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Sohn meldet nicht um

Themenstarteram 6. März 2019 um 17:11

Hallo zusammen

Auch ich habe hier eine Frage zum leidigen Thema ab- und ummelden.

Mein Sohn hat sich als Fahranfänger vor 1,5 Jahren ein gebrauchtes Auto gekauft. Ich habe das Auto auf mich angemeldet, Versicherung und Steuern laufen ebenfalls auf mich.

Ich wollte damals sichergehen, dass, sollte er finanzielle Schwierigkeiten haben oder irgendwas verschludern, es keine Probleme gibt.

Nun hat der junge Mann im Oktober letzen Jahres feststellen müssen (oh Wunder), dass Autofahren auch Geld kostet. Sprich, die jährliche Versicherung wurde fällig.

Er wollte mir das Geld dafür zurückgeben, sobald im Dezember sein Weihnachtsgeld da wäre.

Da er mittlerweile den Mietvertrag für eine eigene Wohnung unterschrieben hatte, Kaution ansparen musste und Möbel brauchte, haben wir (vor Zeugen) eine Rückzahlung der Versicherung in monatlichen Raten ausgemacht. Bisher hat er einmal gezahlt, das war's dann.

Ich hab ihm dann gesagt wenn er mir das Geld nicht gibt, muss er das Auto auf sich ummelden. Bislang ist das aber auch nicht geschehen.

Ich hatte lange Geduld, hab mit Engelszungen geredet, geschimpft, versucht ihn zur Vernunft zu bringen. Nichts.

Also bin ich zur Zulassungsstelle, um dort Nachzufragen, was ich tun kann. Er hat Brief, Schein und Schilder und steht als Käufer im Kaufvertrag. Ich bin lediglich Halter.

Die Zulassungsstelle meinte, das wäre eine privatrechtliche Angelegenheit und sie könnten da nichts tun. Ich solle zum Anwalt gehen, damit der vor Gericht eine Zwangsabmeldung bewirken kann.

Anwalt ist für mich wirklich der absolut letzte Schritt. Hat vielleicht hier jemand eine Idee, was ich tun kann? Es kann doch nicht angehen, dass ich als Halter, ums mal ganz blöd zu sagen, nicht sagen kann, ich will nicht länger Halter sein und somit in der Verantwortung stehen.

Mit meinem Sohn zu reden geht mittlerweile gar nicht mehr. Weder über SMS, noch Telefon, noch persönlich.

Wäre für einen Rat sehr dankbar

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2019 um 20:57

Zitat:

@puls130 schrieb am 8. März 2019 um 21:24:24 Uhr:

Sohn anzeigen wie du schriebst - sehr gutes Mittel eine Familie dauerhaft zu entzweien und ein absolut genialer Streich. ...

Ah von der Sorte, "laßt uns mal lieb drüber reden." Es stellt sich die Frage wer hier der Tyrann ist und mit seinem egoistischen Verhalten die Familie entzweit.

Die Familie / Mutter weiß nicht mehr, wie sie finanziell über die Runden kommen soll und steht mit dem Rücken an der Wand während der verzogene Rotzlöffel mit einem Gehalt über dem der Mutter ("500,- €) auf dicke Hose macht.

Wobei man ohne irgendeine Rücksicht der Mutter auf der Nase rumtanzt und dazu noch die kargen finanziellen Mittel "der Familie" abgreift... pfui deibel - so einem gehört richtig der Kopf gewaschen.

 

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Wieviele Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle sind denn heute noch Beamte?

Und wo begründet sich die Pflicht eines Beamten sich in das Privatverhältnis eines Fahrzeughalters zu seinem Nachwuchs einzumischen?

Man kann einen Sachbearbeiter (Oder wenn man einen findet auch Beamten) um Rat bitten, was man tun kann, mehr aber auch nicht. Ob da der AmtsLeiter sich das Gespräch an Land zieht,hängt wohl von der Größe der Verwaltung ab.

Und wenn eine Mutter sich hier öffentlich äußert und das zerrüttete Verhältnis zu ihrem Nachwuchs darlegt, ist der Rat man soll es mit einem persönlichen Gespräch mit dem Junior versuchen, nicht wirklich hilfreich. Ich denke das wird sie schon zur Genüge getan haben.

Gruß M

Man kann auch einfach die Vorzimmerdame = Teamassistenz um Rat und einen Termin bitten. Die können oft am besten Einschätzen, wer der/die geneigte Ansprechpartner/in ist.

Es geht bei diesem Gespräch immer noch um eine (!) klare Sachfrage und keine ausufernde Familienangelegenheit.

Die Sachlage ist klar!

Zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges müssen die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgelegt werden.

Da die Halterin das nicht kann muss sie sich die Herausgabe der Kennzeichen und ZB1 über das Zivilrecht vom Nutzer des Fzg einklagen oder auf sein Gutdünken hoffen,dass er das freiwillig tut.

Oder halt Wege bestreiten, die hier nicht gepostet werden dürfen.

Gruß M

Oder eben der Zulassungsstelle mitteilen, dass der Sohn Halter des Fahrzeugs geworden ist und die Zulassungsstelle ihn zur Ummeldung des Fahrzeugs auffordern soll...wenn man das vernünftig darlegt, warum der Sohn faktisch Halter ist, dann kann die Zulassungsstelle damit auch arbeiten. Und wenn nicht gerade der letzte Honk am Schalter sitzt, braucht man dazu nicht mal den Chef...

Aber darum geht es im Kern nicht, konkret möchte die Mutter den von ihr ausgelegten Versicherungsbeitrag vom Sohn zurück und dann in Zukunft, das er die Versicherung wahrscheinlich gleich selbst bezahlt.

So wie ich das verstanden haben ist ja ersteinmal für Zeitraum X die Versicherung bezahlt.

Und was genau soll da auch der hilfreiche und freundliche Sachbearbeiter bei der Zulassungstelle machen ?

Es ist schlicht nicht ihre Aufgabe Inkasso für Familienangelegenheiten zu spielen ....

Da wird kein Weg vorbeiführen , der Sohn muss aufgefordert werden die Papiere & Fahrzeug auszuhändigen, alternativ eine Ummeldung auf seinen Namen und seine Versicherung, denke ich, wäre auch eine Option?

Macht er das nicht freiwillig halt mit Anwalt, der dann die genauen weiteren schritte benennen kann.

Eigentlich ist beides richtig.

Wie auch tecci ganz richtig anmerkt, ist die TE nicht die reale Halterin und die Papiere müssen korrigiert werden. Da ist der Weg zur Zulassungsstelle schon sinnig.

Die verauslagten Gelder zurück zu bekommen, das ist der zivilrechtliche Teil der Arie. Notfalls einen Mahnbescheid gegen Sohnemann beantragen, wenn er sich weiterhin taub stellt.

Wenn ich die TE richtig verstanden hab,geht es in erster Linie darum,dass sie erstmal in Zukunft nichts weiter an der Backe hat. Ich vermute mal das bisher gezahlte Geld ist erstmal zweitrangig.

Die Situation ist alles andere als angenehm, aber leider kein Einzelfall und gibt's in vielen Konstellation.

Gruß Martin

am 7. März 2019 um 20:16

...als Halter bist du auch verpflichtet zu prüfen, ob derjenige welchem das Fahrzeug überlassen wird im Besitz einer Fahrerlaubnis ist... nach einschlägigen Gerichtsurteilen muß der Halter um seinen Pflichten gerecht zu werden mindestens 2x im Jahr den Führerhschein kontrollieren.

Da die TE, weder die Gewalt über das Fahrzeug, die Fahrzeugpapiere und auch nicht in der Lage ist die Führerscheinkontrolle vorzunehmen sehe ich da massive Probleme und zwas nicht nur zivilrechtliche.

Nur einmal so als Gedankenspiel, wenn der Sohnemann inzwischen überhaupt keine Fahrerlaubnis mehr hat oder das Fahrzeug jemandem überläßt, welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, dann hat die TE ein strafrechtliches Problem - §21 Abs.2 Nr. 3 StVG.

 

Gemäß der hier in einem vorangegangenen Beitrag schon erwähnten Definition bzw. den nachfolgenden Ausführungen würde ich bei der Zulassungsstelle, Zoll (KFZ-Steuer) und Versicherung unter Hinweis auf die nicht mehr vorhandene Verfügungsgewalt über das Fahrzeug auf eine Änderung des Zulassungsinhabers drängen bzw. den Übergang der Verfügungsgewalt und damit der Haltereigenschaft an den Sohn (Name, Anschrift, etc.) anzeigen.

Halter eines Kraftfahrzeugs i. S. d. § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des § 31a Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist grundsätzlich unabhängig von der Eigentümerstellung derjenige, der das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat (d.h. die Nutzungen aus der Verwendung zieht und die Kosten für Unterhaltung und laufenden Betrieb trägt) und die tatsächliche Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (d. h. Anlass, Zeit, Dauer und Ziel der Fahrten selbst bestimmen kann.

(Quelle: http://www.haerlein.de/.../)

Der Versicherungsvertrag läuf auf die Themenerstellerin. Somit hat sie die Gestaltungsmöglichkeit was in diesem Vertrag abgesichert wird. Auch entscheidet sie ob der Versicherungsvertrag irgendwann auf den Sohn übertragen wird.

Daraus folgend hat sie zumindest folgende Möglichkeiten, die für den Sohn zumindest etwas schmerzhaft werden könnten und ihn vielleicht etwas unter Zugzwang bringen könnten:

- Den Versicherungsumfang zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf das gesetzlich geforderte Mindestmaß reduzieren, will heißen, Haftpflichtversicherung muss bestehen, der Ganze gegebenenfallls zusätzlich versicherte "Krempel", sprich Teilkasko oder gar Vollkaskoabsicherung, Schutzbrief etc. müssen nicht versichert sein. Damit könnte man, wenn der junge Mann nicht die Kosten tragen bereit ist, ihn auch ggf. empfindlich treffen. Fehlende Teilkasko-Absicherung bedeutet zum Beispiel ja schon einmal das z.B. ein Austausch einer durch Steinschlag beschädigten Windschutzscheibe nicht mehr von der Versicherung getragen wird. Oder die Reparatur eines Wildschadens.

Von der Vollkasko wird der Schaden einer selbst verursachten Beschädigung durch Unfallereignis am eigenen Auto bezahlt. Fehlt diese ist dies dann natürlich auch nicht mehr gegeben.

- Die vom Sohn erfahrenen Schadenfreiheitsrabatte (Günstiger-Stufung nach schadenfrei verlaufenem Kalenderjahr) kann er selbst später bei einer Versicherung eines Fahrzeuges auf seinen eigenen Namen nur dann übernehmen wenn der bisherige Versicherungsnehmer (hier somit die Mutter) dem Übertrag auch tatsächlich zustimmt. Tut sie dies nicht, kann der Sohn bei einer Versicherung eines nachfolgenden Fahrzeuges damit rechnen, dass er bei der dann gewählten Versicherung mit einer höheren Schadensfreiheitsklasse versichern darf, was für ihn höhere Versicherungskosten bedeutet.

Würde dem Sohn, notfalls per Brief, mitteilen das ich ob der Situtation das er nicht selbst die Kosten der Versicherung trägt, den Versicherungsschutz zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf eine Haftpflichtabsicherung reduziere, da die darüber hinausgehenden Kosten für die Mutter keinesfalls tragbar und aufgebracht werden können. Zudem werde bei nicht vollständiger Nichttragung der Versicherungsprämie von einer Übertragung des Versicherungsvertrages Abstand genommen, womit er dann zwar wieder mit einer höheren Versicherungseinstufung beginnen dürfe, ihm mütterlicherseits der Vorteil einer günstigeren Versicherungseinstufung nicht gefördert werde, da er sich ja schließlich nicht an die getroffene Vereinbarung der Tragung der Versicherungsprämie(n) nicht gehalten habe.

Vielleicht überlegt sich der Sohn mit diesen ihm angetragenen "Optionen" dann doch noch einmal die Versicherungsprämie wie vereinbart an die Mutter zu zahlen.

Es dürfte wohl problemlos möglich sein jetzt bereits zum nächsten Beitragszeitraum eine bestehende Teil- und/oder Vollkaskoabsicherung zu kündigen. Das könnte man, bei weitere Nichtzahlung des Beitrages durch den Sohn und abgelehnter Kommunikation dessen darüber, bereits jetzt zeitnah vollziehen und dem Sohn dann eine Kopie der Änderungsunterlagen zukommen lassen. Das dürfte ihn dann, wenn er etwas rationell gepägt ist, doch ein wenig wach rütteln.

Ergänzend könnte man ihm dann auch noch mitteilen das man eine Erweiterung des Versicherungsumfanges nicht mehr vornehmen werde und das wenn er das dann doch zusätzlich abgesichert haben möchte, eine Ummeldung des Fahrzeuges auf seinen eigenen Namen und die vollständige Übernahme der Versicherungsvertrages auf seinen eigenen Namen erfolgen muss.

Mit einer Ummeldung auf den eigenen Namen wäre er dann auch für die Kfz-Steuern der beim Finanzamt Zahlungsverpflichtete. Bis dahin kommt man aus dieser Nummer als aktueller Halter des Fahrzeuges auch nicht heraus.

Würde ihm als Schmankerl dann anbieten, wenn er diesen Komplettumstieg (Ummeldung auf den eigenen Namen) zügig vollzieht, dass er in den bestehenden Versicherungsvertrag eintreten und somit die erfahrenen Schadensfreiheitsrabatt(e) übernehmen darf, sprich ihm der Vertrag quasi mit Zustimmung übertragen werden.

Insgesamt eine unschöne Situation die so oder so nunmehr für wenig Harmonie in der Familie führt.

Wäre doch schön, wenn sich die TE noch mal melden würde....

: Puls 130, sehr gute Darstellung der Sachlage und ein guter Hinweis auf die Möglichkeit die einem noch bleibt.

Zitat:

@puls130 schrieb am 8. März 2019 um 08:02:10 Uhr:

Würde ihm als Schmankerl dann anbieten, wenn er diesen Komplettumstieg (Ummeldung auf den eigenen Namen) zügig vollzieht, dass er in den bestehenden Versicherungsvertrag eintreten und somit die erfahrenen Schadensfreiheitsrabatt(e) übernehmen darf, sprich ihm der Vertrag quasi mit Zustimmung übertragen werden.

... und Du glaubst, das alles interessiert den de facto Halter (Sohn der TE) im geringsten?

Die TE sitzt dramatisch in der Tinte, einschließlich der Option auf Erzwingungshaft, wenn der Fahrer / de facto Halter keine Lust hat, seine Bußgelder zu zahlen! Die ganzen pseudo-Daumenschrauben können ganz gewaltig nach hinten losgehen.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 8. März 2019 um 10:19:02 Uhr:

Zitat:

@puls130 schrieb am 8. März 2019 um 08:02:10 Uhr:

Würde ihm als Schmankerl dann anbieten, wenn er diesen Komplettumstieg (Ummeldung auf den eigenen Namen) zügig vollzieht, dass er in den bestehenden Versicherungsvertrag eintreten und somit die erfahrenen Schadensfreiheitsrabatt(e) übernehmen darf, sprich ihm der Vertrag quasi mit Zustimmung übertragen werden.

... und Du glaubst, das alles interessiert den de facto Halter (Sohn der TE) im geringsten?

Die TE sitzt dramatisch in der Tinte, einschließlich der Option auf Erzwingungshaft, wenn der Fahrer / de facto Halter keine Lust hat, seine Bußgelder zu zahlen! Die ganzen pseudo-Daumenschrauben können ganz gewaltig nach hinten losgehen.

Genau so ist es-- da bin ich voll bei dir! 1x Danke!

Viele wissen gar nicht welches enorme Risiko sie eingehen wenn sie aus "Gefälligkeit" Halter und Versicherungsnehmer sind.

Zumindest sollte man immer die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug haben ---Schlüssel und Papiere!

Ich hoffe die TE kommt noch vernünftig aus der Misere raus.

Und ganz ehrlich; Wenn die eigenen Kinder ihre Mutter so behandeln, dann sollen sie selber schauen wie sie klar kommen im weiteren Leben!

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 8. März 2019 um 10:19:02 Uhr:

Zitat:

@puls130 schrieb am 8. März 2019 um 08:02:10 Uhr:

Würde ihm als Schmankerl dann anbieten, wenn er diesen Komplettumstieg (Ummeldung auf den eigenen Namen) zügig vollzieht, dass er in den bestehenden Versicherungsvertrag eintreten und somit die erfahrenen Schadensfreiheitsrabatt(e) übernehmen darf, sprich ihm der Vertrag quasi mit Zustimmung übertragen werden.

... und Du glaubst, das alles interessiert den de facto Halter (Sohn der TE) im geringsten?

Die TE sitzt dramatisch in der Tinte, einschließlich der Option auf Erzwingungshaft, wenn der Fahrer / de facto Halter keine Lust hat, seine Bußgelder zu zahlen! Die ganzen pseudo-Daumenschrauben können ganz gewaltig nach hinten losgehen.

Haftung der TE für die Bußgelder? Schätze mal da wird sie mal höchstens bei Parkverstößen (Verstöße im ruhenden Verkehr) in der Predulie sein. Aber auch das könnte man mit einer vernünftigen Bußgeldstelle oder Ordnungsamt auch noch geregelt bekommen.

Bei Geschwindigkeitsverstößen sollte das zumindest kein Problem sein. Hier gilt grundsätzlich die Haftung des Verstoßenden (bzw. tatsächlichen Fahrzeugführers). Da reicht es im Anhörungsbogen anzugeben das man als Halter das Fahrzeug nicht bewegt hat und nicht der ordnungswidrig Handelnde war. Zudem könnnte sie dann auch noch den Sohn als vermutlich denjenigen angeben der die Geschwindigkeitsüberschreitung vorgenommen hat. Dann ist's für sie erledigt (auf dem Foto sollte normalerweise zweifelsfrei erkennbar sein das sie nicht Diejenige war die die "Tat" vollbracht hat.

Das mit der Erzwingungshaft kann nach meinem Rechtsverständnis somit in den Bereich der Märchen und Sagen verschoben werden ;-).

 

Problematisch und somit teuer könnte es jedoch für sie werden wenn Mängel am Fahrzeug (z.B. abgefahrene Reifen, technische Manipulationen die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, usw.) festgestellt werden. Dann wäre sie neben Demjenigen der das Fahrzeug bewegt hat (Sohn z.B.) auch mit in der Halter-Haftung.

Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet ist es ein zusätzliches finanzielles Risiko, da man für die "Schlamperei" oder gezielte Manipulationen am Fahrzeug, in diesem Fall dann ggf. des Sohnes, zusätzlich als Halter zur Kasse gebeten werden könnte. Und aus einer solchen "Nummer" wieder ohne Schaden heraus zu kommen dürfte schwierig und auch aufwändig werden.

Wir hatten die Regelung Halteranmeldung auf Eltern auch in unserer Familien praktiziert um Kosten bei der Versicherung zu ersparen. Das funktioniert leider nur dann, wenn sich aller der Tragweite und finanzieller Kostenverpflichtung bewußt sind und korrekt handeln.

Für die Eltern aber unbestritten immer ein gewisses Risiko. Neben ungewollten Kosten für den Halter bei Mängeln am betreffenden Fahrzeug könnte ggf. auch noch eine Punkteerhöhung in Flensburg drohen. Bei letzterem bin ich mir allerdings nicht sicher, da ich jetzt nicht nochmals extra den Bußgeldkatalog nach entsprechenden Fallkonstellationen durchforsten möchte. Denke aber das dieses Risiko latent immer mitschwimmt. Z.B. bei einer entsprechenden Manipulation der Abgasanlage und entsprechender Lärmpegelüberschreitung könnte es auch für den Halter punktemäßig zur Sache gehen.

Insoweit, wie geschrieben immer ein gewisses Restrisiko, da man alle Handlungen der Nutznießer nicht immer unbedingt unter Kontrolle haben bzw. unterbinden kann. Somit würde ich auch als Elternteil abwägen ob ich meinem Kind/Kindern einen solchen Vorteil ermögliche.

Einschränkend könnte man auch das Fahrzeug auf die begünstigte Person anmelden lassen und nur bei der Versicherung als Versicherungsnehmer für das betreffenden Fahrzeug vertraglich eine Versicherungsnehmereigenschaft übernehmen. Für die TE nunmehr leider zu spät, wäre aber auch bereits etwas vorteilhafter gewesen. Damit wären zumindest die Zahlungsverpflichtung für die Kfz-Steuer und das Haftungsrisiko für beanstandete Fahrzeugmängel nicht mehr auf ihrer Seite.

Was die Bemerkung mit "die Daumenschrauben könnten ganz gewaltig nach hinten losgehen" angeht - Mal objektiv betrachtet, hier ist "ein Kind schon in den Brunnen gefallen". Der Sohn mutet seiner Mutter finanzielle Belastung zu, obwohl ich mal davon ausgehe das er deren Situation kennen wird oder kennen sollte. Zudem, offenbar ist die Mutter-Kind-Beziehung scheinbar nicht mehr die intakteste. Mein Vorschlag mit den Maßnahmen bezüglich Möglichkeiten der Änderung des Versicherungsvertrages geht mehr in Richtung Erziehungsmaßnahme. Sorry, der "Knabe" ist volljährig und hat somit für seine Handlungen die Verantwortung zu übernehmen. Somit, wenn er weiterhin ein "vollflächig" abgesichertes Fahrzeug bewegen möchte, Ummeldung auf den eigenen Namen und er kann seinem Erwachsenenstatus Rechnung tragen. Wenn er das nicht begreifen kann (hypothetisch angeführt) könnte er evtl. nachfolgend durch Erfahrung schlau werden und reifen. Nicht schön und ihm auch nicht zu wünschen das ihm finanzieller Schaden eintreten könnte der vermeidbar wäre. Manche Lebenserfahrungen gehen nur über den "Schmerz", wenn man die geistige Reife des ergebnisorientierten Denkens noch nicht erlangt hat.

Alles schön und gut, :D

.....aber wie bewegt Mutti den Herrn Sohn ohne Anwalt und ohne große Kosten unverzüglich zum ummelden? Wenn er es doch offensichtlich nicht von sich aus macht.:eek:

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