Sonderrechte für freiwillige Feuerwehrmänner im Privat-PKW?

Hallo,
da der Thread "Festtagsbeleuchtung LKW" ja so abgedriftet ist in "Was dürfen freiwillige Feuerwehrmänner mit ihrem Privat-PKW auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus" will ich dafür mal einen Thread eröffnen.

Ich bin davon überhaupt garnicht betroffen, da ich kein Mitglied in einer entsprechenden Institution bin.
Ich habe aber jetzt vermehrt hier im Forum Aussagen gelesen wie:
"Wenn meine Institution (als Beispiel die Freiwillige Feuerwehr) einen Einsatz bekommt, dann darf ich auch über rote Ampeln fahren"

Wie ich herausgefunden habe, gibt es ein Gerichtsurteil dazu, das lautet

Zitat:

Einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das nach Auslösung eines Alarms mit seinem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus fährt, stehen grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO zu. Diese dürfen aber mangels ausreichender Anzeigemöglichkeit ihres Gebrauchs nur im Ausnahmefall nach einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung nach Notstandsgesichtspunkten unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft

Diese Urteil ist recht schwammig, aber ich lese da heraus, dass es auf keinen Fall erlaubt ist eine rote Ampel mit dem Privat-PKW auf dem Weg ins Feuerwehrgerätehaus zu überfahren. Dort steht was von "mäßiger" Geschwindigkeitsübertretung. Das würde ich als "Wo 30 ist, darf mit 50 gefahren werden" interpretieren. Mehr aber auch nicht.

Und hinzu kommt, dass viele Einsätze der freiwilligen Wehren nicht über Leben und Tod entscheiden. Eine Ölspur hier, ein abgebrochener Baum dort oder im Sommer eine Wieso oder Hecke die brennt.
Wegen solchen Lappalien muß dort niemand wie ein Irrer durch die Stadt rasen und andere gefährden.
Selbst ein Wohnhausbrand kann nicht rechtfertigen rote Ampeln zu missachten oder mit 100 km/h durch die Stadt zu fahren.
Dazu habe ich dann noch einen interessanten Post aus einem Forum gefunden:

Zitat:

Weil der Thread gerade mal wieder oben ist... mir hat ein Kollege auf Wache (Rettungsassi + bei der FFW) einen konkreten Fall erzählt, bei dem es bei einer Privatanfahrt eines FFW-Mannes zu einem Unfall kam.

Alarmierung "kleine Schleife" (sprich nur die Ortsfeuerwehr) wegen Flächenbrand, der sich als 2 qualmende Baumstümpfe herausstellte. Diese Meldung kommt als Sprachtext über den Funkmelder, dem FW-Mann war also bekannt, daß Menschenleben nicht unmittelbar in Gefahr waren. Er rutschte auf Anfahrt zur Wache innerorts mit ca. 120 kmh aus einer Kurve in ein anderes Auto (im 7.Monat Schwangere, zum Glück nur leichtverletzt).

Resultat: volle Schuld für den FW-Mann, 4 Punkte, 500 € Geldtrafe, kein Fahrverbot. Hier hat er offensichtlich einen Bonus wegen Sonderrechten gekriegt.
Er wurde aber bezüglich des Fremdschadens von seiner Haftpflichtversicherung in Regress genommen, Eigenschaden mußte er natürlich selbst tragen.

So schnell kanns gehen...

Wie ist eure Meinung zu dem Thema?

Beste Antwort im Thema

Dachaufsetzer bringen gar nichts - weil man sie quasi nicht erkennen kann. Viele Verkehrsteilnehmer registrieren nichtmal einen bunt beklebten Rettungswagen mit Pressluft und voller Festbeleuchtung.

In meinen Augen ist das Wichtigtuerei.

Gruss
Jürgen

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Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 10. Mai 2016 um 18:34:22 Uhr:


...sowie einschlägige Fachmagazine würden so einen Fall auch mit
Interesse verfolgen.

Sowas interessiert

"einschlägige Fachmagazine"

einen feuchten Kehrricht! 😰

Glaubst du das ist der Erste der wegen sowas rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wird? 😉

Und selbst wenn es dort zu einem Eintrag in den News oder Blogs führt, wird er da auch keine wohlwollenden Worte der Kameraden die das lesen bekommen.

39kmh drüber ist nunmal weit überhalb jeglicher Toleranz die man auf dem "kurzen Dienstweg" unter den Tisch kehren und vor allem rechtfertigen kann - das sollte jedem Feuerwehrangehörigen bekannt sein...ihm ist also im Vorfeld zu 100% bewusst gewesen im falle einer Kontrolle eine Strafe zu kassieren...

...der Umstand, dass er wie Hannes1971 schrieb nurnoch ein nachrückendes Fahrzeug besetzt verbessert seinen Stand-/Argumentationspunkt nicht wirklich, eher das Gegenteil ist der Fall!

Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 10. Mai 2016 um 18:34:22 Uhr:



@Hannes1971
Ich gehe mal davon aus, du kennst den Betroffenen! Oder woher sind deine Info aus dem letzten Absatz?

Weder die Strecke noch der Bericht geben Aufschluss darüber, ob der Messpunkt der Laserpistole eine potenzielle Gefahrenstelle ist oder nur ein gerades Stück Straße, wo die Stadt mal gerne durch
Kontrollen das Säckel füllt, weil bekannt ist, das man dort gerne Schneller Fährt.
Marco Dürr ist 31, seit dem 18. Lebensjahr aktiv in der FF, also seit über 13 Jahren. Ich unterstelle da mal einfach, das er KEIN jugendlicher Heißsporn mehr ist und auch innerhalb der Wehr weiter Ausgebildet mit speziellen Kentnissen und Zulassungen (PA, etc.), ebenso die Berechtigung, Einsatzfahrzeuge zu Fahren, evtl. sogar FS C für LKW.
Also wenn er nicht da ist, bleibt evtl. der Löschwagen stehen und die 3 anderen Leute, die da mitfahren, auch. Also ist hier schon höchste Eile geboten. Auch wenn es "NUR" ein nachrückendes Fahrzeug ist. Aber die Stichworte auf dem Pieper "Rauchentwicklung-Werkstatt-Lebenshilfe" lassen den Schluß zu, das da gerade zu Anfang jede Hand gebraucht wird. So ein Szenario kann sich schnell zu einem ManV entwickeln.

An Marco Dürrs Stelle würde ich Einspruch einlegen. Ortstermin der Messstelle beantragen. Ich würde nicht anderes wie einen Freispruch akzeptieren.
Und ich denke Mal, die Lokale Presse sowie einschlägige Fachmagazine würden so einen Fall auch mit
Interesse verfolgen.

Für solche Urteile, zumal die Richterin keine Ortskenntnis hat und der Zeuge "Stadtsheriff" auch keine genauen Angaben mehr machen kann, habe ich KEIN Verständnis. 😕😕

Viele Grüße
Thomas

Also ich denke nicht, daß die Feuerwehr Offenburg personell so schlecht aufgestellt ist, daß nicht genügend Feuerwehrangehörige zum Alarm kommen (können) um mit dem 3. Fahrzeug auszurücken. Das glaub ich einfach nicht !
In dem Fall besetzen eben andere Angehörige das Fahrzeug und fahren raus.
Wie Du schon sagtest ist der Feuerwehrmann 31 Jahre alt und schon seit dem 18 Lebensjahr dabei. Auch ist er als angeblicher Maschinist geschult und sollte eigentlich wissen, welche Gefahren bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn auf der Straße lauern. Allerdings fährt Er mit seinem "Privatfahrzeug", welches nicht als solches gekennzeichnet ist, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, 39 Km/h zu schnell. Ein Dachaufsetzer schützt vor diesem "vorsätzlichen" Fehlverhalten überhaupt nicht.
Wenn es sich allerdings diese Feuerwehr auf die Fahnen schreiben möchte einen "ManV" schon bei der Anfahrt zum Gerätehaus auf dem Gewissen zu haben, dann Bitteschön.
Die Aufgaben der BOS-Einheiten sind Leben zu retten, und nicht zu gefährden !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Mai 2016 um 18:55:24 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 10. Mai 2016 um 17:16:22 Uhr:


Und hier mal ein Beispiel für nicht gegebene Verhältnismäßigkeit bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten.

Um das mal ins Verhältnis zu setzen: Hier ist die Strecke. In Offenburg sind tagsüber hauptamtliche Kräfte auf der Wache, die mit den (entscheidenden) ersten beiden Fahrzeugen (HLF + DLK) ausrücken. Der Kollege hätte also sowieso nur ein nachrückendes Fahrzeug besetzt, da ist es Wurst ob er eine Minute später oder früher ankommt. Und dafür tagsüber mit Tacho 100 durch die Stadt?

Vielleicht noch als Hintergrundinfo:
Der Betroffene sieht sich hier als Märtyrer des Ehrenamts, hat aber selbst im Kameradenkreis fast keinen Rückhalt. Dabei hat ihm das Amt das Fahrverbot von vorneherein schon erlassen...

Die Entscheidung des Gerichts finde ich absolut richtig. Hier allerdings noch milderne Umstände zu geben und einen Punkt zu erlassen ist nicht richtig.
Denn, bei 39 Km/h zuviel auf der Uhr ist es nicht mehr zu rechtfertigen, daß der DME gepiepst hat und Eile geboten ist.
Ein Feuerwehrangehöriger, der auf der Anfahrt zur Feuerwache bewusst und somit "vorsätzlich" mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Allgemeinheit gefährdet sollte eigentlich aus dem Verkehr gezogen werden, um einen Lerneffeckt zu erziehlen.
...

Für einen möglichen Unfallgegner macht es keinen Unterschied, ob man von einem Kameraden auf dem Weg zur Wache oder einem sonstigen "ich hab doch niemanden gefährdet mit 100 durch die Stadt" Fahrer von der Straße geräumt wird. Gut dass hier kein Freifahrtschein für zwar seltene aber durchaus existierende übermotivierte Kameraden geschaffen wurde. Es gilt immer noch "ankommen ist wichtig" und nicht "auf der Anfahrt verunfallt".

Vorallem darf man hier, zumindest aus meiner Sicht, auch die "Zeitersparnis" anzweifeln!

Wir reden hier von 3,x km und 7min bei REGULÄRER Geschwindigkeit.
Wie hoch war dann die Zeitersparnis durch den Verstoß?
5sek oder wieviel?

Respekt!
Urteil voll und ganz, aus meiner Sicht, nachvollziehbar,

Ich persönlich habe schon die Folgen eines "rasenden" Feuerwehrmann gesehen.
Da kam noch hinzu, schneller als erlaubt unterwegs und der AUSRÜCKENDEN Feuerwehr (also seinen Kameraden) den Vorrang genommen!

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Zitat:

@Hugaar schrieb am 10. Mai 2016 um 19:44:32 Uhr:



Ich persönlich habe schon die Folgen eines "rasenden" Feuerwehrmann gesehen.
Da kam noch hinzu, schneller als erlaubt unterwegs und der AUSRÜCKENDEN Feuerwehr (also seinen Kameraden) den Vorrang genommen!

Habe ich auch schon so erlebt:
Ich war unterwegs und außerhalb meiner Ortschaft als der Piepser los ging. Habe mir gedacht, wenn ich normal fahre brauche ich knapp 15 minuten, bis ich im Ort angekommen bin. Also ganz normal ins Feuerwehrhaus gefahren, da ich eh keine Hoffnung mehr auf ein Fahrzeug hatte, und selbst wenn, wäre ich nicht schneller gefahren.
Ich stand dann ungefähr 1 km vor dem Fw-Haus noch an der roten Ampel und sah im Rückspiegel zwei Autos meiner Kameraden anfliegen mit Dachaufsetzer und Warnblinkanlage.
Die sind noch an mir volle Rotz über die rote Ampel gefahren (über 15 min nach der Alarmierung) Im Fw-Haus standen die Kameraden dann da und zwei Minuten später kam die Durchsage "Restmannschaft kann abrücken".
Hab es mir dann nicht nehmen lassen zu den zu sagen, "Ihr setzt Euren Führerschein auch sehr leicht aufs Spiel !"

Da bei mir gefühlt das halbe Dorf aus Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr besteht und ich an der Hauptstraße wohne, die direkt zum Feuerwehrhaus führt, spreche ich aus Erfahrung, wenn ich sage:

"Sirene an, Hirn aus!"

Da wird gedrängelt und gerast, als gäbe es kein Morgen. Und wenn ich mir dann am Jahresende den Bericht über die Einsätze durchlese, dann findet sich an erster Stelle die Beseitigung von Ölspuren, gefolgt vom Auspumpen von Kellern. Im letzten Jahr gab es hier genau zwei....ZWEI!!! Einsätze w/ Bränden. Lächerlich ist vor diesem Hintergrund das gezeigte, asoziale Verhalten.

Hinzu kommt noch, dass es vielen Feuerwehrleuten doch in Wirklichkeit gar nicht darum geht, möglichst schnell am Gerätehaus zu sein, um zeitnah ausrücken zu können.

Das nämlich auch aus eigener Erfahrung: Da werden nette, kleine Listen geführt, wer wie schnell da war. Und der letzte in der Liste muss dann Runden geben. Oder es gibt ein nettes Präsent beim nächsten Feuerwehrfest für den schnellsten Raser. Oder oder oder.....

Zitat:

Aber gibt es wirklich Landkreise, die ihren OrgL´s eine SoSi am Privatwagen genehmigen? I

Gibt es bei Freiwilligen Feuerwehren vereinzelt per Ausnahmegenehmigung für Führungskräfte, wobei das m.W. relativ selten ist.

Zu Sonder- und Wegerechten wurde ja schon einiges geschrieben.
Ich kann nur für Freiwillige Feuerwehren sprechen und Sonderrechte gibt es, wobei die natürlich kein Freibrief zu verantwortungslosem Fahren sind (es wurden schon Leute verurteilt, die z.B. mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurden und nach Ansicht des Richters grob fahrlässig handelten).

Wer dabei einen Unfall verursacht oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und angezeigt wird, ist natürlich dran.
Auch wo "grob fahrlässig" anfängt, wird von Verkehrsgerichten sehr unterschiedlich ausgelegt.

Nicht zuletzt deshalb wird die Inanspruchnahme von Sonderrechten im privaten PKW (auch zum Schutz der Ehrenamtlichen selbst) von einigen Feuerwehren per Dienstanweisung untersagt.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. Mai 2016 um 19:55:08 Uhr:



Zitat:

@Hugaar schrieb am 10. Mai 2016 um 19:44:32 Uhr:



Ich persönlich habe schon die Folgen eines "rasenden" Feuerwehrmann gesehen.
Da kam noch hinzu, schneller als erlaubt unterwegs und der AUSRÜCKENDEN Feuerwehr (also seinen Kameraden) den Vorrang genommen!

.....
Ich stand dann ungefähr 1 km vor dem Fw-Haus noch an der roten Ampel und sah im Rückspiegel zwei Autos meiner Kameraden anfliegen mit Dachaufsetzer und Warnblinkanlage.
Die sind noch an mir volle Rotz über die rote Ampel gefahren (über 15 min nach der Alarmierung) Im Fw-Haus standen die Kameraden dann da und zwei Minuten später kam die Durchsage "Restmannschaft kann abrücken".
Hab es mir dann nicht nehmen lassen zu den zu sagen, "Ihr setzt Euren Führerschein auch sehr leicht aufs Spiel !"

Getreu nach dem Motto: ..."Ich bin stolz, ein Feuerwehrmann zu sein!"...
Gibts so gut wie überall.

Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 10. Mai 2016 um 18:34:22 Uhr:



@Hannes1971
Ich gehe mal davon aus, du kennst den Betroffenen! Oder woher sind deine Info aus dem letzten Absatz?

Natürlich. Ich bin ebenfalls Einsatzkraft der Feuerwehr Offenburg, allerdings in einer anderen Einsatzabteilung. Und natürlich wird der Fall diskutiert und als Beispiel verwendet, wie man es nicht machen sollte. Wie gesagt: Ich habe innerhalb des Kameradenkreises noch keinen einzigen Fürsprecher erlebt, seine direkten Abteilungskameraden sagen lieber gar nichts zu dem Thema. Bei der Feuerwehrführung ist er unten durch, da er die Feuerwehr in ein schlechtes Licht rückt...

Zitat:

Weder die Strecke noch der Bericht geben Aufschluss darüber, ob der Messpunkt der Laserpistole eine potenzielle Gefahrenstelle ist oder nur ein gerades Stück Straße, wo die Stadt mal gerne durch
Kontrollen das Säckel füllt, weil bekannt ist, das man dort gerne Schneller Fährt.

Geblitzt wurde er in der Kinzigstraße, das ist die lange Gerade parallel zum Fluss. Das ist eine zweispurige, nicht gerade breite Straße an der sich viele kleinere Betriebe befinden (also viele Ausfahrten) und ein Sportplatz, der auch für Schulsport verwendet wird. Außerdem sind hier viele Radfahrer unterwegs, die die Hauptverkehrsstraßen meiden wollen.

Zitat:

Marco Dürr ist 31, seit dem 18. Lebensjahr aktiv in der FF, also seit über 13 Jahren. Ich unterstelle da mal einfach, das er KEIN jugendlicher Heißsporn mehr ist und auch innerhalb der Wehr weiter Ausgebildet mit speziellen Kentnissen und Zulassungen (PA, etc.), ebenso die Berechtigung, Einsatzfahrzeuge zu Fahren, evtl. sogar FS C für LKW.

Welche speziellen Kenntnisse? PA-Ausbildung gehört zur Grundausbildung, das hat mittlerweile jeder einigermaßen ernst zu nehmende Feuerwehrmann. Klasse C-Fahrer gibt es bei uns auch genügend, das Ausbildungskonzept ist da vorbildlich.

Zitat:

Also wenn er nicht da ist, bleibt evtl. der Löschwagen stehen und die 3 anderen Leute, die da mitfahren, auch. Also ist hier schon höchste Eile geboten. Auch wenn es "NUR" ein nachrückendes Fahrzeug ist.

Schau Dir mal die Karte auf Google Maps an: Direkt gegenüber der Feuerwache ist der Burda-Verlag, da arbeiten auch einige freiwillige Kameraden. Die Erstangreifer werden tagsüber von den Hauptamtlichen besetzt, bei den nachrückenden Fahrzeugen kommt es auf die Minute nicht an. Wäre er mit "gesunden" 70 laut Tacho gefahren, wäre er auch nur 1 oder 2 Minuten später angekommen. Es wäre also schei...egal gewesen.

Zitat:

An Marco Dürrs Stelle würde ich Einspruch einlegen. Ortstermin der Messstelle beantragen. Ich würde nicht anderes wie einen Freispruch akzeptieren.

Hat er ja. Aber außer negativer Publicity hat es ihm nix gebracht. Das eigentlich fällige Fahrverbot ist ihm schon von vorneherein auf seinen Einspruch hin erlassen worden, er sollte nur noch 80 € bezahlen und die 2 Punkte kassieren. Jeder normal denkende Kamerad hätte außer "Danke" nichts mehr dazu gesagt. Aber er muss die Welle machen und den Märtyrer spielen...

Korrigiert bitte wenn ich irre,
aber ich dachte immer Sonderrechte wären nur möglich
mit aktiviertem Blaulicht und Martinshorn!?

Wenn ich Grün habe, in eine Kreuzung einfahre und
dann jemand seitlich einschlägt soll es
irgendeinen Unterschied machen,
ob da ein kleines Schildchen auf dem Dach ist!?

Bei uns gab es auch diese Typen, die vor Wichtigkeit bei Alarmierung nahezu platzten und völlig enthirnt durch die Botanik preschten.

Spitzname: Rettungsrambo

Folge: Versetzung in Innendienst oder nachgeordnete Dienste.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 11. Mai 2016 um 08:47:12 Uhr:


Korrigiert bitte wenn ich irre,
aber ich dachte immer Sonderrechte wären nur möglich
mit aktiviertem Blaulicht und Martinshorn!?

Tiefdurchatmen...

Nein. Sonderrechte nach §35 StVO hat die Feuerwehr ab der Alarmierung (also auch schon bei der Anfahrt zum Feuerwehrhaus) und diese müssen auch nicht kenntlich gemacht werden. Was viele Feuerwehr-Angehörige (wie auch der angesprochene Kamerad) gerne außer Acht lassen, ist Abs. 8 des § 35:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Kenntlich gemacht werden durch das Sondersignal müssen die sog. Wegerechte nach §38 StVO.

Der Unterschied ist einfach erklärt:
Komme ich auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus an eine rote Fußgängerampel, bei der aber niemand (mehr) ist, der diese überqueren will, nehme ich beim Überfahren dieser Ampel §35 in Anspruch. Komme ich an eine Ampelkreuzung mit Querverkehr, der für mich anhalten und auf sein Vorfahrtsrecht verzichten müsste, müsste ich §38 in Anspruch nehmen, das geht im Privat-PKW nicht.

Die Zeitersparnis bei Einsatzfahrten kommt übrigens in erster Linie nicht über die erhöhte Geschwindigkeit zustand, selbst ein vergleichsweise agiler Rettungswagen wird innerhalb der Stadt 70 bis 80 km/h kaum mal überschreiten. Das Wegerecht im Stau und an roten Ampeln bringt die Zeitersparnis. Beides kann ich mit dem PKW ohne Sondersignal aber eben nicht nutzen, da brauche ich auch nicht mit 100 (bzw. gemessenen 89) durch die Stadt zu ballern. An der Einmündung der Kinzigstraße in die Freiburger Straße bzw. an der Ampelkreuzung Freiburger Straße - Hauptstraße hat sich die Raserei wieder egalisiert...

Zitat:

@twindance schrieb am 11. Mai 2016 um 08:47:48 Uhr:


Bei uns gab es auch diese Typen, die vor Wichtigkeit bei Alarmierung nahezu platzten und völlig enthirnt durch die Botanik preschten.

Spitzname: Rettungsrambo

Folge: Versetzung in Innendienst oder nachgeordnete Dienste.

In der Feuerwehr, in der ich vorher Dienst tat, wurden mehrere Heißdüsen durch 6-monatigen Entzug des Alarmempfängers beruhigt...

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 10. Mai 2016 um 18:52:42 Uhr:


... da er keinerlei Sonderrechte geltend machen kann.

Klar hat er die.

Ohne die Strecke zu kennen schwierig.

Mit 70 wäre er vermutlich aber nur 20s später angekommen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@onzlaught schrieb am 11. Mai 2016 um 08:47:12 Uhr:


Korrigiert bitte wenn ich irre,
aber ich dachte immer Sonderrechte wären nur möglich
mit aktiviertem Blaulicht und Martinshorn!?

Wenn ich Grün habe, in eine Kreuzung einfahre und
dann jemand seitlich einschlägt soll es
irgendeinen Unterschied machen,
ob da ein kleines Schildchen auf dem Dach ist!?

Es gibt für Einsatzfahrten Sonderrechte und Wegerechte. Ich formuliere es mal ganz banal:

Sonderrechte: sind an Personen gebunden, wie zum Beispiel Feuerwehrleute, die auf dem weg zum Feuerwehrhaus sind und deshalb gegen Verkehrsregeln verstoßen. Oder auch Polizeibeamte, die sich im privaten Fahrzeug in den Dienst versetzen und daher ebenfalls gegen Verkehrsregeln verstoßen.

Wegerechte: sind an die Fahrzeuge, also Einsatzfahrzeuge, gebunden. Hier sind die Fahrten mit Blaulicht und Martinshorn gemeint.

In beiden Fällen ist es (sofern ein entsprechender Einsatz vorliegt) absolut legitim die Verkehrsregeln zu brechen. Hier ist aber das "wie" entscheidend! Ich darf beispielsweise über eine rote Ampel fahren. Jedoch nicht ungebremst einfach über die Kreuzung, sondern hineintasten, ggf bremsen und erst wenn keine Gefahr besteht über die Kreuzung fahren.

Oder in dem Beispiel mit dem Feuerwehrmann. Geht es um eine Ölspur, dann ist es natürlich unverhältnismäßig mit 90 kmh durch eine Ortschaft zu fahren. Wenn in diesem Fall jedoch ein Wohnhaus gebrannt hätte und eine Gefahr für Leib oder Leben bestanden hätte, dann hätte das Gericht vielleicht anders entschieden.

Mein Fazit: hier ist schlicht und einfach Fingerspitzengefühl gefragt.

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