Sonderrechte für kommunale Mobil-Blitzer?

Unlängst bin ich als Fußgänger geblitzt worden, kein Witz! 😁

Den Blitzer (auf Stativ) im Gebüsch hatte ich gar nicht bemerkt, bis er mir im Abstand von geschätzten 3 m direkt in die Augen blitzte - mannomann hab ich mich erschrocken! Vermutlich ausgelöst von einem Fahrzeug genau in dem Moment, als ich direkt vor dem Blitzer vorbeigegangen bin. Rechts daneben stand der Dienstwagen vom Blitzermann ziemlich versteckt, jemand saß auf dem Fahrersitz und beschäftigte sich mit dem Smartphone. Am liebsten wäre ich hingegangen und hätte dem paar Takte erzählt, habe es mir aber verkniffen - wäre eh nutzlos gewesen.

Anbei ein Foto vom Ort des Geschehens. Der Dienstwagen hatte ein Potsdamer Kennzeichen, tut hier aber nichts zur Sache. Deutet jedoch darauf hin, dass der Blitzer von unserem Cottbuser Ordnungsamt aufgestellt wurde, denn die wechseln laufend Fahrzeuge und Kennzeichen aus anderen Zulassungsbezirken, damit sich niemand daran gewöhnen soll. Polizei-Blitzer bei uns haben BBG oder BP als Kennzeichen.

Allerdings frage ich mich, ob der Blitzer dort überhaupt rechtmäßig stehen durfte?
Hier der Standort-Link bei GoogleMaps: https://goo.gl/maps/kF3oWhEt6kKXYJde8

1. Der Standort von Blitzer und Begleitfahrzeug gehört zu einem Einkaufsmarkt (Dänisches Bettenlager). Früher war da auch mal ein Zaun bzw. Tor (im Bild links der alte Torpfosten); also eindeutig Firmengelände und privat. Ob es eine Absprache gegeben hat, weiß ich nicht; ist aber irrelevant.

2. Die zu sehende Einfahrt ist eine Sackgasse an der Rückseite des Gebäudes und führt zu einem Feuerlöschhydranten, deshalb das Schild "Haltverbot" und darunter "Feuerwehrzufahrt". Beide Schilder verbieten das Parken.

Daher meine Frage im Beitragstitel: Haben mobile kommunale Blitzerfahrzeuge Sonderrechte und dürfen legal beide Parkverbotsschilder ignorieren? Und noch was: dürfte da auch die Polizei mit nem Blitzer stehen?

Falls die da illegal stehen, könnte ich mich nächstens ja beschweren. 😁

Blitzer im Parkverbot
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@spreetourer schrieb am 14. Juni 2020 um 22:55:13 Uhr:


Abgesehen davon finde ich es recht bedenklich, wenn der Blitzer direkt neben einem gut frequentierten kombinierten Rad- und Gehweg postiert wird, über diesen hinweg blitzt und - wie mir passiert - unbeteiligte Fußgänger/Radfahrer zu Tode erschreckt.

Du wurdest zu Tode erschreckt? Mein Beileid. Schreibst du nun also aus dem Jenseits?

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Mein Gott. Solche Fragen und das in Betracht ziehen einer juristischen Prüfung durch ein Gericht gibt es nur in Deutschland.
Hier muss alles geregelt sein. Wehe es gibt keine Verordnung, Gesetze oder Normen. Der Deutsche wüsste nicht wie er auf Klo scheissen sollte.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 15. Juni 2020 um 09:17:00 Uhr:


Meine Vermutung ist nach wie vor, dass auch bei (z.B. blitzenden) Ordnungshütern nicht grundsätzlich alles, was sie tun, auch rechtens ist bzw. per se als rechtens gilt - getreu Descartes „An allem ist zu zweifeln.“

Wenn du das vermutest, beschwere dich bei der zuständigen Stelle. Dass du einen Rechtsanspruch haben könntest, der zu deinem Schutz verhindert, dass ein Blitzer so aufgestellt werden darf, bezweifle ich. Auf dem Klageweg wirst du selbst dein Problem deshalb wohl nicht geklärt bekommen. Wo ist denn das passiert? Man kann, darf oder muss an allem zweifeln, aber nicht jeder Zweifel ist justiabel.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@spreetourer schrieb am 14. Juni 2020 um 20:40:33 Uhr:


.....
Daher meine Frage im Beitragstitel: Haben mobile kommunale Blitzerfahrzeuge Sonderrechte und dürfen legal beide Parkverbotsschilder ignorieren? Und noch was: dürfte da auch die Polizei mit nem Blitzer stehen?.....

Da wäre wohl das örtliche Ordnungsamt der Ansprechpartner. Ich gehe aber davon aus das man zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben ein paar Regeln brechen darf.

Falls das im Land Brandenburg war, kannst du hier die Richtlinien für Geschwindigkeitskontrollen nachlesen:
https://bravors.brandenburg.de/.../lichtzeichenanlagen_1996

Jedes Bundesland hat solche Vorschriften, die man nachlesen kann.

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Juni 2020 um 09:30:11 Uhr:


Hier muss alles geregelt sein. Wehe es gibt keine Verordnung, Gesetze oder Normen. Der Deutsche wüsste nicht wie er auf Klo scheissen sollte.

Darum geht’s doch gar nicht. Sondern vielmehr darum, ob Beamten oder Staatsbediensteten alles erlaubt ist und sie per se grundsätzlich keine Fehler machen. Sich zB auch mal illegitim einfach irgendwo nach Gutdünken hinstellen, wo die aber nach eigener Regel eigentlich nicht stehen dürften. Doch wehe, einer kommt und hinterfragt das, schon wird er angepisst und blöd angemacht.

Also ich merke schon, die Diskussion führt zu nix und kann vom Mod gerne geschlossen werden. 😁

Zitat:

@spreetourer schrieb am 15. Juni 2020 um 10:21:22 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Juni 2020 um 09:30:11 Uhr:


Hier muss alles geregelt sein. Wehe es gibt keine Verordnung, Gesetze oder Normen. Der Deutsche wüsste nicht wie er auf Klo scheissen sollte.

Darum geht’s doch gar nicht. Sondern vielmehr darum, ob Beamten oder Staatsbediensteten alles erlaubt ist und sie per se grundsätzlich keine Fehler machen. Sich zB auch mal illegitim einfach irgendwo nach Gutdünken hinstellen.

Aber ich merke schon, die Diskussion führt zu nix und kann vom Mod gerne geschlossen werden. 😁

Wenn dich das Thema so beschäftigt, dann wäre es doch ein leichtes gewesen, die Herren gleich vor Ort mal zu befragen.
Ihnen deine Eindrücke des Blendend zu schildern.
Warum hast du das nicht gemacht, und lieber hier einen Thread eröffnet?
So hinterlässt das den Eindruck von Jammern und "die da Oben" dürfen das!

Zitat:

@spreetourer schrieb am 15. Juni 2020 um 10:21:22 Uhr:


Darum geht’s doch gar nicht. Sondern vielmehr darum, ob Beamten oder Staatsbediensteten alles erlaubt ist und sie per se grundsätzlich keine Fehler machen.

Diese Frage kann man eindeutig mit "Nein" beantworten. Zu klären, was ihnen erlaubt ist, ist etwas schwieriger. Einen Link dazu hatte ich schon weiter oben genannt. Weitere Informationen kann man sicher finden. Welche Fehler man nicht machen darf, ergeben sich im konkreten Fall schon aus den Vorschriften für die Durchführung von rechtssicheren Messungen mit dem verwendeten Gerät.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 15. Juni 2020 um 10:21:22 Uhr:


Also ich merke schon, die Diskussion führt zu nix und kann vom Mod gerne geschlossen werden.

Eine Diskussion sollte dann auch mehr sein als ein allgemeines Lamento über Behördenwillkür. Das bringt sicher nichts.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Juni 2020 um 10:26:05 Uhr:


Wenn dich das Thema so beschäftigt, dann wäre es doch ein leichtes gewesen, die Herren gleich vor Ort mal zu befragen. Ihnen deine Eindrücke des Blendend zu schildern.
Warum hast du das nicht gemacht...

Kann ich dir gerne erklären. Eigentlich hatte ich das spontan auch vor. Allerdings hatte ich mich derart erschrocken, dass mein Blutdruck auf 300 war und ich befürchtete, den oder dem Herren gegenüber unangemessen zu reagieren. Zudem war mir aber auch nicht klar, ob die Art und Weise der Blitzeraufstellung (zweifaches Parkverbot, Privatgrundstück, Inkaufnahme von „Personen erschrecken“ durch Blendeinwirkung) legitim war. Doch beim nächsten Mal werde ich deinen Ratschlag gerne befolgen. 😁

Innerörtliche Messstellen werden von der Polizei und den betreffenden Kommunen gemeinsam festgelegt. Dabei werden dann auch Aspekte wie Parkverbote etc. in Betracht gezogen und ggf. Ausnahmegenehmigungen eingeholt.

Es ist nicht so, dass die einfach aufs Geratewohl mit dem Messwagen durch die Gegend fahren und sich dann irgendwann sagen: "Hier isses gut."

Zitat:

@spreetourer schrieb am 15. Juni 2020 um 10:39:12 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Juni 2020 um 10:26:05 Uhr:


Wenn dich das Thema so beschäftigt, dann wäre es doch ein leichtes gewesen, die Herren gleich vor Ort mal zu befragen. Ihnen deine Eindrücke des Blendend zu schildern.
Warum hast du das nicht gemacht...

Kann ich dir gerne erklären. Eigentlich hatte ich das spontan auch vor. Allerdings hatte ich mich derart erschrocken, dass mein Blutdruck auf 300 war und ich befürchtete, den oder dem Herren gegenüber unangemessen zu reagieren. Zudem war mir aber auch nicht klar, ob die Art und Weise der Blitzeraufstellung (zweifaches Parkverbot, Privatgrundstück, Inkaufnahme von „Personen erschrecken“ durch Blendeinwirkung) legitim war. Doch beim nächsten Mal werde ich deinen Ratschlag gerne befolgen. 😁

Freut mich Dir mit so einem einfachen Rat geholfen zu haben.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 15. Juni 2020 um 10:39:12 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Juni 2020 um 10:26:05 Uhr:


Wenn dich das Thema so beschäftigt, dann wäre es doch ein leichtes gewesen, die Herren gleich vor Ort mal zu befragen. Ihnen deine Eindrücke des Blendend zu schildern.
Warum hast du das nicht gemacht...

Kann ich dir gerne erklären. Eigentlich hatte ich das spontan auch vor. Allerdings hatte ich mich derart erschrocken, dass mein Blutdruck auf 300 war und ich befürchtete, den oder dem Herren gegenüber unangemessen zu reagieren. Zudem war mir aber auch nicht klar, ob die Art und Weise der Blitzeraufstellung (zweifaches Parkverbot, Privatgrundstück, Inkaufnahme von „Personen erschrecken“ durch Blendeinwirkung) legitim war. Doch beim nächsten Mal werde ich deinen Ratschlag gerne befolgen. 😁

Hast du dich schon bei der zuständigen Behörde beschwert? Vielleicht sind die ja auch lernfähig. Dort arbeiten Menschen, die Bürger sind wie ich und du. Dadurch, dass wir hier vielleicht noch 50 Seiten Konversation betreiben, wird sich sicher nichts ändern.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 15. Juni 2020 um 10:39:27 Uhr:


einfach aufs Geratewohl mit dem Messwagen durch die Gegend fahren und sich dann irgendwann sagen: "Hier isses gut."

Okay, so in etwa bzw. als spontane Eingebung des Messbeauftragten hatte ich es vermutet, denn der Standort ist neu (bislang wurde an der Stelle noch nie geblitzt), ziemlich versteckt, überwacht keinen Gefahrenschwerpunkt (vierspurige Ausfallstraße) und ist daher wirklich „lukrativ“: Es blitzte fast im Minutentakt. Blöd nur, dass durch den Messbereich ein Geh- und Radweg führt und der Blitz deshalb nicht nur Fahrzeuge traf, sondern auch Fußgänger und Radfahrer, und zwar aus minimaler Entfernung.

https://bussgeldkatalog.geblitzt.de/.../

Wenn die Polizei im Halte­verbot blitzt …

Steht ein ziviler Einsatz­wagen der Polizei im Halte­verbot, sieht das für den unwis­senden Betrachter erst einmal nach einem eindeu­tigen Verkehrs­verstoß aus. Aller­dings ist es den Messbe­amten tatsächlich gestattet, in Absprache mit der jewei­ligen Stadt, im Parkverbot stehend Blitzer­fotos zu schießen. Eine Geneh­migung erteilt die Behörde in den meisten Fällen, wenn die Verkehrs­stelle eine besondere Gefah­ren­si­tuation für Radfahrer, Fußgänger oder Schul­kinder darstellt.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 15. Juni 2020 um 11:10:39 Uhr:



Zitat:

@Shoggoth schrieb am 15. Juni 2020 um 10:39:27 Uhr:


einfach aufs Geratewohl mit dem Messwagen durch die Gegend fahren und sich dann irgendwann sagen: "Hier isses gut."
Okay, so in etwa bzw. als spontane Eingebung des Messbeauftragten hatte ich es vermutet, denn der Standort ist neu (bislang wurde an der Stelle noch nie geblitzt), ziemlich versteckt, überwacht keinen Gefahrenschwerpunkt (vierspurige Ausfallstraße) und ist daher wirklich „lukrativ“: Es blitzte fast im Minutentakt. Blöd nur, dass durch den Messbereich ein Geh- und Radweg führt und der Blitz deshalb nicht nur Fahrzeuge traf, sondern auch Fußgänger und Radfahrer, und zwar aus minimaler Entfernung.

schön sinnentstellend aus dem Zusammenhang zitiert (durch Weglassen des wichtigen Satzanfangs).

Super! 🙄

Der Vorredner hat aber vorher noch was anderes geschrieben, so wird das Zitat zum Gegenteil dessen, was gemeint war.

Nein, die stellen sich eben nicht da dahin, wo sie grad Lust haben.
Und auch die Tatsache, dass dort "noch nie jemand" stand, musss dich nicht interessieren.
Die Entscheidung ist allein Sache der Behörde.

Kanns sein, dass du wegen Corona irgendwie zuviel Tagesfreizeit hast??
Dass man wegen sowas ne riesen Welle macht... nur weil man sich einmal etwas erschrocken hat.

Was glaubst du, was mich als Verkehrsteilnehmer jeden Tag auf der Straße erschreckt (und damit waren nicht Blitzer gemeint!).

Zitat:

@spreetourer schrieb am 15. Juni 2020 um 11:10:39 Uhr:



Okay, so in etwa bzw. als spontane Eingebung des Messbeauftragten hatte ich es vermutet, denn der Standort ist neu (bislang wurde an der Stelle noch nie geblitzt), ziemlich versteckt, überwacht keinen Gefahrenschwerpunkt (vierspurige Ausfallstraße) und ist daher wirklich „lukrativ“: Es blitzte fast im Minutentakt. Blöd nur, dass durch den Messbereich ein Geh- und Radweg führt und der Blitz deshalb nicht nur Fahrzeuge traf, sondern auch Fußgänger und Radfahrer, und zwar aus minimaler Entfernung.

Bevor du weiter Vermutungen anstellst, lies doch bitte die einschlägigen Richtlinien der Bundesländer durch. Die für Brandenburg hatte ich mal vermutungsweise verlinkt.

Es ist auch etwas kühn, aus eigener Erfahrung sicher auf wirkliche Gefahrenpunkte zu schließen. Damit befassen sich spezielle Kommissionen, die dann für die Verkehrsüberwachung Empfehlungen geben. Die reine Willkür waltet da nur in der Phantasie der Uninformierten.

Grüße vom Ostelch

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