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Spanische Schadenregulierung - Mapfre

Themenstarteram 13. August 2013 um 16:58

Spanische Fliege - lähmendes Nervengift -

 

Das Versicherungen in der Regel lieber Prämien kassieren, als Schäden zu regulieren, ist allgemein bekannt. Doch dieser spanische Versicherungskonzern mit Zweigstellen in Deutschland, lässt sich mit der Abwicklung gerne Zeit - getreu der spanischen Lebenseinstellung: "mañana, mañana".

Im konkreten Fall wurde bei beschriebenen Konzern, eine Garantieversicherung für Gebrauchtfahrzeuge abgeschlossen. Der versicherte Wagen erlag schon nach kurzer Laufzeit (1.Woche) dem bekannten BMW-MINI-Leiden - Getriebeschaden -.

Nun ein an sich einfacher Tatbestand, zumindest für Fachleute, die Reparaturwerkstatt und BMW, die dieses Problem mit Ihren Getrieben kennen - das kam der Versicherung Spanisch vor und sie schickten trotz Kostenvoranschlag und genauer Diagnose, ihren Gutachter.

Die Kompetenz dieses Blech-Chirurgen stellte selbst der Werkstatt-Meister nach kurzer Zeit in Frage, da dieser erst den Wagen auseinandernehmen ließ, um anschließend festzustellen, er müsse den Wagen ja auch Probefahren. Die Kosten des Zusammenbaus zur Wiederherstellung des vorherigen defekten Zustands, könne die Versicherung nicht übernehmen.

Anscheinend wird im Hinblick auf kompetenter Mitarbeiter seitens der Mapfre kein besonderes Augenmerk gelegt, weil sich die Inkompetenz durch die gesamte Schadenabteilung zieht. Alleine die Schadensmeldung bei der Mapfre verlangt einem viel Geduld ab - ob telefonisch, via Email oder Fax - die Mapfre ist nicht in der Lage einen Schadenfall aufzunehmen bzw. kontert damit, keine Meldungen empfangen zu haben (...das Gespräch wird aufgezeichnet). Im Zeitalter der Online-Kommunikation ist es nachprüfbar, ob eine Email Ihr Ziel erreicht hat oder nicht. Nach gut einer Woche erbarmte sich ein noch halbwegs mitdenkender Mitarbeiter, eine Schadennummer zu vergeben.

Innerhalb von zwei Wochen, ist es diesem Konzern nicht möglich, eine Schadendiagnose vorzunehmen, statt dessen werden die Verantwortlichkeiten hin- und her delegiert. Selbst das Hinzuziehen der BAFIN und die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, können der spanischen Mentalität und dem deutschen Stursinn nichts anhaben.

Ich kann der Mapfre nur ein "ungenügend" sowohl in Service, Kommunikation und Regulierung ausstellen. Persönlich sei jedem angeraten, dieser Versicherungsgesellschaft mit gesundem Misstrauen zu begegnen, denn das Regulierungsverhalten dieser Gesellschaft kommt Ihnen dann auch mehr als Spanisch vor.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von kuelzer67

 

Nun, wenn ich das jetzt nicht gepostet hätte, wäre bis Dato gar nichts passiert, da selbst die Einschaltung der BAFIN und die Konsultation eines Rechtsanwaltes nichts bewirkt haben.

Und jetzt die schonungslose Wahrheit über die von Dir angesprochene Polemik mit dem anderen Forumsmitglied - es handelt sich um den besagten Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft, der diesen Schadenfall seit Wochen künstlich in die Länge zieht und mir persönlich angedroht hat, mich wegen Verleumdung anzuzeigen.

Jetzt kannst Du Dir selbst ein Urteil bilden, ob ich nur ein Spinner bin, der einen Rachefeldzug startet oder ein genervter Geschädigter, der endlich sein Fahrzeug zurück haben will.

Sind das die beiden einzigen Möglichkeiten, zwischen denen ich wählen darf?

Nun, dann sag ich mal: bis zu dem von mir zitierten Absatz eher das eine. Ab dem Absatz dann aber doch eher das andere....

Die BaFin ist nicht für die Entscheidung von Einzelfällen zuständig. Wer sie trotzdem anruft, anstatt den Rechtsweg zu bestreiten, erweckt immer einen etwas querulantischen Gesamteindruck.

Wenn die Sache so eindeutig ist, wie du sie schilderst, sollte es einem hier ansässigen Anwalt möglich sein, die Sache erfolgreich zu betreiben, auch wenn das Fahrzeug im Ausland steht.

Andernfalls lässt es die Vermutung zu, dass deine Beiträge nur den von dir wahrgenommenen Teil der Realität darstellen und ein anderer Teil noch nicht geschildert wurde.

39 weitere Antworten
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Danke für den ausführlichen Bericht zur Mapfre. Schon der Name der Firma klingt bescheuert...

1 Woche nach Kauf greift sowieso die gesetzliche Gewährleistung und der Händler muss den Schaden beheben. Ich verstehe nicht warum Du Dich so verarschen lässt. Einfach schriftliche Mängleanzeige mit Fristsetzung von 2 Wochen per Einschreiben und gut ist!

VG,

L

Themenstarteram 13. August 2013 um 20:07

Danke für die wertvollen Hinweise - sind bereits berücksichtigt. Wer immer Ärger mit diesem Konzern hat, möge sich äußern, denn dafür sind Foren da - die Macht der Gesellschaft gegenüber übermächtigen Konzernen und deren Machenschaften, insbesondere die Banken- und Versicherungskartelle.

Themenstarteram 13. August 2013 um 22:13

Weitere Kommentare und Urteile zur Schadensregulierung von Mapfre aus verschiedenen Foren:

Hand ab von dieser Gesellschaft!

Kann nichts Gutes berichten. Von Lügen bis Verschleppen von Entscheidungen mache die alles um nicht zahlen zu müssen. Die senden lieber 3x einen Gutachter als dass sie einen Schaden akzeptieren. Mein Fahrzeug ist mittlerweile über 60Tage mit Motoschaden in der Werkstatt und noch keine Entscheidung obwohl die Lage eindeutig ist.

Mag sein dass die kleinere Garantiefälle abwickeln aber wenn ihr diese Versicherung wirklich benötig weil der Schaden größer ist, lassen die einen rücksichtslos im Regen stehen.

Tut Euch das bloß nicht an!!

Ich muß auch sagen, daß nur kleine Schäden schnell bezahlt werden. Alles über 400 Euro zögern die wochenlang hinaus. Größere Schäden werden überhaupt nicht bezahlt. Kommen mir unseriös vor. Werde bei denen nichts mehr abschließen.

Vorsicht vor dieser Gesellschaft - zumindest der in Deutschland Verwaltung i. d. Nähe von München. Wie ich hier bereits schon lesen konnte in diesem Forum, die wollen eigentlich nichts bezahlen und das mit System. Alles mögliche wird erfunden und vorgehalten nur um nicht zu bezahlen. Teilweise stumpfsinnige Argumente werden vorgebracht um nichts bezahlen zu müssen. Da weiß die linke Hand nicht was die Rechte tut. Man wird weiterverwiesen, dann fliegt man aus der Leitung plötzlich. Ich werde auf jeden Fall hier einen Anwalt einschalten, kann ich nur jedem empfehlen bei dieser Versicherung. Die Garantieversicherung die von denen angeboten wir d ist nichts wert, da eben später nicht bezahlt wird. Der Außendienst wechselt ständig. Wahrscheinlich kriegen die Vertreter das meiste vom Kunden ab und können das nicht mehr aushalten. Immer neue junge motivierte werden eingestellt um sich eine blutige Nase zu holen. Aber am lächerlichsten ist der Innendienst dort der keine Fachkenntnis hat und inkompetenterweise Schäden ablehnt die er nicht mal versteht.

Schäden werden mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Verschleiß ist in den Bedingungen ausdrücklich ausgenommen! Gebrauchtwagenkunden haben aber eben nun mal nur Verschleißschäden. Wenn nichts verschleißen würde, ginge auch nichts kaputt. In den Bedingungen sind Undichtigkeiten u. Dichtungsersatz, sowie Ersatz von Simmerringen ausgeschlossen. In Verbund mit versicherten Schäden, bei denen widereum Dichtungen/Simmerringe benötigt werden, seien sie jedoch mitversichert. Simmerringe u. Dichtungen werden dennoch aus der Erstattung gestrichen, wenn sie zu einer versicherten Instandsetzung dazu benötigt werden. Das ist in Meinen Augen schlichtweg Betrug. Bei Intec hatte ich die Probleme bisher nicht, weil die sich ausdrücklich als Verschleißschutzgarantie verstehen. Mapfre behält sich ausdrücklich 24 Std. Reaktionszeit auf Schadensmeldungen vor. Es ging nie schneller. Dann kommt der "Sachverständige" ins Spiel. Das dauert mal 3 Tage, bis zum "Gutachten" nochmal 3 Tage und dann besteht Gefahr des Ablehnens, obwohl der Gutachter positiv urteilte, "vorbehaltlich den Versicherungsbedingungen". Auf die Wahl des Sachverständigen hat der Kunde u. die Werkstatt keinen Einfluß. Das Gutachten ist vertraulich u. bekommt Mann u. die Werkstatt i.d.R. erst gar nicht zu sehen.

nach 4 Tagen immer noch keine Mitteilung auf durch die Werkstatt eingereichte Schadenmeldung. Bei Anrufen wurde mit Personalmangel bis Überlasterung und mit nicht eingehaltenen Versprechen vertröstet. Zum Schluß wurde das meiste abgelehnt, und 2 Monate nach Kauf. Vermutlich ne für den Händler billige und auf jeden Fall eine für den Kunden schlechte Versicherung.

Wer hat auch noch Probleme mit dieser Firma. Es geht keiner ans Telefon! Man wird in die Warteschleife gehangen und dann heraus geworfen!

Themenstarteram 14. August 2013 um 12:53

Vorbildlicher Einsatz trotz Anfangsschwierigkeiten!

Heute hat sich der Chef der Schadensabteilung selbst um die Angelegenheit gekümmert und mit der Werkstatt Kontakt aufgenommen und eine Freigabe erteilt, den Wagen erstmal wieder in einen fahrbereiten Zustand zu versetzen, damit der Gutachter eine erneute Prüfung vornehmen kann.

Es soll sichergestellt werden, dass es das besagte Getriebe ist und nicht die Kupplung, welche dann natürlich nicht unter den Versicherungsschutz fallen würde. Worauf natürlich eine Versicherung im Allgemeinen hinaus will.

Der Verfasser weist in diesem Zusammenhang auf das Recht der freien Meinungsäußerung gemäß des Grundgesetzes hin. Zynismus ist eine durchaus gängige und allgemein verständliche Ausdrucksweise, die der Verfasser ohne persönliche Wertung von kulturellen, ethnischen, politischen und rassistischen Hintergründen, rein sachbezogen, äußert.

 

 

 

Hallooo, wenn du das Auto erst seit ner 1WOche hast, greift doch eh die Garantie vom Händler..

Zitat:

Händler haften ein Jahr für Sachmängel:

Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter der Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie auf der ADAC-Homepage unter dem Stichwort "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").

http://www.carpassion.com/.../...etzliche-gewaehrleistungspflicht.html

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Hallooo, wenn du das Auto erst seit ner 1WOche hast, greift doch eh die Garantie vom Händler..

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Zitat:

Händler haften ein Jahr für Sachmängel:

Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter der Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie auf der ADAC-Homepage unter dem Stichwort "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").

http://www.carpassion.com/.../...etzliche-gewaehrleistungspflicht.html

Nicht die Garantie, die GEWÄHRLEISTUNG!

Themenstarteram 14. August 2013 um 18:35

Das ist bekannt - vielen Dank. Allerdings befindet sich der Wagen im Ausland und aus diesem Grund wurde seitens des Händlers eine Warranty-Versicherung mit europaweiter Geltung abgeschlossen.

Aber es stellt sich die Frage, inwieweit kann sich der Händler aus der Verantwortung nehmen, wenn es ein Kupplungsschaden ist, mit dem Verweis, es handelt sich um ein Verschleißteil?

Wer diesbezüglich Erfahrung hat, bitte hier posten.

 

am 14. August 2013 um 18:44

Zitat:

Der Verfasser weist in diesem Zusammenhang auf das Recht der freien Meinungsäußerung gemäß des Grundgesetzes hin.

Da weiß der Verfasser sicher auch, wo der freien Meinungsäußerung Grenzen gesetzt sind. Nicht, dass ihm das ein Richter erst erklären muss.

Ein Kupplungsschaden kann selbst im Rahmen der Herstellergarantie problematsch werden. Es handelt sich nun einmal um ein Verschleißteil, welches bei falscher Behandlung leicht zu himmeln ist.

Schade, dass man von diesen Wutpostings nie was mitnehmen kann, da man selbst den tatsächlichen Sachverhalt nicht kennen kann. In den seltensten Fällen kann man auch die andere Seite der Medaille begucken (und die gibt es wohl immer).

Aber dennoch muss der Händler dem Kunden beweisen das ER schuld am kupplungsdefekt wäre, so siehts auch beim Getriebeschaden aus. Und nen Getriebe ist ja kein Verschleißteil..

Themenstarteram 14. August 2013 um 19:08

Licht im Dunkeln!

Die Abgrenzung von Verschleiß und Mangel hat schon einige Gerichte beschäftigt - siehe:

SO URTEILEN DIE GERICHTE

Defekt: Getriebeschaden. Fahrzeug: Chrysler Voyager, 5 Jahre, 110.000 km.

Urteil: Mangel – Fahrzeugtyp hat erhöhte Anfälligkeit für Getriebeschäden.

Jetzt zum betroffenen Fahrzeugtyp MINI:

Betroffen sind hauptsächlich die vermutlich unterdimensionierten Fünfgang-Schaltboxen des britischen Zulieferers Midland Gears, die bis August 2004 in den Mini-Modellen One und Cooper verbaut wurden. Seit dem Facelift im September 2004 kommen robuste Getrag-Getriebe zum Einsatz. Dumm nur, dass jene nicht in die zuvor produzierten Mini-Modelle passen.

In diesem Fall kann von einem Produktionsfehler ausgegangen werden, also ein Fahrzeug behafteter Mangel.

 

 

Themenstarteram 14. August 2013 um 19:16

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Der Verfasser weist in diesem Zusammenhang auf das Recht der freien Meinungsäußerung gemäß des Grundgesetzes hin.

Da weiß der Verfasser sicher auch, wo der freien Meinungsäußerung Grenzen gesetzt sind. Nicht, dass ihm das ein Richter erst erklären muss.

Doch weiß er und er weiß auch, wann die Gegenpartei zu unlauteren Mitteln greift und sich auf dünnem Eis bewegt.

 

Ein Kupplungsschaden kann selbst im Rahmen der Herstellergarantie problematsch werden. Es handelt sich nun einmal um ein Verschleißteil, welches bei falscher Behandlung leicht zu himmeln ist.

Auch wenn es sich um einen altertümlichen Begriff handelt, der sicherlich in der heutigen Zeit außer Mode geraten ist, sei den Unwissenden verraten - unter himmeln, versteht man auch "sterben" - nun, da streiten sich tatsächlich die irdischen Gerichte, ob es ein Mangel oder ein Verschleiß ist - doch das sollte der Verfasser aufgrund seiner fachlichen Kompetenz wissen.

Schade, dass man von diesen Wutpostings nie was mitnehmen kann, da man selbst den tatsächlichen Sachverhalt nicht kennen kann. In den seltensten Fällen kann man auch die andere Seite der Medaille begucken (und die gibt es wohl immer).

Richtig, es gibt die dunkle Seite der Macht und die Sonnenseite - Mann sollte schon gut überlegen, ob Mann den dunklen Mächten des Versicherungswesens dienen möchte und seine Seele verkauft.

Themenstarteram 14. August 2013 um 19:29

Wachsende FAN-Gemeinde!

Noch ein begeisterter Anhänger des besagten Versicherungskonzerns. Mann kann selbst mal schlechte Erfahrungen machen, doch wenn viele die gleiche Erfahrung machen, dann liegt die Ursache wohl auf Seiten des Verursachers.

Garantieversicherung ausser MAPFRE

Erstellt am 5. Februar 2013 um 21:22:14 Uhr

 

Hallo,

da ich grade super schlechte Erfahrungen mit der

Garantieversicherung MAPFRE sammle, aber eine

Garantieversicherung grundsätzlich für gut halte

würde ich gern etwas über andere Versicherungen

erfahren

 

Gruß

Frank

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