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Situation an Ampel

Themenstarteram 22. Juli 2014 um 23:45

Moin,

ich habe eine Frage bezüglich einer Regelung zum Thema Ampel. Es gibt bei uns in der Nähe folgende Situation, wie im Bild dargestellt.

Es befindet sich dort eine Ampel auf der Hauptstraße. Vor der Einmündung ist eine gestrichelte Haltelinie, nach der Einmündung ist nochmals eine durchgezogene.

Darf ich nun, sollte ich aus nordwestlicher Richtung kommen, an einem Stau der sich vor der Ampel gebildet hat vorbeifahren um danach, noch vor der Ampel, rechts abzubiegen, so wie ich es mit dem orangenen Strich dargestellt habe?

Die Ampel befindet sich nur an der Hauptstraße, an der Einmündung befindet sich keine Ampel.

Strasse
Beste Antwort im Thema

Laut StVO darf man bei "unklarer Verkehrslage" nicht überholen.

Vor und auf Einmündungen ist eigentlich immer "unklare Verkehrslage" in diesem Sinne.

Also: Überholen ist hier ganz sicher NICHT erlaubt. Im Falle eines Unfalls wäre ich überrascht, wenn du weniger als 100% der Schuld bekämst.

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Tun wir mal so, als ob keine Linien vorhanden sind. Ist auf der rechten Spur eine Schlange kannst du sie links überholen. Die Frage ist nur, ob die Leute so intelligent sind und auch eine Lücke gelassen haben.

Hast du vor der Ampel eine ununterbrochene Linie zwinschen rechter und linker Fahrspur, darfst du nicht mehr auf die rechte Fahrspur wechseln.

Ist eine Haltelinie auf beiden Fahrspuren vorhanden, musst du auch auf der linken Spur halten und auf grün warten.

Meine Antwort ist: Im Prinzip darfst du. Es darf aber nichts passieren. Kannst du das sicher gewährleisten, ist alles gut. Kannst du das nicht, ist das Überholen wegen unklarer Verkehrslage verboten.

Und natürlich gilt die rote Ampel auch dann für die linke Spur, wenn dort keine Haltelinie (durchgezogen) vorhanden ist. Die Wartelinie (gestrichelt) brauchst du aber nicht zu beachten, wenn du nicht in den geschützten Bereich einfahren willst.

Ahja, was du übrigens auch nicht darfst: einfach so fremde Bilder (auch: Luftbilder) in einem komerziellen Forum (wie diesem hier) posten....

Steht an der Warteline ein Schild "bei Rot hier halten" dann darfst du nicht abbiegen!

Würdest du beim Überholen der Fahrzeuge die an der Warteline steht eine durchgezogene Line Überfahren dann darft du auch nicht abbiegen.

Um ganz ehrlich zu sein würde ich an der stelle eh stehen bleiben wenn die Ampel hinter der Kreuzung rot wäre und vor mir jemand an der Warteline steht.

Gruß

Maik

am 23. Juli 2014 um 8:42

Wenn du dich verschätzt und es in dem Moment wo du links vorbei fährst grün wird bekommst du aber ein Problem.

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 10:02

Moin,

erstmal danke für die Antworten.

ich bin auch der Meinung das man dort vorbei fahren darf, war mir aber nicht sicher, aufgrund der gestrichelten Haltelinie. Meist handelt es sich auch nur um 2-3 Fahrzeuge die dort warten, da es halt nur eine Fußgängerampel ist, ist sie auch dementsprechend nur kurz rot. Zu oft kommt es also gar nicht vor das man dort die Chance hat zu überholen, ich wollte halt nur mal aus Interesse wissen wie sich dort die Regelung verhält.

Ein Schild "Hier bei Rot halten" ist nicht vorhanden.

Gruß

am 23. Juli 2014 um 10:35

Die gestrichelte Wartelinie ist das Zeichen 341, das spricht lediglich die Empfehlung aus, dort zu warten. Wenn du nicht wartest, kann sich eventuell die Betriebsgefahr deines Fahrzeugs erhöhen.

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=4259

am 23. Juli 2014 um 10:46

So wie die Kreuzung aussieht wuerde ich gar nicht auf die Idee kommen die Wartenden zu ueberholen um rechts abbiegen zu wollen.

am 23. Juli 2014 um 10:53

verklickt.

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

So wie die Kreuzung aussieht wuerde ich gar nicht auf die Idee kommen die Wartenden zu ueberholen um rechts abbiegen zu wollen.

Warum nicht?

Man sieht die Ampel schon einige 100 Meter vorher, kann also abschätzen wie lange sie noch rot sein wird (Für beide Seiten gleich lang). Komme ich auf die Ampel zu und sie ist schon rot lasse ich das mit dem Überholen, springt sie aber grade um fahre ich vorbei und biege dann rechts in die Straße ein.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Die gestrichelte Wartelinie ist das Zeichen 341, das spricht lediglich die Empfehlung aus, dort zu warten.

und zwar nur für den, der Wartepflichtig ist.

Das trifft aber auf den TE nicht zu, wenn er vor der Ampel rechts abbiegen will.

Ich gehe deshalb davon aus, dass die Wartelinie hier keine Rolle spielt sondern der wesentliche Aspekt der Überholvorgang ist. Ist der sauber, ist alles gut.

Laut StVO darf man bei "unklarer Verkehrslage" nicht überholen.

Vor und auf Einmündungen ist eigentlich immer "unklare Verkehrslage" in diesem Sinne.

Also: Überholen ist hier ganz sicher NICHT erlaubt. Im Falle eines Unfalls wäre ich überrascht, wenn du weniger als 100% der Schuld bekämst.

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Steht an der Warteline ein Schild "bei Rot hier halten" dann darfst du nicht abbiegen!

Selbst bei einer Haltelinie wäre das umstritten, bei einer Wartelinie wird eine solche Meinung wohl maximal vor dem Amtsgericht Bestand haben ;)

Zum Thema "bei Rot hier halten" ein Fachartikel, der allerdings auf die Wartelinie nicht eingeht.

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von CV626

Laut StVO darf man bei "unklarer Verkehrslage" nicht überholen.

Vor und auf Einmündungen ist eigentlich immer "unklare Verkehrslage" in diesem Sinne.

Dann darf ich hier im Umkreis ja nirgendwo überholen, alle paar Meter kommt eine Einmündung, sowohl außerorts als auch innerorts.

Zumindest darfst du dich beim Überholen nicht darauf verlassen, dass dich nicht ein eigentlich Wartepflichtiger übersieht, während du auf der Gegenfahrbahn bist. Vor allem dann nicht, wenn du erst kurz vor der Einmündung nach links ziehst.

So absolut verboten wie ich das beschrieben habe ist das Überholen bei Einmündungen wohl nicht, der Term "unklare Verkehrslage" ist ja auch in der StVO nicht genau definiert - in der Praxis ist Überholen bei Kreuzungen und Einmündungen aber immer problematisch.

Bei der Kreuzung auf dem Foto hier erst recht. Links überholen, um dann rechts abzubiegen? Soweit ich weiß, gibt es eine Vorschrift, dass man sich zum rechtsabbiegen rechts einordnen muss. Eine Ausnahme gibt es maximal, wenn die rechte Spur blockiert ist. Aber blockiert durch wartende Fahrzeuge reicht nicht, es müsste schon ein in zweiter Reihe parkendes oder ein Pannenfahrzeug sein.

Ein Auswärtiger, der geradeaus fährt und während er wartet von dir überholt wird, wird sich jedenfalls ziemlich erschrecken, soviel ist sicher. Außerdem, was ist, wenn die Einmündung ausnahmsweise mal doch zugestellt ist, vllt durch einen Lkw-Fahrer, der die gestrichelte linie nicht oder zu spät gesehen hat? Dann stehst du da auf der linken Spur und behinderst, wenn es grün wird, den Gegenverkehr...

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