Sonntagsfahrverbot für LKW Gespanne unter 7,5t

An die Pickup und Vanfahrer mit LKW Zulassung.

Thema Sonntagsfahrverbot. Ich selbst habe einen K2500, welcher auf LKW/ Sattelschlepper zugelassen ist. Ich wollte gern wissen, ob ich sonntags mit meinem Wohnauflieger fahren darf.

Leider konnten mir die Ämter und auch die Polizei in meiner Stadt keine Auskunft geben, weil sie es nicht 100%ig wissen.
Ich habe deshalb bei der Autobahnpolizei Thüringen angerufen.

Laut seiner Aussage UND JETZT KOMMTS, ist die Gesetzeslage seit ein paar Monaten geändert worden.
LKW dürfen seit neuesten auch sonntags mit Anhänger fahren, wenn es eine Privatfahrt ist und wenn das Gespann unter 7,5t ist.

Kann das jemand so bestätigen? Der Autobahnpolizist muss es ja eigentlich wissen.

Beste Antwort im Thema

@giovannibastanza
Den 3. Beitrag von oben mit den Links hast du geflissentlich übersehen. Kann schon mal passieren. Deine Regelungen von 2008 und 2010 sind letztes Jahr überholt und endlich BUNDESEINHEITLICH geregelt worden.

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Bezug zu diesem Thread gelöscht, daher steht der hier jetzt leider etwas verloren in der Gegend rum. General1977, MT-Moderation

Nochmal nichts Anderes habe ich geschrieben und wie gesagt wohl kaum ein Camper wird seinen Wohnwagen mit einem 20 Tonner durch die Gegend schleifen, in der Regel sind 3,5 to schon eher die Ausnahme

Ich habe auch gesagt, dass für mich ein Umzug im Prinzip immer „gewerblich” ist, auch wenn ein Freund seinen Laster am Sonntag zur Verfügung stellt, Sonntagsarbeit ist sowieso verboten.

Also du hast ja Recht was LKW`s angeht und vor Allem was „gewerblich” ist oder scheint.

Allerdings kann auch ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 to als PKW, oder Bus zugelassen sein und dann darf er wieder. ;-)

Gewerblich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Güterbeförderung gegen Entgelt geschieht. Der private selbst durchgeführte Umzug mit einem bei Sixt gemieteten 7,5to ist daher nicht verboten - auch wenn ein Kumpel den fährt, solange er nicht damit Geld verdient. Wenn du eine Spedition hast, könntest du deinem Mitarbeiter/Kollegen sogar einen Firmen-LKW (bis 7,5 to natürlich) für seinen Umzug zur Verfügung stellen. Der Zweck ist in diesem Fall entscheidend. Nicht das Fahrzeug oder dessen Zulassung. Auch wenn natürlich die Argumentation bei einer Kontrolle zugegebenermaßen eventuell nicht die einfachste sein könnte... 🙂

PS : Daher ist es auch nicht notwendig eine Fahrerkarte zu stecken, da keine gewerbliche Güterbeförderung. Es müsste sich jeder privat Umziehende ja extra nur hierfür eine Karte beantragen.

Ich bin mir da nur nicht ganz sicher, ob ein Umzug am Sonntag überhaupt erlaubt ist, oder ob so ein Umzug nicht unter das Verbot der Sonntagsarbeit fällt.

Ich darf ja am Sonntag auch keinen Rasen mähen, oder mein Auto waschen, auch nicht privat

In Thüringen ist sonntags Auto waschen nicht verboten. 😉

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Zitat:

@Taxler222 schrieb am 2. Mai 2018 um 22:13:06 Uhr:


Ich bin mir da nur nicht ganz sicher, ob ein Umzug am Sonntag überhaupt erlaubt ist, oder ob so ein Umzug nicht unter das Verbot der Sonntagsarbeit fällt.

Ich darf ja am Sonntag auch keinen Rasen mähen, oder mein Auto waschen, auch nicht privat

frag mal bei den autovermietern nach
die meisten umzugsfhrz sind am wo-ende ausgebucht

und arbeit beinhaltet_damit geld verdienen
fällt alles im privaten bereich weg
rasenmähen ist auch grundsätzlich nicht verboten,kommt auf die geräuschendwicklung an
roboter+e-mäher gehen immer

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