Sind wir übers Ohr gehauen worden?

Auf anraten von andyrx wollte ich den Sachverhalt nochmal hier posten...

Es geht um diesen Thread bei dem es um den wirtschaftlichen Totalschaden des Yaris meiner Freundin geht.

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Ums übersichtlich zu machen, hier kurz die Fakten:

Bilder:
http://img502.imageshack.us/img502/2641/p1010031yi7.jpg
http://img259.imageshack.us/img259/2699/p1010033wg3.jpg

Fakten:
TOYOTA / P1F (YARIS 1.3), KW 64, CCM 1298 Er ist Baujahr bzw. EZ 2002 und hat ca. 63000km gelaufen

Laut Gutachten... es stammt natürlich von einer etwas "dubiosen" Sachverständigenorganisiation Carexpert aus Berlin, die angeblich mit Versicherungen zusammenarbeiten und eher zugunsten der Versicherer abwickeln... kommt unterm Strich das raus...

Reparturkosten 8400 Euro
(im übrigen war alleine das Lackieren der Einzelteile mit 1900 Euro angesetzt!!!)
Wiederbeschaffungswert 7600 Euro
infolgedessen wurde die Wiederinstandsetzung abgelehnt.

Jetzt der Brecher, für den Totalschaden bzw. das Fahrzeug mit einem wirtschaftlichen Totalschaden setzen die nen Restwert von 3950 Euro an!!!

Heisst es gibt von der Versicherung doch glatt nur 3650 Euro... diverse Streitgespräche mit Versicherung und Gutachter brachten logischerweise nichts.

Der Scheck ist zwar schon da... aber kann man da wirklich nix dagegen machen? Ach ja, Versicherung ist KRAVAG

Um in Zukunft nicht wieder mit so einem "Tanzbär der Versicherungen" auf die Schnauze zu fallen wollte ich gleich mal fragen ob ich bei einem Kaskoschaden (sprich z.B. bei selbstverschuldetem Totalschaden) auch einen Gutachter meiner Wahl beauftragen kann?

11 Antworten

Hi,

bei den letzten Absaatz dreht sich mir grad der Magen um.

Du sprichst im anderen Thread davon, den Schrott für 450 € verkaufen zu wollen bei einem angesetzten Reswert von 3950.

Warum?
Im Gutachten steht der, der diesen Preis geboten hat - an den kannst du verkaufen. Dazu kommt dann die ausgezahlte Summe, sodass ihr auf den Wiederbeschaffungswert kommt.

Es handelt sich also um einen Vollkaskoschaden wenn ich richtig gelesen habe. Letztlich kann euch der Reswert auch völlig egal sein wenn ihr den Wagen nicht behalten wollt. Ihr erhaltet den Wiederbeschaffungswert (Restwert zzgl. Wiederbeschaffungsaufwand) abzgl. SB.

Wo wollt ihr also übers Ohr gehauen worden sein?

Freie Gutachterwahl ist bei Kasko nicht - es sei denn du hast es anders vereinbart (eher unwahrscheinlich)?
Kasko ist Vertragsrecht - und im Vertrag steht sicher, dass die Versicherung dne Gutachter bestimmt und bezahlt.

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Warum?
Im Gutachten steht der, der diesen Preis geboten hat - an den kannst du verkaufen. Dazu kommt dann die ausgezahlte Summe, sodass ihr auf den Wiederbeschaffungswert kommt.

Es handelt sich also um einen Vollkaskoschaden wenn ich richtig gelesen habe. Letztlich kann euch der Reswert auch völlig egal sein wenn ihr den Wagen nicht behalten wollt. Ihr erhaltet den Wiederbeschaffungswert (Restwert zzgl. Wiederbeschaffungsaufwand) abzgl. SB.

Wie gesagt war hatte ich bei Beginn des Threads leider nicht alle Fakten... aber in dem Gutachten wird nur ein Restwert angesetzt, da STEHT NIEMAND der das zahlt!!! Das hat der Gutachter angesetzt und das Fahrzeug sollen wir verkaufen. Das ist ja der Punkt der mich so stutzig macht.

Im übrigen hatte ich noch nie nen Kasko, geschweige denn Haftpflichtschaden weswegen ich versicherungstechnisch eben nicht so bewandert bin... stattdessen wird man hier von allen Seiten angemacht 🙄

Für die Realisierung der Restwerte wende dich an deine Vollkaskoversicherung. Die wird für den Restwert einen Käufer bennen, der auch bereit ist, diese Summe zu bezahlen. Dubios wird es erst, wenn das nicht der Fall sein sollte und der Versicherer den Restwert dann nicht korrigiert.

Im übrigen halten ich den Restwert in Anbetracht des Schadenbildes für angemessen.

@elGusano

Von wem wirst du hier angemacht?

Schreddi hat dir sachlich vollkommen korrekt deine Frage beantwortet - wo ist also dein Problem?

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Um in Zukunft nicht wieder mit so einem "Tanzbär der Versicherungen" auf die Schnauze zu fallen wollte ich gleich mal fragen ob ich bei einem Kaskoschaden (sprich z.B. bei selbstverschuldetem Totalschaden) auch einen Gutachter meiner Wahl beauftragen kann?

Am besten fragst du da mal den Verfasser dieses geistreichen Kommentar. Den "Fips Asumssen" aus FFB

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


@elGusano

Von wem wirst du hier angemacht?

Schreddi hat dir sachlich vollkommen korrekt deine Frage beantwortet - wo ist also dein Problem?

erstens war ein Smilie dahiner, zweitens war der "Grund" dafür dass "zwischen den Zeilen" meine Aussage schon wieder, sagen wir mal, etwas unglaubwürdig dargestellt wurde...

und zu guter letzt ist das hier erledigt da mir xAKBx eigentlich die Antwort auf meine Fragen gegeben hat... sprich dass die Versicherung sozusagen offenlegen muss wo ich das Fahrzeug zu diesem Preis loswerde.

Also warum gehst du davon aus dass ich ein Problem habe?

Vielleicht habe ich in der ganze Sache auch stellenweise überreagiert da mir der Verlauf der Schadensabwicklung gar nicht geschmeckt hat... trotzdem danke an die geduldigen Helfer 😉

Der Wiederbeschaffungswert wird letztlich von marktüblicher Software ermittelt.
Näherungsweise kann man das selbst für kleines Geld auch im www. machen.
Schwacke bietet z.B. genaue Bewertungsmöglichkeiten.

Die Reparaturkosten kann hier keiner beurteilen.
Die Fahrerseite ist komplett fällig - was richtig teuer ist.
Daneben ist Fahrwerk und Lenkung zu prüfen. Selbst wenn die o.k. sind entstehen dabei Kosten.

Der Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert nachzuweisen.
forderst Du den Nachweis zeitnah an und bietest den Wagen binnen 3 Wochen dort an, so muss Dir der Wagen zum aufgerufenen Preis abgekauft werden.
Ist also wirklich kein Problem.

Das Dir unter Berücksichtigung der Reperaturkosten der Restwert übertrieben erscheint ist nachvollziehbar.
Die Erklärung:
Diese Autos werden zerlegt und in Einzelteilen verkauft.
Dann bringt das Fahrzeug dem Aufkäufer weit mehr als die 4.000 EUR die er dafür bezahlt.

Im Kleingedruckten stehen in wenigen Paragrafen die Kaskobedingungen. Die KRAVAG ist ein Serviceversicherer der R+V-Gruppe und sollte dir eigentlich einen entsprechenden Vermittler zur Seite stellen können, der Dir das alles erklären kann.

Danke madcruiser,

das war mal ne umfassende Antwort... danke dir recht herzlich dafür. Wird mir auf alle Fälle weiterhelfen, mal sehen was ich daraus noch für den aktuellen Fall verwerten kann.

Manman, wenn ich das vorher gewusst hätte...

Vorsorglich:
Den Wagen musst Du 3 Wochen ab Zugang des Gutachtens anbieten!

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Vorsorglich:
Den Wagen musst Du 3 Wochen ab Zugang des Gutachtens anbieten!

Was heisst das genau...

Angenommen man bietet den Wagen privat an und

erzielt 500 Euro über den geschätzten Restwert...wird das

von der Versicherung "verrechnet" (abgezogen) ?

Oder kann man das garnicht und der Versicherer stellt

das Auto in die Restwertbörse ...

Ist der Versicherer dazu verpflichtet das Auto in die

Restwertbörse einzustellen ?

was machst Du, wenn Du beim Verkauf des Schrotts an privat 500 Euro "zu wenig" rauskriegst?

der Versicherung Bescheid sagen?

warum glaubst Du, der Versicherung nicht Bescheid sagen zu müssen, wenn Du beim Verkauf des Schrotts an privat 500 Euro "zu viel" rauskriegst?

tröste Dich wg. meiner Anmache

ich denke und handle genau so

aber bloß nicht erwischen lassen

...

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