Sollten die TÜV-Gesetze gemindert werden??

(Umfrage) Sollten die TÜV-Gesetze gemindert werden??

Hallo Leute,

heut kommt mal eine Umfrage von mir. Wie sieht eure Meinung zum Thema Tüv aus,wenn man so in unsere NAchbarländer schaut,wo ja die gesetze noch lange nicht so streng sind,wie bei uns.Zum Beispiel ist in Belgien das Tönen der vorderen Scheiben usw. erlaubt.Wer hat sich denn noch nicht gewünscht mal bei uns solche tolleranten Prüfer und Prüfbestimmungen zu haben??
Eure Meinung ist gefragt!!!

MfG

Beste Antwort im Thema

Oh je, hier bin ich wohl der einzige mit einer NEIN-Stimme...

Ich finde die Vorgehensweisen des TÜV gerechtfertigt und angemessen. Aus folgenden Gründen:

Natürlich darf ein Auto "Spaß" machen. Dieser sollte dann und dort eine Grenze finden, wo andere Menschen GRUNDLOS gefährdet oder belästigt werden.

- Noch immer fährt manches Auto auf den Straßen, das viel zu laut ist. Oft sind die Autos nicht aus technischen Mängeln laut, sondern aus purer "Angeberei" ihrer Besitzer. Da werden Endtöpfe angeschraubt, die das Auto absichtlich lauter machen als werksseitig. Dieses Verhalten ist absolut asozial und egoistisch, und die staatlichen Ordnungshüter sollten hier ganz klare exempel statuieren. Interessanterweise sind es meistens Golf, Opel und BMW, aber das kann auch "Zufall" sein.

- Was soll denn bitte eine Unterbodenbeleuchtung??? Entschuldigung, welche Frau willst Du denn DAMIT kriegen? Ein Auto hat so beleuchtet zu sein, dass es sehen und gesehen werden kann. Alles andere irritiert die anderen Verkehrsteilnehmer, lenkt vom wesentlichen Geschehen ab und verursacht gefährliche Situationen bis hin zu Unfällen.

- Manche Autos werden grundlos tiefer gelegt. Wahrscheinlich, um irgendwie einem Ferrari ähnlicher zu sein (obwohl es doch nur ein 325i ist). Diese Autos legen dann vor Bodenwellen Vollbremsungen hin, die sie nur mit 5 km/h schadfrei überqueren können.

- Wart Ihr denn schon mal in den angeblich so tollen Ländern, die ohne TÜV leben? Was für Autos seht Ihr dort? Gnadenlos laut, umwelttechnisch eine Katastrophe, unreparierte Blechschäden mit scharfen Kanten (wenn so ein Auto einen Fußgänger streift, dann gnade diesem Gott), Scheinwerfer völlig falsch eingestellt (blenden brutal) und so weiter. Kein Wunder, dass andere Länder nicht schneller als 130 dürfen, die Autos würden zerbersten.

Leute, wir sind hier in Deutschland, dem Land der technischen Perfektion (so sagt man zumindest über uns). Wir haben kein Tempolimit auf Autobahnen und einen zügigen und effizienten Verkehr. Wenn wir durch Auflockerung unserer Sicherheitsstandards unsere Autos in die Steinzeit zurückschleudern, dann können wir auch unsere tempolimitfreien Straßen nicht mehr lange genießen, denn diese benötigen nunmal einwandfreie Autos.

Es ist mir wirklich peinlich, dass gerade ICH (der im allgemeinen mehr auf die Vernunft der Menschen als auf Reglementierungen setzt) hier so flehend nach dem Gesetzgeber rufen muss.

Uli

121 weitere Antworten
121 Antworten

Grundsätzlich sollten die TÜV-Intervalle (oder besser Inspektions-Intervalle) viel grösser ausfallen.
So wie z.B. in der ansonsten auch sehr pingeligen Schweiz.

Und was das Selbstverständnis des TÜV angeht: Die können manchesmal vor lauter Arroganz nicht mehr aus den Augen schauen.
Nicht nur was den Auto-TÜV, sondern auch andere Bereiche angeht.

Zum Glück gibt es in den meisten Bereichen gute Alternativen.

Zitat:

Original geschrieben von Single Malt


Grundsätzlich sollten die TÜV-Intervalle (oder besser Inspektions-Intervalle) viel grösser ausfallen.

das sehe ich anders....aus kostensicht zwar bedenklich, aber es gibt genug autos die rumfahren "naja jetzt hab ich ja noch 2 jahre tüv und dann ist die kiste eh im einmer"

Die Einstellung gibt es auch, wird sich aber trotzdem kaum behandeln lassen.
Dafür ärgert man die anderen die ihre Autos sicher halten nur unnötig mit Kosten und Aufwand.
Rost entwickelt sich langsam, aber wenn ich auf die Rennstrecke gehe und die Reifen verfahre, dann würde der TÜV im 2 Wochen Rhythmus nicht ausreichen die Mängel abzustellen...
Die sollten einfach mal einsehen dass es nicht restriktiv genug sein kann ohne dass die Hälfte der Bevölkerung als Prüfingenieur arbeitet und trotzdem wenn man es darauf anlegen will, unsichere Fahrzeuge fahren kann.
Zudem wurde es schon gesagt: nicht alles was die auf der Liste haben ist sicherheitsrelevant und nicht alles was sicherheitsrelevant ist, ist auf deren Liste.

Spricht alles nicht gerade dafür dass ich irgendwo vorfahren muss um ihnen zu beweisen dass das Auto heute ok ist.

Mal ehrlich, ich habe mir mal vor einiger Zeit die Statistik angeguckt. Bei ersten 20 Todesursachen war nichts von verschleppten Reparaturen am Auto zu sehen, da würde ich glatt Zwangsimpfungen einführen statt ZwangsTÜV. Oder geht man die kleinsten Probleme am intensivsten an? Scheint so.

In den USA haben 26 Staaten den TÜV, die anderen 27 Staaten haben keinen.

Bemerkenswert: Unfallstatistiken zeigen keinen Unterschied in der Unfallursache wegen technischen Mangel...
Mit anderen Worten: Das ganze ist ne Farce und beruhigt nur die bei denen absolutes Obrigkeitsdenken eine Nationale Pflicht ist...

Also ich bin aus Österreich und ich finde es gut das es den TÜV gibt und das bei uns jedes JAhr überprüft wird.Wir haben eine Toleranz(-1Monat - +4Monate) nach dem Erstanmeldedatum. Was würden sonst für Schrottkarren rum fahren und die Sicherheit anderer gefährden. Ich finde es sollte alles soblleiben wie es ist, bei Euch in Deutschland alle 2 Jahre und bei uns Jedes Jahr. Aber ich finde das TÜV und ASU zusammengelegt gehört. Dann geht alles im einen.

Morgen,
Wo zu brauchen wir ein TÜV?Das ist keine garantie das mein wagen tehnisch OK ist.oder bleibt zwei Jahre ohne was zu machen.Heute hast du TÜV und zwei monre später hast du problem mit auto egal welche art und troztem kannst du fahren.

Warum gibt's den TÜV?

Da haben wir zunächst eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für jene kompetenten Damen und Herren, die sich die ganzen unnötigen Verordnungen ausdenken. Das Gleiche gilt dann auch für jenes qualifizierte Fachpersonal, welches mal kurz für 5 min. mit der Taschenlampe unter dem Auto herumleuchtet. Und natürlich kann man den Bürger hervorragend zur Kasse bitten.

Nicht zu vergessen Forenbetreiber, denn wer sollte solche Plattformen nutzen wenn nicht irgendwelche Armleuchter, die mit dem Tüv unzufrieden sind?

Nicht alle Nutzer eines Forums sind Armleuchter, es gibt auch User die einer Beitrag verfassen können, ohne andere zu beleidigen. Diese Gabe wird im Volksmund auch als Anstand bezeichnet.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Warum gibt's den TÜV?

Da haben wir zunächst eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für jene kompetenten Damen und Herren, die sich die ganzen unnötigen Verordnungen ausdenken. Das Gleiche gilt dann auch für jenes qualifizierte Fachpersonal, welches mal kurz für 5 min. mit der Taschenlampe unter dem Auto herumleuchtet. Und natürlich kann man den Bürger hervorragend zur Kasse bitten.

Es steckt viel Wahrheit in dieser Aussage.

mir faellt dazu nur eine sache spontan ein...lach

bitte mal hier schauen!!!

http://it.youtube.com/watch?v=t_Nd5SkVldM

ist zwar ein älterer Thread aber was man hier so liest ist ja teilweise schlimm...

Individuelles kann nicht mit Gesetzen geregelt werden.
Dafür gibt es die Einzelabnahme beim TÜV ! (tolle Idee übrigens - das sich nochmal ein 2. Person mit höherer Haftpflichversicherung die Veränderung ansieht)
Ein Problem dabei ist das diese Einzelabnahme angezweifelt werden kann (im Gegensatz zur Garage die das Bauamt 1x mal für immer genehmigt und fertig). Deswegen trauen sich einige Prüfer nichts mehr weil der Ärger danach abschreckt.
Jetzt bitte keine Laberei mit Hinterhofeintragung - das gibt es konsequenterweise nicht !!!
Wer entscheidet denn was Hinterhof ist und was nicht ?
(dann kann ja gleich diese Instanz die Eintragung vornehmen ???!!!)

Was hier genannt wurde: (mal darüber nachdenken!)
- Unterbodenbeleuchtung: NEIN
- Unterbodenbeleuchtung oder beleuchtete Waschdüsen am Handbremskontakt: JA warum denn auch nicht ? Müssen wir jetzt über Geschmack diskutieren ?
- lauter Auspuff: JA (vielleicht ein Showfahrzeug was 3 mal im Jahr auf Tuningtreffen gefahren wird?), mit Empfehlung eine Auspuffklappe einzubauen
- lauter Auspuff Nachbar beschwert sich: NEIN - Mängelkarte
- Xenonkit in Reflektorscheinwerfer: NEIN (das Strahlbild ist furchtbar)
- Xenonkit in Projektorscheinwerfer: JA (mit aLWR und SRA)
- tiefes alttagsuntaugliches Auto: JA (vielleicht ein Showfahrzeug?) mit Empfehlung einer Niveauregulierung (pneumatisch "Airride" oder hydraulisch)
- tiefes Auto legt den Verkehr am Bahnübergang lahm: NEIN - Mängelkarte

Zitat:

Original geschrieben von FMode


- Unterbodenbeleuchtung oder beleuchtete Waschdüsen am Handbremskontakt: JA warum denn auch nicht ? Müssen wir jetzt über Geschmack diskutieren ?

Über Geschmack müssen wir hier nicht diskutieren, wohl aber über den Sinn.

Was soll es bringen, den Handbremskontakt anzustrahlen und mit Wasser zu besprühen? Damit provoziert man doch nur einen Kurzschluß, wenn es an dem Kontakt mal eine Undichtigkeit gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Über Geschmack müssen wir hier nicht diskutieren, wohl aber über den Sinn.

Was soll es bringen, den Handbremskontakt anzustrahlen und mit Wasser zu besprühen? Damit provoziert man doch nur einen Kurzschluß, wenn es an dem Kontakt mal eine Undichtigkeit gibt.

Das hast Du falsch verstanden Drahkke, wenn die Handbremse gezogen wird gehen UBB und Waschdüsenbeleuchtung, quasi als Kontrolllämpchen, an. Wenn das dann auch noch ohne Zündung geschaltet wird, kannst Du im vorbeifahren sehen, wer von den Tuning-Freaks sein Auto via Handbremse gegen wegrollen gesichert hat.

Entweder an der "voll krassen" Beleuchtung oder am Starthilfekabel, mit dem morgens das Auto angelassen werden muss ("Ey Alder, hassu mal korrekten Strom für mein fetten GTI, ey?)

😉

Grüsse

Norske

Da ich in meine Kopfstützen Monitore eingebaut habe und die Dekra diese beanstandete, wollte ich Universalkopfstützen kaufen.
Ich informierte mich bei der Firma Ampire , ob es Probleme mit dem TÜV geben könnte.
Antwort:
Was der TÜV bzw. die DEKRA verlangt, ist die CE Zulassung für den Betrieb im KFZ. CE zugelassen ist das Gerät.
Es hat auch eine „E“ Prüfnummer. Es wird keine Probleme mit dem TÜV geben.
 
Zur Sicherheit fragte ich den den Sachverständigen, der natürlich ablehnte. Darauf schrieb ich  die Dekra an und bekam folgende Antwort.

Sehr geehrter Herr Xxxxxx, 
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Universelle Kopfstützen machen an modernen typgenehmigten Fahrzeugen wenig
Sinn, da diese auf Grund der EG-Vorschriften über den Insassenunfallschutz,
an und in Ihrem speziellen Fahrzeugtyp geprüft sein müssen.
Daher empfehlen wir Ihnen, wenn es keine anderen Möglichkeiten durch den
Fahrzeughersteller gibt, für diese Kopfstützen bei Ihrer zuständigen
Technischen Prüfstelle (TP) gemeinsam mit den zuständigen Behörden nach
einer geeigneten Lösung zu suchen diese für Sie speziell abzunehmen und
einzutragen. U.U. müssen dazu Ausnahmen genehmigt werden.
Das kann ein aufwendiges und teures Verfahren werden.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundes-
ländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA
beauftragt.

Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. Axxxxx Fxxxxxxx

-------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7
Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart
pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com
-------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Zeidler
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Clemens Klinke (Vorsitzender),
Dipl.-Kfm. Wolfgang Linsenmaier, Dr.-Ing. Gerd Neumann,
Dipl.-Ing. (FH) Dieter Roth 

Sehr geehrter Herr Xxxxxxcx, 
richtig ist, dass nicht alles an das Bordnetz von Kraftfahrzeugen
angeschlossen werden darf.

Bei elektrischen/elektronischen Fahrzeugkomponenten ist die Einhaltung der
Richtlinien 72/245/EWG "Funkentstörung" und 95/54/EG "Elektromagnetische
Verträglichkeit" (alternativ ECE-Regelung ECE-R 10) vorgeschrieben.
Mit dem 01.10.2002 wurde die e-Kennzeichnung für Geräte oder Baugruppen,
die am Bordnetz von Kraftfahrzeugen während der Fahrt betrieben werden
können, verpflichtend.
Betreibt man eine Baugruppe oder ein Gerät ohne eine diesbezügliche
e-Kennzeichnung am Bordnetz eines Kraftfahrzeuges, kann die Betriebser-
laubnis des Kraftfahrzeuges erlöschen.
Geräte, die bereits ein VDE-EMV-Zeichen oder eine CE-Kennzeichnung tragen,
halten nicht automatisch die Grenzwerte der Richtlinie 95/54/EG ein.

Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Axxxxx Fxxxxxx 

-------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7
Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart
pruefwesen@dekra.com * http://www.dekra.com
-------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Zeidler
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Clemens Klinke (Vorsitzender),
Dipl.-Kfm. Wolfgang Linsenmaier, Dr.-Ing. Gerd Neumann,
Dipl.-Ing. (FH) Dieter Roth 

 Also sind alle Universalkopfstützen, die es im Handel gibt , nicht nicht zugelassen.

Deine Antwort