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Sollten die TÜV-Gesetze gemindert werden??

Themenstarteram 9. September 2002 um 9:19

(Umfrage) Sollten die TÜV-Gesetze gemindert werden??

 

Hallo Leute,

heut kommt mal eine Umfrage von mir. Wie sieht eure Meinung zum Thema Tüv aus,wenn man so in unsere NAchbarländer schaut,wo ja die gesetze noch lange nicht so streng sind,wie bei uns.Zum Beispiel ist in Belgien das Tönen der vorderen Scheiben usw. erlaubt.Wer hat sich denn noch nicht gewünscht mal bei uns solche tolleranten Prüfer und Prüfbestimmungen zu haben??

Eure Meinung ist gefragt!!!

MfG

Beste Antwort im Thema

Oh je, hier bin ich wohl der einzige mit einer NEIN-Stimme...

Ich finde die Vorgehensweisen des TÜV gerechtfertigt und angemessen. Aus folgenden Gründen:

Natürlich darf ein Auto "Spaß" machen. Dieser sollte dann und dort eine Grenze finden, wo andere Menschen GRUNDLOS gefährdet oder belästigt werden.

- Noch immer fährt manches Auto auf den Straßen, das viel zu laut ist. Oft sind die Autos nicht aus technischen Mängeln laut, sondern aus purer "Angeberei" ihrer Besitzer. Da werden Endtöpfe angeschraubt, die das Auto absichtlich lauter machen als werksseitig. Dieses Verhalten ist absolut asozial und egoistisch, und die staatlichen Ordnungshüter sollten hier ganz klare exempel statuieren. Interessanterweise sind es meistens Golf, Opel und BMW, aber das kann auch "Zufall" sein.

- Was soll denn bitte eine Unterbodenbeleuchtung??? Entschuldigung, welche Frau willst Du denn DAMIT kriegen? Ein Auto hat so beleuchtet zu sein, dass es sehen und gesehen werden kann. Alles andere irritiert die anderen Verkehrsteilnehmer, lenkt vom wesentlichen Geschehen ab und verursacht gefährliche Situationen bis hin zu Unfällen.

- Manche Autos werden grundlos tiefer gelegt. Wahrscheinlich, um irgendwie einem Ferrari ähnlicher zu sein (obwohl es doch nur ein 325i ist). Diese Autos legen dann vor Bodenwellen Vollbremsungen hin, die sie nur mit 5 km/h schadfrei überqueren können.

- Wart Ihr denn schon mal in den angeblich so tollen Ländern, die ohne TÜV leben? Was für Autos seht Ihr dort? Gnadenlos laut, umwelttechnisch eine Katastrophe, unreparierte Blechschäden mit scharfen Kanten (wenn so ein Auto einen Fußgänger streift, dann gnade diesem Gott), Scheinwerfer völlig falsch eingestellt (blenden brutal) und so weiter. Kein Wunder, dass andere Länder nicht schneller als 130 dürfen, die Autos würden zerbersten.

Leute, wir sind hier in Deutschland, dem Land der technischen Perfektion (so sagt man zumindest über uns). Wir haben kein Tempolimit auf Autobahnen und einen zügigen und effizienten Verkehr. Wenn wir durch Auflockerung unserer Sicherheitsstandards unsere Autos in die Steinzeit zurückschleudern, dann können wir auch unsere tempolimitfreien Straßen nicht mehr lange genießen, denn diese benötigen nunmal einwandfreie Autos.

Es ist mir wirklich peinlich, dass gerade ICH (der im allgemeinen mehr auf die Vernunft der Menschen als auf Reglementierungen setzt) hier so flehend nach dem Gesetzgeber rufen muss.

Uli

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am 21. Juni 2012 um 10:42

Noch viel mehr als irgendwelche Lockerungen bezüglich Tuning/Styling würde ich mir Rechtssicherheit wünschen!

Es kann nicht angehen das der TÜV Teil XY einträgt und die Rennleitung diese Eintragung anzweifelt, einem die Karre stilllegt und ein Gegengutachten von der DEKRA fordert. Für was lässt man den ganzen Kram dann überhaupt eintragen wenn die Eintragung nicht verbindlich ist? Nur damit der TÜV Geld verdient? Kann's ja wohl nicht sein.

Zitat:

Original geschrieben von heppler

Es kann nicht angehen das der TÜV Teil XY einträgt und die Rennleitung diese Eintragung anzweifelt, einem die Karre stilllegt und ein Gegengutachten von der DEKRA fordert. Für was lässt man den ganzen Kram dann überhaupt eintragen wenn die Eintragung nicht verbindlich ist?

Zu solchen Konstellationen kommt es bei sogenannten Gefälligkeitseintragungen, bei denen der Prüfer Eintragungen vornimmt, welche nicht den Vorgaben der StVZO und des KBA entsprechen. Hier wäre es verheerend, wenn diese Eintragungen absolute Rechtsverbindlichkeit erlangen würden, da dann der Manipulation Tür und Tor geöffnet würden. Eine Eintragung muß jederzeit anzweifelbar und nachprüfbar sein.

Da der Fahrzeugführer bzw. -halter selbst für den technischen Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich ist, hat er in den Fällen, in denen er Zweifel an der Rechtmäßikgeit der Eintragung hat, selbst für die Möglichkeit einer Nachprüfung zu sorgen.

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