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Sixt Leasing, ein paar Fragen

Themenstarteram 2. November 2012 um 9:21

Hallo,

ich habe zum Sixt Privatleasing ein paar Fragen, vllt. hat jemand solche Erfahrungen ja schon gemacht:

1. Hab hier und da gelesen, dass es eine Sonderzahlung geben muss, ist dass so oder welche Voraussetzung braucht man um ohne Sonderzahlung wie man sich ja auch das ganze konfigurieren kann, das abzuschließen?

2. Lieferzeiten: So richtig bekommt man die nur nach komplettem Antrag raus, so dass es auch kein zurück mehr gäbe? Kann ich auf eine telefonische Aussage grob vertrauen vorab? Ich würde denken, dass sie extra eine kürzere Zeit angeben, damit man kauft :)

3. Rückgabe, Fairbag: Da hat man ja wohl 250 Euro netto auf Einzelschäden, lohnt sich das? Sind sie immer noch sehr pingelig? Hat man Vorteile, wenn man danach mit Sixt Leasing und neuem Auto weiter macht?

4. Wo finde ich informationen wenn man zb nach der halben Laufzeit sein Auto zurückgeben muss? Ginge das?

5. was passiert wenn man einen unfall hatte bzw. irgendwas was richtig ausgetauscht wird, egal ob nun selbst verursacht über versicherung oder fremdverschuldne über seine versicherung, so dass es am ende ein unfallwagen ist? wie macht sich das leasingtechnisch bemerkbar?

6. versicherung kann man doch nach wie vor frei wähöen denke ich, oder?

7. Gibt es noch irgendein Haken?

Beste Antwort im Thema

Also ich habe mich jetzt ein bisschen mit dem Sixt Leasing Angebot beschäftigt.

Es kommen noch folgende weitere versteckte Kosten auf einen zu bei z.B. einem VW Polo 105 PS DSG 5- Türer.

Diese versteckte Kosten sieht man erst im Antragsformular und nicht zuvor auf der Webseite.

Die günstige monatliche Leasingrate, die im Konfigurator angezeigt wird, beinhaltet bereits einen Bonus, die "Eroberungsprämie".

Die gehen also davon aus, dass man ein Fremdfabrikat hat. Transparenz sieht für mich anders aus Sixt. Mehr dazu, siehe unten...

595 Euro Kosten für die Werksabholung direkt bei Volkswagen (Wolfsburg, Autostadt Erlebnis) oder 714,00 EUR Volkswagen (Wolfsburg, Autostadt Erlebnis Deluxe)

297,50 Euro Bei Fahrzeugrückgabe an einer Sixt Station (kostenlos, wenn man bis nach Garching bei München fährt und zurückbringt)

109,36 Euro Zulassung durch Sixt Leasing (Feinstaubplakette gratis!)

17,85 Euro Wunschkennzeichen

22,61 Euro werden für die Abmeldung fällig.

75-150 Euro an Gutachterkosten. Also auch wenn man den Wagen dann kaufen möchte, muß man am Ende des Leasings die Gutachterkosten zahlen. Da man von sixt dann eine Gebrauchtwagengarantie anschliessend erhält.

Wenn man Reifen noch dazu bestellt:

Das Fahrzeug wird, sofern nicht anders ausgewiesen, auf Sommerreifen ausgeliefert. Eine automatische Umrüstung auf

Winterreifen erfolgt nicht. Fragen Sie Ihren Vario-Finanzierungsberater nach dem Service-Paket "Reifen". Ein optional bestellter

zusätzlicher Reifensatz ab Werk wird auf dem Postweg zugestellt (Versandkosten: 150,00 EUR).

 

Auch wichtig, die Wertminderung:

Auszug aus den AGB (Stand Januar 2013):

"Entschädigungsleistungen Dritter oder deren Versicherer für

Wertminderung stehen Sixt zu.

Erleidet das Fahrzeug einen Schaden, für den ein Versicherer/Dritter nicht

oder nicht in voller Höhe eintritt, hat Sixt gegen den Kunden einen sofort

fälligen Anspruch, der sich - je nach Wahl von Sixt - der Höhe nach auf den

Reparaturkostenbetrag laut Werkstattrechnung oder auf den

Reparaturkostenbetrag laut Gutachten eines Sachverständigen beläuft,

sowie ab einer Schadenshöhe von EUR 1.000,-- (netto) die daraus

resultierende Wertminderung. Diese beläuft sich auf 10% der

Reparaturkosten laut Gutachten. Falls kein Gutachten eingeholt wurde, sind

10% der Nettoreparaturkosten laut Werkstattrechnung zu zahlen. Es bleibt

Sixt unbenommen, eine höhere Wertminderung nachzuweisen. Dem

Leasingnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass keine oder

eine geringere Wertminderung entstanden ist.

Bei der Endabrechnung des Leasingvertrages wird Sixt eine empfangene

Wertminderung zu Gunsten des Leasingnehmers berücksichtigen, falls der

Schaden bei der Fahrzeugrückgabe in die Bewertung mit einfließt.

 

Eroberungsprämie:

Hinweis zu VW, MINI, BMW und Ford:

Die Konditionen für alle VW-Modelllinien (außer für Nutzfahrzeuge), die BMW-Modelllinie X1, die MINI-Modelllinien Countryman

und MINI Coupé sowie für die Ford-Modelllinien Mondeo, S-MAX und Galaxy enthalten, sofern nicht anders vereinbart und

mitgeteilt, eine Eroberungsprämie. Die Nutzung dieser Eroberungsprämie ist an den Nachweis des Vorbesitzes einer

Fremdmarke durch den Vario-Finanzierungsnehmer geknüpft. Das Altfahrzeug muss bei Vertragsschluss mindestens 6 Monate

auf den Vario-Finanzierungsnehmer zugelassen sein. Als Fremdfabrikat gelten bei VW alle Hersteller außer VW, Seat, Skoda

und Audi, bei BMW und MINI jeweils alle Hersteller außer BMW und MINI, bei Ford alle Hersteller außer Ford. Die Zulassung des

Neufahrzeugs muss identisch mit der Zulassung des Altfahrzeugs sein. Eine Kopie des Fahrzeugscheins des Neufahrzeugs

muss innerhalb von 10 Tagen nach der Übernahme bei Sixt Leasing eingereicht werden. Wird dieser Nachweisnicht terminund/

oder sachgerecht durch den Kunden erbracht, werden dem Kunden 1000,00 EUR netto (zzgl. MwSt, derzeit 1190,00 EUR

brutto) zusätzlich in Rechnung gestellt. Für alle übrigen Modelle und Hersteller ist kein gesonderter Nachweis nötig. Der

Nachweis entfällt auch, wenn ausdrücklich auf die Nutzung der Eroberungsprämie verzichtet wurde und dem Kunden die

Konditionen ohne Eroberungsvorbehalt angeboten wurden.

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Zitat:

Original geschrieben von Frischling2

Leasing mit integrierter Vollkasko ( bei der keine Hochstufung im Schadensfall erfolgt ) gibt es aber nicht für alle Modelle zu einem interessanten Preis

Kann sein, beim Full-Leasing ist das eben so üblich.

 

Zitat:

Original geschrieben von Frischling2

Ich gehe mal davon aus, dass die meisten ihren NW ohnehin Vollkasko versichern, ist bei einem älteren GW oft weniger sinnvoll.

Umso besser, dann gibts erst Recht keinen Unterschied der ein Leasing "nicht kalkulierbar" machen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Zitat:

 

Hm, viele deiner Punkte entstanden glaube ich durch Informationsdefizite bzw. Missverständnisse.

Manches ist gar nicht so kompliziert wie man glaubt:

 

 

- Parkplatzbeschädigung ohne greifbaren Verursacher, Kosten ?

Würde die Vollkasko übernehmen, allerdings besteht hierbei keinerlei Unterschied zu einer anderen Finanzierungsform, somit nicht leasingspezifisch. Auch bei deinem gekauften Wagen müsstest Du deine VK bemühen bzw. zur Rabattrettung die Kosten selbst tragen. 1 Schaden im Jahr habe ich frei, ansonsten Smart-Repair, kann dann aber selbst abwägen, was ich machen will.

->Somit bestens kalkulierbar, maximale Kosten ist die SB der VK und es erfolgt keine Hochstufung.

nein, ein Leasing inkl. Vers. würde ich nicht abschließen.

 

- Kratzer unbekannter Herkunft, Kosten ?

Würde die Vollkasko übernehmen, allerdings besteht hierbei keinerlei Unterschied zu einer anderen Finanzierungsform, doch, da kann ich selber entscheiden. somit nicht leasingspezifisch. Auch bei deinem gekauften Wagen müsstest Du deine VK bemühen bzw. zur Rabattrettung die Kosten selbst tragen. wie oben geschrieben

Ausnahme: Man wird im Falle eines Schadens nicht hochgestuft.

->Somit bestens kalkulierbar, maximale Kosten ist die SB der VK und es erfolgt keine Hochstufung.

wie oben......

 

- dadurch entstandene Wertminderung nach Rückgabe, Kosten ?

Ist in der Tat dann ein zusätzlicher Kostenfaktor, wenn mans nicht reparieren lassen will.

Allerdings besteht die Wertminderung auch beim Wiederverkauf in jeder anderen Finanzierungsform.

Somit ebenfalls nicht leasingspezifisch.

nicht bei Finanzierung

 

- Totalschaden durch eigene Schuld, GAP Deckung, Kosten ?

In meinem Fall würde die LG den Vertrag bei einem Totalschaden fristlos kündigen und mit ihrer VK abrechnen.

Eine eventuelle Unterdeckung wäre rein deren Problem. Wenn keine GAP Deckung wäre es Dein Problem --> Forderung der LG an mich, GAP  Deckung = teuer.

Ausser der SB der VK entstehen keinerlei Kosten.

Somit kannst Du dir beruhigt den nächsten Wagen aussuchen und, brauchst Dir keinen Kopf über Restwerte, Unterdeckungen oder Verkäufe machen.  Ohdoch (Restwerte). @Wagen aussuchen, klar, dann hänge ich an der Nadel.

Das einzige Risiko das besteht ist, die Zeit bis zur Lieferung des Neuwagens überbrücken zu müssen.

Allerdings hätte man dieses Problem auch mit seinem Gebrauchtwagen im Privatbesitz.Ich nicht, nutze dann den Wagen meiner Frau mit.

->Somit bestens kalkulierbar, maximale Kosten ist die SB der VK und es erfolgt keine Hochstufung.

...... siehe oben

 

- kann nicht selber entscheiden, was nach einem Unfall mit den KFZ passiert

Oder anders ausgedrückt: Man hat nach einem Unfall keinen Stress mit der Schadensabwicklung, und muss seinem Geld nicht hinterherlaufen..  Bisher hatte ich noch keinen Streß mit Regulierungen und bin bisher auch noch kein Geld nachgelafen

Aber warum will man hier eigentlich mitbestimmen?

Weil ich über mein Geld selber bestimmen möchte, was zu zahlen ist und was nicht.

Wenn, dann doch um seine Kosten und seinen Aufwand niedrig zu halten. Richtig.

Dies ist bei einem geleasten Fahrzeug aber ein klares P.A.L. (Problem anderer Leute) . Genau, bei den Leuten, die ein Leasingvertrag abschließen.

Keine Entscheidungsrechte, dafür aber auch keine Kosten und keine Pflichten. Keine Pflichten ????

Den Ärger mit Versicherungen oder Werkstätten kann man beruhigt lächelnd anderen überlassen. Dann ist man verlassen.

->Somit bestens kalkulierbar, maximale Kosten ist die SB der VK und es erfolgt keine Hochstufung.

..........siehe oben.

 

 

 

- ich als nur Nutzer ohne Entscheidungsrecht

Ist korrekt, dessen muss man sich bewusst sein.

Zumindest bei allen Entscheidungen, die über die vertraglich vereinbarten Rechte hinausgehen ist man sehr eingeschränkt.

Das stimmt.

 

- sehr schlechte Erfahrungen im Bekanntenkreis und Kundenkreis gehört

Ist dein individuelles Problem, kann ich nicht bestätigen.

Wenn ich von vorneherein Probleme sehe, lasse ich es lieber.

 

- eventuelle Übernahme nach Leasingende nicht garantiert

Ist ebenfalls korrekt, Leasing ist jedoch generell die falsche Finanzierungsform, sofern man gedenkt das Auto später zu übernehmen.

Das stimmt.

 

- nur Zahlemann, keine Rechte

Welche Rechte, ausser das Fahrzeug zu benutzen schweben dir hier z.B.vor?

Wenns um spontanen Verkauf geht, dann stimmt das. Man muss sich beim leasing gut überlegen mit welchem Fahrzeug man die nächsten 2, 3 Jahre verbringen möchte.Genau, ich bin laufzeitmäßig gebunden, einen Kredit kann ich vorher zurückzahlen.

Ansonsten kauft man sich das Recht ein Fahrzeug zu nutzen.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ist mir persönlich lieber, als 35000€ Kapital beim Kauf eines Neuwagens zu binden, mag aber natürlich Geschmachssache sein. Das kann ich nachvollziehen. Aber für 35K kaufe ich mir lieber ein Wochenendhaus samt Grundstück. Für ein KFZ wären mir 35 Mille wesendlich zu viel für einen Gebrauchsgegenstand.

Hat jedoch ebenfalls nichts mit der Aussage es sei " nicht kalkulierbar" zu tun.

 

 

 

Alles in allem fühen alle deine aufgeführten Punkte auch hier immer wieder zu dem Ergebnis, dass ein Leasing sicherlich unflexibler, vielleicht auch teurer im Vergleich zum Eigentum eines Gebrauchtwagens ist.

Ist daher nichts für dich, muss es auch nicht.

Keiner der Punkte belegt allerdings deine Behauptung, es sei "unkalkulierbarer" im Vergleich zu einer anderen Finanzierungsform.

Und Neuwagen mit gebrauchten willst Du ja sicherlich nicht gleichsetzen und vergleichen, oder?

Ich bin nun mal ein Mensch, der gerne selber entscheidet (..und nicht von anderen Entscheidern etwas hinnehmen muß) und bei Laesing ist es nun mal so, das man nicht machen kann, was man will.

 

Nochmals möchte ich darauf hinweisen, dass das meine ganz persönliche Meihnung ist.

Ich habe nichts gegen Privatleasing, nur machen will ich es nicht.

 

Ansonsten noch mal Danke für die anderen Befürworter für die Argumente Pro Leasing.

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