Speed-Index-Aufkleber Winterreifen / Sommerreifen
Zugegebenermaßen eine etwas provokante Frage. Ich weiß, die Regelungen sind nunmal so.
Schauen wir mal folgendes an.
Wenn der Speed-Index der Winterreifen niedriger ist, als es laut Fahrzeugpapieren notwendig ist, kriegt man ja diesen schicken Aufkleber ins Cockpit gepappt.
Warum ist das bei den Sommerreifen nicht auch so? Da könnte man doch auch so einen Aufkleber machen ...
Haut mal ein paar Meinungen raus 🙂
Beste Antwort im Thema
Hallo,
Ich finde schon die Regelung für Winterreifen nicht gut da man ja schneller fahren kann.
Meine Meinung ist der Reifen soll immer den Gescxhwindigkeitsindex haben das er für
die Geschwindigkeit des Wagens zugelassen ist.
Ich handhabe das so bei meinen Wintereifen.
Seelze 01
28 Antworten
Und hier noch eins, ging oben nicht mehr rein:
Danke für eure Antworten.
Bei Wikipedia konnte ich es auch nochmals nachlesen. Erstzulassung bis 2009 mit Aufschlag, danach ohne.
Ich benötige also tatsächlich keinen Aufkleber, da Erstzulassung 10/2013.
LG
Angesichst dessen, dass V-Reifen bei 240 km/h nur noch 91% ihrer Nenntraglast erreichen, würde ich unter Berücksichtigung des Lastindex noch einmal auf die maximalen Achslasten in der Zulassungsbescheinigung sehen.
Möglich, dass hier früher Schluss ist.
Der in einem solchen Fall erforderliche Aufkleber mit einem passenden Zwischenwert wird wohl nicht beim Reifenhändler zu bekommen sein. Man kann ihn sich aber selbst drucken, wie im Anhang zu sehen. Ein solcher Aufkleber erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und ist recht unauffällig.
Gruß
Alpha Lyrae
Ich hab das auch mal alles durchgehext. Fahre im Winter V-Reifen. Habe Tempoalarm auf 240 stehen, aber vorgeschrieben sei dennoch der 240er-Aufkleber, da lt. Papieren Y vorgeschrieben ist.
Ich bin aber Überzeugungstäter und habe nicht den hässlichen Aufkleber drin. Zwischen Einsteigen und Wahrnehmen des Aufklebers und dem Erreichen von 240km/h vergehen bei mir min. 30 Minuten (nicht wegen der exorbitant schwachen Beschleunigung, sondern wegen meiner Entfernung zu Autobahnen!).
Ich hoffe, dass im Zweifel ein Richter sich meiner vernünftigen Ansicht anschließt.
Ach so, sorry. Gelogen. Habe doch einen Aufkleber. Und zwar den mit 270. Allerdings so platziert, dass ihn nur der Beifahrer sehen kann und somit gleich weiß, was Sache ist, wenn er/vorzugsweise sie bei mir einsteigt. 😛
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Eigentlich fahren die auf mich ab, wollen das aber nicht zugeben. 😁
Um auf das Thema zurückzukommen:
Wie ich schon schrieb, taugen V-Reifen nicht unbedingt für 240 km/h.
Das so genannte Abschlagsdreieck muss hier beachtet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Seelze 01
Meine Meinung ist der Reifen soll immer den Gescxhwindigkeitsindex haben das er für
die Geschwindigkeit des Wagens zugelassen ist.
Ich handhabe das so bei meinen Wintereifen.
Seelze 01
Mmmh, prinzipiell eine gute Handhabe aber gibt es Winterreifen mit >W (270km/h) Kennung? Wenn nicht dann ist das nicht umsetzbar.
Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
(...)
aber gibt es Winterreifen mit >W (270km/h) Kennung?
Ja, es gibt W-Winterreifen. Natürlich nicht in jedem Format.
Möglich beispielsweise als 225 oder 235/40/18.
Load-Index ist zu beachten.
Ganz richtig.
Je nach den vorhandenen Verhältnissen (max. Achslast + bbH + Geschwindigkeitssymbol der Reifen) müsste auf dem Aufkleber z.B. "max. 255 km/h" stehen, um gegebenenfalls der verminderten Traglast auf den letzten 30 km/h des Betriebsbereichs der Reifen (bei V, W oder Y) gerecht zu werden.
(Stichwort: Abschlagsdreieck)
Einen Aufkleber mit Zwischenwerten gibt es zwar nicht beim Reifenhändler (leider), aber man kann ihn sich selbst in gefälliger Form entwerfen, dann drucken und im Sichtbereich des Fahrers an unauffälliger Stelle aufkleben.
Zum einem solchen Aufkleber ein Beispiel im Anhang.
Ein Aufkleber dieser Art befindet sich in meinem Fahrzeug oberhalb der Bedienelemente in der Fahrertür, jedoch mit anderer Angabe der maximalen Geschwindigkeit. Da ist er recht wenig auffällig, dennoch erfüllt er die gesetzlichen Anforderungen.
Gruß
Alpha Lyrae
Wenn selbstgemachte Aufkleber zulässig sind, dann sollte es ein einprogrammierter Tempoalarm wohl erst recht sein!
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Wenn selbstgemachte Aufkleber zulässig sind, dann sollte es ein einprogrammierter Tempoalarm wohl erst recht sein!
Kann ich nachvollziehen diesen Gedankengang.
Allerdings ist (so gesehen) jeder Aufkleber (auch der vom Reifenhändler) selbstgemacht - weil nicht genormt, wie z. B. eine HU-Plakette.
Zitat:
Original geschrieben von monza3cdti
Ja, es gibt W-Winterreifen. Natürlich nicht in jedem Format.Zitat:
Original geschrieben von Hellhound1979
(...)
aber gibt es Winterreifen mit >W (270km/h) Kennung?
Möglich beispielsweise als 225 oder 235/40/18.
Load-Index ist zu beachten.
W habe ich auch gefunden, jedoch meinte ich größer (>) W, also Y oder ZR, natürlich Bezug nehmend auf:
Zitat:
Meine Meinung ist der Reifen soll immer den Gescxhwindigkeitsindex haben das er für die Geschwindigkeit des Wagens zugelassen ist.
Winterreifen mit Speed-Index (GSY) Y
gibt´s von Vredestein
PKW= Wintrac Xtreme S
SUV = Wintrac Nextreme SUV
http://www.vredestein.de/pkw-reifen/winter?Lang=de-DE