So produziert man tote Motorradfahrer

Ja, der Titel ist provokant, aber auch leider wahr.

Ein deutsches Landgericht entscheidet, dass bei einem missglückten Überholversuch lieber ein Motorradfahrer mit 12-jähriger Sozia zu gefährden ist, als durch eine Bremsung den Überholvorgang abzubrechen und sich in einer 50 Meter großen Lücke hinter dem Motorrad einzureihen.
Auch das anschließende Fluchtverhalten mit dem Überfahren von zwei roten Ampeln mit Verkehrsgefährdung wurde verständnisvoll vom Richter unter den Tisch gekehrt.

Klingt krass, ist aber leider so entschieden worden.

Vor ca. einem Jahr fuhren drei Motorradfahrer auf einer Landstraße.
Durch den vorherigen Kreisverkehr auseinandergerissen, fuhr Fahrer 2 mit einem Abstand von ca. 50 Metern hinter Fahrer 1, Fahrer 3 folgte in normalem Abstand zu Fahrer 2.
Eine Autofahrerin überholte diese Kolonne in einem Ansatz ohne einzuscheren, obwohl genügend Platz zum gefahrfreien Einscheren gewesen wäre.
Als sich der Gegenverkehr gefährlich genähert hatte und bereits heftig aufblinkte, zog die Fahrerin neben dem vorne fahrenden Motorradfahrer mit 12-jähriger Sozia schlagartig auf die Spur der Motorradfahrer zurück.
Der Motorradfahrer konnte durch ein Notmanöver (Bremsen, Ausweichen und wieder zurück auf die Fahrbahn wuchten - der ca. 1m tiefe Graben neben der Straße wurde nur um ein paar Zentimeter verfehlt) den Unfall gerade noch verhindern, der Abstand zum Auto war zwischenzeitlich < 5 cm.
Danach trat das Fluchtverhalten der Fahrerin zu Tage. Vollgas über den nächsten Kreisverkehr, an der folgenden Ampel bei Rot über die Linksabbiege-Spur geradeaus, dann weiter über die nächste rote Ampel.

Vor 5 Monaten kam es zur Verhandlung vor einem deutschen Amtsgericht.
Die angeklagte Fahrerin wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 800€ und einem Führerscheinentzug mit der Auflage, den Neuerwerb frühestens 12 Monate nach Abgabe zu beantragen. Das Urteil berief sich auf eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach StGB §315c (Straftat).

Soweit so gut, aber dann...

Der Anwalt der Fahrerin ging in Berufung. Somit landete das Verfahren vor dem Landgericht.
Alle Zeugen wurden erneut gehört.
Danach wurden die Aussagen der Zeugen aus dem Zusammenhang gerissen und zerstückelt für die Urteilsbegründung genutzt.
Aus der Aussage des 3. Motorradfahrers „ich fuhr mit ca. 35 km/h aus dem Kreisverkehr und beschleunigte dann auf die erlaubten 70 km/h“ wurde vom Richter ein „fuhr mit ca. 35 km/h“ gemacht, womit ein Überholen rechtens und nachvollziehbar sei.
Aus der Aussage der 2. Motorradfahrerin „als das Auto neben mir war, war noch kein Gegenverkehr zu sehen, kurz danach jedoch schon“ wurde vom Richter ein „da war kein Gegenverkehr zu sehen“ und somit keine Gefährdung.
Die Aussage der Motorradfahrer, dass die Motorräder mit ca. 50 Metern Abstand fuhren und somit mehr als genug Platz zum Einscheren gewesen wäre, wurde komplett ignoriert.
Der Richter fragte den abgedrängten Motorradfahrer „Wie hätten sie denn reagiert? Hätten Sie den Frontalzusammenstoß in Kauf genommen oder den Motorradfahrer gefährdet?“. Der Motorradfahrer antwortete „Ich hätte gebremst und wäre hinter dem Motorradfahrer in der 50 Meter großen Lücke eingeschert, hätte somit den Überholvorgang abgebrochen ohne jemanden zu gefährden.“ Diese Option kam aber für den Richter nicht in Frage.
Das neue Urteil lautet jetzt 250€ Strafe und 1 Monat Fahrverbot. Es läge keine Straftat vor, lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Der Richter sah kein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten. Laut §315c StGB 2.c) liegt dieses jedoch vor, wenn jemand falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt.
Die Rotlichtvergehen wurden nicht beachtet, da es ja eine Flucht war....

Alleine ein Rotlichtvergehen (Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren mit Gefährdung) hätte laut Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 200€, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB nach sich ziehen müssen. Und es waren zwei Rotlichtvergehen.
Das bedeutet, dass die Strafe nicht die beiden Rotlichtvergehen beinhalten kann.

Sieht so der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer aus?

Beste Antwort im Thema

Ja, der Titel ist provokant, aber auch leider wahr.

Ein deutsches Landgericht entscheidet, dass bei einem missglückten Überholversuch lieber ein Motorradfahrer mit 12-jähriger Sozia zu gefährden ist, als durch eine Bremsung den Überholvorgang abzubrechen und sich in einer 50 Meter großen Lücke hinter dem Motorrad einzureihen.
Auch das anschließende Fluchtverhalten mit dem Überfahren von zwei roten Ampeln mit Verkehrsgefährdung wurde verständnisvoll vom Richter unter den Tisch gekehrt.

Klingt krass, ist aber leider so entschieden worden.

Vor ca. einem Jahr fuhren drei Motorradfahrer auf einer Landstraße.
Durch den vorherigen Kreisverkehr auseinandergerissen, fuhr Fahrer 2 mit einem Abstand von ca. 50 Metern hinter Fahrer 1, Fahrer 3 folgte in normalem Abstand zu Fahrer 2.
Eine Autofahrerin überholte diese Kolonne in einem Ansatz ohne einzuscheren, obwohl genügend Platz zum gefahrfreien Einscheren gewesen wäre.
Als sich der Gegenverkehr gefährlich genähert hatte und bereits heftig aufblinkte, zog die Fahrerin neben dem vorne fahrenden Motorradfahrer mit 12-jähriger Sozia schlagartig auf die Spur der Motorradfahrer zurück.
Der Motorradfahrer konnte durch ein Notmanöver (Bremsen, Ausweichen und wieder zurück auf die Fahrbahn wuchten - der ca. 1m tiefe Graben neben der Straße wurde nur um ein paar Zentimeter verfehlt) den Unfall gerade noch verhindern, der Abstand zum Auto war zwischenzeitlich < 5 cm.
Danach trat das Fluchtverhalten der Fahrerin zu Tage. Vollgas über den nächsten Kreisverkehr, an der folgenden Ampel bei Rot über die Linksabbiege-Spur geradeaus, dann weiter über die nächste rote Ampel.

Vor 5 Monaten kam es zur Verhandlung vor einem deutschen Amtsgericht.
Die angeklagte Fahrerin wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 800€ und einem Führerscheinentzug mit der Auflage, den Neuerwerb frühestens 12 Monate nach Abgabe zu beantragen. Das Urteil berief sich auf eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach StGB §315c (Straftat).

Soweit so gut, aber dann...

Der Anwalt der Fahrerin ging in Berufung. Somit landete das Verfahren vor dem Landgericht.
Alle Zeugen wurden erneut gehört.
Danach wurden die Aussagen der Zeugen aus dem Zusammenhang gerissen und zerstückelt für die Urteilsbegründung genutzt.
Aus der Aussage des 3. Motorradfahrers „ich fuhr mit ca. 35 km/h aus dem Kreisverkehr und beschleunigte dann auf die erlaubten 70 km/h“ wurde vom Richter ein „fuhr mit ca. 35 km/h“ gemacht, womit ein Überholen rechtens und nachvollziehbar sei.
Aus der Aussage der 2. Motorradfahrerin „als das Auto neben mir war, war noch kein Gegenverkehr zu sehen, kurz danach jedoch schon“ wurde vom Richter ein „da war kein Gegenverkehr zu sehen“ und somit keine Gefährdung.
Die Aussage der Motorradfahrer, dass die Motorräder mit ca. 50 Metern Abstand fuhren und somit mehr als genug Platz zum Einscheren gewesen wäre, wurde komplett ignoriert.
Der Richter fragte den abgedrängten Motorradfahrer „Wie hätten sie denn reagiert? Hätten Sie den Frontalzusammenstoß in Kauf genommen oder den Motorradfahrer gefährdet?“. Der Motorradfahrer antwortete „Ich hätte gebremst und wäre hinter dem Motorradfahrer in der 50 Meter großen Lücke eingeschert, hätte somit den Überholvorgang abgebrochen ohne jemanden zu gefährden.“ Diese Option kam aber für den Richter nicht in Frage.
Das neue Urteil lautet jetzt 250€ Strafe und 1 Monat Fahrverbot. Es läge keine Straftat vor, lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Der Richter sah kein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten. Laut §315c StGB 2.c) liegt dieses jedoch vor, wenn jemand falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt.
Die Rotlichtvergehen wurden nicht beachtet, da es ja eine Flucht war....

Alleine ein Rotlichtvergehen (Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren mit Gefährdung) hätte laut Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 200€, 2 Punkte und ein Fahrverbot von 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB nach sich ziehen müssen. Und es waren zwei Rotlichtvergehen.
Das bedeutet, dass die Strafe nicht die beiden Rotlichtvergehen beinhalten kann.

Sieht so der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer aus?

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Ich habe mich bei der Zahl der aggressiven und egoistisch fahrenden Verkehrsteilnehmer nicht festgelegt, es ist die Mehrheit oder meist sogar die überwiegende Mehrheit, sprich keine andere Gruppe von Verkehrsteilnehmern erreicht auch nur annähernd einen ähnlichen Anteil. Die Zahl ist dabei völlig egal, es ist jedoch eine beabsichtigte Verzerrung dieser völlig richtigen Aussage, wenn man daraus ein "alle" macht. Oder auch ein "alle minus 1", was noch größerer Schwachfug ist.

Tatsächlich dominieren die aggressiven und egoistischen Verkehrsteilnehmer den Verkehr in Deutschland, sie prägen ihn. Wer nicht völlig blind und doof ist kann das jeden Tag erleben. Warum Vulkanistor den Alltag auf deutschen Straßen leugnet weiß er wahrscheinlich selber nicht.

Gruß Michael

....
egal

Oh man, lpg wenn wirklich nach deiner Meinung die aller meisten Autofahrer Egoisten, rücksichtlose Fahrer, aggressiv wären, dann hätten die mich und viele andere schon längst vom Mopped geholt.

Ich sehe das wie Vulkan.

Es gibt sie aber die überwiegende Mehrheit fährt ok. Ja, Idioten gibt es immer wieder aber nicht die Mehrheit. Sollte es bei euch da so sein würde ich da sofort verschwinden oder Panzer fahren🙂

Schade das keine Cam mit nimmst und uns das mal zeigst.

Ich sehe auch keine "kriegsähnlichen" Zustände zwischen Motorrad- und Autofahrern. Wichtig ist, den Autofahrern die Möglichkeit zu geben, einen zu erkennen. So eine Art Basiskommunikation: "Hallo, hier bin ich". Denn Autofahrer rechnen oft nicht mit Motorradfahrern, die da in einem Bruchteil von einer Sekunde am Auto auftauchen.

Ich erlebe dann viele Autofahrer, die einen einfach vorbeilassen, indem sie ganz rechts fahren und so die Mitte freimachen.

Ferner ist es wichtig, zu antizipieren, was die Verkehrsteilnehmer um mich herum gerade so vorhaben. Verhindert ganz viele Unfälle.

Schließlich kann man sich sogar gegenseitig im Verkehr helfen. Hab ich auch alles schon erlebt: Autofahrer warnt mich mit Flashlicht vor einer Radarfalle und umgekehrt.

Und ja, man kann sich (im Sommer) sogar an einer roten Ampel unterhalten.

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Bitte bleibt freundlich und locker......

Zitat:

@twindance schrieb am 3. Juli 2018 um 20:10:32 Uhr:


Bitte bleibt freundlich und locker......

Etwas, das auch im Strassenverkehr sehr hilfreich ist.

Der Verkehr in den südlicheren Gefilden ist schon deutlich entspannter.

Man merkt auf einer Autobahn sofort, wenn man in Deutschland ist. Auch ohne Länderschilder.

Es gibt auch Ausprägungen in der Verkehrsmentalität in Deutschland, die fallen einem vermehrt auf.
Und speziell im Ruhrgebiet gibt es noch die südländischen Typen, deren Ignoranz gegenüber Verkehrsregeln noch etwas häufiger auffällt.

Aber alles in allem geht’s noch, wenn ich auch mit dem Motorrad viel lieber im Ausland fahre als in Deutschland.
Vor allem hier im Ruhrgebiet hilft der niedrige Schnitt, das Verkehrsrisiko erträglich zu halten. Außer als Radfahrer. 😉

Wenn man ständig in kritische Situationen kommt sollte man sich mal in eine ruhige Ecke setzen und Nachdenken ob die Anderen die Deppen sind oder ob es nicht doch am eigenen Stiefel den man zusammenfährt liegen könnte.
Kenne da auch so Einen der sich immer von den Autofahrern bedrängt sieht, Alle wollen Ihn nur Abschiessen. Das Er ständig minimal vom Mittelstrich weg ist, in Kurven gerne die Hohlbirne in den Gegenverkehr hängt, zu blöd ist um Situationen zu lesen usw kommt Ihm gar nicht in den Sinn, denn Er macht ja keine Fehler. Nicht mal Videos von Kumpels die hinter Ihm herfuhren konnten eine Einsicht bewirken, eben komplett Beratungsresistent. Seltsamerweise aber ohne Motorrad ein umgänglicher freundlicher und zurückhaltender Mensch und Autofahrer, aber wehe er sitz auf dem Motorrad...
Oder dr Dödel gestern mit seinem US-Schrott und Lenker das die Hände fast überm Kopf waren. Überholt und geht dann ständig im Weg um, auf den Geraden geht nichts, in Kurven setzte die Kiste bei unter 80 fast auf, mit dem Auto oder anderen Motorrädern denkt sich bei 100 noch Keiner was. Dazu dann wegen dem beschissennen Lenker ständig am Pendeln zwischen Mittellinie und Straßenrand.
😁 Würde jetzt vermutlich schreiben das ihm ständig Einer im Genik hing und in Kurven drängelte.

Aber im Kern stelle ich fest das die Masse der Motorradfahrer in den letzten Jahrzehnten Vernünftiger wurde, die Vollgaschaoten die mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind sind deutlich seltener anzutreffen obwohl die Kisten ja nicht Langsamer wurden.

Und bevor einer meckert, Ich lass Platz wo Möglich und wenn Motorräder überholen wollen fahr ich an den rechten Rand als Zeichen das ich Sie gesehen habe und helfe wenn möglich das sie vorbeikommen, auch wenn sie damit eine dritte Spur aufmachen. Auch wenn es einige Schreiberlinge hier nicht glauben werden, oft macht der Gegenverkehr dann auch Platz und die Motorräder können problemlos in der Mitte durch.
Gerade wenn Gruppen fahren ist das für Die sehr hilfreich.

Was aber immer wieder traurig zu lesen ist das Einige ihre Erlebnisse aus ihrer Region auf ganz Deutschland übertragen

Natürlich gibt es nicht nur Idioten unter den Auto-, sondern auch unter den Motorradfahrern. Wenn ein Motorrad das andere in derselben Spur mit wenigen cm Abstand und sehr hoher Geschwindigkeit überholt, ist das nur krank.

Oder in einem irren Tempo in eine nicht einsehbare Kurve in der Eifel (Wald) zu sprinten, und es draufankommen zu lassen, ob im weiteren Verlauf der Kurve vielleicht ein Traktor vor sich hintuckert, ist gehirnverbrannt.

Vielleich sind diese Idioten, was die beiden Fortbewegungsmittel Motorrad und Auto angeht, ja jeweils ein und dieselbe Person? Meint, wer idiotisch Auto fährt, fährt vielleicht auch idiotisch Motorrad.

Lew, das Problem ist oft das man im Verkehr auch mit Oberlehrern zu tun hat die anderen gerne ihr Fahren aufzwängen wollen. Notorische Links, oder Mittefahrer z. B.

Aber wundern sich das man irgendwann mal einmalig die Lichthupe zieht oder Blinker setzt wenn man minutenlang sich das Schauspiel vor sich ertragen musste.

Ich bleibe dabei: Sehr viele Belästigungen oder Provokationen sind nicht zu vermeiden. Ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrer eines langsamen Zweirades hat gar keine andere Möglichkeit wenn ihn sein Weg zufällig über eine Land- oder Bundesstraße führt. Gerade deshalb fände ich die Wiederholung oder zumindest die Erinnerung an die gute alte Kampagne "Hallo Partner danke schön" so gut. Man kann sich doch mal ein bißchen zurücknehmen und gerade den Schwächeren dieselben Rechte zugestehen, die man für sich auch beansprucht.

Oberlehrer sind dagegen für jeden ein Reizthema. Mit Oberlehrern wird man auch nie etwas erreichen. Wie sollte man auch ausgerechnet für mehr Rücksicht mit Aggression werben? Ein "erzieherisches Fahren" ist nichts weiter als eine Form von massiver Aggression, die nur noch mehr Aggression auf der anderen Seite provoziert. Das kann man vergessen. Es geht nur umgekehrt: Seid nett zueinander. Viele honorieren das nicht, aber manche schon.

Gruß Michael

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 3. Juli 2018 um 21:01:04 Uhr:


Wenn man ständig in kritische Situationen kommt sollte man sich mal in eine ruhige Ecke setzen und Nachdenken ob die Anderen die Deppen sind oder ob es nicht doch am eigenen Stiefel den man zusammenfährt liegen könnte.

Selbstverständlich ist Selbstreflektion eine gute Sache. Aber wenn ich schon nach meinen Möglichkeiten vorausschauend und defensiv unterwegs bin, und mir dann andere Verkehrsteilnehmer "quer kommen", dann habe ich exakt null Chancen. Klar, ein Spruch wie "...dann fahr halt nicht..." ist schnell rausgehauen - wahrscheinlich von jenen, die mir quer kommen. Aber ich fahre und bin demnach ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere. Dann muss ich so fahren, dass ich weder mich noch andere gefährde. Und genau das, und nur das, erwarte ich dann auch von den anderen. Mehr nicht.

Ich habe leider noch keine technische Möglichkeit gefunden, mich in bestimmten Situationen in Luft auflösen zu können. Aber ich arbeite dran.........

Weil es gerade so aktuell ist und für die Ungläubigen:
https://www.derwesten.de/.../...trasse-schlossbruecke-id214753627.html

Nur Bekloppte...

Der Ungläubige hat bekommen, was er verdient.

Wie ich schon sagte, wer meint, er lebt auf dem Motorrad gefährlich, soll mal im Ruhrgebiet alltagsradeln.

Wenn ich mal das Pedelec statt des Autos fürs Büro nutze, habe ich an einem Tag auf ~15-20km mehr gefährliche Situationen als in einer Motorradsaison.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 4. Juli 2018 um 11:26:08 Uhr:


Wenn ich mal das Pedelec statt des Autos fürs Büro nutze,

Mit der Betonung auf "mal". 😁

Ich komm vllt. morgen mal rum...mit dem Rad, wie immer.

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