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sixt-Leasing - Unterschiede privat und gewerblich

Themenstarteram 8. Mai 2018 um 12:07

Hallo zusammen,

ich recherchiere seit ein paar Tagen bezüglich der Vor- und Nachteile von Gewerbeleasing, genau gesagt das Leasen eines Autos auf ein Kleingewerbe bei 100% privater Nutzung (keine steuerlichen Fragen also).

Eindeutige Informationen sind nicht leicht zu finden, aber offensichtlich resultieren die günstigen Preise oft aus der Tatsache, dass Händler beim Gewerbeleasing die Gewährleistung streichen.

Meine Frage ist nun, wie es sich bei sixt verhält? Laut Aussage eines Mitarbeiters gibt es keine Unterschiede in der Gewährleistung zwischen Privat- und Gewerbeleasing. Kann das jemand aus eigener Erfahrung bestätigen? Und gibt es noch andere Punkte, die man beachten sollte?

Ich bin kein Auto-Experte und daher auf eine funktionierende Gewährleistung bzw. Garantie im Schadensfall angewiesen.

Viele Grüße

Dan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@beatschubser schrieb am 8. Mai 2018 um 14:07:43 Uhr:

offensichtlich resultieren die günstigen Preise oft aus der Tatsache, dass Händler beim Gewerbeleasing die Gewährleistung streichen.

Nö. Abgesehen davon, dass in der Regel ein Garantieversprechen des Herstellers besteht, das meist über den Umfang der gesetzlichen Gewährleistung hinausgeht, resultieren die Preisunterschiede schlicht und ergreifend aus der unterschiedlichen Subventionierung von Privat- und Gewerbekunden durch die Hersteller. Auch Sixt bezieht die Fahrzeuge zu jeweils unterschiedlichen Konditionen und berücksichtigt das entsprechend in den Leasingpreisen.

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Zitat:

@beatschubser schrieb am 8. Mai 2018 um 14:07:43 Uhr:

offensichtlich resultieren die günstigen Preise oft aus der Tatsache, dass Händler beim Gewerbeleasing die Gewährleistung streichen.

Nö. Abgesehen davon, dass in der Regel ein Garantieversprechen des Herstellers besteht, das meist über den Umfang der gesetzlichen Gewährleistung hinausgeht, resultieren die Preisunterschiede schlicht und ergreifend aus der unterschiedlichen Subventionierung von Privat- und Gewerbekunden durch die Hersteller. Auch Sixt bezieht die Fahrzeuge zu jeweils unterschiedlichen Konditionen und berücksichtigt das entsprechend in den Leasingpreisen.

Natürlich müsste man im Zweifel die kompletten Vertragsbedingungen von dem Privat-Leasing Angebot und dem Gewerbe-Leasing Angebot nebeneinander legen um ganz sicher sagen zu können, dass es keinen Nachteil bzgl. Gewährleistung etc. gibt. Aber aus meiner Erfahrung wird nicht versucht die Gewährleistung bei Gewerbe-Leasing zu umgehen zumal ohnehin für die gesamte Zeit der Gewährleistung auch die Hersteller Garantie greift (die ja auch bei Deutschen Herstellern zumindest 2 Jahre beträgt).

Für Gewerbe-Leasing gibt es wie gesagt öfter mal gute Angebote der Hersteller-Banken die bessere Konditionen bieten als im Bereich Privat-Leasing. Gerade hab ich z.B. ein Angebot von Volksawagen Leasing gesehen. Der ganz neue Touareg III für 399,- EUR Leasingrate pro Monat (ohne Zusatzausstattung) bei 0 EUR Anzahlung. Vorraussetzung:

- Leasing als gewerblicher Einzelkunde

- Laufzeit 48 Monate

- Fahrleistung 10.000km p.a.

Genau dann wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind könntest du diese wirklich faire Rate bekommen. Sobald du von dem Status gewerblicher Einzelkunde, Laufzeit oder Fahrleistung abweichst steigen die Raten überproportional. Gilt wirklich nur für diesen engen Kreis von Interessenten. Ist halt so eine typische Aktion für bestimmte Gewerbekunden.

Als Kleingewerbetreibender würde ich mich eher informieren, welche Anforderungen der jeweilige Leasinggeber an den Nachweis hat, damit du das Gewerbeleasing in Anspruch nehmen kannst. Wenn da irgendwie BWA oder ein Testat eines Steuerberater verlangt würden, könnte es für dich als Kleinunternehmer ja vielleicht schon schwierig werden diese Nachweise zu liefern.

Spreche da aus Erfahrung. Verdiene meine Brötchen zu 99,5% als Angestellter, aber habe formal noch eine eigene Rechtsanwaltskanzlei nebenher. Mache da aber fast keinen Umsatz, habe keine BWA und mache die Steuern selbst und betreibe auch kein Gewerbe das im Gewerberegister steht. Wenn ich mich recht entsinne wäre es da bei Sixt und VW/Audi schwierig geworden mit dem Gewerbe-Leasing. Bei Ford hingegen, wo ich Mitte 2017 ein Gewerbe-Leasing abgeschlossen habe, reichte allein die Besätigung der Rechtsanwaltskammer, dass ich dort als selbstständiger Rechtsanwalt zugelassen bin. Zusammen mit der Schufa zu mir als Person reichte das der Ford Bank.

Gruß

Patrick

Die 10000km sind keine Voraussetzung. Es können auch mehr Kilometer gefahren werden.

Ich werde damit bei meinem neuen auch nicht hinkommen und zahle halt bei Abgabe nach. Die Mehrkosten pro km sind im Vertrag aufgeführt. Meist gibt es noch einen Toleranz von 2500km die unberücksichtigt bleibt

Ob die 400.- netto für einen nackten Touareg jetzt so günstig sind weiß ich nicht

Das könnte man besser beurteilen wenn der Leasingfaktor bekannt wäre

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 9. Mai 2018 um 10:41:53 Uhr:

Die 10000km sind keine Voraussetzung. Es können auch mehr Kilometer gefahren werden.

Ich werde damit bei meinem neuen auch nicht hinkommen und zahle halt bei Abgabe nach. Die Mehrkosten pro km sind im Vertrag aufgeführt. Meist gibt es noch einen Toleranz von 2500km die unberücksichtigt bleibt

Ob die 400.- netto für einen nackten Touareg jetzt so günstig sind weiß ich nicht

Das könnte man besser beurteilen wenn der Leasingfaktor bekannt wäre

Lesingfaktor ist ja nicht schwer, hat aber auch nur begrenzte Aussagekraft da von den Rahmenbedingungen abhängig. Da es hier im Thread um Kleingewerbe geht aber mal fairerweise in Brutto umgerechnet:

Touareg III Leasingaktion:

Bruttolistenpreis: EUR 60.675,00

Leasingrate Brutto: EUR 474,81

bei 48/0/10.000 p.a.

=> Leasingfaktor 0,78

Wenn man das Ganze durch den Standard Leasingrechner für Privatkunden laufen lässt wirft VW bei exakt gleicher Konfiguration/Laufleistung und ohne Einmalzahlung erstmal eine Rate von EUR 690,00 pro Monat aus = Leasingfaktor 1,14. Klar kann man diese Rate dann noch verhandeln, aber bei einem brandneuen Modell welches sich bestimmt blendend verkaufen wird, wird man da als Einzelabnehmer sicher Schwierigkeiten haben einen Rabatt zu erzielen der am Ende zur gleichen Rate führt wie im Gewerbekunden Angebot.

Ergänzung:

Sixt wirft übrigens für das beschriebene Fahrzeug folgende Leasingraten aus (Brutto ohne Überführungskosten):

Privat: EUR 830,04 (Leasingfaktor 1,37)

Gewerbe: EUR 759,28 (Leasingfaktor 1,25)

Themenstarteram 9. Mai 2018 um 11:32

Zitat:

Spreche da aus Erfahrung. Verdiene meine Brötchen zu 99,5% als Angestellter, aber habe formal noch eine eigene Rechtsanwaltskanzlei nebenher.

So sieht es bei mir auch aus. Fest angestellt und ein Kleingewerbe mit minimalem Umsatz. Zum Thema Kleingewerbe und sixt hieß es vom Mitarbeiter sinngemäß "Opel und Renault gehen teilweise, Peugeot eigentlich immer". Je nach Fahrzeug kommt man auch auf akzeptable Leasingfaktoren, z.B. 0,95 beim Opel Grandland X Ultimate.

Eignet sich das Gewerbe eigentlich auch zum Kauf eines Fahrzeuges, z.B. über Vario-Finanzierung oder Direktkauf ohne Leasing?

Die günstigeren Angebote sind meist an Leasing gebunden. Wird mir jedenfalls immer wieder so von Verkäufern gesagt. Übrigens: besonders günstige Gewerbeleasing-Konditionen bekommst du (abgesehen von Sonderangeboten, zu finden z.B. über sparneuwagen.de oder leasingmarkt.de) nach meiner Erfahrung bei Ford und Seat.

Hat von euch jemand Erfahrung damit gemacht, ob sich die Leasinggeber mit einer geschwärzten Kopie der Steuererklärung einverstanden geben?

Wenn dort nun der Punkt "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" aufgeführt ist, können die ja davon ausgehen, dass man selbstständig tätig ist.

Ich brauchte beim Leasing eines Fords bei sixt eine schriftliche Bestätigung (m)eines Steuerberaters, das ich hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit erziele.

Ist aber pro Marke unterschiedlich...

Also bei VW geht es nicht um die Hauptsächlichkeit der Einkünfte. Zumindest wollten die zu Vertragsabschluss nur eine Umsatzberechnung. Weil ich meine Freiberuflichkeit erst seit 2017 ausübe und der Ertrag im vierstelligen Bereich liegt, wollten Sie eine Depotzahlung von 6.200 € haben.

Bei Fahrzeugübergabe wollten diese nun eine Bescheinigung meines Steuerberaters, dass ich selbstständig tätig bin.

Nun habe ich dem Autohaus die Seite der elektronischen Steuererklärung zukommen lassen, wo die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit aufgeführt sind. Die Beträge habe ich geschwärzt.

Als Antwort kam:

"bitte senden Sie mir noch eine Kopie des Steuerbescheides.

Auf dem angehangen Nachweis ist leider kein Name ersichtlich, der Hersteller prüft leider keine eTin."

Da meine Steuererklärung nun schon seit dem 21. März beim Finanzamt ist, werde ich ihr einfach auch ein pdf aller Seiten der Steuerberechnung schicken und die Beträge jeweils schwärzen.

@Dazzy

Moin,

ich habe einen Beitrag und den Kontext rausgenommen. Hier geht es um sixt, nicht um Werbung für Leasingunternehmen und zum eigenen Vorteil.

Ich bitte darum dies zukünftig zu unterlassen.

Gruß

Zimpalazumpala, MT- Moderator

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