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Signum Scheiben Tönen.....

Opel Signum Z-C/S

Einen schönen guten Morgen allerseits,

bin neu hier und auf der Suche nach hilfe.

Ich fahre einen Opel Signum 2.2 Benziner in Silber / Grau...
.... und genau da liegt mein Problem. Ich würde jetzt gern die Scheiben tönen lassen und habe zwei Muster vor mir liegen
- Black Mirror (LLumar)
- Basic Black (LLumar)

Mir fällt es grad echt schwer eine davon zu wählen.... beide gefallen wobei Mirror nochn tick krasser aussieht aber der Signum hat ja die fetten schwarzen Streifen am Heck da soll wohl das Basic Black wiederum besser sein.

Was meint ihr?

Danke ;D

Greetz
Iccy

15 Antworten

Hi,
habe die Basic Black drinnen und bin sehr zufrieden.

Meiner ist jedoch schwarz.

Gruß Benny

hallo habe hinten Midnight Reflex Superdark von foliatec und vorne fahrer und beifahrerseite Midnight Reflex Light von foliatec sieht gut aus meiner ist silber

Vorne getönte scheiben is das überhaupt zugelassen?

problem ist der signum hat leicht getönte scheiben vorn mit glaub 15%

Zitat:

Original geschrieben von Steffen840


hallo habe hinten Midnight Reflex Superdark von foliatec und vorne fahrer und beifahrerseite Midnight Reflex Light von foliatec sieht gut aus meiner ist silber

wird wohl gut aussehen, spätestens beim nxt. TÜV-Termin wird es dann aber heißen müssen, sah gut aus.

Hier eine möglichkeit.
Seitenscheiben
Es gab auch mal so (Hässliche) Folien die dann so ein Bogen gebildet haben.

Hier noch nee Adresse mit Folienmodellen.
Besonders beachten diese Adresse für Individualisten 🙂

Die Frontscheiben seitlich zu bekleben ist nicht erlaubt! Was diambi geschrieben hat ist falsch! Diambi schreibe bitte nicht sowas wenn Du Dich nicht auskennst!

Bei allen modernen Fahrzeugen wird selbst mit der minimalsten Tönungsfolie das gesetzlich zulässige übertroffen! Und selbst bei Klarglas ( gibts gar nicht mehr) müsstest Du einen Test zur Feststellung der gesammt Lichtdurchlässigkeit durchführen lassen ( teuer)

Außnahme: Das fluten der Scheiben wird anders behandelt und die sogenannte Secutec Antibruch Folie ( klar) kann bei schwach oder nicht getönten Scheiben zulässig sein.

Allerdings ich fahre seit bestimmt 20 Jahren mit dunklen seitenscheiben rum. Hatte noch nie Probleme damit! Aber wenn ich zur HU fahre dann immer mit runter gekurbelten Scheiben...

evtl. redet ihr aneinander vorbei. Du glaubst, er meint 20%Fläche und er meint wohl 20% Tönungsgrad, oder so 😕

Quatsch ich meine natürlich den Tönungsgrad. Wer beklebt schon seine Fenster nur mit einem Streifen?

Na welche die es tun!

Ist doch auch wurscht, war ja nur ein Gedanke, soll ja vorkommen das Leute aneinander vorbei reden.

Ach ja, halb beklebte Seitenscheiben habe ich schon gesehen. War allerdings an einem LKW 😉

Zitat:

Original geschrieben von Moskito-man



Allerdings ich fahre seit bestimmt 20 Jahren mit dunklen seitenscheiben rum. Hatte noch nie Probleme damit! Aber wenn ich zur HU fahre dann immer mit runter gekurbelten Scheiben...

Das ist auch hinsichtlich der Verständigung mit dem TÜV-Prüfer durchaus zu begrüssen :-))

Zitat:

Original geschrieben von Moskito-man


Die Frontscheiben seitlich zu bekleben ist nicht erlaubt! Was diambi geschrieben hat ist falsch! Diambi schreibe bitte nicht sowas wenn Du Dich nicht auskennst!

das stimmt so auch ned....

seine aussage war korrekt, evtl falsch ausgedrückt

die vorderen scheiben dürfen bis max 20% "gesammt" lichtdurchlässigkeit beklebt werden,

wobei ich mir bei dem wert ned sicher bin

das die vorderen scheiben bei fast allen modernen Fahrzeugen schon leicht getönt sind macht das schwierig aber ich habe letzten irgendwo Folien Speziell für sowas gesehen, zwar in verbindung mit nem Lichtdurchlässigkeits Test aber es gibt sie...

also schreib hier ned was über irgendwelche Leute wenn deine aussagen so auch ned passen!

Hallo zusammen,

dann werde ich versuchen hier mal Licht ins Dunkle zu bringen, was das Tönen von vorderen Seitenscheiben angeht.

Zuerst einmal die gute Nachricht:

Es gibt KEIN Gesetz, welches das Tönen der vorderen Seitenscheibe oder der Frontscheibe verbietet.

Aber:
und dies ist die schlecht Nachricht...

Die Mindestlichtdurchlässigkeit darf nicht unterschritten werden. Dies ist bei der Frontscheibe 75% und bei den Seitenscheiben 70%.

Die Tönung muss in der Rundumsicht (180°) des Fahrers absolut verzerrungsfrei sein.

Wenn nun eine Folie aufgebracht wird, dann müsste diese eine Zulassung für die vorderen Scheiben besitzen. Es ist mir keine einzige Tönungsfolie bekannt, welche diese Auflage erfüllt.

Da die heutigen Scheiben bereits alle getönt sind und diese bereits nur noch ungefähr eine Lichtdurchlässigkeit von 72-78% (Seitenscheiben) haben wäre theoretisch eine nachträgliche Tönung von 2-8% noch erlaubt. Wenn man allerdings bedenkt, dass eine absolut klare Folie bereits wiederum die Lichtdurchlässigkeit zwischen 4-6% mindert, kann man sich vorstellen, dass ein nachträgliches Tönen nicht möglich ist.

Das gleiche gilt natürlich auch für das Fluten der Scheiben.

Hier kommt allerdings noch die benötigte Abriebsprüfung hinzu, welche noch kein Produkt geschafft hat. Ausserdem müsste beim Fluten der Scheiben die originale Scheibenkennzeichnung unkenntlich gemacht werden und eine neue Kennzeichnung angebracht werden, da beim Fluten der Scheiben die Tönung nur in Verbindung mit der Scheibe als eine Einheit zulassungsfähig wäre. Diese Zulassung müsste dann allerdings beim MPA für jede Scheibe und für jeden Tönungsgrad sowie für jede Farbe beantragt werden.

Hieran sieht man, dass es eigentlich unmöglich ist eine nachträgliche Tönung legal anzubringen, obwohl es kein direktes Gesetz gibt, die es verbietet. Was es unmöglich macht, dass sind die Auflagen, welche eingehalten werden müssen.

Um es deutlich zu machen: ein durchgängiger Nikotinbelag würde einen höheren Tönungsgrad erreichen, als das was man nachträglich auf eine bereits serienmässig getönte Scheibe aufbringen dürfte, wenn alle Auflagen erfüllt wären.

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