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Simons Anlage für C70
Hi,
Fährt jemand von euch eine Simons Anlage mit dazugehöriger EG Betriebserlaubnis?
Bei der bei mir mitgelieferten Erlaubnis fehlt der Eintrag für den 2,4T mit 147 KW / 200 PS - denke ich zumindest.
Die Anlage selbst passt (relativ) problemlos, auch wenn die Schellen nicht wirklich geeignet sind und auch die am Schalldämpfer angebrachten Rohre ein wenig besser angeschweisst werden könnten (Dämpfer steht etwas angeschrägt). Die Rohre berühren manchmal die Hitzebleche.
Wer weiss mehr und hat Tipps?
Viele Grüsse
Thomas
Beste Antwort im Thema
Hi,
Dann bleibt immer noch das Risiko, selbst wenn der prüfkittel das alles absegnet und durchwinkt, im Fall eines Versicherungsfalles, wenn die Assekuranz sich um die Zahlung einer nennenswerten Summe drücken kann, dann machen die das!!!
Und Bauteile , die die Zulassung des Fahrzeugs erlöschen lassen, ganz einfach weil sie nicht zugelassen, zertifiziert oder sonstwie legalisiert sind, werden da immer dankbar genommen!!!
Es ist dabei völlig unerheblich, ob das Teil für den Unfall oder die zahlungsvorrausetzung überhaupt relevant ist.
Im Ernstfall bringt dir eine led in der nummernschildbeleuchtung ohne Prüfzeichen , einen Zahlungsausfall in fünfstelliger Höhe.....
Erlöschen der Zulassung des Fahrzeugs stellt die Versicherung von der Leistung frei, lies mal das Kleingedruckte in dem Heftchen welches dir der versicherungsmann bei Vertragsabschluss feierlich überreicht hat.....
Gruß der sachsenelch (ich weiß, ich bin der Spielverderber)
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54 Antworten
Das is die Frage..... Reicht dem Prüfer eine E-Nummer auf dem Auspuff.... Was sagt die E-Nummer aus? Könnte ja genauso gut ein Auspuff für einen Mercedes sein , halt mit E-Nummer.
Wenn Du dir das Leben selbst schwer machen willst - bitte! Bei mir gab´s und gibt´s nie Probleme, aber das liegt vielleicht daran, dass ich in meinem Leben nach vorne schaue und die Dinge entsprechend angehe. Zweifler haben´s nie leicht......
Sei mir nicht böse, aber für mich endet das Thema hier und jetzt....
Gruß Jan
Sorry das ich nicht im selben Dorf wie du wohne und dann auch keine Probleme hätte
Nur weil bei dir der Prüfer die Papiere nicht sehen möchte heißt das jetzt das es in der ganzen BRD so ist ?
Außerdem sagtest du "vielleicht langt die ja"....
Hi,
Dann bleibt immer noch das Risiko, selbst wenn der prüfkittel das alles absegnet und durchwinkt, im Fall eines Versicherungsfalles, wenn die Assekuranz sich um die Zahlung einer nennenswerten Summe drücken kann, dann machen die das!!!
Und Bauteile , die die Zulassung des Fahrzeugs erlöschen lassen, ganz einfach weil sie nicht zugelassen, zertifiziert oder sonstwie legalisiert sind, werden da immer dankbar genommen!!!
Es ist dabei völlig unerheblich, ob das Teil für den Unfall oder die zahlungsvorrausetzung überhaupt relevant ist.
Im Ernstfall bringt dir eine led in der nummernschildbeleuchtung ohne Prüfzeichen , einen Zahlungsausfall in fünfstelliger Höhe.....
Erlöschen der Zulassung des Fahrzeugs stellt die Versicherung von der Leistung frei, lies mal das Kleingedruckte in dem Heftchen welches dir der versicherungsmann bei Vertragsabschluss feierlich überreicht hat.....
Gruß der sachsenelch (ich weiß, ich bin der Spielverderber)
Das ist natürlich auch ein Aspekt, der auch nicht außer Acht gelassen werden sollte. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit meiner Meinung nach eher Gering ist, aber das Risiko fährt dann immer mit wenn man nichts Schwarz auf Weiß hat.
In meinem Fall wäre das wohl eine Einzelabnahme mit Eintragung denke ich.
Kann sein das mich ein Prüfer durchwinkt, wer garantiert das ich in 2 Jahren wieder durchgewunken werde bei einem anderen Prüfer der das bißchen genauer nimmt.
Ich hatte schon so ein ähnlichen Fall, da bin ich bei der Dekra durchgefallen weil der Prüfer die ET Größe nicht auf meinen Felgen mit ABE sehen/finden konnte.
Da meine Felgen pulverbeschichtet sind dachte ich erst mal scheiße, die ET Größe ist wohl nicht mehr Sichtbar deswegen.
Ich habe eine Felge runter und habe an verschiedenen Stellen innen gekratzt und nichts gefunden.
Wie dem auch sei, bin ich ne Woche später einfach zum TÜV gefahren auf gut Glück. Und was soll man sagen, dem Prüfer hat nur die ABE Nummer auf der Felge gereicht.
Erst als ich Tage später mal aus Neugier das ganze ABE Gutachten hoch und runter gelesen habe , steht dort vermerkt das die ET Größe nicht eingestanzt ist sondern auf einem geklebten Etikett in der Felge steht.... Das ist natürlich nach dem pulverbeschichten nicht mehr da.
Dem nächsten Prüfer der deswegen meckert , kann ich dann wenigstens im Gutachten zeigen und erklären warum keine ET Größe mehr drauf steht.
Hi,
Dann weißt du ja was ich sagen wollte....
Und mal ehrlich, haben wir das nötig?? Schließlich fahren wir keine Golf II oder Opel Kadett.... die sich über die Anzahl der nicht zugelassenen Anbauteile definiert haben.....( hatten wir da nicht kürzlich erst ne Aufstellung dazu, mit Schroth Gurten usw.)
Gruß der sachsenelch
Zitat:
@Sachsenelch schrieb am 20. März 2019 um 17:38:39 Uhr:
Hi,
Dann bleibt immer noch das Risiko, selbst wenn der prüfkittel das alles absegnet und durchwinkt, im Fall eines Versicherungsfalles, wenn die Assekuranz sich um die Zahlung einer nennenswerten Summe drücken kann, dann machen die das!!!
Und Bauteile , die die Zulassung des Fahrzeugs erlöschen lassen, ganz einfach weil sie nicht zugelassen, zertifiziert oder sonstwie legalisiert sind, werden da immer dankbar genommen!!!
Es ist dabei völlig unerheblich, ob das Teil für den Unfall oder die zahlungsvorrausetzung überhaupt relevant ist.
Im Ernstfall bringt dir eine led in der nummernschildbeleuchtung ohne Prüfzeichen , einen Zahlungsausfall in fünfstelliger Höhe.....
Erlöschen der Zulassung des Fahrzeugs stellt die Versicherung von der Leistung frei, lies mal das Kleingedruckte in dem Heftchen welches dir der versicherungsmann bei Vertragsabschluss feierlich überreicht hat.....
Gruß der sachsenelch (ich weiß, ich bin der Spielverderber)
Bitte keinen Unsinn verbreiten: Die Versicherung kann nur dann in Regress gehen, wenn die nicht zulässige Veränderung am Fahrzeug verursachend im Schadensfall gewirkt hat. Wenn du einem anderen hinten drauf fährst, ist eine nicht zugelassene Kennzeichenbeleuchtung äußerst egal.
Hi,
Nicht ganz, wenn das die eigene Kaskoversicherung betrifft ganz und gar nicht beispielsweise.....und auch die Haftpflicht wird über Regress gegen den Verursacher nachdenken, der geschädigte bekommt seine Kohle, keine Frage....
Gruß der sachsenelch
Kann mir jemand erklären wie eine Einzelabnahme für eine Auspuffanlage bei einer Prüfstelle abläuft. Ich habe das noch nie gemacht.
Was wird da genau geprüft ? Und mit welchen Kosten ist dies verbunden?
Hilft das EG-Teilegutachten bei der Einzelabnahme , da ja ältere Baujahren in dem drin stehen oder ist es irrelevant?
Hi,
Habe das auch noch nie gemacht, kann mir aber vorstellen, dass das in etwa so abläuft wie eine Umbau Abnahme bei sonderfahrzeugen beispielsweise, oder für die Abnahme bei importierten Fahrzeugen.
Über die Preise kann ich nichts sagen.
Da werden wohl die Parameter der Auspuff Anlage der eg Bescheinigung mit den tatsächlichen Werten am Fahrzeug verglichen werden, die Befestigung und Verlegung der Anlage in Bezug auf Verkehrssicherheit und betriebssicherheit,
Schallpegelmessung unter Umständen.....
Wird vielleicht auch nicht gerade ein Schnäppchen sein, könnte ich mir vorstellen.....
Gruß der sachsenelch