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Sonderregelung - ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone

Themenstarteram 4. Januar 2008 um 15:03

Hallo,

behinderte Personen mit Merkzeichen 'aG', 'H' oder 'Bl' dürfen ja generell ohne Feinstaubplakette in die Umweltzonen fahren bzw. gefahren werden, also personen- u. nicht fahrzeuggebunden - nachzulesen zum Beispiel hier unter Punkt 6.

Nachfolgend mal ein paar ganz interessante Gedanken zur praktischen Umsetzung dieser Sonderregelung - klick!

Grüße

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. Januar 2008 um 15:03

Hallo,

behinderte Personen mit Merkzeichen 'aG', 'H' oder 'Bl' dürfen ja generell ohne Feinstaubplakette in die Umweltzonen fahren bzw. gefahren werden, also personen- u. nicht fahrzeuggebunden - nachzulesen zum Beispiel hier unter Punkt 6.

Nachfolgend mal ein paar ganz interessante Gedanken zur praktischen Umsetzung dieser Sonderregelung - klick!

Grüße

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am 27. Juli 2017 um 10:30

Zitat:

@MisterR schrieb am 27. Juli 2017 um 09:39:05 Uhr:

Wie lang der Parkausweis gültig ist und ob er unbefristet gültig ist, ist meiner Erfahrung nach von der ausstellenden Gemeinde abhängig.

Meines Wissens werden keine unbefristeten Parkausweise mehr ausgestellt. Egal wo. Eine Zeitlang wurde es mal gemacht, dann aber wieder eingestellt. Der Missbrauch mit den Parkausweisen ist sowieso schon sehr hoch.

Mir ging es so Ähnlich nur nicht mit der Politesse sondern mit dem Herrn vom TÜV und der Werkstatt. Beide wussten nicht das ich keine Plakette brauche, wollte der Tüver mich doch glatt durchfallen lassen wegen dieser scheiß Plakette.

Zitat:

@@work schrieb am 7. März 2008 um 13:12:31 Uhr:

Ich will mal kurz meine Erfahrung hierzu posten.

Habe eine Freundin die in Köln wohnt und die ich öfter mal besuche. Dabei kommt es auch vor das ich in der Stadt parke; parken muß.

Ich geparkt, Rollstuhl ausgeladen, ausgestiegen, ganz artig den Behindertenparkausweis (geiles Wort für Hangman :D) hinter die Scheibe und los.

Bin noch keine 2m vom Auto weg da kommt eine Politesse auf mich zu und fängt wild an auf ihrem "Bordcomputer" rum zu tippen, mit den Worten; Sie haben ja gar keine Plakette, da muß ich ihnen ein Knöllchen geben.

Um die ganze Sache etwas abzukürzen, nach einer heftigen Diskussion habe ich den passenden Gesetzestext aus dem Handschuhfach geholt und ihr gezeigt. Worauf hin sie ihren Vorgesetzten anrief und es sich von ihm bestätigen ließ.

Und welch Wunder, ich durfte ohne Plakette (und ohne Knöllchen) dort parken.

Fazit: Es ist immer Sinnvoll sich die passenden Paragraphen auszudrucken und mitzuführen.

Aber mal was andere zu dieser neuen Genialen :-( Diesel Fahrverbots Lösung, ich hab nun schon so einiges gelesen. Soweit ich das Verstanden habe bleiben die Ausnahmeregelung für Behinderte bestehen.

Was ich nicht recht Verstanden habe sind diese Ausnahme Regelungen nun Bundeseinheitlich oder von Land und Stätte unterschiedlich?

Wie Sieht das eigentlich EU weit aus? sollte man die Absicht haben mal in ein anderes Land zu Fahren innerhalb der EU.

Was muss ich dann Beachten? Ich konnte zu diesen Thema nichts im Netz finden.

Hat jemand von euch eine Idee oder mehr Kenntnisse ?

Danke schon mal im Voraus...

bei uns in Deutschland ist es egal wohin du fährst, Hauptsache, du hast einen blauen Parkausweis, damit darfst du in die Umweltzonen reinfahren, egal welche Farbe deine Plakette hat. Nur nicht vergessen, beim Parken den Parkausweis auszulegen ;)

im EU-Ausland ist es etwas anders: im Prinzip gilt dort das Gleiche wie hier was die Umweltzonen anbelangt, allerdings kann es, wie in Paris z.B., zusätzlich auch anders geregelt sein. Dort gibt es bei hohen Belastungen Fahrverbote für alle Autos (egal ob Diesel oder Benziner), einen Tag mit gerader Endziffer am Kennzeichen, am nächsten Tag dann ungerade. das trifft dann auch unsereins.

am 1. Februar 2018 um 11:14

Fast. Man darf auch mit Merkzeichen H ohne Plakette in die Umweltzone, bekommt aber mit Merkzeichen H keinen Parkausweis.

Die Umweltplaketten für Frankreich habe ich mir für knapp unter 5,-€ hier bestellt und erst mal ins Handschuhfach gelegt.

Man muss die Zulassungsbescheinigung Teil I dafür hochladen.

falls ich nach Frankreich fahre, werde ich sie aufkleben.

https://www.certificat-air.gouv.fr/de/

Hab mich mal umgesehen auf den seiten , soweit recht interessant, allerdings finde ich dort auch nirgends etwas über Ausnahmeregelungen für Behinderte.

Dennoch aber danke für den Link.

Zitat:

@meehster schrieb am 1. Februar 2018 um 12:14:56 Uhr:

Fast. Man darf auch mit Merkzeichen H ohne Plakette in die Umweltzone, bekommt aber mit Merkzeichen H keinen Parkausweis.

Für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „H“ (ohne Berechtigung für den EU-Parkausweis) wird von der Stadt oder Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf Antrag ein Nachweis für die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht ausgestellt. Dieser Nachweis gilt nur in ...... und ist nur bei Fahrten mit der schwerbehinderten Person selbst oder Leerfahrten im Zusammenhang mit Hol- bzw. Bringefahrten gültig. Der Nachweis muss beim Parken ebenfalls hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Antragsformulare für den Nachweis für die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht erhalten Sie von der Behörde/Stadt oder Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt oder im KundenCenter des Versorgungsamtes.

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