Sonderausstattungen mitversichern
hallo!
ich bin in der suche nicht unbedingt fündig geworden, da dort sonderausstattungen stets festeingebaute navis oder "ab-werk-extras" für tausende von euros sind🙂
mein fall:
-alter golf 2 gti (aber mit unglaublich seltenen und auch recht teuren komfortmerkmalen)
-listenpreis für den '90er gti wären im diebstahlfall ca. 1.000,- evtl. sogar weniger.
-wiederbeschaffung jedoch bestimmt deutlich teurer
-diverse teile am/im auto, die den wert des fahrzeugs in der summe locker übersteigen (felgen, seltene rallyefront, elektrische recarositze aus golf2-sondermodell, und so weiter)
was muss ich tun, um im verlustfall (diebstahl von teilen oder des ganzen autos) auch wirklich den wiederbeschaffungswert ersetzt zu bekommen?
wie schauts mit nachweisen aus? dass das von versicherung zu versicherung unterschiedlich sein kann, ist mir bewusst. aber wie kennt ihr das.
wenn mein golf morgen weg ist und ich habe zusatzversicherungen angegeben..wie beweise ich, dass das zeug alles dran/drin war? fotos? zeugen?
wertgutachten hilfreich oder gar unabdingbar?
wäre schön, wenn ihr mir was dazu sagen könntet, bzw mich mit 2-3 treffenden links versorgen würdet. evtl hab ich ja bloß die falschen suchbegriffe benutzt, bzw. mir sind die richtigen suchbegriffe einfach nicht bekannt🙂
beste grüße!
Beste Antwort im Thema
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
A.2.1.3 Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mitversichert,
wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind:
b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie
(Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung
des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,
c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie
besondere Oberflächenbehandlungen,
Das hier stammt aus den Musterbedingungen des GDV und findet sich so oder in abgewandelter Form in den meisten Bedingungen der Versicherer. Die Höchstgrenzen variieren je nach Unternehmen und innerhalb der Tarife.
Höchstgrenze der Anspruches ist und bleibt aber der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.
Dieser wird natürlich inkl. der mitversicherten Änderungen und Umbauten ermittelt.
Und hier geht das "Problem" los.
Hier wird deine Wunschvorstellung anders aussehen, als die Bewertung des Sachverständigen.
Ein 1.000,- € Auto mit Zubehör im Wert von 5.000,- € hat keinen Wiederbeschaffungswert von 6.000,- €.
25 Antworten
und warum ist das so ?
ganz einfach:
ohne Gasanlage ist dein Ziemax gar nichts mehr wert.........😁
duckundweg ist
Delle 😉
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Hier wird deine Wunschvorstellung anders aussehen, als die Bewertung des Sachverständigen.
Ein 1.000,- € Auto mit Zubehör im Wert von 5.000,- € hat keinen Wiederbeschaffungswert von 6.000,- €.
(sorry, hatte mich lange net gemeldet)
nur nochmal zum verständnis: es geht bei mir in erster linie um werkszubehör..und davon natürlich auch nur die realistischen gebrauchtpreise..
bekomme ich im falle eines fremdverschuldens beispielsweise einen sehr teuren scheinwerfer ersetzt? bei meinen kostet einer im guten gebrauchten zustand ca. 250,-. neu gibts die teile eh nicht mehr..
addiere ich den wert der front mit dem wert meiner recarositze (jeweils an völlig realistischen ebay-erlösen orientiert), kratze ich wahrscheinlich bereits am wiederbeschaffungswert des basis-fahrzeuges (golf2 gti, bj.90).
hinzu kämen noch felgen mit einem gebrauchtwert von ca. 850,-.
der wiederbeschaffungswert meines fzg ist wirklich deutlich höher, als ohne diese teile. wenn ich mich aber nicht vernünftig versichern kann, dann hab ich hier in berlin keine ruhige nacht..🙁
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Die verbauten Teile sind, sofern sie zulässig sind, im Rahmen der vertraglichen Höchstgrenzen mitversichert.
Höchstleistung in der Kasko stellt aber der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges dar. Dieser errechnet sich aber, wie bereits geschrieben, nicht nach dem Wiederbeschaffungswert eines unverbastelten Golf plus den Wiederbeschaffungswert der Teile, sondern es wird das Fahrzeug "insgesammt" betrachtet.
Sofern z.B. die Scheinwerfer beschädigt werden, werdern auch diese berücksichtigt. Sofern die Felgen entwendet werden, wird auch deren Zeitwert berücksichtigt.
Tritt am Fahrzeug aber ein Totalschaden ein (egal ob Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden) werden deine Vorstellungen vom Wiederbeschaffungswert mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von der Bewertung des Sachverständigen erheblich abweichen.
wie gesagt, einen 2er gti mit fast vollausstattung (klima, efh, abs, e-sitze...usw) und dieser front (und dieser felgen) gibt es nicht unter 3000-4000 euro..(auch wenn bei diesen dann oftmals die karosserie gepflegter ist als die meine).
Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes geht es um ein gleichwertiges und nicht um ein identisches Fahrzeug,
Die Austattung wird berichtet. Aber halt nicht zwangsläufig genau die Felgen oder genau die Schürze.
Wenn um die Reparatur oder Diebstahl einzelner Teile geht, ist das was anderes.
Im Klartext heißt das einfach, wer etwas besonders mit seinem Wagen macht ist beim Totalschaden der Gearschte !!!???
Das ist genau das gleich Problem wie beim Verkauf eines solchen Fahrzeuges.
Du bekommst nie das Geld wieder raus, das du einmal reingesteckt hast.