Sonderregelung - ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone
Hallo,
behinderte Personen mit Merkzeichen 'aG', 'H' oder 'Bl' dürfen ja generell ohne Feinstaubplakette in die Umweltzonen fahren bzw. gefahren werden, also personen- u. nicht fahrzeuggebunden - nachzulesen zum Beispiel hier unter Punkt 6.
Nachfolgend mal ein paar ganz interessante Gedanken zur praktischen Umsetzung dieser Sonderregelung - klick!
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo,
behinderte Personen mit Merkzeichen 'aG', 'H' oder 'Bl' dürfen ja generell ohne Feinstaubplakette in die Umweltzonen fahren bzw. gefahren werden, also personen- u. nicht fahrzeuggebunden - nachzulesen zum Beispiel hier unter Punkt 6.
Nachfolgend mal ein paar ganz interessante Gedanken zur praktischen Umsetzung dieser Sonderregelung - klick!
Grüße
97 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
@ Teddy, wen meinst du😕...eigene Nase fassen????Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
ich würde mich mal an die eigene Nase fassen bevor du hier über andere Leute dein Urteil erlaubst. Es geht letztendlich darum, dass ich für so einen Schwachsinn wie diese Umweltplakette auch noch Geld bezahlen soll. Wenn du das so siehst das diese Umweltplakette eine ganz wichtige Sache ist bleibt dir das unbenommen. Schon mal darüber nachgedacht wieviel überhaupt 5 € sind ( früher waren das ca 10 DM) Bevor du hier überhaupt etwas niederschreibst solltest du erst mal nachdenken. Es gibt auch eine ganze Menge Behinderte die eben nicht in den Genuss von den Nachteilsausgleichen kommen. Die z.B. aufgrund einer geringen Rente sich eben kein neues Auto leisten können. Für diese Leute sind gerade eben selbst diese 5 € eine Menge Geld. Fazit : Wer ist hier also dämlich und schreibt Schrott ???
kann es sein, dass du was falsch verstanden hast?
Lese noch mal nach, ich habe geschrieben, dass der_Unbekannte schrott schreibt und dass das nicht noch dämlicher geht!
Von mir sind nur die unteren beiden Sätze, die oberen sind Zitat von d_Unbek.!!!!, und mich regt es total auf 5 oder 6,-€ für eine Abzocke zu zahlen, da sind wir doch derselben Meinung.
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
sorry meinte dich nicht damit meinte damit den " Unbekannten " habe mich in der bei dir sozusagen verfahren.Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
@ Teddy, wen meinst du😕...eigene Nase fassen????
kann es sein, dass du was falsch verstanden hast?
Lese noch mal nach, ich habe geschrieben, dass der_Unbekannte schrott schreibt und dass das nicht noch dämlicher geht!
Von mir sind nur die unteren beiden Sätze, die oberen sind Zitat von d_Unbek.!!!!, und mich regt es total auf 5 oder 6,-€ für eine Abzocke zu zahlen, da sind wir doch derselben Meinung.
Klar sind wir da einer Meinung, was dieser "Unbekannte " da von sich gibt ist für mich einfach auch nur dämlich. Nur mal so ganz nebenbei auch ein gehbehinderter Merkzeichen G ist oft auf sein Auto angewiesen, und kann den Öpnv (öffentlichen Personenahverkehr )garnicht oder nur sehr schwer nutzen. Ich finde es nicht in Ordnung das diese Personengruppe dann ausgeschlossen ist. Ich habe schon so meine Erfahrungen mit den Ordnungshütern gemacht, es isst einfach nicht zu fassen wie die sich manchesmal aufspielen.
Ps : Ich hatte leider zu spät bemerkt das ich mich da bei dir "verfahren" habe. SORRY
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
meist sind das garkeine beamte sondern "nur" angestellte im öffentlichen dienst.....Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Fakt ist nun mal das der zuständige Beamte ganz einfach gepennt hat und nicht das vom Pc ausgedruckte Knöllchen nochmals überprüft hat.
ferner sind die bescheide zu >99% "maschinell erstellt und ohne unterschrift gültig", d.h. die schließen ihren "taschen-pc" an ein kabel an, und dann werden automatisch die bescheide ausgedruckt und teilweise dann von 1€-jobbern in briefumschläge gesteckt um sie dann maschinell zu frankieren...."überprüft" werden die nurnoch in den seltensten fällen....und das mit den politessen...naja...das sind mehr oder weniger otto-normal bürger aller bildungsschichten die ne mehrmonatige schulung besuchen um dann auf die öffentlichkeit losgelassen zu werden.....wie überall gibts dort natürlich auch "geistige tiefflieger" wobei hier noch dazukommt, das einige meinen nur weil sie eine uniform mit stadtlogo tragen wären sie der oberbürgermeister persönlich....
Ich meine in erster Linie diese 1€ jobber. Seit es die gibt habe ich des öfteren Knöllchen an meinem Auto. Behaupten steif und fest es hätte kein Parkausweis im Auto gut sichtbar liegen gehabt. Dabei liegt der immer sichtbar im Auto, dass ich das Auto selbst oder meine Frau das Auto nur in meinem Beisein fährt.
Ich habe da echt meine Zweifel, dass die eine so im Verhältnis kleine Plakette zu dem wesentlichen größeren Parkausweis sehen. Wenn die schon einen Parkausweis nicht sehen, wie sollen denn die Plakette sehen können.
moin zusammen,
ein Forum ist eine Plattform um sich auszutauschen. Das man da nicht immer unbedingt einer Meinung ist, ist nachvollziehbar.
Aber Beiträge wie"...sorry meinte dich nicht damit meinte damit den " Unbekannten " habe mich in der bei dir sozusagen verfahren. Klar sind wir da einer Meinung, was dieser "Unbekannte " da von sich gibt ist für mich einfach auch nur dämlich..." zeugen m. E. allenfalls von der Unfähigkeit des Verfassers sich auch nur einigermaßen angemessen auszudrücken. Ich erwarte im realen Leben, genau wie in einem Forum ein Grundmaß an Höflichkeit und Umgangsformen.
Bitte um Tonartwechsel.
Gruss
der_Unbekannte
Zitat:
Original geschrieben von der_Unbekannte
moin zusammen,ein Forum ist eine Plattform um sich auszutauschen. Das man da nicht immer unbedingt einer Meinung ist, ist nachvollziehbar.
Aber Beiträge wie"...sorry meinte dich nicht damit meinte damit den " Unbekannten " habe mich in der bei dir sozusagen verfahren. Klar sind wir da einer Meinung, was dieser "Unbekannte " da von sich gibt ist für mich einfach auch nur dämlich..." zeugen m. E. allenfalls von der Unfähigkeit des Verfassers sich auch nur einigermaßen angemessen auszudrücken. Ich erwarte im realen Leben, genau wie in einem Forum ein Grundmaß an Höflichkeit und Umgangsformen.
Bitte um Tonartwechsel.Gruss
der_Unbekannte
ich kann durchaus verstehen unter anderem auch ich das Leute da stinksauer werden, wenn sie z. T. deine Komentare lesen. Was sind denn schon 5€. Für dich mögen das ja Peanuts sein, aber für andere ist es Geld das sie sozusagen zum Fenster rausschmeißen und nicht ein sehen und können, dass sie ihr Geld für sinnlose Dinge ausgeben. Andere für unfähig zu halten ist natürlich deine Sache, aber es zeigt zumindest mir das du dich für etwas besseres hälst (?)Allein schon deine Aussagen sprechen da für sich. Bist du etwa ein Mensch der keine Kritik verträgt? Du solltest dir echt mal Gedanken machen in welcher Situation manche Menschen sind, dass sie dann plötzlich durch die Feinstaubplakette in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. In seiner Meinung ist übrigens jeder frei wenn er diese Feinstubplakette für Unsinn hält, ich schließe mich da nicht aus,kann ich mich darüber aufregen. Es ist nun mal Fakt das einige dieser Ordnungshüter schlichtweg die Plakette übersehen oder wollen. Einige sehen ja noch nicht mal einen Parkausweis und dann wollen die diese Plakette sehen.(?) Das ist nicht so einfach daher gesagt, sondern Erfahrungen die ich selbst gemacht habe. Ich bin der Meinung wenn ich einen Job mache, dann bitte gewissenhaft und nicht wie einige Ordnungshüter wahllos Knöllchen verteilen.
Sorry, ich glaube es reicht !
Jeder braucht eine Umweltzonenplakette und nur weil es eine Befreiuung für Schwerbehinderte gibt muss man nicht so ein Rammtata machen. Ich erinnere mal daran, dass das Schwerbehindertengesetz ein Nachteilsausgleich ist und keine Vorteilsbeschaffungsmaßnahme. Das scheinen einige nie in den Schädel zu bekommen. Wenn ihr nix anderes im Kopp habt, als die 5 Euro für die Plakette lieber in Zigaretten, Bier und Brezeln umzusetzen, dann geht es Euch viel zu gut !
Herrschaften : Kauft Euch ne Plakette und gut ists ! Schon allein deshalb, wenn ihr Euren Wagen mal an einen Nichtbehinderten ausleiht, braucht ihr auch eine Plakette. Also kauft Euch so ein Teil und gut is !
Und auf die bösen Privatnachrichten freu ich mich schon wo wieder jeder so unheimlich als Schwerbehinderter benachteiligt ist und das alles haben muss. Das hat auch Grenzen ! Ihr müßt die Reparaturen, die Wartung und einen Teil der Neuanchaffung auch sleber bezahlen und jetzt herrscht hier Aufregung über eine Benachteiligung ?
Ich mags auch überhaupt nicht, wenn pauschal ganze Personengruppen gleich als zu dämlich bezeichnet werden, nur weil sie die Regelung nicht kannte. Und diese dann auch noch böswilliger Absichten zu bezichtigen, das geht gar nicht ! Ihr braucht die Ordnungshüter doch selber - wenn z.B. Euer Behindertenparkplatz mal wieder besetzt ist oder wenn man in einer fremden Stadt ist und Hilfe braucht. Da sind Ordnungsamt und Polizei dein Freund und Helfer ! Wer da ständig Ärger hat, der sollte mal seine Einstellung überprüfen !
Merkt ihr denn gar nicht, dass ihr mit dem ganzen dummen Rumgezetere hier an viel wesentlichen Themen für Schwerbehinderte vorbeidenkt ? Wo ist denn eigentlich Euer Dank dafür, dass man bei der Gesetzgebung für die Umweltplakette auch an die Schwerbehinderten gedacht hat. Da weht der Wind doch aus eine ganz anderen Ecke als Eure dusseligen 4 oder 5 Euro. Da gehts darum, dass ein Schwerbehinderter es sich eben oftmal nicht leisten kann, sich ein modernes schadstoffarmes Auto leisten kann. Einen Zuschuss bekommt ihr alle 10 Jahre ! Da seid doch auch mal froh und dankbar, dass ihr die Chance habt mit einem Fahrzeug, dass keine Umweltplakette mehr bekommt, auch noch die Umweltzonen befahren dürft.
Man kann auch jedes Problem zum nen Staatsakt hochtunen - und genau das ist es, was mir furchtbar auf den Keks geht ! Vermutlich geht es Euch - nein - nicht allen - sondern einigen hier - einfach noch viel zu gut, wenn ihr Euch über so eine Nichtigkeit aufregt. Und wenn ihr mal trotz des Ausweises mal ausnahmesweise ein Ticket bekommt, dann klärt es mit dem Ordnungsamt und gut is !
Aber hier gehts ja eher darum, wieviel Bier oder Zigaretten man für die 4-5 Euro Plakettenkosten bekommt. Bins echt leid mit dem Ego-Denken ! Die Normalität ist, dass man kein Ticket bekommt, wenn man seinen Schwerbehindertenparkausweis gut sichtbar im Fenster hängen hat oder ausgelegt hat.
Und jetzt ist Schluss damit!
JoJoMS
Also mich betrifft das zwar aktuell nicht, aber ich mach trotzdem mal zumindest 2 Anmerkungen/Korrekturen.
Zitat:
Herrschaften : Kauft Euch ne Plakette und gut ists ! Schon allein deshalb, wenn ihr Euren Wagen mal an einen Nichtbehinderten ausleiht, braucht ihr auch eine Plakette. Also kauft Euch so ein Teil und gut is !
Das ist nicht möglich/erlaubt, da sonst Schwerstgehbehinderte (AG im SB-Ausweis mit Nachweis außerhalb der Whg. zwingend aufs Auto angewiesen zu sein u. nicht mit öffent. Verkehrsmitteln fahren zu können) die Kfz.Steuerbefreiung verlieren würden.
Zitat:
Einen Zuschuss bekommt ihr alle 10 Jahre !
Das steht vielleicht in irgendeiner Verordnung noch, ist aber eher die Ausnahme. Wenn man z.B. nicht mehr arbeitet [arbeiten kann] gibt es in den seltensten Fällen noch einen Zuschuß zur Kfz.beschaffung. Arbeitet man hingegen, ist man i.d.R. sofort über die Minimaleinkommensgrenze drüber ab der es keinen Zuschuß mehr gibt.
Eines sollte einmal klar sein, wenn ich einen Job im als Knöllchenschreiber ausübe, dann muß ich einfach wissen das spezielle Personengruppen der Plakettenpflicht ausgenommen ist. Er kann mich nicht darauf berufen ich weiß nichts von der entsprechenden Bestimmung ist für mich kein Argument. Wenn nicht jeder von der Verordnung in punkto Feinstaubplakette weiß das es eine Sonderregelung gibt ist das ok. Aber ein Ordnungshüter muß die entsprechende Verordnung kennen und kann sich nicht darauf berufen ich habe es nicht gewusst also bekommt der jenige erstmal ein Knöllchen . Der jenige sollte echt darüber nachdenken ob er den richtigen Job macht.
@ Luwi
(1) Die Regelung der Kraftfahrzeugsteuer und die damit verbundenen Einschränkungen sind jedem bekannt, der sie in Anspruch nimmt. Das Fahrzeug darf nicht einem Dritten überlassen werden, Anhängerregelung etc. pp.. Die Praxisseite sieht anders aus und es wird viel argumentiert, welche angemessenen verständlichen Ausnahmen geduldet werden. Ich überlasse mein Fahrzeug auch keinem anderen. Gerade in der Familie wird das aber oft anders gehandhabt - und auch geduldet. Wenn man dann auch noch ein Plakettenproblem bekommt, dann ist die Plakettenbeschaffung schon mal Anstandspflicht. Im Rahmen der familiären hauswirtschaftlichen Versorgung gibt es solche Ausnahmen und das nicht außergewöhnlich gehbehinderte Familienmitglied ist dann nicht berechtigt, Schwerbehindertenparkplätze in Anspruch zu nehmen. Schon recht, wenn man sich 100% exakt an das Gesetz hält, dann sind Ausnahmen strittig. Zulässig ist m.E. auch die Kfz-Steuerbefreiung für ein Spezaialfahrzeug mit dem ausschließlich ein Kind transportiert wird. Da ist es dem Elternteil nur bedingt gestattet das Fahrzeug in Zusammenhang mit der hauswirtschaftlichen oder medizinischen Versorgung des Kindes zu nutzen. Aber auch dann darf kein Schwerbehindertenparkplatz genutzt werden (Ausnahmen bestätigen die Regel). Das berechtigt dann aber nicht auch noch zum unberechtigten Befahren vom Umweltzonen. Also immer noch : Plakette dran und fertig. Worüber reden wir hier ? 4 oder 5 Euro Zigaretten- Bier- oder Brezelersatz ?
(2) Kfz-Hilfe aus Gründen der sozialen Rehabilitation werden erwerbsunfähigen schwerbehinderten Rentner, die das Merkmal aG im Schwerbehindertenausweis haben, immer noch gewährt. Richtig ist, dass es nicth einfacher sondern schwieriger wird. Die 10 Jahre gelten auch nicht pauschal, es kann die Beschaffung auch im Sonderfall vorzeitig bewilligt werden oder auch nach dem Zustand des Altfahrzeuges später bewilligt werden. Nach 10 Jahren geht man regelmäßig davon aus, dass das Fahrzeug ersetzt werden soll. Auch der Restwet wird dann mit Null angesetzt.
Es ist immer das vertrauliche ehrliche Gespräch mit dem zuständigen Rehaträger und -betreuer angeraten. Mein Tipp! Alles spekulieren nützt nichts und bringt niemanden weiter - da ist konkreter verbindlicher Rat gefragt. Den gibts nunmal nicht im Forum.
@ Teddy : Das möchte ich nicht kommentieren. Es gibt Menschen, die sehen nicht ein, dass man auch mal Fehler machen darf.
JoJoMS
Zitat:
Original geschrieben von JoJoMS
@ Luwi(1) Die Regelung der Kraftfahrzeugsteuer und die damit verbundenen Einschränkungen sind jedem bekannt, der sie in Anspruch nimmt. Das Fahrzeug darf nicht einem Dritten überlassen werden, Anhängerregelung etc. pp.. Die Praxisseite sieht anders aus und es wird viel argumentiert, welche angemessenen verständlichen Ausnahmen geduldet werden. Ich überlasse mein Fahrzeug auch keinem anderen. Gerade in der Familie wird das aber oft anders gehandhabt - und auch geduldet. Wenn man dann auch noch ein Plakettenproblem bekommt, dann ist die Plakettenbeschaffung schon mal Anstandspflicht. Im Rahmen der familiären hauswirtschaftlichen Versorgung gibt es solche Ausnahmen und das nicht außergewöhnlich gehbehinderte Familienmitglied ist dann nicht berechtigt, Schwerbehindertenparkplätze in Anspruch zu nehmen. Schon recht, wenn man sich 100% exakt an das Gesetz hält, dann sind Ausnahmen strittig. Zulässig ist m.E. auch die Kfz-Steuerbefreiung für ein Spezaialfahrzeug mit dem ausschließlich ein Kind transportiert wird. Da ist es dem Elternteil nur bedingt gestattet das Fahrzeug in Zusammenhang mit der hauswirtschaftlichen oder medizinischen Versorgung des Kindes zu nutzen. Aber auch dann darf kein Schwerbehindertenparkplatz genutzt werden (Ausnahmen bestätigen die Regel). Das berechtigt dann aber nicht auch noch zum unberechtigten Befahren vom Umweltzonen. Also immer noch : Plakette dran und fertig. Worüber reden wir hier ? 4 oder 5 Euro Zigaretten- Bier- oder Brezelersatz ?
(2) Kfz-Hilfe aus Gründen der sozialen Rehabilitation werden erwerbsunfähigen schwerbehinderten Rentner, die das Merkmal aG im Schwerbehindertenausweis haben, immer noch gewährt. Richtig ist, dass es nicth einfacher sondern schwieriger wird. Die 10 Jahre gelten auch nicht pauschal, es kann die Beschaffung auch im Sonderfall vorzeitig bewilligt werden oder auch nach dem Zustand des Altfahrzeuges später bewilligt werden. Nach 10 Jahren geht man regelmäßig davon aus, dass das Fahrzeug ersetzt werden soll. Auch der Restwet wird dann mit Null angesetzt.
Es ist immer das vertrauliche ehrliche Gespräch mit dem zuständigen Rehaträger und -betreuer angeraten. Mein Tipp! Alles spekulieren nützt nichts und bringt niemanden weiter - da ist konkreter verbindlicher Rat gefragt. Den gibts nunmal nicht im Forum.
@ Teddy : Das möchte ich nicht kommentieren. Es gibt Menschen, die sehen nicht ein, dass man auch mal Fehler machen darf.
JoJoMS
Sicher darf man einen Fehler machen, aber man sollte dann auch zu dem Fehler stehen den man gemacht hat. Nun gibt es aber leider einige Knöllchenschreiber die glauben sie wären allwissend. Wenn ein Betroffener sie aus ihre Fehler hinweist dann behaupten die immer noch sie wären im Recht und schon hat man sein Knöllchen. Dann jedesmal zum Ordnungsamt fahren und die Sache aufzuklären nur weil der eine oder andere darauf besteht weil er eine Uniform trägt immer Recht hat
Was auch eine Frage des freundlichen Umgangs miteinander ist. Im wesentlichen sogar ! Ich habe da nämlich überhaupt keine Probleme, was nicht heißt, dass ich noch nie ein Knöllchen bekommen habe. Es war genau eins ! Und darüber habe ich mich mit dem Odnungsamt verständigt. Und gut wars !
Es muss ja furchtbar bei dir sein, dass du regelmäßig diese Umweltzonenknöllchen bekommst. Wieviel hast du denn schon bekommen ?
JoJoMS
Mir ist da (eigentlich schon letzte Woche) eine Frage hochgekommen. Und zwar: Wie sieht es aus, wenn ich das plakettenlose Auto eines Schwerbehinderten mit aG durch die Umweltzone fahre, um die Reifen des Rollstuhls mit Luft zu versorgen?
Konkreter Fall: Letzte Woche war ich mit handbikeman bei der RehaCare ( siehe Bericht in meinem Blog ) und wir haben in Duisburg innerhalb einer Umweltzone genächtigt. Am Abend fiel uns ein, daß ein Rollstuhl noch mit Luft versorgt werden mußte und weil der Eigner des Autos ohne Umweltplakette (aG 90%) schlicht kei8ne Lust mehr hatte, bin ich allein losgefahren. Auf dem Rückweg von der Tankstelle habe ich mich zu allem Überfluß auch noch verfahren.
Ich wurde nicht angehalten und hatte auch kein Knöllchen an dem Auto, aber was wäre wenn ich angehalten worden wäre?
Das würde wohl eine Frage der Nachvollziehbarkeit und der Freundlichkeit des Ordnungsbeamten sein. Udn jetzt überleg mal : Wenn du den dann in der Situation auch noch richtig anmachst - was passiert ? Natürlich die Knolle. Da wärst du ja auch von vornherein so schlau nett und freundlich zu sein. Ich würde es als Euren Fehler betrachten, dein Kollege hatte ja nur keinen Bock. Argumentieren kann man wegen der Versorgung des Schwerbehinderten. Aber mehr auf gut Glück !
Das hier ist auch genau so ein Grauzonenfall, wo jemand mit einem Schwerbehindertenfahrzeug fährt und selber nicht berechtigt ist. Da würde jetzt wegen der Hilfestellung für den Schwerbehinderten NIEMAND vom Finanzamt einen Harry machen; die Steuerbefreiung widerrufen und auch noch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung machen. Ich sags ja nur mal wegen dem Kollegen oben, der ja alles sehr engmaschig sah. Es gibt da durchaus Spielräume.
Meines Erachtens sollte sich ein Schwerbehinderter mit Parkausweis für solche Fälle eine Plakette besorgen, wenn es das Fahrzeug hergibt. Ein Hoch auf den Gesetzgeber, der sich die Erleichterung hat einfallen lassen, aber man doch Unanehmlichkeiten vermeiden indem man das Teil dranpappt.
Die achteckige orangene Smogplaketten hatte ich auch immer am Wagen, auch wenn ich die nie gbraucht habe.
Ich versteh das naürlich unheimlich, wenn Zigaretten, Bier und Brezeln höchstwichtiger sind als die Plakette und das Ersparen von Unannahmlichkeiten. Allein bei Verkehrskontrollen im fließenden Verkehr wird man Euch ohne Plkatte immer herauswinken, da der Schwerbehindertenausweis nicht so leicht zu sehen ist. Spart Euch doch den Stress.
LG JoJoMS
Hallo,
ich kann JoJoMS nur Zustimmen, ich habe mir auch eine dieser Umweltplaketten besorgt um mir unnötigen Ärger zu ersparen. Natürlich wäre es hilfreich gewesen wenn der Gesetzgeber bei dieser Ausnahmeregelung auch eine vernünftige Regelung getroffen hätte was die Plakette angeht. Jetzt muss ich genaugenommen ständig auch bei der Fahrt in einer Umweltzone den Behindertenparkausweis vorne Liegen haben, weil sonst von außen überhaupt nicht erkennbar ist das ich die Sonderregelung in Anspruch nehmen darf. Was das Unwissen mancher Ordnungskräfte angeht, die ist zwar ärgerlich, aber bis jetzt hat bei mir immer ein kurzer Widerspruch gereicht und die Knolle wurden zurückgezogen. Machmal ist es auch hilfreich wenn die die Regeln nicht genau kennen, ich hatte mal mehr als die Erlaubten drei Stunden in einer Zohne mir Eingeschränktem Halteverbot geparkt, die Knolle wurde dummerweise schon nach zwei Stunden ausgestellt, dumm gelaufen für die Stadt.
Zitat:
Ich versteh das naürlich unheimlich, wenn Zigaretten, Bier und Brezeln höchstwichtiger sind als die Plakette und das Ersparen von Unannahmlichkeiten. Allein bei Verkehrskontrollen im fließenden Verkehr wird man Euch ohne Plkatte immer herauswinken, da der Schwerbehindertenausweis nicht so leicht zu sehen ist. Spart Euch doch den Stress.
LG JoJoMS
Hallo Leute,
ich habe mir mal diese interessante Diskussion durchgelesen und wollte auch mal meine Meinung kundtun.
Ich würde mir auch auf keinen Fall eine schwachsinnige Plakette kaufen, nur weil irgendwelche Knöllchenschreiber ihren Job nicht vernünftig machen.
Wie soll es denn weiter gehen?
Soll ich dann keine mir zustehenden Pauschalbeträge bei der Steuererklärung mehr machen, weil ein Finanzbeamter mal seine Arbeit nicht beherrscht?
Ich gebe Teddybehindert volkommen Recht.
Gruß