Sorry Leute aber ich blicks nicht?!?/ Auto-Unfall
Hallo, heute nach ist jemand in mein Parkendes Auto gefahren.
Ich hab Fotos gemacht und die Polizei war auch schnell da und hat alles aufgenommen. Die meinten der hat Totalschaden, da Rahmen usw verzogen ist. Meine Frage ist nun wie weiter?
Wir haben Samstag und ich brauch morgen ein Auto.
Leider ist kein Anwalt heut erreichbar. (hab Rechtsschutz)
Das Auto in eine Werkstatt bringen? Wer zahlt das jetzt? Gleich einen Gutachter anrufen? Bis Montag warten und enspannt zum Anwalt gehen?
Bin für Tips dankbar.
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24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Je nach Gerichtsbezirk gibt es Richter deren liebster Satz ist:
"Was interessiert mich der BGH"
Das sind mir doch die liebsten Richter.Liefern in ihrem Urteil gleich den Revisionsgrund mit.Wenn der Herr das oft genug macht, bekommt er Nachhilfe vom BGH :-)
@gutachteronline:
das eben sind jene Aufwendungen. aber ob man für 100e gleich einen anwalt braucht,...
Worauf ich hinaus wollte war: etwas über dem satz Wiederbeschaffungswert- Restwert gibts nur wenn tatsächlich repariert wird.
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
ich würde lt gutachten abrechnen lasen, bekommst 7300 abzgl. mwst. und das auto würde ich dann bei autoscout oder mobile reinstellen. denke so kommst du am besten weg.
Dieser Tipp ist vollkommen falsch.
Wer nicht mehr auf Lager hat, möge besser schweigen als anderer Leute Geld kaputt zu machen.
Glücklicher Weise nimmt der Fragende anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Hi,
@Fuchs.
Du hast geschrieben ""Würde mich mal interessieren ob der Anwalt mehr als 8850€ rausholen kann"
Wieso 8850? Der Wiederbesch.wert steuerneutral ist 8850 und der Restwert mit MWST ist 3500.
Also 8850-3500= 5350.
Liege ich hier falsch???
Ich will das Auto nicht reparieren sondern so verkaufen. Frage ist für mich was bekomme ich ausgezahlt? Ich werd dann in 2-4 Wochen ein neues Auto ggf. von einem Händler kaufen.
Muß ich bei der MWST was beachten?
Befindet sich das Fahrzeug in Firmen- oder Privateigentum?
Ist das Fahrzeug älter als 6 Jahre und/oder hat es mehr als 150.000 km Laufleistung?
Was bedeutet beim Wiederbeschaffungswert steuerneutral, d.h. sind 16, 2 oder Null Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen?
Was bedeutet Restwert incl. Mehrwertsteuer (ein Unfallwagen hat eigentlich keinen Mehrwertsteueranteil mehr)?
Wer hat das Gutachten erstellt (ein von Dir oder der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter)?
Grundsätzlich kannst Du das Auto für den angegeben Restwert an den aufgeführten Aufkäufer verkaufen und bekommst von der Versicherung die Differenz zum Wiederbeschaffungswert erstattet.
Einem Neukauf steht also nichts mehr im Wege, und mangels Altwagen kannst Du auch noch einen satten Rabatt heraushandeln.
Also das Auto ist Privateigentum und ist 4 Jahre alt it 97tkm.
Zu deinen Fragen:
Wer hat das Gutachten erstellt (ein von Dir oder der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter)?
--> ein von mir beauftragter Gutachter
Was bedeutet beim Wiederbeschaffungswert steuerneutral, d.h. sind 16, 2 oder Null Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen?
--> nein da der Gutachter schrieb, daß es so ein Auto nur noch auf dem Privatmarkt gibt. Und hier fallt keine MWST an.
Was bedeutet Restwert incl. Mehrwertsteuer (ein Unfallwagen hat eigentlich keinen Mehrwertsteueranteil mehr)?
--> hier wurden sie lokalen Preise von Händlern genommen, welche Unfallwagen anbieten. Diese veräußern natürlich mit 16% MWST ihre Ware .
Zitat:
--> hier wurden sie lokalen Preise von Händlern genommen, welche Unfallwagen anbieten. Diese veräußern natürlich mit 16% MWST ihre Ware .
Abr du bist eine Privat-Person (richtig?) und kannst die MwSt nicht ausweisen.
Aber ist sowie egal. Glaub man ja nicht das so ein "Restwertferkel" hier dem Finanzamt etwas abgibt.

Meine Jungs schreiben auch immer incl. MwSt in Angebote.

Grüßle
Zitat:
Original geschrieben von Klatt
Also das Auto ist Privateigentum und ist 4 Jahre alt it 97tkm.
Zu deinen Fragen:
Wer hat das Gutachten erstellt (ein von Dir oder der gegnerischen Versicherung beauftragter Gutachter)?
--> ein von mir beauftragter Gutachter
Gut.
Zitat:
Original geschrieben von Klatt
Was bedeutet beim Wiederbeschaffungswert steuerneutral, d.h. sind 16, 2 oder Null Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen?
--> nein da der Gutachter schrieb, daß es so ein Auto nur noch auf dem Privatmarkt gibt. Und hier fällt keine MWST an.
Falsch.
Ein Wagen diesen Alters und km-Standes ist, sofern kein absoluter Exot, eigentlich Händlerverwertbar.
Damit würden 2 Prozent Differenzbesteuerung anfallen.
Zitat:
Original geschrieben von Klatt
Was bedeutet Restwert incl. Mehrwertsteuer (ein Unfallwagen hat eigentlich keinen Mehrwertsteueranteil mehr)?
--> hier wurden sie lokalen Preise von Händlern genommen, welche Unfallwagen anbieten. Diese veräußern natürlich mit 16% MWST ihre Ware.
Bestenfalls mit der Differenzbesteuerung von 2 Prozent, s.o..
Wenn der Gutachter lokale Preise angesetzt hat, so kannst Du versuchen den Wagen über Restwertbörsen im Internet zu veräußern.
Manchmal bekommt man hier angeblich mehr, ob das nur der Fall ist wenn das der Gutachter der gegnerischen Versicherung einstellt ist mir unklar ...

Zitat:
Wieso 8850? Der Wiederbesch.wert steuerneutral ist 8850 und der Restwert mit MWST ist 3500.
Richtig, von der Versicherung 5350 und vom Händler der ein bindendes Angebot von 3500 abgegeben hat eben jenes.
Natürlich gibts nicht 8850€ UND das Auto, klar oder?
@fuchs
jo das ist klar
Ich war etwas neben der Spur weil ich dachte er meint 8850€ von der Versicherung. Naja so ist das halt.
Ich möchte nochmal allen danke für die ausführlichen Erklärungen auch wenn ich weiß das das sicher schon 100mal durch diskutiert wurde.