SF-Verarschung Haftpflicht
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Wir sind seit Januar 2016 in der KFZ Versicherung mit SF7 eingestuft.
Ab 2017 würden wir also auf SF8 umgestuft.
Nun haben wir die Versicherung zum 1.12.2016 gewechselt. Ich dachte, dass wir nun für den einen verbleibenden Monat anteilig SF7 bezahlen müssen und für 2017 den Beitrag für SF8.
Nun kam von der Versicherung die Mitteilung, dass der Beitrag für SF7 1 Jahr lang weiterläuft, also bis Dezember 2017.
Somit werden wir 11 Monate um eine SF Klasse "beschissen".
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Beste Antwort im Thema
du wurdest nicht beschissen.
Du bist nur einer von vielen die den Haken bei "ich habe die Vertragsbestimmungen zur Kenntnis genommen" o.a. gesetzt haben ohne dies tatsächlich getan bzw. dessen Inhalt verstanden zu haben.
Wie soll es gut gehen, wenn man nicht weiß was man tut? Das ist so als wenn Du versuchst eine Brücke zubauen. Ohne Fachkräfte (z.B. einen Statiker) stürzt sie ein.
Mein Mitleid hält sich in Grenzen.
32 Antworten
Danke zille1976 für deinen Beitrag. Ich denke, hier nun weiter zu schreiben ist reine Zeitverschwendung.
Wenn möglich, dann halt nur zum 1.1. wechseln.
Ihr zieht euch hier alle an dem einen "beschissen" hoch, unfassbar. Dabei wurde es extra in Anführungszeichen gesetzt.
Ansonsten ist der Eingangspost durchaus sachlich und im vernünftigen Deutsch formuliert.
Warum man dem TE dann nicht eine vernünftige Erklärung anbietet, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Wenn er jetzt geschrieben hätte "Die Wichser von der Versicherung haben mich um ein SF-Jahr beschissen" könnte ich die Aufregung verstehen.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 13. Dezember 2016 um 20:15:20 Uhr:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Der TE hat danach nicht gefragt! Dennoch wurde es ihm mit dem ersten Post von Celika beantwortet.ich weiß nicht, was Du für ein persönliches Problem, dass Du meinst Leute beleidigen zu müssen.
Wenn du doch meinst, dem TE wurde genug Antwort zu teil, warum dann das Nachtreten von dir (welches dann vermutlich andere dazu bewegt hat iherseits auch noch mal draufzuhauen)?
Eigentlich hab ich dich für jemanden gehalten, dem er eher darum geht durch fachlich fundierte Antworten im Forum zu glänzen (wie du es sonst auch tust) und nicht durch dumme Sprüche, die keinem weiterhelfen.
Auch wenn hier "beschissen" in "" steht, so sehe ich die "" bei Verarschung keines Falls. Wer diese Wortwahl unreflektiert zum eigenen Fehlverhalten nutzt, darf sich nicht wundern, wenn es zusätzlich zu den Erklärungen auch Kontra gibt.
Um so erstaunter bin ich allerdings, dass zusätzlich diese unsachliche Wortwahl von einzelnen auch noch verteidigt wird und damit die Rückkehr zu mehr Sachlichkeit offensichtlich nicht einmal gewollt ist.
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Zitat:
@UliBN schrieb am 13. Dezember 2016 um 20:33:26 Uhr:
Um so erstaunter bin ich allerdings, dass zusätzlich diese unsachliche Wortwahl von einzelnen auch noch verteidigt wird und damit die Rückkehr zu mehr Sachlichkeit offensichtlich nicht einmal gewollt ist.
Dann man zurück zur Sachlichkeit:
Wo genau hätte der TE nachlesen können, dass ihm bei einem Wechsel am 30.11. das ganze Jahr 2016 verloren geht?
Ich hab bisher nur immer den Mindestzeitraum von 6 Monaten gefunden?
Und bitte nicht nur "in den allgemeinen Bedingungen" sondern mal die konkrete Stelle.
Ich bin jetzt nämlich auch neugierig geworden warum das so sein soll und womit das zusammenhängt.
Also pheaton dass du bei einer Versicherung arbeitest wundert mich auch nicht wirklich...
Dass du deine Lobby nicht schlecht redest ist verständlich.
So einen Berater wie dich möchte ich nicht begegnen. Belehrst du deine Kunden face to face auch so? Vergiss nicht wer deine Brötchen bezahlt.
I.3 Jährliche Neueinstufung
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich dafür, welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.
I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.
Was ist daran unklar?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 13. Dezember 2016 um 20:51:01 Uhr:
I.3 Jährliche Neueinstufung
Wir stufen Ihren Vertrag zum 1. Januar eines jeden Jahres nach seinem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu ein.
Bei einem Schadenereignis ist der Tag der Schadenmeldung maßgeblich dafür, welchem Kalenderjahr der Schaden zugeordnet wird.I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.Was ist daran unklar?
Wo steht dort jetzt, dass ich im Jahr davor immer beim selben Versicherer sein muss.
Für mich liest sich das so, das am 1.1. auf das letzte Jahr geschaut wird. Wenn ich am 30.11. wechsel bekommt die neue Versicherung die Meldung "SF7 und keine Unfälle im Jahr 2016".
Warum sollte die neue Versicherung dann am 1.1.2017 nicht in SF8 stufen?
Der "Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr" ist doch "keine Schäden"?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Dezember 2016 um 20:58:07 Uhr:
Wo steht dort jetzt, dass ich im Jahr davor immer beim selben Versicherer sein muss.Für mich liest sich das so, das am 1.1. auf das letzte Jahr geschaut wird. Wenn ich am 30.11. wechsel bekommt die neue Versicherung die Meldung "SF7 und keine Unfälle im Jahr 2016".
Warum sollte die neue Versicherung dann am 1.1.2017 nicht in SF8 stufen?
Der "Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr" ist doch "keine Schäden"?
I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung
Die Neueinstufung gilt ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr.
Würde heißen, wenn ich monatlich zahle ab dem 1.1.2017?
Also wäre das Hauptproblem die jährliche Zahlung?
Die alte Versicherung teilt der neuer nicht die SF-Klasse mit , sondern die Schadensfreie Jahre. Jede Versicherung hat andere Einstufungen in die SF-Klasse
Zitat:
@GRAND62 schrieb am 13. Dezember 2016 um 21:07:19 Uhr:
Die alte Versicherung teilt der neuer nicht die SF-Klasse mit , sondern die Schadensfreie Jahre. Jede Versicherung hat andere Einstufungen in die SF-Klasse
Was aber nicht meine Frage beantwortet 😉
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Dezember 2016 um 21:04:14 Uhr:
Würde heißen, wenn ich monatlich zahle ab dem 1.1.2017?Also wäre das Hauptproblem die jährliche Zahlung?
Wenn in den AKB nichts anderes steht, dann sollte das so sein.
Ich habe es aber bisher so gehabt, dass direkt auf den 01.01. umgestellt wurde, also eine Zwischenrechnung für den alten Beitrag von Vertragsbeginn bis zum 31.12 erfolgte und dann ab 01.01. der neue Beitrag fällig war.
Das ist IMO die sauberste Lösung.
Zitat:
@Hissi2005 schrieb am 13. Dezember 2016 um 16:56:59 Uhr:
Nun haben wir die Versicherung zum 1.12.2016 gewechselt.
Willst du uns denn nicht wenigstens die Gründe verraten, die euch dazu gebracht haben, ausgerechnet zum 01.12.2016 zu wechseln? 😰
es ist wohler eher ein "wiederversichern" als ein Versichererwechsel :-)