Sonderregelung - ohne Feinstaubplakette in die Umweltzone
Hallo,
behinderte Personen mit Merkzeichen 'aG', 'H' oder 'Bl' dürfen ja generell ohne Feinstaubplakette in die Umweltzonen fahren bzw. gefahren werden, also personen- u. nicht fahrzeuggebunden - nachzulesen zum Beispiel hier unter Punkt 6.
Nachfolgend mal ein paar ganz interessante Gedanken zur praktischen Umsetzung dieser Sonderregelung - klick!
Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo,
behinderte Personen mit Merkzeichen 'aG', 'H' oder 'Bl' dürfen ja generell ohne Feinstaubplakette in die Umweltzonen fahren bzw. gefahren werden, also personen- u. nicht fahrzeuggebunden - nachzulesen zum Beispiel hier unter Punkt 6.
Nachfolgend mal ein paar ganz interessante Gedanken zur praktischen Umsetzung dieser Sonderregelung - klick!
Grüße
97 Antworten
moin zusammen,
/quote] Ich habe selbst einen Behindertenparkplatz, bekam Juli 2006 ein Knöllchen weil der Parkausweis abgelaufen sei. Sollte 35 € zahlen. Auf dem Bescheid unter Begründung : Ihr Parkausweis ist seit dem 30.06. 2007 abgelaufen.
diese Regelung, den Behindertenparkausweis als Nachweis der Behinderung im Auto liegen zu haben, ist sicher sinnvoll. Woher soll so eine arme Stadtangestellte denn sonst auch wissen, ob der Fahrer, bzw. Passagiere behindert ist, der nicht.
Das, wenn der Nachweis über die Behinderung abgelaufen ist, die behindertenbedingten Vergünstigungen (nämlich das Parken auf der ausgewiesenen Stellfläche, oder das Hineinfahren in die Umweltzonen ohne entsprechende Feinstaubplakette) entfallen und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, ist doch wohl unstreitig. Es kommt auch niemand ohne Eintrittskarte in Kino 😉
Das die Notwendigkeit einen Schwerbehintertenausweis/Ausweis über Parkerleichterungen zu bekommen, in gewissen Zeitabständen kritisch überprüft wird, erschent mir nachvollziehbar und sinnvoll. Obgleich ich zugeben muss. dass dies im einen oder anderen Einzelfall ziemlich lästig und aufwändig sein kann.
Gruss
der Unbekannte
Zitat:
Original geschrieben von der_Unbekannte
moin zusammen,/quote] Ich habe selbst einen Behindertenparkplatz, bekam Juli 2006 ein Knöllchen weil der Parkausweis abgelaufen sei. Sollte 35 € zahlen. Auf dem Bescheid unter Begründung : Ihr Parkausweis ist seit dem 30.06. 2007 abgelaufen.
diese Regelung, den Behindertenparkausweis als Nachweis der Behinderung im Auto liegen zu haben, ist sicher sinnvoll. Woher soll so eine arme Stadtangestellte denn sonst auch wissen, ob der Fahrer, bzw. Passagiere behindert ist, der nicht.
Das, wenn der Nachweis über die Behinderung abgelaufen ist, die behindertenbedingten Vergünstigungen (nämlich das Parken auf der ausgewiesenen Stellfläche, oder das Hineinfahren in die Umweltzonen ohne entsprechende Feinstaubplakette) entfallen und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, ist doch wohl unstreitig. Es kommt auch niemand ohne Eintrittskarte in Kino 😉Das die Notwendigkeit einen Schwerbehintertenausweis/Ausweis über Parkerleichterungen zu bekommen, in gewissen Zeitabständen kritisch überprüft wird, erschent mir nachvollziehbar und sinnvoll. Obgleich ich zugeben muss. dass dies im einen oder anderen Einzelfall ziemlich lästig und aufwändig sein kann.
Gruss
der Unbekannte
Ich habe mal hier im Forum darüber berichtet wie oben es steht. (Parkausweis abgelaufen) Es ist wohl ein schlechter Scherz wenn hier der sogenannte arme Angestellte noch hier in Schutz genommen wird. Fakt ist nun mal das der zuständige Beamte ganz einfach gepennt hat und nicht das vom Pc ausgedruckte Knöllchen nochmals überprüft hat. Es kann nicht sein das man ein Knöllchen bekommt wen der Parkausweis noch nicht abgelaufen ist. Übrigens die Stadt hat zugeben das es ein bedauerlicher Irrtum war.
Ich habe zudem so meine Zweifel das alle Ordnungshüter wissen das dieser bestimmte Personenkreis ( Merkzeichen ag H BL) von der Plakettenpflicht befreit ist oder es nicht wissen wollen. Erst mal ein Knöllchen frei nach dem Motto sollte es falsch sein wird der Betroffene sich schon melden. Einigen scheint hier nur wichtig zu sein Hauptsache ersteinmal ein Knöllchen ans Auto. Sie können sich dann gegenüber ihren Vorgesetzten zunächstmal besonders wichtig machen wie fleißig sie doch heute wieder waren. Man könnte glatt glauben manche von den Knöllchen-Schreibern halten behinderten Menschen für doof. Ich habe schon so manche Erfahrungen gemacht. Es macht keinen Spass ständig gegen unberechtigte Knöllchen vorzugehen. Erst einmal ist es lästig und 2. ist auch mit Kosten verbunden.
Zitat:
Original geschrieben von Hardwarekiller
So ich hab mich mal schlau gemacht und mit einem der VERFASSER der Durchführung der Gesetzgebung lange unterhalten
Das mit dem Schwerbehinderten Ausweis auslegen ist Quatsch und zumindest in Hessen NICHT 100% rechtsgültig !
Die Allgemeine Reglung für Deutschalnd ist die blaue Parkerleichterung mit dem Rollstuhlzeichen drauf
Und erst Recht KEINE unbeglaubigte Kopie da eine Normale Kopie des Schwerbehindertenausweis als Urkundenfälschgung und Missbrauch ausgelegt wird, was nicht nur eine Ordnungswiedrigkeit darstellt, sondern eine Straftat ist !!!Fakt ist das man durch auslegen der Parkerleichterung ( bekommt man nur ab aG ) bzw deren vorlegen ( zb bei Fahrzeugkontollen ) man von der Feinstaubplakette befreit ist, da man diese NUR mit Merkzeichen aG, H, oder BI bekommt..
Nur ein G reicht NICHT !!!! man MUSS mindestens eines der 3 oben genannten Kennzeichen haben !!!auch ob man 100% oder 50% hat ist egal !!!
aG, H oder BI befreit von der Feinstaubverordnung, nur ein Behindertenausweis REICHT ALLEINE NICHT !!!
Die Schulungen der Politessen sind zumindest hier in Hessen NOCHT NICHT gemacht worden !
Mit anderen Worten man muss nun die blaue Parkerleichterung nicht nur am Behinderten Parkplatz auslegen sondern IMMER wenn man in einer Umweltzone parkt.
Was man NOCH machen sollte ist ein Rollstuhlaufkleber gut sichtbar am Fahrzeug vorne an der Scheiben und hinten anbringen damit auch die Polizei/Ordnungsamt auch beim Fahren des Fahrzeuges sieht, das da ein Behinderter unterwegs ist, das kann einem unnötige Kontollen ersparen wenn man beim Fahren die blaue Parkerleichterung nicht ausgelegt hat.Das kann man nachlesen im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.46 unter §2 Abs. 1 unter Punkt 6
Wie gesagt NUR mit Kennzeichen "aG", "H" oder "BI" !!!!!!!!!!!!!!!!!! ist man befreit
Michael
Deine Aussage ist falsch!!! Was du schreibst trifft auf die Behindertenparkplätze zu, jedoch n i c h t auf die PARKERLEICHTERUNG!!!!!!
Eine Parkerleichterung kann Jemand bekommen wenn der GdB mind. 70 mit Merkzeichen G beträgt und die max. Gehstrecke < 100 Meter ist.
Hier mal ein Antrag.
http://www.schleswig-holstein.de/.../...w,property=publicationFile.pdf
Gruss
QQ 777
moin zusammen,
hier kommt ja ordentlich was zusammen...
@teddybehindert
ja ich beliebe ab und an zu scherzen. Mal gut, mal schlecht 🙂
Deinem Beitrag habe ich nichts zum Thread beitragendes entnehmen können. Was ich allerdings nicht mehr hören/lesen mag sind solch polemische Aussagen wie "...Erst mal ein Knöllchen frei nach dem Motto sollte es falsch sein wird der Betroffene sich schon melden. Einigen scheint hier nur wichtig zu sein Hauptsache ersteinmal ein Knöllchen ans Auto. Sie können sich dann gegenüber ihren Vorgesetzten zunächstmal besonders wichtig machen wie fleißig sie doch heute wieder waren. Man könnte glatt glauben manche von den Knöllchen-Schreibern halten behinderten Menschen für doof..." Das ist das Niveau (nicht zu verwechseln mit Nivea 😁) der überregionalen Zeitung mit den 4 großen Buchstaben im Titel - und meines Erachtens a) hier deplatziert und b) der Sache auch nicht sonderlich dienlich, da eher konrtaproduktiv. Und Entschuldigung, dass ich so etwas schreibe, wer so denkt der muß damit rechnen, dass ich ihn nicht nur für körperbehindert halte.
Gruss
der_Unbekannte
Zitat:
Original geschrieben von der_Unbekannte
moin zusammen,hier kommt ja ordentlich was zusammen...
@teddybehindert
ja ich beliebe ab und an zu scherzen. Mal gut, mal schlecht 🙂
Deinem Beitrag habe ich nichts zum Thread beitragendes entnehmen können. Was ich allerdings nicht mehr hören/lesen mag sind solch polemische Aussagen wie "...Erst mal ein Knöllchen frei nach dem Motto sollte es falsch sein wird der Betroffene sich schon melden. Einigen scheint hier nur wichtig zu sein Hauptsache ersteinmal ein Knöllchen ans Auto. Sie können sich dann gegenüber ihren Vorgesetzten zunächstmal besonders wichtig machen wie fleißig sie doch heute wieder waren. Man könnte glatt glauben manche von den Knöllchen-Schreibern halten behinderten Menschen für doof..." Das ist das Niveau (nicht zu verwechseln mit Nivea 😁) der überregionalen Zeitung mit den 4 großen Buchstaben im Titel - und meines Erachtens a) hier deplatziert und b) der Sache auch nicht sonderlich dienlich, da eher konrtaproduktiv. Und Entschuldigung, dass ich so etwas schreibe, wer so denkt der muß damit rechnen, dass ich ihn nicht nur für körperbehindert halte.
Gruss
der_Unbekannte
Ich möchte einfach mal klarstellen, wenn ich schreibe das manche Ordnungshüter behinderte Menschen für " doof " halten, hat das seinen Grund. Was ist es dann bitteschön wenn mir ein Ordnungshüter sagt, ich hätte keine Ahnung, selbst wenn ich dehnen belege das sie im Unrecht sind, bestehen sie in auf ihrem Recht und sagen dann frech es liegt grundsätzlich in ihrem Ermessen wie sie sich entscheiden. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen das nicht alle O.g . so sind, aber einige meinen wenn sie man dann einen Fehler machen und sie darauf hinweist sind sie dann stur und beharren trotzdem auf ihrem Standpunkt.
der letzte Satz ist schwachsinn, soll ein behinderter Mensch immer schön dankbar sein dass er er gewisse Vorteile geniest, wenn er sich dann wehrt das ihm die Vorteile genommen werden, bezug auf Umweltplakette oder auch parken, dann wird dieser gleich für nicht körperbehindert gehalten, echt seltsam diese Einstellung (
www.teddybehindert.de)
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Ich möchte einfach mal klarstellen, wenn ich schreibe das manche Ordnungshüter behinderte Menschen für " doof " halten, hat das seinen Grund. Was ist es dann bitteschön wenn mir ein Ordnungshüter sagt, ich hätte keine Ahnung, selbst wenn ich dehnen belege das sie im Unrecht sind, bestehen sie in auf ihrem Recht und sagen dann frech es liegt grundsätzlich in ihrem Ermessen wie sie sich entscheiden. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen das nicht alle O.g . so sind, aber einige meinen wenn sie man dann einen Fehler machen und sie darauf hinweist sind sie dann stur und beharren trotzdem auf ihrem Standpunkt.Zitat:
Original geschrieben von der_Unbekannte
moin zusammen,hier kommt ja ordentlich was zusammen...
@teddybehindert
ja ich beliebe ab und an zu scherzen. Mal gut, mal schlecht 🙂
Deinem Beitrag habe ich nichts zum Thread beitragendes entnehmen können. Was ich allerdings nicht mehr hören/lesen mag sind solch polemische Aussagen wie "...Erst mal ein Knöllchen frei nach dem Motto sollte es falsch sein wird der Betroffene sich schon melden. Einigen scheint hier nur wichtig zu sein Hauptsache ersteinmal ein Knöllchen ans Auto. Sie können sich dann gegenüber ihren Vorgesetzten zunächstmal besonders wichtig machen wie fleißig sie doch heute wieder waren. Man könnte glatt glauben manche von den Knöllchen-Schreibern halten behinderten Menschen für doof..." Das ist das Niveau (nicht zu verwechseln mit Nivea 😁) der überregionalen Zeitung mit den 4 großen Buchstaben im Titel - und meines Erachtens a) hier deplatziert und b) der Sache auch nicht sonderlich dienlich, da eher konrtaproduktiv. Und Entschuldigung, dass ich so etwas schreibe, wer so denkt der muß damit rechnen, dass ich ihn nicht nur für körperbehindert halte.
Gruss
der_Unbekannte
der letzte Satz ist schwachsinn, soll ein behinderter Mensch immer schön dankbar sein dass er er gewisse Vorteile geniest, wenn er sich dann wehrt das ihm die Vorteile genommen werden, bezug auf Umweltplakette oder auch parken, dann wird dieser gleich für nicht körperbehindert gehalten, echt seltsam diese Einstellung (www.teddybehindert.de)
Nachtrag: Ich hatte in meinem Bericht vorab ein Wort vergessen (dann wird dieser gleich nicht "nur " für körperbehindert gehalten) Ich mag es nicht wenn mich einige Ordnungshüter belehren wollen, wenn sie im Unrecht sind mir dann letztendlich noch sagen frech sagen ich hätte keine Ahnung. Diese Aussage ist schlichtweg eine Frechheit und beweist mir das dise Personen mich eben für "doof halten". Es fällt halt machen schwer einen Fehler oder Nichtwissen zuzugeben, der jenige der sie dann auf ihr Fehlverhalten hinweist dann noch belehren zu wollen ist ein Verhalten, dass ich nicht hinehme sondern mich dagegen zur Wehr setze.
Das trifft aber nicht nur Behinderte.
Gib einem Deutschen eine Uniform und ...
Wenn ich Zeit habe, diskutiere ich auch schon mal gern mit der Exekutiven unserer Staatsmacht. 😉
Ansonsten könnt ich schon fast ein Zimmer mit Einstellungsbescheiden tapezieren.
Und ich habe auch schon Sätze mit "Privilegien der Behinderten" hören müssen. 🙄
Wann kapieren die, dass es Gleichstellungsmaßnahmen sind. 😕
Zitat:
Original geschrieben von Race-Hugo
Das trifft aber nicht nur Behinderte.
Gib einem Deutschen eine Uniform und ...Wenn ich Zeit habe, diskutiere ich auch schon mal gern mit der Exekutiven unserer Staatsmacht. 😉
Ansonsten könnt ich schon fast ein Zimmer mit Einstellungsbescheiden tapezieren.Und ich habe auch schon Sätze mit "Privilegien der Behinderten" hören müssen. 🙄
Wann kapieren die, dass es Gleichstellungsmaßnahmen sind. 😕
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Zitat:
Original geschrieben von Race-Hugo
Das trifft aber nicht nur Behinderte.
Gib einem Deutschen eine Uniform und ...Wenn ich Zeit habe, diskutiere ich auch schon mal gern mit der Exekutiven unserer Staatsmacht. 😉
Ansonsten könnt ich schon fast ein Zimmer mit Einstellungsbescheiden tapezieren.Und ich habe auch schon Sätze mit "Privilegien der Behinderten" hören müssen. 🙄
Wann kapieren die, dass es Gleichstellungsmaßnahmen sind. 😕
Kapieren solche Leute nie, diese wissen eh nicht was Gleichstellung ist. Das wird noch echt Diskussionen geben mit den Feinstaubplaketten, weil einige nur auf die Plaketten achten und nicht auf die Parkausweise für Behinderte. Man hat den Eindruck das es nur darum geht wie kann ich dem Autofahrer noch mehr Geld aus der Tasche ziehen kann.
moin zusammen,
Leutz, ihr regt euch über einen Aufkleber auf, der an jeder Tanke um die 5 € kostet.
Also nicht so aufblähen, sondern kaufen - und gut isses 🙂
Was kostet noch gleich ne Packung Kippen und gibts da auch Behindertenrabatt? Und wenn nein, werden da Behinderte wieder mal benachteiligt. Teddy weiß da bestimmt mehr...lol
Gruss
der_Unbekannte
Warum sollte ich für 5€ so eine Plakette nur weil einige Ordnungshüter schlecht geschult sind oder auch ganz ein zu bequem sind einmal genau hinzuschauen. Es geht auch darum das einige behinderte auch ältere Autos haben die keine Plakette bekommen. Wenn es keine Ausnahmeregelung geben wären einige behinderte Menschen nicht mehr mobil.
Ich gehe mit diesen 5€ in ein kleines Brauhaus in einer hessischen Kleinstadt dafür bekomme ich dann 2 Bier (0,4 l )
und eine Brezel. (Happy Hour 17 -19 Uhr )und durch eine hässliche übergroße Plakette mein Auto zu verschandeln " fg", nur weil einige der Ordnungshüter anscheinend an Sehstörungen leiden die schon einen Parkausweis übersehen sehe ich nicht ein. Also spare ich mir das Geld für die unsinnige Feinstaubplakette. In Wirklichkeit geht es den Städten überhaupt nicht um die Umwelt, sondern letztendlich nur darum wie kann ich dem Autofahrer noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen.
Übringens "Rabatt"bekomme ich schon für Zigaretten. Wenn ich eine ganze Stange kaufe bekomme ich ein Einwegfeuerzeug. Aber das bekommen nicht nur Behinderte sondern auch Nichtbehinderte, lol .
Fg
teddy
Zitat:
Original geschrieben von der_Unbekannte
moin zusammen,Leutz, ihr regt euch über einen Aufkleber auf, der an jeder Tanke um die 5 € kostet.
Also nicht so aufblähen, sondern kaufen - und gut isses 🙂
.....................da muß man sich aber aufregen, wenn man so einen Schrott liest!
Dämlicher geht's nicht mehr!!!!
Zitat:
Original geschrieben von der_Unbekannte
Leutz, ihr regt euch über einen Aufkleber auf, der an jeder Tanke um die 5 € kostet.Also nicht so aufblähen, sondern kaufen - und gut isses 🙂
Nicht jeder hat so einen guten Verdienst, daß er sein Geld für derart nutzlose Dinge sinnlos verprassen kann...
Zitat:
Original geschrieben von QQ 777
ich würde mich mal an die eigene Nase fassen bevor du hier über andere Leute dein Urteil erlaubst. Es geht letztendlich darum, dass ich für so einen Schwachsinn wie diese Umweltplakette auch noch Geld bezahlen soll. Wenn du das so siehst das diese Umweltplakette eine ganz wichtige Sache ist bleibt dir das unbenommen. Schon mal darüber nachgedacht wieviel überhaupt 5 € sind ( früher waren das ca 10 DM) Bevor du hier überhaupt etwas niederschreibst solltest du erst mal nachdenken. Es gibt auch eine ganze Menge Behinderte die eben nicht in den Genuss von den Nachteilsausgleichen kommen. Die z.B. aufgrund einer geringen Rente sich eben kein neues Auto leisten können. Für diese Leute sind gerade eben selbst diese 5 € eine Menge Geld. Fazit : Wer ist hier also dämlich und schreibt Schrott ???Zitat:
Original geschrieben von der_Unbekannte
moin zusammen,Leutz, ihr regt euch über einen Aufkleber auf, der an jeder Tanke um die 5 € kostet.
Also nicht so aufblähen, sondern kaufen - und gut isses 🙂
.....................da muß man sich aber aufregen, wenn man so einen Schrott liest!
Dämlicher geht's nicht mehr!!!!
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
Fakt ist nun mal das der zuständige Beamte ganz einfach gepennt hat und nicht das vom Pc ausgedruckte Knöllchen nochmals überprüft hat.
meist sind das garkeine beamte sondern "nur" angestellte im öffentlichen dienst.....
ferner sind die bescheide zu >99% "maschinell erstellt und ohne unterschrift gültig", d.h. die schließen ihren "taschen-pc" an ein kabel an, und dann werden automatisch die bescheide ausgedruckt und teilweise dann von 1€-jobbern in briefumschläge gesteckt um sie dann maschinell zu frankieren...."überprüft" werden die nurnoch in den seltensten fällen....
und das mit den politessen...naja...das sind mehr oder weniger otto-normal bürger aller bildungsschichten die ne mehrmonatige schulung besuchen um dann auf die öffentlichkeit losgelassen zu werden.....wie überall gibts dort natürlich auch "geistige tiefflieger" wobei hier noch dazukommt, das einige meinen nur weil sie eine uniform mit stadtlogo tragen wären sie der oberbürgermeister persönlich....