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SF-Übertragung und Führerscheinentzug

Themenstarteram 1. November 2011 um 14:16

Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation und brauche dringend einen Rat!

Ich besaß seit Nov. 2006 Führerschein und fuhr das Auto meines Partners. Das Auto wurde die ganzen Jahre ausschließlich von mir gefahren, ist aber immer noch auf ihn zugelassen. Die Versicherung lief ebenfalls über ihn. Nun haben wir uns getrennt, und ich ließ von ihm die SF-Klasse 3 auf mich übertragen. Im August 2011 habe ich den Antrag bei der bestehenden Versicherung gestellt, und die Übertragung geschah seitens Versicherung reibungslos.

Da ich nur die Vorderseite meines Führerscheins gescannt zur Verfügung hatte, habe ich sie auch entsprechend bei der Versicherung eingereicht. Die Hinterseite des Führerscheins habe ich damals leider nicht eingescannt. Ich bekam dann die Versichertenkarte über den Versicherungsvertrag, der nun offiziell über mich lief. Kurz nach dem Vertragswechsel wurde mir wegen Trunkenheit am Steuer der Führerschein entzogen. Der Fahrverbot endet leider erst im März 2012. Die Versicherung schrieb mich neulich wegen Nachreichung der Hinterseite des Führerscheins an, welchen ich nicht mehr besitze... Im Schreiben steht außerdem, dass es ansonsten zur Abänderung des Vertrags ohne anrechenbare Vorversicherung kommt. Die Frage ist: Was mache ich jetzt? Werde ich nun höher eingestuft? Hat jemand einen Rat für mich, wie ich am Besten vorgehen soll, um finanzielle Kosten minimal zu halten.

Danke für die Hilfe!

Gruß

missXX

Beste Antwort im Thema
am 1. November 2011 um 15:00

Ist schon immer wieder spannend, wie hilflos einige zu sein scheinen, wenn es darum geht die virtuelle Welt zu verlassen und ein einfaches Telefonat in der wirklichen Welt zu führen.

mfg Zille

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am 2. November 2011 um 8:41

Danke für die Werbung.

Bitte zitieren üben.

Bitte vor dem fortschicken von Nachrichten die klare Verständlichkeit prüfen.

am 2. November 2011 um 8:44

mach ich

Themenstarteram 4. November 2011 um 13:29

Vielen Dank Euch allen für die Antworten. Ich war heute bei der Führerschein-Stelle: Man konnte mir zwar keine Kopie der Rückseite machen, aber mindestens eine Karteikartenabschrift, wo alle Klassen mit dem Datum aufgeführt sind... Ich hoffe, es sollte dann reichen. Nur noch eine Frage: Kann die Versicherung jetzt nach dem FS-Entzug die Übertragung der SF-Klasse verweigern?

Danke und liebe Grüße

missXX

am 10. November 2011 um 7:06

Liebe missx

Genau die selbe Frage stellt sich uns gerade.

Mein Mann ist über 30 Jahre unfallfrei gefahren,

Seine Autoversicherung lief über das Geschäft.

Dann verlor er vor fünf Jahren für ein Jahr seinen Führerschein.

Hat ihn wiederbekommen und alles war beim Alten.

Da sein Arbeitgeber aus Altersgründen das Geschäft aufgibt ist mein Mann nun in der Situation in die Selbsttändigkeit gehen zu müssen.

 

Bei der ummeldung der Fahrzeuge dann der Schock. Die Versicherung Erkennt nur die letzten fünf Jahre, nach der Neuausstellung des Führerscheins als Schadenfreiheit an.

Meine Frage ist nun auch, dürfen die das denn?

Die Hochstufung ist doch eher als "Strafe" für anfallende Kosten zu sehen.

Oder gibt es da andere Auslegungen???

 

B

am 10. November 2011 um 7:22

Wieso Hochstufung? Es gab doch keine Hochstufung.

Der Führerschein wurde vor 5 Jahren gemacht und daher max. SF 5 möglich.

So sehen das die meisten Versicherer. Manche rechnen Unterbrechungen von unter 1 Jahr nicht an.

Unterbrechungen von über 1 Jahr - ob es da einen gibt, der das nicht anrechnet? Ich wüsste aus dem Stehgreif keinen.

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