SF-Klassen unterjähriger Wechsel
Hallo,
ich hätte da eine Frage zur Versicherung.
Im Juni 2019 wurde von Versicherung A (SF in 2019 = 11) zu einer neuen Versicherung gewechselt. Einstufung erfolgte zu SF 11. Der Beitrag bzw. der Versicherungsschutz gilt für 12 Monate.
Nun hab ich ja in 2020 für die ersten 6 Monate immer noch SF 11 "bezahlt" obwohl ich nach dem 1.1.2020 eigentlich in die nächste SF Klasse kommen müsste.
Wenn ich nun in 2020 erneut den Versicherer wechsel, muss man in den Angaben die aktuelle SF Klasse angeben. Und die ist per heute (05.03.2020) SF 11. Somit rechnet der neue Versicherer in 2020 mit SF 11. Beim neuen Versicherer wird zumindest zum 01.01.2021 dann eine Erhöhung der SF Klasse durchgeführt.
Aber de Facto hätte ich dadurch ja eine SF Klasse "verloren".
Beispiel 1: Ich wäre von Anfang an bei der ursprünglichen Versicherung geblieben:
01.01.2019-31.12.2019 = SF 11 (bei Versicherung A)
01.01.2020-31.12.2020 = SF 12 (bei Versicherung A)
01.01.2021-31.12.2021 = SF 13 (bei Versicherung A)
Beispiel 2: Wechsel von Versicherung A zu B und wieder zurück zu A:
01.01.2019-31.05.2019 = SF 11 (bei Versicherung A)
01.06.2019-31.05.2020 = SF 11 (bei Versicherung B, da ja SF 11 mitgeteilt und für 12 Monate der Vertrag gemacht wurde)
01.06.2020 - 31.12.2020 = SF 11 (bei Versicherung A, da SF 11 mitgeteilt wird)
01.01.2021 31.12.2021 = SF 12 (Neueinstufung zum 01.01.2021)
Habe ich einen Denkfehler bei meiner Sichtweise?
Danke euch für die Hilfe.
15 Antworten
Vielen Dank für die Info. Das wusste ich nicht.
Bestätigen lassen heißt in dem Fall, mir es schriftlich geben zu lassen oder?
Mein Kind wird schon in fünf Jahren volljährig sein (und somit seinen Führerschein erwerben) aber ob dann auch gleich ein Auto gekauft wird, wird sich zeigen. Aber gut, dass ich es weiß, dann kann ich es mir zumindest auf Wiedervorlage im Kalender in acht Jahren eintragen.
Und ich bin sicher, dass die Zeit verfliegen wird und ich hier den Beitrag in acht Jahren hoffentlich nochmal kommentieren werde 🙂