Sissy bar und seitliche Kennzeichenhalter - Vorschriften?
Also ich bin da grad am Überlegen mir an meiner "Chopper" ne Sissy Bar und evtl. son seitlichen Kennzeichenhalter ranzunageln 😉
Den Halter will ich auf jeden Fall selber bauen aus Alu. Erst mal arbeite ich sozusagen an der Quelle und außerdem für´n gekauftes Stück Blech ohne TÜV etc ab 80 Ocken aufwärts hinzulegen neeee nich mit mir.
Was muß man bei diesen Haltern beachten um die auch eingetragen zu bekommen?
Wie ist das mit so Sissy Bar? Muß das auch eingetragen werden? Habe bisher bei den Teilen nie ne ABE oder Gutachten zu gefunden, also wäre dann per Einzelabnahme oder wie läuft das? Spiele das auch mit dem Gedanken mir was aus ALU anzufertigen. Worauf muß man da achten? Welche Vorschriften gibt es da evt. bezüglich der Höhe etc?
Beste Antwort im Thema
Als ich das letzte Mal in einer Sissy Bar gewesen bin, hab ich da nur BMW GS Fahrer gesehen...
21 Antworten
Tja, nur geht es nicht nur um die Frage, was man eintragen muß - wenn etwas eingetragen ist, ist man einfach auf der sicheren Seite und spart sich so manche überflüssige Diskussion mit Sammlers Kollegen.... Deshalb hab ich alles eingetragen. Außerdem hat die Sache dann Bestandsschutz, und wer weiß, wann wieder was geändert wird.
"Bestandschutz" ist so eine Sache. Früher wurden zum Beispiel Sitze aus dem Motorsport eingetragen, die "starr" waren. Nur verschiebbar. Vorgeschrieben ist allerdings eine "winkelverstellung". Also trotz eintragung nicht "sicher". Ebenso tieferlegungen die eingetragen sind, aber die Scheinwerferunterkante/Lichtunterkante unter den vorgeschriebenen 500mm liegt.
Na, wenn Du was eingetragen bekommst was nicht "legal" ist hast Du keinen Bestandsschutz. Aber ein seitliches Kennzeichen ist (momentan) legal, also mußt Du es bei einer Gesetzesänderung auch nicht umschrauben. Anders sieht es z.B. aus, wenn das Rücklicht auf dem Kennzeichen ist, das wird - siehe oben - momentan "geduldet". Wenn das mal abgeschafft wird ists egal ob das eingetragen ist oder nicht.
So ganz durchblicken tun da nicht mal die TüVler - und das weiß ich vom einem TüVler.... Übrigens ist das noch gar nicht so lange her daß seitliche Kennzeichen nicht legal waren, und da war ich im Kreis Göppingen einer von dreien die eines hatten. Inzwischen hats jede 2. Harley.
gab es nicht mal "selbstleuchtende" Schilder?
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Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
gab es nicht mal "selbstleuchtende" Schilder?
Gibt es - sind sogar zulässig und ohne Kennzeichen-Beleuchtung zu fahren. Sind aber ziemlich teuer, und ich weiß nicht was mit denen passiert wenn mal einer an dem Schild hängen bleibt oder dagegen stößt - und das wird passieren. Alle die ich kenne sind früher oder später mal der-ma-ßen mit dem Knie am seitlichen Kennzeichen hängen geblieben.... 😁
Naja.. geld spielt bei dne Tuningmaßnahmen eh nur begrenzt ne rolle... -
ansonsten würde ich nen Blech ausschneiden und mit Gewindestangen Festdengeln- da geht es aber
um AUSSEHEN!
CNC gefräßt und so!
also- spielt das auch keine Rolle zumal ne Adäquate Leucht auch kohle Kostet!
so teuer auch nicht!
gerade gefunden - 130 Euro
15 Euro "normales Schild"
20-30 Euro Lampe - dann ist dass mit 95 Euro ein GAG!