SF Übernahme

Nabend,

vom 02/10 - 10/13 war ein Kfz bei der Allianz auf mich angemeldet.
Haftpflicht SF3
Kaskovers. SF3

So steht es in dem Aufhebungsnachtrag vom 10/13 den ich die Tage noch mal als Kopie zugeschickt bekommen habe. Ich war hier lediglich der Versicherungsnehmer.

Ich habe die Woche ein neues Kfz erworben.

Die Allianz sagt, wechsel ich die Versicherung und nehme die SF Klasse mit, werde ich bei der ankommenden Versicherung mit SF2 eingestuft, bleibe ich bei der Allianz, dann weiter mit SF3. Grund sei, dass mit Vertragsbeginn gleich SF 1/2 eingestuft wurde.

Ist dieses Vorgehen soweit richtig?

Wenn ich dem neuen Versicherer mitteile, dass ich von einer bereits gekündigten Versicherung die Schadensklasse der alten Versicherung mitnehmen möchte, identifiziere ich mich im Antrag mit der Allianz Versicherungsnr. bzw. mit der Kopie des Aufhebungsauftrages. Dort sind die 3 Jahre ersichtlich.

Wird bei einer "Portierung" der SF Klasse die Allianz noch mal tätig und bestätigt dem neuen Versicherer die Angaben oder werden diese nicht mehr tätig?

VG Dani

Beste Antwort im Thema

Du kannst natürlich versuchen, einen Versicherer zu finden, der die Sondereinstung übernimmt. Dann hast Du dort eben wieder eine Sondereinstufung, die nicht weitergegeben wird. Dann könntest Du wieder versuchen...... usw., usw.

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Na dann lass das mal lieber, weil wir im hier und heute leben. Und da gibt es Anbieter, welche bei weitem schlechter sind als die Deurag.

LEjockel

Ich hänge mich mal dran:

Meine bisherigen Autos liefen immer als Zweitwagen auf meinen Vater. Da ich nun die Tage ein neues Auto bekomme, möchte ich das Auto nun dieses Mal auf mich anmelden und die SF-Klassen übernehmen.
Falls die Versicherung der Übernahme zustimmt, dann hat das keinen Einfluss auf die anderen beiden Autos, die auf meinen Vater versichert sind, oder?

Doch, da diese die SF wegnehmen. Du kannst probieren das sie dir eine Sondereinstufung z.B SF2 geben

Echt jetzt? Dann wird es ja richtig teuer für mich. 🙁
Ich dachte Papa kann bei einem Auto die SF-Klassen auf mich abtreten und gut ist.

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Also Papa hat Auto 1; 2 und 3. Wenn 3 verkauft wird, kannst Du von Auto 3 versuchen den Rabatt zu übertragen, wenn es eine echte SFR ist. Die Rabatte von Auto 1 und 2 bleiben davon unberührt.

LEjockel

Ich hab mich übrigens für die Degenia/ALTE LEIPZIGER für 60€/Jahr entschieden, aber über einen Makler. Online lagen die Preise weit drüber.

VG

Zwei Leute, zwei Aussagen. 😁

@lejockel:
Was ist eine echte SFR?

Die beim Versichererwechsel tatsächlich bestätigt wird.

Zitat:

@sir_d schrieb am 19. August 2016 um 12:58:56 Uhr:


Falls die Versicherung der Übernahme zustimmt, dann hat das keinen Einfluss auf die anderen beiden Autos, die auf meinen Vater versichert sind, oder?

Man kann grundsätzlich im Rahmen der AKB des SF abgebenden und SF annehmenden Versicherers ein SF auf eine Dritte Personen übertragen. Die Voraussetzungen hierfür entnimmst Du bitte den AKB der Versicherer oder überlässt dies, sofern Du keine Lust hast selber zu lesen, einem Profi, sprich einem Vertreter/Makler.

Wird der SF übertragen steht er logischerweise dem anderen Vertrag nicht mehr zur Verfügung. Laienhaft gesagt: Ein SF verdoppelt sich nicht.
Wenn aber vorher Dein Auto auf Deinen Vater lief, dann willst Du ja wahrscheinlich genau den SF von "Deinem Auto" übernehmen. Wenn jedoch der SF zwischenzeitlich anders verwendet wurde, muss man schauen, wie man es am besten macht.

Zitat:

@sir_d schrieb am 19. August 2016 um 17:12:39 Uhr:


Zwei Leute, zwei Aussagen. 😁
@lejockel:
Was ist eine echte SFR?

Wenn Du bei Vertragsbeginn in eine andere SF-Klasse als SF 0 gestuft wurdest, wurde Dir ein schadenfreiheitsrabatt eingeräumt. Übertragen an andere Versicherer werden die maßgeblichen schadenfreien Jahre und nicht der Schadenfreiheitsrabatt. Vereinfachtes Beispiel:
Beginn 2015 mit SF 1 (Sondereinstufung) --> schadenfreie Jahre 0
2016 SF 2 (Sondereinstufung) --> schadenfreie Jahre 1

Wenn Du nun in 2016 den SF überträgst, ist es marktgägig (kommt ja wie oben beschrieben auf die AKB der jeweiligen Versicherer an), dass nur die schadenfreien Jahre übertragen werden.

Da die Bestätigung des SF über den GDV funktioniert, sprechen wir vom GDV-SF, also dem SF, der bestätigt wird.

Puuh, danke euch für die Antworten.
Ich bin habe vorhin tatsächlich noch jemanden an der Strippe vom Wunschversicherer erreicht. Der hat mir im Prinzip das bestätigt, was ihr gesagt habt. Echte SF übernehmen geht, ohne dass die anderen Verträge beeinflusst werden.
Dann werde ich mein Glück mal probieren.

Ich kann nur noch ergänzen (aus eigener Erfahrung), dass die Versicherer mit den SF-bedingungen und Regelungen sehr unterschiedlich umgehen. Es lohnt sich, mehrere in die Auswahl zu nehmen.

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