Soll ich Anzeige erstatten, macht das Sinn?

Heute war ich auf einer kleinen motorradtour und was mir da widerfahren ist, habe ich in 24 jähren Autofahren noch nicht erlebt.

Erster Vorfall: ich fahre hinter einer Kolonne stadtauswärts auf einer Straße wo 50 erlaubt sind, alle fahren so ca. 60-65kmh lt. Tacho, normaler Verkehrsfluss also. Der Typ hinter mir setzt auf einmal zum Überholen an, obwohl Gegenverkehr kam, fährt neben mich und drängt mich auf meinem Motorrad ab (f800gs) also eher schwer zu übersehen. Ich hatte die Wahl zwischen ab in der Straßengraben und Vollbremsung und hinter dem "überholer" einzuscheren, entschied mich also für letzteres. Zu dem Zeitpunkt dacht ich blos, so ein a...loch.

Irgendwann konnte ich ihn und die andere Kolonne auf der Landstraße überholen und dacht das wars. Von wegen 🙁

In der nächsten Ortsdurchfahrt (ich fuhr 50) klebt der wieder an meiner Stoßstange. Am Ortsausgang schert er gleich wieder aus, trotz Überholverbot, durchgezogenen Linien, alles egal, und versucht sich an mir vorbei zu drängeln. Natürlich schafft er es im polo nicht, aber darum geht es nicht.

Den nächsten Kilometer fuhr er so dicht auf dass ich im Außenspiegel nur noch in die fahrgastzelle schauen konnte, also auf wenige Zentimeter, und das dauerhaft bei Tempo 100, einen Kilometer lang. Habe mich nicht mehr getraut vom Gas zu gehen.

Da bekam ich richtig Angst was das für ein Psycho ist. Dann kam ein Kreisel, ich reduziere mein Tempo um in den Kreisel zu kommen, höre hinten nur den Motor aufheulen, der Typ knallt neben mir driftend mit quietschenden Reifen in den Kreisel rein und versucht mich innen halb im Blumenbeet zu überholen. Ich musste in der Kurve eine Notbremsung machen bei der ich fast gestürzt bin, weil der mich sonst abgeschossen hätte.

Dann bin ich (zufällig weil gleicher Weg) noch einige Kilometer hinter dem hergefahren, der ist, wenn nix los war, wie ein Fahrschüler herumgetuckert, aber sobald es was zu überholen gab, gingen die Hormone mit ihm durch, er ging ständig trotz Gegenverkehr und Überholverbot immer wieder ans überholen, drängte sich in Kolonnen, bremste andere PKW aus usw ...

Gebracht hat ihm das auf den 15 km ca. 200 Meter Vorsprung die an der nächsten Ampel dann weg waren als ich neben ihm stand, wollte ihm ein paar Takte sagen, hatte eigentlich einen Halbstarken erwartet, aber nein da sitzt ein Typ, Mitte 50, mit zwei Damen im Auto und lacht mich aus.

Habe mein visier hoch gemacht und gesagt er hätte mich töten können.

Da sagt er, Originalton: tja so ist es halt, so fährt man heutzutage und ich könne ja Kinderwagen durch die Gegend schieben wenn es mir nicht passt.

Da war ich baff und fuhr nach Hause.

Meine Frage: lohnt sich anzeige, kann nichts beweisen, außer Personenbeschreibung und Kennzeichen?

Bevor jetzt die blockwartdenunzientendiskussion losgeht: ich bin nicht heilig, ich bin kein Fahrlehrer, fahre auch nicht perfekt, habe nicht nie jemanden angezeigt.

Das Verhalten fand ich aber lebensgefährlich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SauRausLasser


"PS: Ich erinner nochmal dran, der TE hat KEINEN verstoß begangen."

Du kannst erinner wie du lustig bist. der verstoss gegen paragraf 5 bleibt.

Anderes Beispiel:
Wir zwei fahren auf dieselbe Kreuzung zu. Ich von Ost nach West, du von Nord nach Süd. du hast rot, ich grün. durch einen augenblick der unaufmerksamkeit übersiehst du das rote Licht und fährst in die Kreuzung. Ich sehe das, und bin noch weit genug weg um anzuhalten und dich durchzulassen.

nach deiner logik darf ich also jetzt beschleunigen und dich mit maximal zulässiger geschwindigkeit von der Kreuzung abräumen?

Du versuchst jetzt mal die Zitierfunktion zu erlernen und dann überdenkst du nochmal dein komisches Beispiel.

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Zitat:

Original geschrieben von 1a2b3c


Hättest dich mal lieber "ichstänkernicht" genannt 😁

Dann würds ja nicht zu mir passen 😁

solange er nicht noch reifen dreht gehts ja noch,obwohl...................

Zitat:

Original geschrieben von Sitzheitzung


Was nichts daran ändert, dass denunzieren etwas anderes ist.

Ach hättest du in Latein doch nur besser aufgepasst.

Und nun mach dich mal schlau und dann lass die Erwachsenen sich hier mal weiter unterhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


solange er nicht noch reifen dreht gehts ja noch,obwohl...................

Dann hätte ich mich Reifendreher genannt. Oder AmReifenDreher 😉

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Zitat:

Original geschrieben von alexkress


Da bekam ich richtig Angst was das für ein Psycho ist. Dann kam ein Kreisel, ich reduziere mein Tempo um in den Kreisel zu kommen, höre hinten nur den Motor aufheulen, der Typ knallt neben mir driftend mit quietschenden Reifen in den Kreisel rein und versucht mich innen halb im Blumenbeet zu überholen. Ich musste in der Kurve eine Notbremsung machen bei der ich fast gestürzt bin, weil der mich sonst abgeschossen hätte.

Driftend im VW Polo TDI mit 75PS (laut späterer Info des TE)... Interessant, interessant...

Sehr realistisch mit so einem untermotorisiertem Frontkratzer, der zudem vermutlich durch diverse elektronische Fahrhilfen drifttechnisch geradezu kastriert ist...

Hier spielt wohl die ausufernde Phantasie eine (Haupt)Rolle...

Wie dem auch sei, ich würde hier (und vor allem im reallife) kein Fass aufmachen; einfach vergessen, ist die ganze Aufregung nicht wert!

Zitat:

Original geschrieben von SauRausLasser


Du kannst erinner wie du lustig bist. der verstoss gegen paragraf 5 bleibt.

Nein, da befindest Du Dich im Irrtum. § 5 Abs. 6 Satz 1 StVO findet hier KEINE Anwendung. Er ist für Situationen wie die folgende bestimmt: Jemand überholt auf der Bundes-/Landstraße mit 100 km/h ein Fahrzeug, das mit nur 70 km/h unterwegs ist. Behält der Langsamere sein Tempo bei, dann kann der Überholer die Strecke und Dauer seines Überholvorganges abschätzen. Beschleunigt der Überholte plötzlich ebenfalls, dann dauert der Überholvorgang wesentlich länger oder wird sogar unmöglich. Bei Gegenverkehr kann dadurch eine Gefahrensituation entstehen, die es nicht gegeben hätte, wenn der Überholte weiter 70 km/h gefahren wäre. Daher das Beschleunigungsverbot.

Aber kein Verkehrsrichter wird § 5 Abs. 6 Satz 1 StVO in der Situation anwenden, die der TE beschreibt. So wie Du diese Regelung auslegst, würde sie letztendlich bedeuten, dass Fahrzeuge noch lange nach dem Passieren des Ortausgangsschildes weiter mit 50 km/h schleichen müssten, weil jemand weiter hinten rechtswidrig zum Überholen angesetzt hat und der Überholte dann bei 50 km/h bleiben muss und deshalb natürlich wieder überholt wird, nicht beschleunigen darf, dann wieder überholt wird usw. usw.

In der Praxis habe ich als Hinterherfahrender damit zu rechnen, dass der Wagen vor mir ab Ortsausgangsschild nicht weiterhin 50 km/h fährt, sondern ebenfalls beschleunigt. Er beschleunigt auch nicht, um meinen Überholvorgang zu verhindern oder zu verlängern (hier käme § 5 Abs. 6 Satz1 StVO ins Spiel), sondern um auf ein Tempo zu kommen, das außerhalb geschlossener Ortschaft üblich ist.

Bleibt der Vorausfahrende dann doch bei nur 70 - 80 km/h stecken, obwohl 100 km/h möglich und erlaubt wären, kann man immer noch überholen. Wenn der Polo-Fahrer am Ortsausgang "trotz Überholverbot, durchgezogenen Linien" (Ausgangsbeitrag) zum Überholen eines leistungsstarken Motorrades ansetzt, liegt das Fehlverhalten bei ihm. § 5 Abs. 6 Satz 1 StVO lass in dem Zusammenhang mal stecken.

Eine Anmerkung noch: Du hast eine eine sehr kurze Vergangenheit unter dem Account SauRausLasser, bist erst seit Ende August dabei. Und wenn ich mir Deine Beiträge in diesem Thread so durchlese, hast Du mit Deinem unhöflichen, provozierenden Stil auch keine große Zukunft. Mein Tipp wäre, entweder künftig ein wenig höflicher mit den Mitpostern umzugehen oder FREIWILLIG auf das Mitposten zu verzichten. Konstruktives kam jedenfalls bisher nicht. Solltest Du ändern.

MfG, Tazio1935

Zitat:

Original geschrieben von SauRausLasser



Zitat:

Original geschrieben von Sitzheitzung


Was nichts daran ändert, dass denunzieren etwas anderes ist.
Ach hättest du in Latein doch nur besser aufgepasst.

Und nun mach dich mal schlau und dann lass die Erwachsenen sich hier mal weiter unterhalten.

Du bist nur eins: nervig. Eine nicht beleidigende Antwort ist dir wohl nicht möglich...

Von da her: ich verabschiede mich aus diesem Thread und Klingel mal. Ein aufräumen ist hier dringend notwendig.

Zitat:

Original geschrieben von Sitzheitzung



Zitat:

Original geschrieben von SauRausLasser


Wenn der Moralapostel

Zitat:

Original geschrieben von Sitzheitzung



Zitat:

Original geschrieben von SauRausLasser


obwohl sie eigentlich Moralapostel heißen müssten

Zitat:

Original geschrieben von Sitzheitzung



Zitat:

Original geschrieben von SauRausLasser


die tägliche Portion Moralapostelei
Fällt dir was auf? Abwechslung ist was anderes. Und wir wissen jetzt, dass alles und jeder (außer dir) Moralapostelig ist.🙄

He he Moment mal der Moralapostel hier bin ich immer noch.......

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Bleibt der Vorausfahrende dann doch bei nur 70 - 80 km/h stecken, obwohl 100 km/h möglich und erlaubt wären, kann man immer noch überholen. Wenn der Polo-Fahrer am Ortsausgang "trotz Überholverbot, durchgezogenen Linien" (Ausgangsbeitrag) zum Überholen eines leistungsstarken Motorrades ansetzt, liegt das Fehlverhalten bei ihm. § 5 Abs. 6 Satz 1 StVO lass in dem Zusammenhang mal stecken.

MfG, Tazio1935

Wobei das Überholverbot hier völlig egal ist, weil es sich auf das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge bezieht. Ein Motorrad darf also trotz aufgestellter Überholverbotszeichen überholt werden. Von der durchgezogenen Linie jetzt mal abgesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Sitzheitzung



Du bist nur eins: nervig. Eine nicht beleidigende Antwort ist dir wohl nicht möglich...

Von da her: ich verabschiede mich aus diesem Thread und Klingel mal. Ein aufräumen ist hier dringend notwendig.

Ich kann doch nichts dafür das du Tatsachen nervig findest. Das Wort Denunziant bedeutete nunmal "Meldung machen" oder "über jemanden abwertend berichten". Und genau das würde es sein, wenn man den Polizisten im Rahmen einer Onlineanzeige namentlich anschwärzt.

Vielleicht solltest du mal drüber nachdenken, ob nicht auch mal jemand recht haben kann obwohl er noch nicht lange angemeldet ist. Aber dein Weg scheint es zu sein unreflektiert Meinung anderer User hier zu wiederholen. Wenn es ein erfahrener User sagt, muss es ja stimmen, oder?

Dein Klingeln ist übrigens ein weiteres Beispiel für Denunziantentum. Statt dich mit Kritik auseinander zu setzen, verkriechst du dich und lässt deine Kämpfe andere für dich ausfechten.

Im Zusammenhang mit einem Verkehrsforum von Kämpfen zu sprechen lässt tief blicken.

Wie man sich hier benimmt so benimmt man sich auch auf der Straße

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935


Und wenn ich mir Deine Beiträge in diesem Thread so durchlese, hast Du mit Deinem unhöflichen, provozierenden Stil auch keine große Zukunft.

Ist es unhöflich jemanden auf seine Fehler hinzuweisen?

Hier scheinen mir einige User sehr schnell mit Vorurteilen bei der Hand zu sein. Auch ist mir aufgefallen, das viele einfach nicht richtig lesen und schneller den Finger am Abzug bzw der Tatstatur haben als den Gedanken im Kopf. Natürlich könnte man das alles überlesen und sich von einigen schräg anmachen lassen. Aber das ist nicht meine Art. Wenn ich bei jemandem einen Fehler erkenne, dann sage ich ihm das Platt auf den Kopf zu. Erwarte dasselbe aber auch von anderen.

Wenn ich einen Fehler bei mir erkenne, versuche ich diesen abzustellen. Da bin ich dann lernfähig. Bestes Beispiel ist das zitieren und eine wirklich unhöfliche Private Nachricht an den User Die Dicke, für die ich mich hiermit nochmal entschuldige. Was ich auf den tot nicht leiden kann sind aber sturmöpfe denen man den fehler dirket vor augen führt aber aus stolz oder eitelkeit trotzdem auf ihrer falschen meinung beharren um ihr gesicht nicht zu verlieren.

Zum Thema Paragraf 5: Ich verstehe worauf du hianus willst. Aber wo in der stvo ist geregelt, dass paragraf 5 nur für die von die beschriebenn überholvorgänge gilt? Oder hast du da Urteile zu?

Zitat:

Original geschrieben von AS60


Im Zusammenhang mit einem Verkehrsforum von Kämpfen zu sprechen lässt tief blicken.

Ich hätte auch Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten schreiben können. Hätte das was an den Tatsachen geändert? Vermutlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von SauRausLasser


Ist es unhöflich jemanden auf seine Fehler hinzuweisen

Prinzipiell nicht. Auf das wie bzw. den Ton kommt es an.

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