Will der mich übers Ohr hauen?!
Hallo,
ich bin neu hier und wäre dankbar, wenn mir jemand Kompetentes seine Einschätzung über folgenden Sachverhalt geben könnte:
Ich habe selber kein Auto aber ein Bekannter von mir war so freundlich, mir für eine längere Urlaubsfahrt (innerhalb Deutschlands) seinen Wagen, einen Seat Leon übrigens, zu leihen, was ich natürlich erstmal nett fand.
Dummerweise ist mir in einer Tiefgarage dann ein Unfall passiert. Ich touchierte beim ausparken eine Säule mit der Fahrertür, es entstand ein Schaden an der Fahrertür, dem Außenspiegel und dem Schweller unter dieser Tür. Meine Recherchen im Anschluß führten zur Erkennntis, das mir alle meine eigenen schönen Versicherungen hier nichts helfen sondern offenbar einzig und allein die KFZ-Versicherung des Fahrzeugs greift, leider!
Mein Bekannter beruhigte mich zunächst das wäre nicht so schlimm, er hätte da "einen an der Hand, der das billig machen könne". Bei einem Kneipenbesuch in vertraulicher Stimmung eröffnete er mir dann, sein Kumpel, der Spengler, hätte eingeschätzt das "der Schaden, besonders durch den Schaden am Schweller, bis zu 5.000,--€ hoch sein könne. Wenn man die Wagentür öffnet könne man sehen, das der Schweller und damit der ganze Rahmen regelrecht aufgefaltet wäre." Also mir ist das damals nicht aufgefallen, ich habe den Schaden als eher gering eingeschätzt. Ich hab mal recherchiert, dieser Wagen kostet neu ja nicht mal 19.000,--€, der Schaden wäre also ein Viertel des Neuwerts des Fahrzeugs. Daraus ergibt sich meine erste Frage: ist das denkbar? Leider habe ich kein Foto gemacht, war wohl ein Fehler.
Nachdem ich auch einige andere Anzeichen habe die die "Seriösität" meines neuen Bekannten ein wenig zweifelhaft erscheinen lassen dachte ich es könne nicht schaden, ihm per Email darauf hinzuweisen das ich natürlich zugebe der Verursacher des Schadens zu sein, jedoch nicht willens bin ohne Gutachten eine Schadenssumme von 5.000€ für einen Parkrempler zu akzeptieren.
Seine Reaktion kam recht prompt auch schriftlich mit den Worten: Wenn man einen Schaden verursacht müsse man auch dazu stehen den zu begleichen und ob ich ihm etwa vorwerfen wolle, mit meinem Unglück ein Geschäft machen zu wollen? ich schrieb besonnen zurück: Nicht ihm, aber möglicherweise seinem Spengler.
Daraufhin folgten einige Wochen Ruhe bis er mich nochmal besuchte und nebenher erwähnte (mündlich) es "gäbe gute Nachrichten, er hätte den Wagen ja zusammen mit einer Bekannten zusammen angeschafft, der Wagen wäre ja übrigens auch auf sie angemeldet und die hätte wohl bei ihrer Versicherung aufgrund langjähriger Unfallfreiheit "einen Schuß frei", ich müsse ihm nur die Kopie meines Personalausweises geben um alles zu regeln, das wäre dann kostenlos, wenn alles gut geht.
Das wiederum kam mir verdächtig vor, also schrieb ich ihm später per Email (um über das Angebot was schriftlich zu haben) ich möchte mich bei seiner Bekannten gerne persönlich für das Vorkommnis entschuldigen und ihr gleichzeitig für das Angebot bedanken, die Sache mit der Versicherung eventuell sogar kostenfrei für mich zu regeln und auch gleich die Sache mit der Ausweiskopie für ihre Versicherung klären, er möge mir bitte ihre Email-Adresse geben.
Mehrere Tage keine Reaktion, heute schrieb er mir er hätte mit seiner Bekannten einen Termin mit ihrem Versicherungsmakler, da wolle man auch über diese Sache mal befinden und ich solle ihm doch bitte hierfür wenigstens meine persönlichen Daten (Geburtstag, Geburtsort und Führerscheindaten) herausrücken.
Daraus folgt also Frage 2: Sollte ich?
Was haltet ihr von der Sache, was soll ich tun?
Danke,
gruß
Frank
Beste Antwort im Thema
von der schadensumme mal weg:
wenn der versicherungsnehmer "einen schuss frei hat", sprich rabattschutz in der VK, warum sollst du dann deinen ausweis zur verfügung stellen?
17 Antworten
So traurig das sein mag, aber das kann sein.
Extremer geht es auch: Mein Schwiegervater hatte an seinem zwei Tage alten Mittelklassewagen auf den ersten Blick eine tennisballgroße Beule an der Fahrertür. Das war ein wirtschaftlicher Totalschaden, da der Wagen völlig verzogen war und die Behebung des Schadens teurer gewesen wäre als ein Neukauf des gleichen Wagens.
Sag ihm , du lässt den Wagen reparieren. Nimm den Wagen fahre nach Seat und schau mal was die da sagen. Auf jedenfall nicht darauf eingehen. Im Extremfall ist es sein Pech. Niemand hat ihn gezwungen das Auto zu verleihen.
von der schadensumme mal weg:
wenn der versicherungsnehmer "einen schuss frei hat", sprich rabattschutz in der VK, warum sollst du dann deinen ausweis zur verfügung stellen?
Ganz einfach. Der Versicherer möchte wissen wer den Schaden verursacht hat. Vieleicht ist aber auch eine Fahrerbegrenzung dabei. Wer weiß??
LEjockel
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Auch bei Fahrerbegrenzung muss die Versicherung zahlen. Kann sein das man 500€ Vertragsstrafe zahlen muss.
Gib bloß keine Daten von dir einfach so weiter. Das kann total in die Hose gehen. Mach das ja nicht.Die Versicherung kann dich anschreiben, wenn die was möchten oder anrufen.Gib deine Email. Also Name, Anschrift ja, mehr bloß nicht. Keine Personummer usw
Zitat:
Original geschrieben von lejockel
Ganz einfach. Der Versicherer möchte wissen wer den Schaden verursacht hat. Vieleicht ist aber auch eine Fahrerbegrenzung dabei. Wer weiß??LEjockel
so einfach ist es nicht. wenn es eine fahrerbegrenzung gibt, sollte dem versicherungsnehmer der eingeschlossene fahrerkreis bekannt sein.
da gibt es nur "drin" oder "nicht drin".
das ist alles keine begründung persönliche daten ohne weitere informationen anzufordern.
etwaige versicherungsansprüche sind in dem fall doch eindeutig vom versicherungsnehmer geltend zu machen und nicht vom TE!
wenn der eingeschlossene fahrerkreis sich auf ein mindestalter bezieht, so kann die versicherung die information des geburtsdatums gerne schriftlich beim TE anfordern.
irgendnen versicherungsheinz oder ein "freund", bei dem aus 5mille plötzlich "ach ne doch nicht, ein schuss ist ja frei" wird, mit absoluter sicherheit aber nicht.
Moin,
das ist ganz normal, das der Versicherer zur Bearbeitung des gemeldeten Schadens die Daten des Fahrers benötigt, schließlich müssen sie wissen, wer zum Zeitpunkt des Schadens gefahren ist.
Ohne diese Daten erfolgt keine Bearbeitung des VK Schadens.
Hallo,
also ich hab jetzt mal meine Adresse, Email, Telefonnummer und Geburtsdatum rausgerückt. Ganz wohl ist mir dabei jedoch nicht.
Wenn die Versicherte "einen Schuß frei" hat, müßte sie doch sich selbst als Schadensverursacher angeben, wenn sie so freundlich sein will, den Schaden tatsächlich über diesen Freischuß abzuwickeln. Gibt sie einen anderen Fahrer an, würde doch- nach meinem logischen Verständnis - dieser Freischuß gar nicht zur Anwendung kommen können, oder?
Und: Wenn ich dieses großzügige Angebot honorieren wollen würde, wie kann ich herausfinden wieviel das Geschenk wert ist? Wird sie steigen in ihren Prämien? Um wieviel?
Danke,
gruß
Frank
solange der fahrer im fahrerkreis versichert ist, ist das egal.
eher andersrum. gibt sie an gefahren zu sein, wuerde sie ja unwahre angaben machen.
wenn der "schuss frei" ist, steigt sie auch nicht in der prämie.
............und bei unwahre Angaben zum Schadenfall ist die Versicherung von der Leistung befreit.
"Einen Schuß frei" heißt einen durch das Fahrzeug verursachter Schaden frei, unabhängig vom Fahrer und ohne Rückstufung im Folgejahr. Es könnte jedoch sein, dass im Folgejahr nicht runtergestuft wird, d.h. nächstes Jahr würde sich die SF-Klasse nicht ändern.
Mal in die Runde gefragt:
Wer von euch würde seinen "Frei-Schuss" (SF-Rabattretter) für einen (nicht mal) Bekannten opfern, ohne sich einvernehmlich auf eine Entschädigung zu einigen?
Der TE hat ja bereits angeführt, dass ihm an solch einer Kompensation gelegen ist, unabhängig davon verwundert es mich dennoch, dass die Versicherungsnehmerin ohne jegliche Absprache oder Einigung den Schaden auf ihren SF-Rabattschutz übernehmen will.
Eine Beurteilung darüber, ob und wie der Bekannte als Mittler zwischendrin betrügen könnte, will ich mir nicht anmassen, aber dubios klingt es für mich allemal.
Frage an den TE:
Hast Du den FZSchein nicht mitbekommen?
Da sollte Dir doch zumindest mal aufgefallen sein, das DEIN Bekannter nicht als Halter angegeben ist...
Also ich finde die ganze Geschichte recht dubios....
Zumal Du ja auch einen Seat Leon als Dein Fzg hier hinterlegt hast 😕
Na ja, Weil es eben dubios ist habe ich die Frage hier ha eingestellt. Und wie gesagt: ich selber hab gar kein Auto ( jedoch ein Motorrad) und da hier ja beim anmelden ein Wahen angegeben werden soll lag es nahe, diesen Seat zu nennen.
Danke für die bisherigen Meldungen, ich wede hier mal berichten wie es weiterging!