Spaßbolde am Zebrastreifen

Hi,

ich habe mich neulich einem Zebrastreifen genährt und schon von ca. 200 Metern gesehen das dort jemand steht. Habe die Geschwindigkeit reduziert und bin dann vorm Zebrastreifen stehen geblieben. Dort stand eine Frau mit drei Kindern. Ich habe ihr dann nochmal mindestens 30 Sekunden gegeben und ihr ein Zeichen gegeben. Sie hat wild gestikuliert. Mir war das zu blöd und bin dann los gefahren.

Sie hat mir dann den Scheibenwischer gezeigt. Whatever. Mich würde mal rein gesetzlich interessieren, wie lange man warten muss. Im Netz finde ich stets nur, dass Autos den Zebrastreifen nicht überqueren dürfen, wenn Fußgänger im direkten Umfeld des Zebrastreifens sind. Ist das also echt so, dass man, wenn man es ganz genau machen will, erst die Polizei rufen müsste, um die Situation zu klären? Ich kann mir das schwer vorstellen aber bei so manch Gesetzen wurde ich schon besseres belehert.

Kann jemand qualifiziertes etwas dazu sagen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@RealSonY schrieb am 15. März 2018 um 13:55:03 Uhr:


Im Netz finde ich stets nur, dass Autos den Zebrastreifen nicht überqueren dürfen, wenn Fußgänger im direkten Umfeld des Zebrastreifens sind.

Ich habe in der Fahrschule gelernt daß der auch erkennbar rübergehen wollen muß.

Selbst bei den Fahrstunden auch passiert: Da stand einer der nicht rüber gehen wollte, also weitergefahren (was willst auch sonst machen?).

Gruß Metalhead

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Alles nur Missverständnisse. War eine alleinerziehende Mutter und wollte den TE anbaggern, hat ihn aber erst ihren drei Kindern gezeigt und die waren wohl nicht voll einverstanden. Als der dann fuhr, hat sie ihm traurig hinterher gewinkt.

Im Übrigen einfach an § 26 StVO halten, ist oben schon zitiert.

Woraus schließt Ihr eigentlich, dass jemand, der an einem Zebrastreifen steht auch tatsächlich gewillt ist, diesen zu nutzen?

Mutti darf da stehen, auch wenn sie nicht über die Straße will. Wer stellt sich denn bitte dann hin und wartet auch noch?

Erinnert mich an meine Jugend und den Busfahrer, der an der Haltestelle anhielt, wo ich grad auf der zugehörenden Bank saß. Ich wollte aber gar nicht mit dem Bus fahren, ich wollte da nur sitzen und ne Dose Cola trinken. Der Fahrer war stocksauer, weil er nun wegen mir anhalten musste, rüffelte mich an und meinte, die Bank dürfe man nur besetzen, wenn man auch als Fahrgast zusteigen wolle.....was natürlich absoluter Nonsens ist.

Oder: Sitzt ein weinender Mann im Auto, das vor einem Zebrastreifen steht. Kommt die Polizei vorbei, hält an und fragt, warum der Mann da steht und weint.
Sagt der Mann: "Mein Fahrlerer hat mir gesagt, ich darf erst über den Zebrastreifen fahren, wenn der Fußgänger rüber ist."
Polizist: "Ja und?"
Mann: "Ich stehe hier seit einer Stunde rum und es kommt keiner!"

Oder das hier:

Zebrastreifen

Also, beim nächsten Zebrastreifen Stoff geben. Ob die Erklärung "ich wusste ja nicht...." hilft?

Knackpunkt ist natürlich das "erkennbar" - und da befürchte ich, wird der Bußgeld-/Straf-/Zivilrichter eher zu Ungunsten des Autofahrers entscheiden. Die erwarten doch immer den 110% perfekten Autofahrer, also den typischen Moto-Talker.

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 15. März 2018 um 19:20:38 Uhr:


Woraus schließt Ihr eigentlich, dass jemand, der an einem Zebrastreifen steht auch tatsächlich gewillt ist, diesen zu nutzen?

Mutti darf da stehen, auch wenn sie nicht über die Straße will. Wer stellt sich denn bitte dann hin und wartet auch noch?

Erinnert mich an meine Jugend und den Busfahrer, der an der Haltestelle anhielt, wo ich grad auf der zugehörenden Bank saß. Ich wollte aber gar nicht mit dem Bus fahren, ich wollte da nur sitzen und ne Dose Cola trinken. Der Fahrer war stocksauer, weil er nun wegen mir anhalten musste, rüffelte mich an und meinte, die Bank dürfe man nur besetzen, wenn man auch als Fahrgast zusteigen wolle.....was natürlich absoluter Nonsens ist.

Natürlich darf Mutti am Zebrastreifen stehen.
Und du darfst natürlich auch auf der Bank an der Bushaltestelle sitzen.

Wenn man sich jedoch an solchen Orten aufhält, die einen bestimmten Zweck erfüllen (Straße überqueren oder auf den Bus warten), darf man sich nicht wundern, dass es für Verwirrung sorgt, wenn man diese Orte "Zweckentfremded". Und dass ein Bus- oder Autofahrer in so einer Situation pampig wird, ist auch völlig verständlich.
(edit:Naja, das mit dem Bus vielleicht nicht ganz. Könnte ja auch sein, dass du auf eine andere Linie wartest. Um das dem Busfahrer frühzeitig deutlich zu machen müsste man schon ein Demobanner mit der Liniennr. dabei haben 😁)

Warum steht die Frau genau am Zebrastreifen, und nicht 5 Meter weiter?
Warum sitzt du an einer Bushaltestelle, anstatt auf einer Parkbank?

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Man könnte natürlich den Busfahrer auch rechtzeitig "vorbei winken", so dass der gar nicht erst anhalten muss. Nicht dass der den Typen beim nächsten Mal an der Bushaltestelle sieht und weiter fährt. Und der Typ verpasst dann den Zug ins Nimmerland.

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 15. März 2018 um 19:20:38 Uhr:


... die Bank dürfe man nur besetzen, wenn man auch als Fahrgast zusteigen wolle.....was natürlich absoluter Nonsens ist.

Da täuschst du dich. 😉

https://www.derwesten.de/.../...uro-bussgeld-bezahlen-id212657905.html

Gruß Metalhead

Interessante Ausrede: Wenn der Mann der Obdachlosenszene zugeordnet wurde, wie konnte man ihn dann ganz normal anschreiben? An Herrn Müller, Rheinbrücke unten, dritte Tonne von vorne? Seine Adresse stand bestimmt auch nicht auf der Einkaufstüte.
Und ob der Mann volltrunken war, sollte ein "Kontrolleur" doch eigentlich auch erkennen.

Es ging mir eigentlich nur darum die Aussage "ich darf so lange an der Bushaltestelle sitzen wie ich will" zu widerlegen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. März 2018 um 20:34:55 Uhr:


Interessante Ausrede: Wenn der Mann der Obdachlosenszene zugeordnet wurde, wie konnte man ihn dann ganz normal anschreiben? An Herrn Müller, Rheinbrücke unten, dritte Tonne von vorne? Seine Adresse stand bestimmt auch nicht auf der Einkaufstüte.
Und ob der Mann volltrunken war, sollte ein "Kontrolleur" doch eigentlich auch erkennen.

Öffentliche Zustellung - zum Beispiel. Genügt völlig, wenn keine Anschrift bekannt ist und alle anderen Methoden ausgeschöpft sind.

Das war doch gar kein Obdachloser, sondern ein Rentner den sie für einen Obdachlosen gehalten haben.
Spricht auch sehr für die Intelligenz der Ordnungsamtmitarbeiter.
Wäre es wirklich ein Obdachloser gewesn und sie die dem sein Bernsteinzimmer weggepfändet haben (dessen Erlös aufgrund der Gebühren für den Strafzettel vermutlich nicht gereicht hätte), hätte sich der Kammerad bestimmt massiv über frei Kost und Logie in der warmen Zelle so geärgert, daß er das nie wieder gemacht hätte. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 15. März 2018 um 20:37:17 Uhr:


Es ging mir eigentlich nur darum die Aussage "ich darf so lange an der Bushaltestelle sitzen wie ich will" zu widerlegen.

Gruß Metalhead

Dass man dort "so lange sitzen darf, wie man will" hat ja auch niemand behauptet.
Es ging darum, dass der Busfahrer meinte, die Haltestelle dürfe ausschließlich genutzt werden, wenn man auch auf einen Bus wartet. Und das ist tatsächlich nonsens.

Entnommen aus deinem Link:

Zitat:

Eine kurze Gegen-Äußerung des Mannes reiche jedoch, dass er das Bußgeld nicht bezahlen müsse, so die Sprecherin gegenüber der RP: „Das muss nichts Großes sein. Wenn der Mann einfach eine Pause benötigte, dann war das selbstverständlich in Ordnung.“

Zumal es ja, wie ihr bereits selbst festgestellt habt, ein Missverständnis war, und der Senior für einen Obdachlosen gehalten wurde. Das Bußgeld wurde kurze Zeit später zurückgezogen.

Für eine kleine Verschnauf- oder Trinkpause darf die Haltestelle also genutzt werden.

Zum Übernachten allerdings nicht 😁

Zitat:

@Hyrai schrieb am 16. März 2018 um 13:39:33 Uhr:


Es ging darum, dass der Busfahrer meinte, die Haltestelle dürfe ausschließlich genutzt werden, wenn man auch auf einen Bus wartet. Und das ist tatsächlich nonsens.

Nein, ist es prinzipiell nicht.

Man geht da natürlich nicht auf Leute los die da kurz Pause machen (darum haben die ja zurück gerudert, weil die sich von dem darauf folgenden Shitstorm nie wieder erholt hätten), aber prinzipiell ist es für Benutzer des öffentlichen Nahverkehrs gedacht.

Zitat:

Im Bescheid heißt der direkte Vorwurf: „Sie benutzten die Anlage des ÖPNV an der vorgenannten Örtlichkeit nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nutzten diese als Ruheplatz.“

Wenn da jetzt ein Lausbub Cola schlürft und 'ne dicke Lippe riskiert, wäre das auch durchaus mal durchziehbar. 😉

Gruß Metalhead

Da hast du prinzipiell recht.

Aber:
1. gibt es kein allgemeingültiges Gesetz, dass die Nutzung von Haltestellen entgegen ihrem Einsatzzweck verbietet. - zumindest ist mir kein solches bekannt.
Solche Regelungen werden bei Bedarf von den Städten und Kommunen festgelegt.

2. "In der Regel verfolgen derartige städtische und kommunale Vorschriften ein ganz anderes Ziel. Sie bezwecken die Unterbindung störender Verhaltensweisen im öffentlichen Raum. Gewöhnlich richten sich diese Regelungen auch dagegen, dass sich Personen zum Alkoholgenuss im ÖPNV-Wartebereich niederlassen und Passanten oder ÖPNV-Fahrer an der Nutzung des Wartebereichs hindern."
Ein ruhender Rentner oder ein Cola-trinkender Jugendlicher sind weder störend, noch hindern sie ÖPNV-Nutzer an der Benutzung der Haltestelle.

Kommt darauf an, wer Hausrecht hat, es sind ja nicht alle Haltestellen von den Kommunen errichtet.

Was macht der Zebrastreifen?

Zitat:

@Hyrai schrieb am 16. März 2018 um 13:59:53 Uhr:


1. gibt es kein allgemeingültiges Gesetz, dass die Nutzung von Haltestellen entgegen ihrem Einsatzzweck verbietet. - zumindest ist mir kein solches bekannt.
Solche Regelungen werden bei Bedarf von den Städten und Kommunen festgelegt.

Es gibt auch kein Gesetz daß Schwarzfahren verbietet.

Die Häuschen gehören jemandem und der hat da auch das Hausrecht. 😉

Gruß Metalhead

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