Spaßbolde am Zebrastreifen

Hi,

ich habe mich neulich einem Zebrastreifen genährt und schon von ca. 200 Metern gesehen das dort jemand steht. Habe die Geschwindigkeit reduziert und bin dann vorm Zebrastreifen stehen geblieben. Dort stand eine Frau mit drei Kindern. Ich habe ihr dann nochmal mindestens 30 Sekunden gegeben und ihr ein Zeichen gegeben. Sie hat wild gestikuliert. Mir war das zu blöd und bin dann los gefahren.

Sie hat mir dann den Scheibenwischer gezeigt. Whatever. Mich würde mal rein gesetzlich interessieren, wie lange man warten muss. Im Netz finde ich stets nur, dass Autos den Zebrastreifen nicht überqueren dürfen, wenn Fußgänger im direkten Umfeld des Zebrastreifens sind. Ist das also echt so, dass man, wenn man es ganz genau machen will, erst die Polizei rufen müsste, um die Situation zu klären? Ich kann mir das schwer vorstellen aber bei so manch Gesetzen wurde ich schon besseres belehert.

Kann jemand qualifiziertes etwas dazu sagen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@RealSonY schrieb am 15. März 2018 um 13:55:03 Uhr:


Im Netz finde ich stets nur, dass Autos den Zebrastreifen nicht überqueren dürfen, wenn Fußgänger im direkten Umfeld des Zebrastreifens sind.

Ich habe in der Fahrschule gelernt daß der auch erkennbar rübergehen wollen muß.

Selbst bei den Fahrstunden auch passiert: Da stand einer der nicht rüber gehen wollte, also weitergefahren (was willst auch sonst machen?).

Gruß Metalhead

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"Schwarzfahren" fällt unter Erschleichung von Leistungen und wird nach §265 StGB geregelt.

Jetzt aber genug OT 😛

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 16. März 2018 um 13:32:12 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. März 2018 um 20:34:55 Uhr:


Interessante Ausrede: Wenn der Mann der Obdachlosenszene zugeordnet wurde, wie konnte man ihn dann ganz normal anschreiben? An Herrn Müller, Rheinbrücke unten, dritte Tonne von vorne? Seine Adresse stand bestimmt auch nicht auf der Einkaufstüte.
Und ob der Mann volltrunken war, sollte ein "Kontrolleur" doch eigentlich auch erkennen.

Öffentliche Zustellung - zum Beispiel. Genügt völlig, wenn keine Anschrift bekannt ist und alle anderen Methoden ausgeschöpft sind.

"Ein Bekannter hat das Schreiben des Düsseldorfer Ordnungsamtes nun bei Twitter veröffentlicht.."

Stelle ich mir bei einer öffentlichen Zustellung doch ziemlich schwierig vor. Die klappt übrigens auch nur, wenn zumindest der Name bekannt ist.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. März 2018 um 19:24:52 Uhr:


Also, beim nächsten Zebrastreifen Stoff geben. Ob die Erklärung "ich wusste ja nicht...." hilft?

Knackpunkt ist natürlich das "erkennbar" - und da befürchte ich, wird der Bußgeld-/Straf-/Zivilrichter eher zu Ungunsten des Autofahrers entscheiden. Die erwarten doch immer den 110% perfekten Autofahrer, also den typischen Moto-Talker.

Genau so ist es. Man kann davon ausgehen, daß man als Kraftfahrer

immer

die volle Schuld bekommt, wenn es auf einem Zebrastreifen zum Unfall kommt. Egal wie der Fußgänger sich auch angestellt hat.

Ich möchte auch vor winkenden Rentnern warnen: Opa verzichtet freundlich auf sein Recht, ich geb' Gas und plötzlich rennt sein Enkelkind los!

Oder die Quatschtanten, die keine Anstalten machen, den Überweg zu benutzen. Auf einmal schießt die eine los wie ne Rakete!

Man muß auch damit rechnen, daß ein Fußgänger angerannt kommt, z.B. ein Jogger.

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