Sissy bar und seitliche Kennzeichenhalter - Vorschriften?
Also ich bin da grad am Überlegen mir an meiner "Chopper" ne Sissy Bar und evtl. son seitlichen Kennzeichenhalter ranzunageln 😉
Den Halter will ich auf jeden Fall selber bauen aus Alu. Erst mal arbeite ich sozusagen an der Quelle und außerdem für´n gekauftes Stück Blech ohne TÜV etc ab 80 Ocken aufwärts hinzulegen neeee nich mit mir.
Was muß man bei diesen Haltern beachten um die auch eingetragen zu bekommen?
Wie ist das mit so Sissy Bar? Muß das auch eingetragen werden? Habe bisher bei den Teilen nie ne ABE oder Gutachten zu gefunden, also wäre dann per Einzelabnahme oder wie läuft das? Spiele das auch mit dem Gedanken mir was aus ALU anzufertigen. Worauf muß man da achten? Welche Vorschriften gibt es da evt. bezüglich der Höhe etc?
Beste Antwort im Thema
Als ich das letzte Mal in einer Sissy Bar gewesen bin, hab ich da nur BMW GS Fahrer gesehen...
21 Antworten
Servus,
das kannst Du beides selber bauen,
für die Sissibar ist lediglich die max. Fahrzeughöhe von 4 Meter einzuhalten.😁 > Eintragungsfrei!
Der seitliche Kennzeichenhalter muss nur in der Stabilität den Prüfer überzeugen,
eingetragen wird nur die "Außermittige Anbringung des Kennzeichens"
Regards
0016
hm... und ich dachte der "Erbauer" muss zumindest die Lesbarkeit von seitlich hinten in einem bestimmten Winkel einhalten!
Ebenso der Winkel des Kennzeichen an sichs
Also Horizontal als - Trittbrettersatz - auch wenn die Beleuchtung funzt - ist in meinen
auch "aussermittig" nicht eintragungsfähig!
Die Sissybar darf auch meines Wissens keine verletzungsgefahr für Sich und Fußgänger bergen!
aber man kann sich ja auch täuschen!
Alex
PS frei nach WERNER... - dengldengldengl.. - mach doch mal.....
Als ich das letzte Mal in einer Sissy Bar gewesen bin, hab ich da nur BMW GS Fahrer gesehen...
OK, der Kennzeichenhalter soll eigentlich ein Nachbau der in der Bucht angebotenen Modelle werden aus ALU. Plan ist das zu Polieren wegen der Optik.
Die Sissy Bar soll etwas höher werden wie die aus dem Zubehör, gewissermaßen auch eine Art Nachbau nur eben höher und aus ALU. Evtl. mit der Option einen Gepäckträger zu bauen der sich schnell an und abbauen lässt. Passende Profile kann ich auf Arbeit bekommen, schweißen und Polieren. Die fertigen Polster bekommt man als Ersatzteil auch relativ Preiswert.
Auf jedenfall werde ich wohl etwas unterhalb der 4m bleiben 😁 und Dornen oder ausfahrbare Klingen sind auch vorerst nicht geplant. 😁
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Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
hm... und ich dachte der "Erbauer" muss zumindest die Lesbarkeit von seitlich hinten in einem bestimmten Winkel einhalten!
Ebenso der Winkel des Kennzeichen an sichs
Richtig! Das seitliche Kennzeichen muß lt meinen Unterlagen 1.) von allen Seiten (also auch von der gegenüberliegenden) aus einem Winkel von 30 Grad einsehbar sein, 2) mindestens 30 cm vom Boden weg sein und 3.) darf maximal einen Neigungswinkel von 30 Grad zur Senkrechten haben. Natürlich brauchst Du eine Kennzeichen-Beleuchtung.
Und wenn ich einen kleinen Tipp aus der Praxis geben dürfte: Mach das Ding richtig, richtig massiv. Und geh vom linken, äußeren Rand mit einer Strebe an die Schwinge. Du glaubst gar nicht, wie schnell sich das Ding sonst wegvibriert.
Sissybar bilt als loses Zubehör, da hats zumindest bei uns noch nie Probleme gegeben. Du kannst es aber vorsichtshalber zusammen mit dem Kennzeichen eintragen lassen, dann bist Du auf der sicheren Seite bei Kontrollen. Ein Muß ist es angeblich nicht, nur wissen das die wenigsten Polizisten (Erfahrungswert....).
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
hm... und ich dachte der "Erbauer" muss zumindest die Lesbarkeit von seitlich hinten in einem bestimmten Winkel einhalten!
Ebenso der Winkel des Kennzeichen an sichs
Also Horizontal als - Trittbrettersatz - auch wenn die Beleuchtung funzt - ist in meinen
auch "aussermittig" nicht eintragungsfähig!
Die Sissybar darf auch meines Wissens keine verletzungsgefahr für Sich und Fußgänger bergen!aber man kann sich ja auch täuschen!
Alex
PS frei nach WERNER... - dengldengldengl.. - mach doch mal.....
Alex, Du hast heute vermutlich wieder einen Clown gefrühstückt.😉
Selbstverständlich sind bei der Seitlichen Anbringung diverse Maße zu berücksichtigen.
das habe ich mal als selbstredend vorausgesetzt.
Das ganze kann man entweder beim TÜV erfragen, oder
hiernachlesen.
Grüße
0016
legger SACHE - so ein Clown!
und im Ernst:
du hast geschrieben Mach doch ... ist easy nix zu beachten !
dass das so nicht ist weiß ich aber - die (mitlerweile nachgelieferten) Vorschriften kannte ich natürlich nicht aus dme FF.. deswegen der Flapsige spruch
Zitat:
Original geschrieben von Softail-88
Und wenn ich einen kleinen Tipp aus der Praxis geben dürfte: Mach das Ding richtig, richtig massiv. Und geh vom linken, äußeren Rand mit einer Strebe an die Schwinge. Du glaubst gar nicht, wie schnell sich das Ding sonst wegvibriert.Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
hm... und ich dachte der "Erbauer" muss zumindest die Lesbarkeit von seitlich hinten in einem bestimmten Winkel einhalten!
Ebenso der Winkel des Kennzeichen an sichs
Angedacht war bei der Konstruktion sich an dieses Modell zu halten. Sieht eigentlich recht stabil aus aber über 200 Locken ???????
Sieht gut aus. Nur ein Problem: Das Rücklicht an der Seite ist - eigentlich - nicht zulassungskonform. Ich kenn aber einige, die das so haben, und bis jetzt gabs weder bei TüV noch bei Kontrollen damit nennenswerte Probleme, da scheint es ein Agreement zu geben. Nur den Rückstrahler darf man nicht vergessen. Der geistert immer noch durch die Vorschriften, obwohl er heutzutage mit den reflektierenden Nummernschilder ja sowas von überflüssig ist. Aber die gibts ja erst seit 20 Jahren, das haben die Beamten noch nicht bemerkt.... 😁
sieht massiv aus... - du musst halt nur "weit genug" nach hinten Rutschen...
Ungefederte massen...- grins!!
Also Eigenbau möglich, aber muss eingetragen werden?? Gut, sollte kein Thema sein.
Thema Rücklicht. Gibt doch (glaube von Kellermann) die kleinen Dinger, eins rechts eins links. Inklu. Blinker.
Es geht da eigentlich nur erst mal um Form/Bauweise des Halters. Das Rücklicht wird defintiv nicht an die Seite versetzt, da kommt ne kleine LED Kennzeichenbeleuchtung von Koso hin.
Der Halter soll aus 6mm Alu Diamantplates (Riffelblech) gefertigt werden und es soll per Plasmabrenner "überflüssiges" Material entfernt werden ähnlich wie von den gekauften nur etwas grazieler.
Ich denke mal poliertes Riffelblech das müsste echt geil aussehen.
Mir geht es eigentlich darum das man mehr Reifen sieht, aber ich mag diese Kennzeichen über den Rückleuchten nicht leiden, erinnert iwie an nen Bremsfallschirm 😁 daher habe ich die Variante mit seitlichem Anbau ins Auge gefasst. Gibt es preiswert ab 80€ oder in ansehnlich für mal eben 230€ und das ist mir einfach zu fett für etwas Blech das noch eingetragen werden muss. Das Material kostet mir in der Firma ca. 10€ und etwas meiner Freizeit da ich es nach der Arbeit "basteln" darf. Ich rechne mit ca. 2 Stunden AZ ohne Polieren. Das mach ich zu hause per Maschine.
Hmmpf...
Zitat:
Diese Seite entstand durch die leidige Sissy-Bar Diskussion, welche ja bei diversen TÜV/DEKRA-Stellen offenbar wieder hoch kommt.
Daher beginne auch mit der Aktion. Ich sammle hier eigene und auch fremde Aussagen, allerdings werd ich immer auch versuchen das Fremde zu hinterfragen und auch eine Bestätigung von offizieller Seite dafür zu bekommen
Sissy-Bar
(Quelle: Louis Homepage)
Nach langem "Gerangel": Sissybars sind nun zulässig, theoretisch bis zu einer Höhe von 2,60 m (max. Höhe eines beliebigen Fahrzeugs ohne Sonderzulassung).
Eine Eintragung wird nicht gefordert.
Scharfe Kanten oder Spitzen sind natürlich nicht erlaubt!
Dazu schreibt Louis in seinem Katalog 2006 auf Seite 450 unten:
Anmerkungen: * = Sissybars sind laut KBA vom 20.01.96 nicht eintragungspflichtig
Auf Nachfrage bekam ich vom Hr. Morgenstern (KBA) folgendes:
Anbau einer Rückenlehne (sog. „Sissy-Bar“) an Motorrädern und deren Eintragung in die Fahrzeugdokumente
Sehr geehrter Herr Franke,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu muss ich mitteilen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für die Durchführung zulassungsrechtlicher Bestimmungen (dies gilt sowohl für die Abnahme des Anbaus von Anbauteilen als auch für deren Eintragung in die Zulassungsdokumente) nicht zuständig ist. Diese Aufgabe obliegt allein den Bundesländern und wird dort von den unteren Verkehrsbehörden (den Zulassungsbehörden) wahrgenommen. Das KBA ist nicht vorgesetzte Behörde der Zulassungsbehörden und darf sich daher in zulassungsrechtlichen Fragestellungen auch nicht rechtsverbindlich äußern. Insoweit kann ich auch nicht bestätigen, dass eine Aussage über die Eintragungsverpflichtung einer sog. Sissy-Bar rechtsverbindlich getroffen oder gar aufgehoben worden ist.
Ich hoffe, dass meine Informationen für Sie hilfreich sind und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ulrich Morgenstern
Soooo nun macht was draus.... ich bleibe jedenfalls am Ball und hoffe über kurz oder lang endlich ein verbindliches Schriftstück in Händen zu halten, das den Prüf-Heinis ein für alle Mal den Wind aus den Segeln nimmt
Quelle: http://www.alien-girl.de/msr/CX-Seite/Vorschriften.htm
hmmpfhmmpf
Eintragungspflichtig
Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen
Bremsarmatur
Bremsbeläge
Bremsflüssigkeitsbehälter
Bremshebel
Bremsleitungen
Bremspedal
Bremspumpe
Bremsscheibe
Bremszange
Cockpitverkleidung
Fahrwerkshöherlegung
Fahrwerkstieferlegung
Federbein(e)
Felgen
Fußrastenanlage
Gabel
Gabelbrücke
Gabelfedern
Gabelstabilisator
Getriebeabstufung
Hauptbremszylinder
Hauptständer
Heckhöherlegung
Hecktieferlegung
Heckverkleidung
Hinterradabdeckung
Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)
Kotflügel
Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)
Lampenmaske
Lenker
Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)
Lenker-Klemmböcke (Riser)
Lenkungsdämpfer
Luftfilter
Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)
Luftfilterkasten
Reifen (bei Dimensionsänderung)
Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)
Schwinge
Seitenständer
Sekundär-Übersetzung
Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)
Soziushaltegriffe
Tachometer
Tank
Vergaser
Vergaser-Bedüsung
Verkleidung
Verkleidungskiel
Verkleidungsscheibe
Bauartgenehmigung eintragungspflichtig
Anhängerkupplung
Eintragungspflichtig per Einzelabnahme
Heckrahmen kürzen
Rahmen polieren (nur nach vorheriger Absprache mit Sachverständigem)
Eintragungsfrei
Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten, noch ABE oder EG-BE benötigen.
Batterie
Bordsteckdose
Drehzahlmesser
Gabelprotektoren
Gaszug
Gehäusedeckel
Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug)
Griffgummis
Handschalen/-protektoren
Heizgriffe
Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Kettenrad (bei identischer Zähnezahl)
Kickstarter
Kühlwasserschläuche
Kupplungsarmatur
Kupplungsflüssigkeits-behälter
Kupplungshebel
Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz)
Motorschutzwanne
Navigationsgerät
Öltemperatur-Direktmesser
Rahmen lackieren
Rahmenschützer/Sturzpads
Ritzel (bei identischer Zähnezahl)
Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten)
Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden)
Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden)
Warnblinkanlage
Zündkerzen (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Bauartengenehmigung Eintragungsfrei
Teile, die mit einem EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen sind und nicht in die Papiere eingetragen werden müssen.
Blinker
Glühlampen
Hupe
Kennzeichenbeleuchtung
Miniblinker
Nebelscheinwerfer
Rücklicht
Rückstrahler (Winkel senkrecht zur Fahrbahn beachten)
Scheinwerfer
Spiegel
Zusatzscheinwerfer
Sonderfälle
Die folgenden Bauteile sind streng genommen ein Fall für eine ABE, was in der Praxis allerdings nicht angewendet wird – daher: eintragungsfrei.
Alarmanlage
Benzinfilter
Benzinleitung
Benzinleitung-Schnellkupplung
Bremsscheibenabdeckung
Heckinnenkotflügel
Kennzeichenhalter
Kettenschutz
Kühlergrill
Schutzbügel
Soziusabdeckung
EG-BE erforderlich
Schalldämpfer
KAT-Problematik: Müssen Nachrüstdämpfer mit EG-BE einen Kat besitzen, wenn auch der Serientopf einen aufweist?
Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Motorräder, die serienmäßig einen Kat besitzen, dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüstet werden. Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstdämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben. Wenn dann bei der HU der für das Motorrad (vom Hersteller) vorgegebene Wert überschritten werden sollte, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht. Zumindest sollten zwischenzeitlich alle Überwachungsvereine entsprechend instruiert worden sein.
Quelle:
http://www.motorradonline.de/.../373730?seite=2
So. Recherche hat 10 Minuten gebraucht. Ich werd mir das mal speichern.