Sixt Leasing (Variofinanzierung) - Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben
Ich brauche mal euren Rat.
Im Mai 2018 läuft mein Leasing – Vertrag bei Sixt (Variofinanzierung) für meinen Golf Variant Highline 1.4 TSI 140 PS DSG nach 48 Monaten aus. Der Golf ist EZ 05/2014. LP war damals 35 000 Euro.
Der Golf ist relativ gut ausgestattet mit Discover Media, Anhängerkupplung, Xenon mit LED, Dynamic Light Assist, ACC, Panoramadach etc.
Ich könnte das Fahrzeug zum Preis von ca. 16300 Euro übernehmen oder eben zurückgeben.
Leider ließen sich einige unglückliche Kleinschäden nicht vermeiden, so dass ich hier unrepariert mit mindestens 800 Euro dabei wäre, wenn nicht noch mit mehr. Sonst ist der Golf in einem gepflegten Zustand, Lack top.
Die Schäden habe ich mal fotografiert und angehängt:
1. Kleine Katsche in Stoßstange hinten mit Quetschung und Lackabblätterung; könnte über Smartrepair im Fachbetrieb für 300 Euro „unsichtbar“ durch Teillackierung beseitigt werde werden, der Freundliche würde für 800 Euro die ganze Stoßstange neu lackieren.
2. Tür hinten rechts; da hat jemand auf dem Parkplatz offensichtlich mit voller Wucht seine Türe gegen gehauen, tiefe Delle in der Falz mit Lackabplatzung. Würde ich ggf. über Vollkasko machen, der Freundliche würde das auch für 120 Euro im Smartrepair machen und mit Lackstift ausbessern.
3. Türe hinten links; Kind hat Gurtschnalle beim Zumachen noch in der Tür gehabt, Delle ohne Lackabplatzung; der Freundliche könnte Schaden 2 und 3 mit Smartrepair für ca. 200 Euro machen. Wobei ich hier noch nicht sicher bin, ob Sixt das überhaupt akzeptieren würde.
4. Der Fahrersitz; wie schon in anderen Beiträgen beschrieben hier ab km 5000 starke Ablösungserscheinungen an der Seitenwange. Garantieantrag von VW abgelehnt.
Zu den Schäden kämen bei Rückgabe noch ca. 5000 Mehrkilometer ( ca.550 Euro) dazu. Ich könnte zwar versuchen, unter 62500 zu bleiben (60000 + 2500 ohne Berechnung), aber wir haben nun doch nochmal vor, im Oktober in den Urlaub zu fahren und da kämen dann nochmal 2000 dazu. Oder ich nehme einen Mietwagen, aber der kostet für die Größe und Zeit auch ca. 300 Euro.
Und dann kommt noch die Transportpauschale von 300 Euro dazu.
Macht so über den Daumen 1650 Euro, die ich eigentlich fest abschreiben kann, wobei ich bei der Schadenabrechnung sicher noch Luft nach oben habe, es also teurer werden könnte.
Wenn ich das Fahrzeug nun für 16300 Euro (oder mehr bei vorzeitigem Leasingende) übernehme, fallen ein Großteil der Kosten nicht an (Mehrkilometer, Transportpauschale, Schäden). Natürlich habe ich dann das Verkaufsrisiko und den entsprechenden Stress.
Ich würde dann ggf. die Schäden mit Smartrepair machen lassen. Das würde ca. 500 Euro kosten.
Ich stelle mir nun vor, dass Fahrzeug in einer angemessenen und „sinnvollen“ Zeit vor Leasingende zu übernehmen, z.B. schon im März 2018 und dann weiter zu verkaufen. Da ich noch bis Ende Mai 2018 die Neuwagengarantieverlängerung habe, könnte dies ein zusätzliches Kaufargument sein. Sofern ich einen Verkaufspreis von min. 16800 Euro erziele, habe ich keinen Verlust. Erst wenn ich das Fahrzeug nicht für mindestens 14650 Euro an den Mann bringe, würde ich mehr Verlust machen, als wenn ich ihn mit meiner Kalkulation zurückgebe.
Die aktuelle (vergleichbare) Marktrecherche bringt im Bereich der Privatverkäufer keine vergleichbaren Wagen, die Händler bieten die ab ca. 17000 Euro an.
Meine Frage nun, was meint ihr zu meinem Vorhaben? Habe ich in meiner Berechnung/Abwägung etwas vergessen? Wie seht ihr meine Erfolgsausichten?
Bitte kein Gemeckere über Leasing oder die üblichen Diskussionen über Sinn/Unsinn von Leasing.
Ich finde es trotz der obigen „Probleme“ für mich optimal und werde es wieder tun ?.
Vielen Dank schon mal.
Beste Antwort im Thema
Berechnung bei Rückgabe nach Vertragsende bzw. zur Absicherung bei Übernahme (Gewährleistungsansprüche des Kunden beim Kauf vom gewerblichen Verkäufer) 🙂
33 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 26. Juni 2017 um 19:39:52 Uhr:
Zitat:
@Reaver1988 schrieb am 26. Juni 2017 um 13:42:17 Uhr:
Er meint das die Mehrkilometer wohl doch berechnet werden (anteilig) auch bei vorzeitigem Leasingende, da ja die anfangs abgemachten KM über die gesamte Laufzeit kalkuliert wurden.Vorzeitiges Leasingende ... wie soll das deiner Meinung nach aussehen?
Ich kann mir nur eine Lösung vorstellen, er zahlt die ausstehenden Raten plus die Schlussrate für den Kauf und dann gehört die Karre ihm. Was dann an Kilometern drauf steht und was an Schäden dran ist, das juckt Sixt dann nicht mehr.
Oder wie denkst du dir das?
Ich möchte nur in den Raum stellen, dass zu prüfen ist ob bei Inanspruchnahme der Kaufoption noch eine Bewertung des Kfz vor Beendigung des Leasingvertrages stattfindet oder nicht.
Wenn ja, dann gehört zu dem Termin der Wagen noch der Bank.
Dass ggf. erst die Endabrechnung des Leasings inkl. Verrechnung der Schäden und der Mehr-km erfolgt und erst dir der Wagen erst danach zum Kauf angeboten wird.
Das halte ich dann doch für eher unwahrscheinlich.
Wenn es doch so sein sollte lohnt sich die Übernahme ja gar nicht. Werde mal die AGB etc. studieren.
Ähnliche Themen
Zitat:
@hydrou schrieb am 27. Juni 2017 um 20:01:22 Uhr:
Dass ggf. erst die Endabrechnung des Leasings inkl. Verrechnung der Schäden und der Mehr-km erfolgt und erst dir der Wagen erst danach zum Kauf angeboten wird.
Habt ihr nur ein Beispiel, wo das jemals so praktiziert wurde?
Ich halte das für "theoretischen Unsinn".
Ich habe nochmal nachgelesen: https://www.sixt-neuwagen.de/fragen-antworten
Demnach entfallen Mehr- oder Minder-km bei Kaufoption, allerdings muss trotzdem ein Gutachten erstellt und der Gutachter bezahlt werden.
Zitat:
Bei Fahrzeugkauf oder Anschlussfinanzierung
Die Gutachterkosten in Höhe von Pauschal 100,- € netto fallen auch an, insofern Sie die Kaufoption oder eine Anschlussfinanzierung in Anspruch nehmen. Bei Vertragsende wird die vertraglich vereinbarte Schlussrate zusätzlich zum Kaufpreis fällig. Die Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern gegenüber der vereinbarten Laufleistung entfällt.
Für was ein Gutachten erstellt wird, wenn angeblich keine Schäden abgerechnet werden, verstehe ich nicht. Das macht für mich nur Sinn, wenn auch der Zustand eine Rolle spielt.
Zitat:
@hydrou schrieb am 27. Juni 2017 um 20:56:31 Uhr:
Für was ein Gutachten erstellt wird, wenn angeblich keine Schäden abgerechnet werden, verstehe ich nicht. Das macht für mich nur Sinn, wenn auch der Zustand eine Rolle spielt.
Sixt wird da einen Rahmenvertrag haben.
Das wird auch ein wenig der Tatsache geschuldet sein, dass die Vario-Finanzierung bei Sixt keine Finanzierung ist, sondern ein Leasing mit Kaufoption.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. Juni 2017 um 20:50:23 Uhr:
Zitat:
@hydrou schrieb am 27. Juni 2017 um 20:01:22 Uhr:
Dass ggf. erst die Endabrechnung des Leasings inkl. Verrechnung der Schäden und der Mehr-km erfolgt und erst dir der Wagen erst danach zum Kauf angeboten wird.Habt ihr nur ein Beispiel, wo das jemals so praktiziert wurde?
Ich halte das für "theoretischen Unsinn".
Also selbst wenn es möglich ist aber nicht praktiziert wird, so habe ich einfach mal bei Sixt geguckt.
Golf R (ohne Extras)
48 Monate
Listenpreis 43.575 €
Variante A - 10.000 KM
366,30 mtl.
1300 € Schlussrate
20480 € Endrate/Kaufpreis
Variante B - 20.000 KM
408,13 mtl.
1300 Schlussrate
18301,50 € Enrdrate/Kaufpreis
Fazit: Der Kaufpreis ist um 1700 € durch die Mehrkilometer niedriger. Die Rate ist um 2007 € höher...aber der Anbieter "könnte" über die Argumentation kommen, dass er ja während der 48 Monate einen entgangenen Zins hat.
Somit ändere ich meine Aussage dahingehend, dass es wohl möglich ist hier was zu konstruieren, es aber nicht umgesetzt wird. Bin gespannt was der TE sagt.
Zitat:
@Coestar schrieb am 29. Juni 2017 um 18:00:22 Uhr:
Fazit: Der Kaufpreis ist um 1700 € durch die Mehrkilometer niedriger. Die Rate ist um 2007 € höher...aber der Anbieter "könnte" über die Argumentation kommen, dass er ja während der 48 Monate einen entgangenen Zins hat.
Also ich komme auf 2178,50€ Differenz beim Kaufpreis und die 171€ weniger insgesamt bei Variante B lassen sich durch die frühere Rückzahlung und damit durch die geringeren Zinsen begründen ... alles schlüssig 😉.
Zitat:
@hydrou schrieb am 27. Juni 2017 um 20:56:31 Uhr:
Ich habe nochmal nachgelesen: https://www.sixt-neuwagen.de/fragen-antwortenDemnach entfallen Mehr- oder Minder-km bei Kaufoption, allerdings muss trotzdem ein Gutachten erstellt und der Gutachter bezahlt werden.
Zitat:
Bei Fahrzeugkauf oder Anschlussfinanzierung
Die Gutachterkosten in Höhe von Pauschal 100,- € netto fallen auch an, insofern Sie die Kaufoption oder eine Anschlussfinanzierung in Anspruch nehmen. Bei Vertragsende wird die vertraglich vereinbarte Schlussrate zusätzlich zum Kaufpreis fällig. Die Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern gegenüber der vereinbarten Laufleistung entfällt.Für was ein Gutachten erstellt wird, wenn angeblich keine Schäden abgerechnet werden, verstehe ich nicht. Das macht für mich nur Sinn, wenn auch der Zustand eine Rolle spielt.
Das Hauptproblem ist:
Das Gutachten muss direkt (24 h) vor der Rückgabe gemacht werden - die Übernahme-option muss der Leasingnehmer spätestens einen Monat vor Vertragsende ausüben.
Das Gutachten ist wegen der möglichen Gewährleistungsansprüche des Kunden nötig.
Und was passiert mit Schäden, die dabei fest gestellt werden?
... die werden protokolliert zur Berechnung bzw. Absicherung 🙂
Zu welcher Berechnung, wenn das Fahrzeug übernommen werden soll? Das ist ja die Frage, die hier so spitz diskutiert wird...
Berechnung bei Rückgabe nach Vertragsende bzw. zur Absicherung bei Übernahme (Gewährleistungsansprüche des Kunden beim Kauf vom gewerblichen Verkäufer) 🙂
Also ich habe bei sixt nachgefragt. Bei Übernahme werden keine Kilometer verrechnet, auch Schäden nicht. Ich kaufe das Auto quasi so wie es ist.
Maximal 14 Tage vor vertragsende muss ein Dekra siegel erstellt werden.
Das war es.
Ich finde relativ unproblematisch.