So ein Sch***, heute von Polizei angehalten, Auspuff zu laut und nun??
Oh man, heute kam es zu dem wo vor sich eigentlich jeder "fürchtet". Wir waren gerade auf dem Weg zum Tagestreffen nach Gifhorn als plötzlich an einem Parkplatz die Kelle raus ging.
Ich mich noch in Sicherheit gewogen, da ja alles eingetragen ist. Den Typen ging es nicht mal ums Auto sondern nur um die Leutstärke des Auspuff. Ich muss dazu sagen das ich eine Bastuckanlage ab Kat habe, die allerdings eingetragen ist.
Tja, und es dauerte keine 2min, da kam auch schon das DB Messgerät zum Einsatz und Zack: gemessene 102db im Stand bei 3750 Umdrehungen.
Damit hatte ich mal eben locker die zulässigen 90db übertroffen und der drohte mir gleich mit Stilllegung, Gutachter, Abschleppdienst usw. Außer ich würde ihm in 1min sagen das ich den Auspuff manipuliert hatte, was ich natürlich nicht hatte.
Ich meinte dann, dass ich ihm ja sagen müsse den Auspuff leer geräumt zu haben um damit der Stilllegung aus dem Weg zu gehen. Naja, als ich das dann gesagt hatte, hat er mir dann tatsächlich geglaubt das ich nix verändert hatte.
Nun muss ich innerhalb von 2 Wochen den "Mangel" beseitigen und mir vom TÜV bestätigen lassen das ich die Werte einhalte. Das könnte sich jedoch mit der Anlage als schwierig erweisen.
Hat vielleicht jemand von euch schon mal so ein Problem gehabt und kann mir vielleicht einen Rat geben??
PS: Für mich war das Treffen danach natpürlich gelaufen, echt zum kotzen...
24 Antworten
@all
Nur mal um dieses Märchen mit der Stilllegung aus der Welt zu schaffen. Ein Polizist darf in Deutschland ein Auto NIEMALS Stilllegen. Dieses ist einem TÜV-Prüfer (alte Bundesländer) und einem DEKRA-Sachverständigen (neue Bundesländer) vorbehalten.
Ein Polizist darf das Auto sicherstellen respektive die Weiterfahrt untersagen. Dies ist ihm auch nur erlaub wenn eine Gefährdung für den Straßenverkehr vorliegt z.B. schleifende Bremsleitung, Schäden an Aufhängungsteilen, etc. Eine zu laute Auspuffanlage ist definitiv keine Verkehrsgefährdung.
In diesem Fall ist eine Mängelkarte das Zauberwort!
Selbst wenn eine Gefährdung vorliegt kann der Fahrzeugführer in Begleitung der Polizei zur Verwahrstelle auf eigener Achse fahren (Ermessenssache der Polizisten vor Ort). Das Auto an Ort und stelle stehen lassen braucht niemand. Das Recht sein Fahrzeug auf den Hof der Verwahrstelle zu stellen hat jeder. Trägt man einem Ordnungshüter das ganz so vor, werden die auch mit dem Abschleppdienst vorsichtig denn sollte sich herausstellen das keine Gefährdung vorlag übernimmt die Polizeidienststelle/ das Land die Kosten für
- Unterstellen des Fahrzeugs
- TÜV-Prüfung
- Taxi (z.B. zum Autoverleih)
- den Mietwagen
- evtl. Verdienstausfall
- und wenn man gemein ist fallen einem noch ganz viele Sachen ein die richtig Geld kosten…
Sollte man dies wirklich so bis zum Ende durchziehen verkauft man aber am besten nach der Verhandlung sein Auto, denn dann haben die Jungs schlechte Laune (besonders einer! 😉)
@ DaSuckOOr
So ein Mist mir passiert so was nie. Ich würde die Junges kurz auf den Fehler aufmerksam machen den sie grade im Begriff sind zu begehen und wenn sie nicht hören möchten würde ich sie vor die Pumpe laufen lassen.
So long wollte das mal loswerden
Marius
Zitat:
Original geschrieben von LogicCube
das problem hatte hier letztens auch einer. der hat dann einfach den rohrdruchmesser verringert, also einfach ein vom durchmesser her kleineres rohr einbauen und damit zum tüv. kannste ja dann hinterher wieder ändern.
naja aufgrund solcher sachen werde ich mir wohl nie nen Bastuck holen! das ist mir einfach zu blöd auf sowas achten zu müssen!
juhu jepp des war ich habe den 63,5mm auf 45 reduziert...
machs aber beser auf 40 oder so bei 45 hatte ich noch 92db....
@ marius-gti
klingt sehr interessant, was Du da sagst... haste die möglichkeit das mit § zu beweisen.... würde mich sehr interessieren...
thx
würd mich auch interessieren ob es da ein Paragraph für gibt der das besagt, druck ich mir aus und häng den mir ins auto..
Auspuff Problem hab ich auch, schieb deswegen auch so bisschen Panik..
Naja, bringt Würze in den Alltag ;-)
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Hi,
Also, ich würde es so mal machen
1. Versuche es mit Stahlwolle.
2. Reklammiere deine Anlage dürfte KEIN Problem sein hast ja noch Garantie drauf sind glaube ich 2 jahre oder so (!)
Ps: Bin mal gespannt, wenn die mich anhalten sowas versteh ich sowieso nicht .
die abe von bastuck ist mehr oder weniger ungültig. da die werte die in der abe stehen nicht mit den real werten stimmen. auch wenn es eingetragen ist, es ist zulaut punkt. die hätten das auto stilllegen dürfen. was du machen kannst bastuck anschreiben, wurde aber schon mal gemacht von leuten die ich kenne. bastuck redet sich nur raus. zum messen es stehen auch werte im schein zum fahrgeräusch und 3700 touren sind ok für die messung. bastuck bleibt einfach zulaut für die gesetze. damit kann jeder angehalten werden auch wenn sie 10 mal im schein steht.
Kennt ihr das? Ihr sitzt gemütlich im Garten und entspannt. Da kracht auf einmal so ein kleiner Prolet vorbei und die Gläser auf dem Tisch fangen fast an zu wackeln. Dahin ist jede Entspannung...
Wenn ich schon Leute höre "ich fahre zu Hause Abends die Auffahrt nur mit Standgas hoch, weil ich meinen Nachbarn nicht stören will". Und was ist mit den ganzen Häusern an denen ihr Nachts so vorbei fahrt?
Wenns was tiefer klingen soll ok, gern... Optisch auffallen klar... Aber was soll so ein KRACH? Was findet man daran? Sportlich klingt anders... Einfach nur Auffallen um jeden Preis (oder eher die Kosten anderer)?
Ich weiß... Das gehört hier nicht wirklich hin, aber ich bin von solch asozial denkenden (tun die sowas?) Menschen die letzten Tage mal wieder extrem angenervt. Hier fahren in letzter Zeit einfach schrecklich viele kleine Proleten rum. Es wundert mich einfach immer wieder wieviele Leute es auch noch gut finden solche Gefährte zu fahren.
Bye Jörg
Nur um mal eins klar zu stellen. Selbst Serienanlagen können zu laut sein. Nämlich wenn sie zu alt sind. Serienanlagen halten, sagen wir mal 5 Jahre, Bastuck eben nur 0.5 Jahre. Auch die Eintragung stellt zum Zeitpunkt eben dieser die Einhaltung der Richtlinien sicher. Ist die Auspuffanlage nicht manipuliert, ist sie eben nur kaputt. Ist gleich Mängelkarte.
Gruss
Martin
Zitat:
Original geschrieben von variant3
die abe von bastuck ist mehr oder weniger ungültig. da die werte die in der abe stehen nicht mit den real werten stimmen. auch wenn es eingetragen ist, es ist zulaut punkt.
So ist es.
Jeder Fahrzeughalter/-fahrer ist für den ordnungsgemäßen Zustand seines Kraftfahrzeuges selbst verantwortlich und hat im Falle eines technischen Mangels für dessen Beseitigung zu sorgen.
Moin Leute,
erstmal danke für eure Antworten.
Habe mir jetzt 2 Tage Gedanken gemacht und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ich wohl meine Anlage wieder zurück rüsten werde. Bastuck ist vom Klang her sicherlich das Beste was man haben kann ( auch wenn das Geschmackssache ist ), aber selbst die Leute bei Hotwheels in Thieshope, die nun schon viel gesehen haben und sicherlich auch vieles eintragen sagen, dass ich damit keine Chance habe.
Somit werde ich wohl wieder den originalen VSD drunter bauen und mir nen EVO1 ESD von Supersprint drunter bauen.
Sicherlich kann man das nicht miteinander vergleichen, aber das ist der beste Kompromiss.
Dieses mal habe ich vielleicht noch Glück gehabt, dass er mich hat weiter fahren lassen, aber das nächste mal könnte ich Pech haben und dann is die Karre wech. Ne ne, lieber nicht.