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SF-Übertragung und Führerscheinentzug

Themenstarteram 1. November 2011 um 14:16

Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation und brauche dringend einen Rat!

Ich besaß seit Nov. 2006 Führerschein und fuhr das Auto meines Partners. Das Auto wurde die ganzen Jahre ausschließlich von mir gefahren, ist aber immer noch auf ihn zugelassen. Die Versicherung lief ebenfalls über ihn. Nun haben wir uns getrennt, und ich ließ von ihm die SF-Klasse 3 auf mich übertragen. Im August 2011 habe ich den Antrag bei der bestehenden Versicherung gestellt, und die Übertragung geschah seitens Versicherung reibungslos.

Da ich nur die Vorderseite meines Führerscheins gescannt zur Verfügung hatte, habe ich sie auch entsprechend bei der Versicherung eingereicht. Die Hinterseite des Führerscheins habe ich damals leider nicht eingescannt. Ich bekam dann die Versichertenkarte über den Versicherungsvertrag, der nun offiziell über mich lief. Kurz nach dem Vertragswechsel wurde mir wegen Trunkenheit am Steuer der Führerschein entzogen. Der Fahrverbot endet leider erst im März 2012. Die Versicherung schrieb mich neulich wegen Nachreichung der Hinterseite des Führerscheins an, welchen ich nicht mehr besitze... Im Schreiben steht außerdem, dass es ansonsten zur Abänderung des Vertrags ohne anrechenbare Vorversicherung kommt. Die Frage ist: Was mache ich jetzt? Werde ich nun höher eingestuft? Hat jemand einen Rat für mich, wie ich am Besten vorgehen soll, um finanzielle Kosten minimal zu halten.

Danke für die Hilfe!

Gruß

missXX

Beste Antwort im Thema
am 1. November 2011 um 15:00

Ist schon immer wieder spannend, wie hilflos einige zu sein scheinen, wenn es darum geht die virtuelle Welt zu verlassen und ein einfaches Telefonat in der wirklichen Welt zu führen.

mfg Zille

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einfach mal nachfragen was sie genau brauchen oder anzweifeln und die situation schildern?

wenn du weisst, was sie genau haben wollen, kannst du dir (sofern noetig) evtl die daten/eintragungen von der fuehrerscheinstelle bestätigen lassen und einreichen.

am 1. November 2011 um 15:00

Ist schon immer wieder spannend, wie hilflos einige zu sein scheinen, wenn es darum geht die virtuelle Welt zu verlassen und ein einfaches Telefonat in der wirklichen Welt zu führen.

mfg Zille

Themenstarteram 1. November 2011 um 15:05

Danke für Eure Antworten. Ich habe hier diese Frage gestellt, weil ich zuerst die möglichen Konsequenzen abschätzen möchte, bevor ich telefoniere etc...

Hallo missXX, der Versicherer will ausdrücklich wissen, wann welche Fahrerlaubnis für welche Klasse erteilt worden ist. Aus praktischer Erfahrung empfehle ich vor dem Führerscheinentzug eine Kopie zu machen. Wenn Du Pech hast, dann sind die Führerscheiklassen ab Neuaustellung drin. Kenne eine Fall, wo der Versicherer dann die schadenfreien Jahre ab Neuaustellung gerechnet hat.

Lejockel

nicht, dass ich da die praxis kennen wuerde, aber....

bei fuehrerscheinentzug duerften sich, nach meinem ermessen, die daten nicht andern.

das dokument wird ja unveraendert wieder ausgehaendigt?!

bei verlust der fahrerlaubnis ist die sache natuerlich anders.

Hallo Harry, in dem Fall gab es eine komplett neue Fahrerlaubnis. Und da fehlten die Einträge, wann die Klasse tatsächlich das erste mal ausgestellt worden ist. Wenn man das abgegebene Dokument wieder bekommt, sollte es kein Problem geben.

Lejockel

Moin,

ich an Deiner Stelle würde zur Führerscheinstelle Deines Zulassungsbereiches gehen und um eine Kopie der Rückseite des FS zu bitten (wird wohl ein paar Euro Verwaltungsgebühr kosten). Die kannst Du dann an die Vers. mit der Versicherungsschein Nr. weiterreichen

 

Ich denke das ist der einfachste Weg.

 

Themenstarteram 1. November 2011 um 16:17

Danke für die Antwort, Lejockel & Harry!

Zitat:

Original geschrieben von lejockel

Aus praktischer Erfahrung empfehle ich vor dem Führerscheinentzug eine Kopie zu machen.

Tja, manchmal passiert so was sehr schnell und man hat keine Zeit, noch eine Kopie zu machen... :(

@Harry

Zitat:

bei verlust der fahrerlaubnis ist die sache natuerlich anders

Mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen.

Themenstarteram 1. November 2011 um 16:35

@Corsadiesel Ja, das wär' natürlich am einfachsten. Die Frage ist nur, ob sie den Führerschein nicht bereits vernichtet hatten. Und wenn nicht, ob sie dann überhaupt so was machen dürfen... Aber das werde ich auf jeden Fall erst mal so versuchen!

Hallo missxx ich wollte nicht klugscheißen, echt nicht. Die Situation ist blöd genug.Hatte aber eben die Erfahrung und predige jetzt, sich einfach mal eine Kopie zum KFZ Brief zu legen.

Lejockel

Themenstarteram 1. November 2011 um 16:55

@Lejockel Ich hätte nie gedacht, dass die Vorderseite eines Führerscheins nicht reichen sollte...

@alle: Was ist das Schlimmste, was passieren kann, Eurer Meinung nach??? Versicherung zu 240%?

Genau.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

nicht, dass ich da die praxis kennen wuerde, aber....

bei fuehrerscheinentzug duerften sich, nach meinem ermessen, die daten nicht andern.

das dokument wird ja unveraendert wieder ausgehaendigt?!

bei verlust der fahrerlaubnis ist die sache natuerlich anders.

aber sicher ;)

ok is aber neu ausnahme: zu der zeit als es die neue "scheckkarte" mit den NEUEN eu klassen gab wurde IMMER der 7,5tonner "gestrichen". man konnte den zwar ohne weiteres wieder bekommen unter der vorlage der eignungsprüfung (also augenarzt etc) und schon wars wieder wie vorher. hat man das NICHT gemacht wurde diese klasse gestrichen...ok is vielleicht etwas kluggeschissen ;)

@topic

schreib der versicherung das du grad keinen deckel hast und nenn denen das aktenzeichen. aber ein anrufe bei der versicherung würde das wirklich klähren!

am 2. November 2011 um 8:16

Moin,

ich an Deiner Stelle würde zur Führerscheinstelle Deines Zulassungsbereiches gehen und um eine Kopie der Rückseite des FS zu bitten (wird wohl ein paar Euro Verwaltungsgebühr kosten). Die kannst Du dann an die Vers. mit der Versicherungsschein Nr. weiterreichen

Ich denke das ist der einfachste Weg.

 

Hallo,

wir würden uns diesem Kommentar anschließen. Gehe aber stark davon aus, dass das nicht klappen wird. Der Versicherer wird auf die Kopie der rückseite drängen.

Gruss kodal24

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