Spesen

Hallo !
Bin dabei mein LKW Führerschein zu machen . Würde gerne mal wissen wie es mit den Spesen in der Praxis so ist . In einem der letzten FERNFAHRER Nummer stand es , daß wenn man durch Dänemark 24Stunden unterwegs ist , ca. 40€ kriegen kann . Es stand da aber das viele kleine Firmen es nicht bezahlen können und man rechnet es später mit dem Finanzamt ab ( zB 24€ Firma , 16€ Finanzamt - wird angerechnet )

Wie ist es bei euren Firmen , was bezahlen die Chefs üblich wenn man in Europa unterwegs ist ?

Beste Antwort im Thema

Das mit den Spesen hast Du nicht so ganz verstanden. Spesen sind Reisekosten. Immer wenn Du dienstlich auf Reisen gehst, hast Du mehr Ausgaben, als wenn Du an einem Standort bist. Bist Du Kraftfahrer gehst Du quasi auf eine dienstliche Reise. Hierzu gehören Mehraufwendungen für die Verpflegung, für die Unterkunft und andere. Unter Spesen wird allgemein der Satz für Verpflegungsmehraufwendungen gemeint.

Die Zeitangaben beziehen sich auf die Abwesenheit von zuhause und nicht, wie lange man in einem Land war. Ist man zwar 24 Stunden unterwegs und war das letzte Land Dänemark, dann erhält man den 40,- Euro-Spesensatz für Dänemark und nicht nur die 24,- Euro für Deutschland. Voraussetzung ist allerdings, dass man überhaupt Spesen erhält. Dies muss nämlich vorher vereinbart werden. Manchmal wird das aber auch gekappt, d. h. es wird nur ein Teil des Spesensatzes gezahlt.

Was auf dem Markt tatsächlich gezahlt wird, werden andere beantworten. Nur ist es besser das Geld vom Arbeitgeber zu bekommen, weil der Anteil vom Finanzamt reell Deinem Steuersatz entspricht. Mit dem derzeitigen durchschnittlichen Einkommen wirst Du etwa einen realen Einkommensteuersatz von 6 - 12 % haben. Machst Du also Deine 16,- Euro beim Finanzamt geltend, dann werden das NUR 0,96 bis 1,92 Euro sein!!!! Diese 16,- Euro sind halt nur ein Freibetrag und kein Erstattungsbetrag. Es ist also immer besser, wenn der Arbeitgeber alles bezahlt.

Um aber in den Genuss von "Spesen" zu kommen, braucht man eine Auflistung. Die braucht man für den Arbeitgeber und auch für das Finanzamt. Ohne, kriegt man gar nichts!

Zum Thema Fahrtenbuch steht hinreichend in dem Thread "Wie beweist Ihr, das Be-u.entladezeiten Arbeitszeit ist? Tachoscheibe kein Nachweis!" drin.

Dass der LKW-Führerschein für den Beruf nicht reicht, kannst Du in zahlreichen anderen Threads nachlesen, z. B. "EU-Berufkraftfahrer" oder "LKW-Fahrer Verdienst" und auch in anderen.

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ich weis sehr wohl um diese Situation, aber es ist scheiße dass Fahrer da immer wieder aus Angst mitspielen

Ich hätte auf solch einen Spruch zumindest mit einer Gehaltsverhandlung reagiert

Das Recht ist auf der Seite des Fahrers, aber das einzufordern ist eine andere Sache

Du solltest dir aber auch der Tatsache bewusst sein, dass du ohne Pause irgendwann erschöpft bist und du dann eventuell andere gefährdest.

Auch wenn es unglaubwürdig klingt, wenn ich merke das es nicht mehr geht, dann bleib ich stehen, weil in diesen Moment ist mir egal was mein Chef sagt, Meine eigene sicherheit geht mir vor. Gester bei dem Schnee auch, da haben sich die 70km zum nächsten Kunden ganz schön gezogen, vor allem ohne Radio. Da bin ich in nen Feldweg und hab ne Stunde gepennt, die Tour war eh schon versaut und uneinholbar.

dafür ein riesiges DANKE

find ich gut und wünsh es mir auch von anderen

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Jack du oder die anderen dürfen laut gesetz eh keine 11 oder 12 stunden arbeiten

wenn man sich auf beiden Seiten halt mal ans Arbeitszeitgesetz ( §21 a ) halten würde gäbs auch nicht immer wieder grund zum Jammern

mehr als 10 Stunden am Tag plus Pausen ist unrechtens und die auch nur bei entsprechendem Ausgleich

Und jetzt bitte nicht wieder damit kommen, dass man, wenn man 9 Stunden fährt ja so irgendwie keine Zeit mehr zum Be- und Entladen oder für sonstige Arbeiten hat.

Das das so ist wissen Dispo, Arbeitgeber und auch die Arbeitnehmer aber sich dran halten tut keiner.

Nur heulen können alle Seiten immer unheimlich gut

Leider geht EU-recht über nationales und die sozialvorschriften der EU

sagen halt dass man als Fahrer zweimal die Woche bis zu 15Std. arbeiten darf und der rest der Woche bis zu 13Std.Leider.

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und noch einer der es nicht verstehen will

§21a Arbeitszeitgesetz ist die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie für fahrendes Personal in deutsches Recht.

Zitat:
"Die EU-Arbeitszeitrichtlinie für das Fahrpersonal besagt, dass eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden darf. Allerdings kann die maximale Arbeitszeit in einer Woche auf bis zu 60 Stunden ausgedehnt werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von vier Monaten nicht mehr als 48 Stunden beträgt. Als Arbeitszeit gelten außer den Lenkzeiten auch das Be- und Entladen von Fahrzeugen, die Warte- und Bereitschaftszeiten – wenn deren Dauer nicht im Voraus bekannt ist, die Pflege und Wartung der Fahrzeuge sowie administrative Tätigkeiten."

http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...

Wo steht da bitte was von 13 oder 15 Stunden pro Tag?
11 und 15 geht schon mal garnicht, weil auch in der EU Pausen gemacht werden müssen
du denkst jetzt wieder an die tägliche Ruhezeit. OK aber die EU schreibt eben auch die Arbeitszeiten vor und neben diesen beiden Zeiten gibt es die Pausenzeiteund die Bereitschaftszeit, welche jedoch keine Arbeitszeit ist.

Wenn du so was behauptest dann bitte mit entsprechendem Nachweis.

Endlich mal einer der sich auskennt mit der täglichen Arbeitszeit......leider kennt sich nicht mal das Gewerbeaufsichtasamt in Nürnberg und Ansbach aus...mit denen habe ich gestritten nachdem ich meine Fa. angezeigt habe,....und ich bin mit Namen eingestanden....

Zitat:

@mister88 schrieb am 28. Juni 2015 um 10:18:58 Uhr:


Endlich mal einer der sich auskennt mit der täglichen Arbeitszeit......leider kennt sich nicht mal das Gewerbeaufsichtasamt in Nürnberg und Ansbach aus...mit denen habe ich gestritten nachdem ich meine Fa. angezeigt habe,....und ich bin mit Namen eingestanden....

Endlich mal einer der das nach 5 Jahren bemerkt hat.😁😁😁

wäre doch schön zu erfahren, was das bzw. die beiden Gewerbeaufsichtsämter gesagt haben. Besonders wertvoll sind solche Informationen wenn man die von denen schriftlich bekommt 😉

Zitat:

und neben diesen beiden Zeiten gibt es die Pausenzeiteund die Bereitschaftszeit, welche jedoch keine Arbeitszeit ist.

daran denken, das Pausenzeit nicht aber Bereitschaftzeit bezahlt wird

Gute Idee mit dem Schriftlich geben ....hätte ich machen sollen.....das Gewerbeaufsichtsamt in Ansbach meine das man ja 15 Std Schicht machen kann ....der kannte sich null aus hat mir aber zugesichert das mal einer vorbeischaut in meiner Fa. das war vor Wochen und bis heute war noch keiner da .

Zitat:

@JackDaniels2005 schrieb am 17. Dezember 2009 um 22:18:51 Uhr:


In meiner alten Firma hab ich es immer geschaft meine Scheiben sauber zu halten, in der neuen werde ich jeden Tag auf die Probe gestellt zwischen Illegal, Legal und Scheißegal.
Die jetzige Firma windet sich da ganz geschickt raus, meine Komplette Anwesenheit wird genommen und davon werden freundlicherweise 1 1/2h jeden Tag abgezogen für Pausen, die ich ,Nebenbei erwähnt, gar nicht nehme.
Ich habe eine Woche diese 90min pause jeden tag gemacht, dadurch natürlich nicht alle Kunden geschafft, Freitags nahm mich mein Chef beiseite und sagte "Endweder sie strengen sich jetzt mal ein bisschen an, und stellen beim Kunden beim Entladen auch mal auf Pause oder sie können gleich mitkommen und sich ihre Papiere abholen"
Hätte ich sofort einen Job im Anschluss gehabt hätte ich meine Papiere geholt, aber über die momentanen Jobangebote brauchen wir ja nicht streiten.

dann würde ich für dich hoffen , daß du eien Rechtschutzversicherung hast und dir mal nene Fachanwalt besorgt.

Irgendwann sollten es doch manche Chefgs langsam aber sicher begriffen haben, daß sie nicht nur rechte haben

Zitat:

@Icewall schrieb am 4. Juli 2015 um 07:05:02 Uhr:



@JackDaniels2005 schrieb am 17. Dezember 2009 um 22:18:51 Uhr:

dann würde ich für dich hoffen , daß du eien Rechtschutzversicherung hast und dir mal nene Fachanwalt besorgt.
Irgendwann sollten es doch manche Chefgs langsam aber sicher begriffen haben, daß sie nicht nur rechte haben

Eine Antwort nach über 5 Jahren ?

Was pasiert wenn ich bei den Stunden über die spesen mehr angebe als ich tatsächlich von der Bertriebsstätte weg war....bekomme ich oder der Chef strafe beim Finanzamt ?

Wenn die Reisekosten nicht korrekt mit dem Finanzamt abrechnet, begeht Steuerbetrug.

Und wenn, wie allgemein üblich, die Spesen von Deinem Arbeitgeber an Dich ausbezahlt werden, kommt noch mehr dazu:

  1. Betrug im Sinne des § 263 StGB
  2. Ein arbeitsrechtliches Vergehen durch vorsätzlich falsche Angaben gegenüber dem Arbeitgeber, was in der Regel zu einer fristlosen Kündigung führt.

Dein Arbeitgeber kann anhand der vorgeschriebenen Aufzeichnungen ganz leicht aufdecken, wann und wo Du die Abrechung getürkt hast.

Der Arbeitgeber aniemiert uns die Spesen zu türken

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