei mein LKW Führerschein zu machen . Würde gerne mal wissen wie es mit den Spesen in der Praxis so ist . In einem der letzten FERNFAHRER Nummer stand es , daß wenn man durch Dänemark 24Stunden unterwegs ist , ca. 40€ kriegen kann . Es stand da aber das viele kleine Firmen es nicht bezahlen können und man rechnet es später mit dem Finanzamt ab ( zB 24€ Firma , 16€ Finanzamt - wird angerechnet )

Wie ist es bei euren Firmen , was bezahlen die Chefs üblich wenn man in Europa unterwegs ist ?

Beste Antwort im Thema

Das mit den Spesen hast Du nicht so ganz verstanden. Spesen sind Reisekosten. Immer wenn Du dienstlich auf Reisen gehst, hast Du mehr Ausgaben, als wenn Du an einem Standort bist. Bist Du Kraftfahrer gehst Du quasi auf eine dienstliche Reise. Hierzu gehören Mehraufwendungen für die Verpflegung, für die Unterkunft und andere. Unter Spesen wird allgemein der Satz für Verpflegungsmehraufwendungen gemeint.

Die Zeitangaben beziehen sich auf die Abwesenheit von zuhause und nicht, wie lange man in einem Land war. Ist man zwar 24 Stunden unterwegs und war das letzte Land Dänemark, dann erhält man den 40,- Euro-Spesensatz für Dänemark und nicht nur die 24,- Euro für Deutschland. Voraussetzung ist allerdings, dass man überhaupt Spesen erhält. Dies muss nämlich vorher vereinbart werden. Manchmal wird das aber auch gekappt, d. h. es wird nur ein Teil des Spesensatzes gezahlt.

Was auf dem Markt tatsächlich gezahlt wird, werden andere beantworten. Nur ist es besser das Geld vom Arbeitgeber zu bekommen, weil der Anteil vom Finanzamt reell Deinem Steuersatz entspricht. Mit dem derzeitigen durchschnittlichen Einkommen wirst Du etwa einen realen Einkommensteuersatz von 6 - 12 % haben. Machst Du also Deine 16,- Euro beim Finanzamt geltend, dann werden das NUR 0,96 bis 1,92 Euro sein!!!! Diese 16,- Euro sind halt nur ein Freibetrag und kein Erstattungsbetrag. Es ist also immer besser, wenn der Arbeitgeber alles bezahlt.

Um aber in den Genuss von "Spesen" zu kommen, braucht man eine Auflistung. Die braucht man für den Arbeitgeber und auch für das Finanzamt. Ohne, kriegt man gar nichts!

Zum Thema Fahrtenbuch steht hinreichend in dem Thread "Wie beweist Ihr, das Be-u.entladezeiten Arbeitszeit ist? Tachoscheibe kein Nachweis!" drin.

Dass der LKW-Führerschein für den Beruf nicht reicht, kannst Du in zahlreichen anderen Threads nachlesen, z. B. "EU-Berufkraftfahrer" oder "LKW-Fahrer Verdienst" und auch in anderen.

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Das mit den Spesen hast Du nicht so ganz verstanden. Spesen sind Reisekosten. Immer wenn Du dienstlich auf Reisen gehst, hast Du mehr Ausgaben, als wenn Du an einem Standort bist. Bist Du Kraftfahrer gehst Du quasi auf eine dienstliche Reise. Hierzu gehören Mehraufwendungen für die Verpflegung, für die Unterkunft und andere. Unter Spesen wird allgemein der Satz für Verpflegungsmehraufwendungen gemeint.

Die Zeitangaben beziehen sich auf die Abwesenheit von zuhause und nicht, wie lange man in einem Land war. Ist man zwar 24 Stunden unterwegs und war das letzte Land Dänemark, dann erhält man den 40,- Euro-Spesensatz für Dänemark und nicht nur die 24,- Euro für Deutschland. Voraussetzung ist allerdings, dass man überhaupt Spesen erhält. Dies muss nämlich vorher vereinbart werden. Manchmal wird das aber auch gekappt, d. h. es wird nur ein Teil des Spesensatzes gezahlt.

Was auf dem Markt tatsächlich gezahlt wird, werden andere beantworten. Nur ist es besser das Geld vom Arbeitgeber zu bekommen, weil der Anteil vom Finanzamt reell Deinem Steuersatz entspricht. Mit dem derzeitigen durchschnittlichen Einkommen wirst Du etwa einen realen Einkommensteuersatz von 6 - 12 % haben. Machst Du also Deine 16,- Euro beim Finanzamt geltend, dann werden das NUR 0,96 bis 1,92 Euro sein!!!! Diese 16,- Euro sind halt nur ein Freibetrag und kein Erstattungsbetrag. Es ist also immer besser, wenn der Arbeitgeber alles bezahlt.

Um aber in den Genuss von "Spesen" zu kommen, braucht man eine Auflistung. Die braucht man für den Arbeitgeber und auch für das Finanzamt. Ohne, kriegt man gar nichts!

Zum Thema Fahrtenbuch steht hinreichend in dem Thread "Wie beweist Ihr, das Be-u.entladezeiten Arbeitszeit ist? Tachoscheibe kein Nachweis!" drin.

Dass der LKW-Führerschein für den Beruf nicht reicht, kannst Du in zahlreichen anderen Threads nachlesen, z. B. "EU-Berufkraftfahrer" oder "LKW-Fahrer Verdienst" und auch in anderen.

Hallo @ all

Hallo gibt es eine site wo das mit den spesen Richtig beschrieben ist???

Themenstarteram 30. Oktober 2007 um 18:30

Zuletzt habe ich Artikel bei der Fernfahrer Zeitschrift gesehen . Auch die Tabelle welcher Land wieviel Kohle .Es war die September Nummer glaube ich

Hallo Kalgeo

Es stimmt so wie du schreibst ich habe auch von LKW Augustin nur 24€ Gekriegt und am ende Jahres habe von Finanzamt denn rest gekriegt.

Viel Spass noch

Zitat:

Original geschrieben von Kilbert Harry

Hallo Kalgeo

Es stimmt so wie du schreibst ich habe auch von LKW Augustin nur 24€ Gekriegt und am ende Jahres habe von Finanzamt denn rest gekriegt.

Viel Spass noch

Das würde ich gerne sehen, ob das, was Du vom Finanzamt bekommen hast, tatsächlich so viel war, wie der Rest? Wie hoch ist Dein Steuersatz? 100 %? Dann kriegst Du tatsächlich den "Rest". Vermutlich wirst Du effektiv bei 6 bis 12 % liegen. Also bekommst Du, wenn der Rest 12,- Euro ausmacht, nur 0,72 bis 1,44 € zurück.

Aber jeder darf sich selbst etwas vormachen. Das ist ja nicht strafbar.

Themenstarteram 2. November 2007 um 16:56

Naja ich wußte es ja das es angerechnet wird aber Scania Chris hat das jetzt ca. genau vorgerechnet .

Nach meinem aktuellen Wissenstand aber bezahlen die deutschen Firmen nicht mehr als 24€ in internetionalen

Fernverkehr also sind die Tabellen gleube ich dann mehr oder weniger für den Vergleich für sich persönlich wie das Finanzamt es abrechnet .

Da ich das Thema schon lange her reingatan habe und keiner geantwortet hat tut sich wahrscheinlich nicht viel mit Spesen in DE . Also 12/24 € oder mal ein Nachtzuschlag wie ich es bei einer Fa. gehört habe . Besseres haben aber hier unsere "Holländer" zu erzählen da kommt man auf mehr als diese 24€

Das kommt ganz auf die Firma an. Bis zum innerdeutschen Höchstsatz wird recht unproblematisch gezahlt. Geht es aber um die höheren ausländischen Spesensätze, dann tut man sich schon schwerer. Viele Chef's haben wohl keinen Plan, dass die Spesen steuerfrei sind und das so für beide günstiger wird.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Das kommt ganz auf die Firma an. Bis zum innerdeutschen Höchstsatz wird recht unproblematisch gezahlt. Geht es aber um die höheren ausländischen Spesensätze, dann tut man sich schon schwerer. Viele Chef's haben wohl keinen Plan, dass die Spesen steuerfrei sind und das so für beide günstiger wird.

Hallo!

Richtig!

Ich bekomme jeden Tag 41€ am Tag, und da ist es egal ob Ich in Italien stehe oder die Nacht zu hause bin;)

Gruß Eric

@MAN TGA 460 XXL

Du bekommst eindeutig zuviel! Teile mit mir! Wo arbeitest Du nochmal? ;-)

Hallo

hab da auch mal eine Frage

ich fahre nur nachts und zwar von 22.00 uhr-ca. 6.00uhr.

bekommt man da nachtzuschlag wenn ja wieviel.

mfg

angelo

Nachtarbeit

Begriff Nachtarbeit (§ 2 Arbeitszeitgesetz)

 

# Nachtzeit:

23 Uhr - 6 Uhr

* in Bäckereien / Konditoreien: 22 Uhr - 5 Uhr

* in Tarifverträgen kann die Nachtzeit abweichend definiert werden (§ 7 Abs.1 Nr.5 ArbZG)

# Nachtarbeit:

jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst

 

# Nachtarbeitnehmer:

Arbeitnehmer, die

* auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht leisten oder

* Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.

Ausgleich für Nachtarbeit (Freistellung / Nachtzuschlag)

 

Häufig ist in Tarifverträgen geregelt, dass für Nachtarbeit ein bestimmter Zuschlag bezahlt wird oder ein entsprechender Freizeitausgleich erfolgt.

Fehlt eine solche tarifvertragliche Ausgleichsregelung, dann muss "der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt gewähren" (§ 6 Abs.5 ArbZG).

vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.09.02

* Wahlrecht des Arbeitgebers:

Fehlt eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung, dann kann der Arbeitgeber zwischen den beiden gesetzlichen Alternativen wählen (bezahlte Freistellung oder Bezahlung eines Zuschlags).

* "angemessener" Nachtzuschlag (Höhe des Nachtzuschlags):

Ist in einem einschlägigen Tarifvertrag ein Nachtzuschlag geregelt, ist dieser Tarifvertrag aber auf das konkrete Arbeitsverhältnis nicht anzuwenden, so kann der tarifvertragliche Nachtzuschlag als Orientierungshilfe dienen. In dem dortigen Fall hat das Bundesarbeitsgericht einen Nachtzuschlag von 30% als angemessen angesehen.

# siehe zum Nachtzuschlag auch: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.08.05

# Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.05.03

Nachtzuschläge bis 25% des Grundlohnes sind lohnsteuerfrei.

--> § 3b Einkommensteuergesetz

# Bei Sonn- und Feiertagsarbeit besteht dagegen kein gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.01.06

 

sonstige Rechte der Nachtarbeitnehmer

* Die tägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten.

--> § 6 Abs.2 Arbeitszeitgesetz

* Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Untersuchungen auf Kosten des Arbeitgebers.

--> § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz

* Nachtarbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Umsetzung auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz verlangen.

--> § 6 Abs.4 Arbeitszeitgesetz

* Nachtarbeitnehmer haben den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen wie die übrigen Arbeitnehmer.

--> § 6 Abs.6 Arbeitszeitgesetz

 

Nachtarbeitsverbote:

* § 8 MuSchG (werdende und stillende Mütter)

* § 14 JArbSchG (Jugendliche)

Schwerbehinderte Menschen haben (in der Regel) keinen Anspruch auf Befreiung von Nachtarbeit.

--> Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.12.02

 

 

nun kommen aber die Probleme:

1. viele Fahrer haben garkeinen schriftlichen Vertrag

2. Viele Verträge basieren auf einer Pauschalentlohnung

3. Firmen sind nicht genötigt sich an Tarifverträge zu halten

4. verlangst du mehr geld sucht sich mancher Chef lieber einen neuen Fahrer

5. interessiert leider kaum einen das Arbeitszeitgesetz, viele haben noch nie davon gehört oder halten es nicht für bindend

Wichtig zu wissen ist auch das 2 Arten von Spesen gibt.

Die Gesetzlichen:

- ab 6 bis 14h Ortsabwesenheit 6€

- ab 14 bis 24h Ortsabwesenheit 12€

- ab 24h Ortsabwesenheit 24€

 

Die Freiwilligen:

Da entscheidet der Unternehmer was er zahlt, ob nur einen Teil der gesetzlichen Spesen oder mehr, wie im Fall von MAN TGA wo der Chef pauschal (41€) bezahlt egal wo man ist, hat für den chef auch den Vorteil das wenn der Fahrer mal in einem Land ist wo es mehr Spesen gibt nicht mehr zahlen brauch (Was wohl eher selten sein wird)

 

 

P.S die Regelung, das es ab 14h 12€ gibt , finde ich unfair gegenüber den NV-Fahrern, wenn ich 14h Abwesenheit habe und meine 11h Pause machen soll, muss mein Tag ja 25h haben, aber auch nur dann wenn die Zeit ab zuhause zählen würde. wenn ich um 7 uhr anfange, müsste ich bis 21 uhr arbeiten, was aber nicht geht weil ich ja um 7 uhr wieder anfangen muss.

Ist Ungerecht für die die 11 oder 12h unterwegs sind.

Jack du oder die anderen dürfen laut gesetz eh keine 11 oder 12 stunden arbeiten

wenn man sich auf beiden Seiten halt mal ans Arbeitszeitgesetz ( §21 a ) halten würde gäbs auch nicht immer wieder grund zum Jammern

mehr als 10 Stunden am Tag plus Pausen ist unrechtens und die auch nur bei entsprechendem Ausgleich

Und jetzt bitte nicht wieder damit kommen, dass man, wenn man 9 Stunden fährt ja so irgendwie keine Zeit mehr zum Be- und Entladen oder für sonstige Arbeiten hat.

Das das so ist wissen Dispo, Arbeitgeber und auch die Arbeitnehmer aber sich dran halten tut keiner.

Nur heulen können alle Seiten immer unheimlich gut

In meiner alten Firma hab ich es immer geschaft meine Scheiben sauber zu halten, in der neuen werde ich jeden Tag auf die Probe gestellt zwischen Illegal, Legal und Scheißegal.

Die jetzige Firma windet sich da ganz geschickt raus, meine Komplette Anwesenheit wird genommen und davon werden freundlicherweise 1 1/2h jeden Tag abgezogen für Pausen, die ich ,Nebenbei erwähnt, gar nicht nehme.

Ich habe eine Woche diese 90min pause jeden tag gemacht, dadurch natürlich nicht alle Kunden geschafft, Freitags nahm mich mein Chef beiseite und sagte "Endweder sie strengen sich jetzt mal ein bisschen an, und stellen beim Kunden beim Entladen auch mal auf Pause oder sie können gleich mitkommen und sich ihre Papiere abholen"

Hätte ich sofort einen Job im Anschluss gehabt hätte ich meine Papiere geholt, aber über die momentanen Jobangebote brauchen wir ja nicht streiten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen