Sondereinstufung durch mehrjährige Fahrpraxis?

Durch 2 Kinder mit Führerschein ändert sich aktuell die Fahrzeugsituation bei uns und wirft auch die ein oder andere Frage in Sachen Versicherung auf.

Status quo:

2 Wagen laufen auf mich, davon einer als Zweitwagen (2 unterschiedliche Versicherungen). Habe SF29 (HF) bzw. SF19 (VK).

Jetzt steht in Kürze die Zulassung eines 3. Autos an und die Idee war, dass meine Frau eins der beiden anderen Autos auf sich versichert. Leider hatte sie 15 Jahre kein Auto und auch keinen Nachweis über die damalige SF-Klasse.

Habe zwar an mehreren Stellen gelesen, dass einige Versicherungen für solche Fälle Sondereinstufungen anbieten, welche das sind steht aber leider nirgendwo.

Kennt jemand eine solche Versicherung oder hat eine Idee wie man hier möglichst günstig versichern kann? Drittwagen sollte eigentlich die letzte Option sein, da hier bei einem Unfall dann alle 3 Autos teurer werden.

41 Antworten

@remarque4711 ganz easy funktioniert das.

Da es sich hier um ein kognitiv sehr fähiges Forum handelt, nehme ich mir für die easy Fragen Zeit. ??

Puhhh das mit der Editierung muss ich noch anschauen.

Ich sehe mich gar nicht in der Lage euch das verständlich zu beantworten. Ihr habt bestimmt mehr als 20 Jahre Erfahrung. Nur irgendwie nicht in diesem Thema.

KUH Versicherung 1/2 oder Verti SF6 ohne Sondertarif) ist doch auch eine Lösung.

P.S.: Glaubt es oder nicht es ist so……

Nur ein Beispiel ein Ukrainer bekommt sofort 15 SF Jahre obwohl er diese nicht erfahren hat.

Ende für heute. Vielleicht….. ????

Auch Vertreter glaubten das nicht bis es an seinem Gesellschaftsrechner gezeigt wurde.

Das ist auch nicht gut für die Versuchertengemeinschaft. Lassen wir die Versicherer doch Ihre Geldquelle.

Das falsche Geburtsdatum wird irgendwann auffallen. Sitzen nicht nur Daus bei den Gesellschaften. Und dann wird nicht nur der Kunde nachberechnet, mit Vertragsstrafe garniert und gekündigt. Auch die Provisionsabrechnungen werden korrigiert und zu einem Blumenstrauß für den StA zusammengewickelt. ....

Bei der R+V und WGV gibt es die Möglichkeit Zweitwagen besser einstufen zu lassen.
Bei so Themen liest du die Versicherungsbedingungen, Abschnitt Ersteinstufung durch (meist I.6.3.1 glaube ich). Eigentlich bieten viele Versicherungen so Zweitwagentarife an, manche sind mit der Ersteinstufung großzügiger, einige weniger. In den Versicherungsbedingungen steht dann z.B. "der Zweitwagen wird in die gleiche SF Klasse wie das Erstfahrzeug, maximal SF8 wenn nur du und der Ehepartner im gemeinsamen Haushalt das Fahrzeug fährt" etc. Ist halt die Frage wer mit welchem Fahrzeug fahren soll etc.

Du kannst deiner Frau auch einen Schadenverlauf übertragen. Ist halt die Frage wie lange sie den Führerschein hat (wichtig!) und wie lange ihr zusammenlebt. Bei einem Halterwechsel ist es sicher kein Problem unterm Jahr zu wechseln, da damit ja auch die alte Versicherung endet und ein neuer Vertrag beginnt. (Nachtrag: Ich habe gerade gelesen dass du den Mini und SF6 an die Frau übertragen hast).

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. August 2024 um 17:33:15 Uhr:


Das falsche Geburtsdatum

mhhh interessant ?? was da vermutet wird! Trifft aber leider nicht ins Schwarze.

Die Erde ist rund keine Scheibe. hat auch eine Weile gedauert bis es der letzte gecheckt hatte.

wird irgendwann auffallen. Sitzen nicht nur Daus bei den Gesellschaften. Und dann wird nicht nur der Kunde nachberechnet, mit Vertragsstrafe garniert und gekündigt. Auch die Provisionsabrechnungen werden korrigiert und zu einem Blumenstrauß für den StA zusammengewickelt. ....

Kurz vorm Start ?? mal getestet ob das fkt. mit dem Hinweis von Remarque4711. Falls ja danke;-)

Also Zitieren ist nicht so meins.

Smileys kommen auch nicht durch…..

Jetzt habt ihr gern ein kurzes Zucken in den Mundwinkeln.

@berlin-paul
@remarque4711
noch wen vergessen

Dann üben wir noch ein bisschen 😁:

Im erweiterten Editor sind die 🙂 oben in der Leiste anzuklicken 🙄

Auf dem Handy geht das auch, dafür muss man aber mindestens 18 Jahre auf MT Mitglied sein und entsprechend lange geübt haben 😁 😁

Zitat:

@andifux schrieb am 7. August 2024 um 19:45:56 Uhr:


Bei der R+V und WGV gibt es die Möglichkeit Zweitwagen besser einstufen zu lassen.
Bei so Themen liest du die Versicherungsbedingungen, Abschnitt Ersteinstufung durch (meist I.6.3.1 glaube ich). Eigentlich bieten viele Versicherungen so Zweitwagentarife an, manche sind mit der Ersteinstufung großzügiger, einige weniger. In den Versicherungsbedingungen steht dann z.B. "der Zweitwagen wird in die gleiche SF Klasse wie das Erstfahrzeug, maximal SF8 wenn nur du und der Ehepartner im gemeinsamen Haushalt das Fahrzeug fährt" etc. Ist halt die Frage wer mit welchem Fahrzeug fahren soll etc.

Du kannst deiner Frau auch einen Schadenverlauf übertragen. Ist halt die Frage wie lange sie den Führerschein hat (wichtig!) und wie lange ihr zusammenlebt. Bei einem Halterwechsel ist es sicher kein Problem unterm Jahr zu wechseln, da damit ja auch die alte Versicherung endet und ein neuer Vertrag beginnt. (Nachtrag: Ich habe gerade gelesen dass du den Mini und SF6 an die Frau übertragen hast).

Hey WGV geht auch bis SF8? Danke dies war gar nicht bewusst.

Aber erstes Auto für Fahranfänger mit mehr als SF15 ist noch bissle besser finde ich. Was sagst du?

Für die ?? wissenden
Und KFZ wird natürlich legal von ab 17. jährigen/jähriger
gefahren.

Puhhhhhh. Ist eigentlich nicht schwer. ??:-/

Bei der WGV haben wir unseren Erstwagen mit SF29/SF19. Die würden den Zweitwagen mit SF4 einstufen. In Geld heißt das etwa 50% oder 300€ im Jahr mehr als z.B. bei der Bavaria Direkt.

Vorher das mit der SF8 war fiktiv. Tatsächlich geht die WGV bei Zweitwagen anscheinend nur noch bis SF4 (aber mit großem Fahrerkreis).
Falls es noch relevant ist:

Bei der WGV gibt es eine Young Driver Versicherung, damit können andere Leute Autos fahren die bei der WGV versichert sind ohne dass sie als Fahrer eingetragen sind und ggf. die Prämie in die Höhe treiben, also z.B. Führerscheinneulinge. Soweit ich mich erinnere gibt es auch nach oben keine Altersbeschränkung, also könnte auch deine Frau diese Versicherung abschließen. Bei einem Unfall wird aber trotzdem die SF Klasse vom Fahrzeug hochgestuft, man spart sich nur die höhere Jahresprämie durch junge Fahrer. Nach 2 Jahren Young Driver kann man bei der WGV dann mit SF4 starten als Sondereinstufung (aber lies es besser selber nochmal nach).

Bei der R+V kann man einen Zweitwagen immer noch in die gleiche SF-Klasse wie das Erstfahrzeug eingestuft bekommen. Allerdings darf es nur der Versicherungsnehmer fahren. Daher bringt euch das auch nicht so viel.

Bei der Bavaria Direkt bekommt man seinen Zweitwagen in die gleiche SF Klasse wie den Erstwagen eingestuft, wenn der Ehepartner auch fährt 10 SF-Klassen schlechter.
Also könntest du mit dem Erstwagen zur Bavaria Direkt wechseln, dort auch den Zweitwagen anmelden und weil ihn deine Frau fährt kriegt er halt nur SF19. Aber! Die gefundenen Bedingungen sind bei der Bavariadirekt von 2015, kann sein dass sich in den 10 10 jahren was geändert hat.

Zitat:

Bei der WGV haben wir unseren Erstwagen mit SF29/SF19. Die würden den Zweitwagen mit SF4 einstufen.

Zitat:

Zweitwagen ist nicht der erwähnte für die Frau. Oder? Fahren Kinder unter 23 noch mit?

In Geld heißt das etwa 50% oder 300€ im Jahr mehr als z.B. bei der Bavaria Direkt.

Erstwagen ist ein VW Golf mit SF29, den auch die Kinder fahren. Zweitwagen ein Z4 M40, den nur Papa und Mama fahren. 😎

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