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SF-Klassen Übertragung vom Bruder

Themenstarteram 25. November 2010 um 20:18

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Seit 2006 sind meine Autos immer über meinen Bruder als Zweitwagen versichert. Da ich jetzt selber arbeite wollte ich das gerne übernehmen. Ich selber habe seit 2002 den Führerschein und der Zweitwagen steht in 2010 bei SF7.

Heute teilt mir die Versicherungstante mit, das würde nicht gehen. Ich dachte ich platz gleich, da die damals meinten, das geht klar. Hab mich jetzt schon etwas belesen und nix gefunden, wieso es nicht gehen sollte.

Wollen die mich einfach nur auf die Palme bringen oder gibt es da echt einen Haken?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

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14 Antworten

Das kann leider durchaus richtig sein, dass die Versicherung eine Übertragung zwischen Geschwistern 2006 noch gemacht hat, mittlerweile aber nicht mehr. Es wäre nicht die einzige Versicherung, die die Regelung von SF-Übernahmen verschärft hat.

Vielleicht hat ein User hier ja einen Tipp, welche Versicherung so eine Übernahme macht, ansonsten hilft nur Versicherungen durchzutelefonieren. Waren die Autos auf dich zugelassen oder auf deinen Bruder? Das könnte evtl. auch eine Rolle spielen. Ich konnte die SF-Klasse von einem Bekannten übernehmen, weil das Auto immer auf mich zugelassen war.

Themenstarteram 26. November 2010 um 6:34

Ja ab 2006 waren die Autos immer auf mich zugelassen. Was mich halt stört, ist, dass sie es mir damals versprochen haben.

Nun hätte ich angeblich zu wenig Kundenbindung, obwohl ich damals extra noch ne Unfallversicherung dort abgeschlossen habe.

Mein Bruder meint aber auch, dann müssen wir uns eben ne andere Versicherung suchen, bei der das möglich ist. Nur ist halt jetzt die Zeit etwas knapp und die Dame von der Versicherung wo wir jetzt sind, zögert Antworten gerne raus.

Sorry, aber bei dem Wettbewerb unter den Kfz-Versicherern würde ich der "Versicherungstante" doch was erzählen von z.B. Kündigung wenn sie sich a) nicht beeilt und b) das ganze nicht machen will!

Zudem würde ich mir die Zentrale der Versicherung geben lassen.

Und sonst in der Tat nötigenfalls kündigen! Eure "Versicherungstante" WILL EUCH DOCH NUR ÜBER DEN STICHTAG 30.11. RETTEN, aber in ihrem Sinne!

Gar nicht lange fackeln...

Hallo,

 

Du musst dir ihre Ignoranz nicht gefallen lassen. Das die Rabattübertragung dort mittlerweile nicht mehr geht, kann schon der Fall sein. Dafür kann sie natürlich nix. Du kannst dich über deren Hauptverwaltung oder gg.falls Homepage informieren. (Formular SF-Übertragung)

Bisher war meist eine Rabattübertragung zwischen Familienmitgliedern 1. Grades möglich, viele haben das auf Eltern/Kinder oder Ehepartner beschränkt.

Ich weiss spontan nur das es die VHV macht.

Wenn du schreibst um welche Versicherung es sich handelt kann ich dir event. weiterhelfen, da ich die Software von vielen Vers. habe.

Gruß

imo liegen die probleme hier woanders als bisher genannt.

1. handelt es sich bei der zweitwagenregelung um eine sog. "fiktive einstufung".

d.h. der vertrag wurde angfänglich mit SF2 oder SF3 eingestuft. wenn also jetzt übertragen wird, dann nur die tatsächlich erfahrenen jahre also max. SF4.

2. bei der rabattübertragung muss der aktuelle rabattinhaber und der neue bestätigen, dass der neue überwiegend in der besagten zeit mit dem fahrzeug gefahren ist. und genau da beisst sich die katze in den schwanz!

bei einer zweitwagenregelung ist i.d.R. der fahrerkreis begrenzt auf den versicherungsnehmer und die partnerin/ehefrau. also kann man hinterher schlecht dafür unterschreiben, dass jemand anders gefahren ist als überhaupt zulässig. wäre jemand anders überwiegend gefahren, könnte der versicherer rückwirkend anders einstufen (theoretisch).

@Reimertshofer

als makler solltest du die voraussetzungen für die zweitwagenregelung und die daraus resultierenden übertragungsprobleme im nachhinein kennen ;)

Hallo,

ich habe Selbiges mit meiner Schwester durch - sie hatte nie ein Auto und wäre deswegen mit 140% eingestiegen - über mich als Zweitwagen mit 85%. Jetzt geht der Vertrag zum 01.01. auf 70%. Die Übertragung ist möglich (DEVK) - aber NUR, weil wir an der gleichen Anschrift wohnen. Das hatten wir mit der Maklerin im Vorfeld alles geklärt und sie hat uns bestätigt, daß das Problemlos geht (ab SF3, also 70% und halt bei gleicher Anschrift). Bei abweichender Anschrift macht die DEVK es nur zwischen Ehepartnern (unwahrscheinlich, da ja idR gleiche Anschrift) und Eltern/ Kindern oder Großeltern/ Enkeln. Achja - und man kann, soweit ich weiß, immer nur so viele SFs übernehmen, wie man theoretisch hätte selber erfahren können: Jahre in denen Führerschein mindestens 6 Monate im Besitz gewesen ist = maximale SF. Bei mir damals mit 24, als ich den Vertrag von meinem Vater übernommen habe, also SF6.

Meine Erfahrung ist, daß es immer sinnvoll ist, sowas a) VORHER abzuklären und b) durchaus nochmal freundlich in der Zentrale nachzuhaken.

Evtl. kannst Du den Vertrag ja auf Deinen Vater/ Mutter übertragen lassen und ein paar Monate später dann auf Dich - kostet zwar ein paar Ummeldungen, aber das sollte theoretisch gehen.

Joe.

Hallo,

1. Habe ich mich dazu entschlossen hier einen Beitrag zu schreiben um den TE zu helfen, da ich ich schon viele hilfreiche Tipps gerade im Mondeo MK3-Forum bekommen habe und das Problem die Tage bei einem Neukunden auch gehabt habe.

2. Bin ich mir als selbst. Unternehmer (nein ich bin kein Makler) über die Richtigkeit und Verantwortung des Geschriebenen sehr wohl bewusst und muss mich nicht belehren lassen.

3. Inhaltlich ist der Beitrag von bullrider schlicht und ergreifend so nicht richtig.

a) Bei einer Rabattübertragung oder Wechsel der Versicherung werden die SF bei einer ursprünglichen verbesserten Zweitwagenregelung (entweder SF 1/2,SF2 oder gleiche SF wie Erstwagen-die eine Sondereinfstufung der jeweiligen Gesellschaft sind) nicht übertragen. Klar.

Der TE hat aber bereits 2002 den FS gemacht, d.h. er hätte selbst 8 schadenfreie Jahre "erfahren" können. Die Übertragung der SF 7 würde also kein Problem darstellen. Allerdings wurde der Wagen wahrscheinlich als verbesserte Zweitwagenregelung mit SF2 anfänglich versichert so dass die Vers. nur die SF 5 überträgt. (Anmerkung: SF7 kann er eigentlich erst in 2011 haben)

b) Das der Fahrerkreis bei einer Zweitwagenregl. auf den Vers.nehmer und Partner begrenzt ist, ist quatsch. Somal ja hier der TE seit 2006 auch Halter ist und dieser als Fahrer dann auch eingetragen sein müsste. Die Prämie ist meist höher wenn sich der Fahrerkreis erweitert, aber natürlich ist das machbar.

Somit gibt es bei der Übertragung keine Probleme (vorrausgesetzt der Vers.vertrag läuft korrekt). Das beide der Übertragung zustimmen müssen ist wohl auch logisch bzw. das der TE bestätigt das er das Fahrzeug auch gefahren ist.

Das Hauptproblem des TE ist als hier nur das viele (günstige) Vers. keine Rabattübertragungen zwischen Brüdern mehr machen.

 

Also nochmal. Mein Ansinnen war dem TE einen Tipp zu geben und gg.falls kann ich dir gerne entsprechende offizielle Formulare, die meinen Beitrag in der Richtigkeit bestätigen, per PN zukommen lassen.

Gruß und einen schönen Sonntag

Zitat:

Original geschrieben von Reimertshofer

3. Inhaltlich ist der Beitrag von bullrider schlicht und ergreifend so nicht richtig.

b) Das der Fahrerkreis bei einer Zweitwagenregl. auf den Vers.nehmer und Partner begrenzt ist, ist quatsch.

quatsch ist wenn du das verallgermeinerst wie ich es gemacht hatte. ich kenne es von der allianz und von noch einemn großen VU und ging deshalb davon aus, dass es die meisten so halten wie es die allianz vorgibt.

schick mir mal bitte per pm den oder die namen von VU, bei denen der fahrerkreis grösser sein kann als VN/Partner wenn es sich um eine zweitwagenregelung handelt. danke schon vorab.

Hallo,

Zitat:

quatsch ist wenn du das verallgermeinerst wie ich es gemacht hatte.

Also der Satz hat was. Muss ich gestehen.

Wenn ich hier einen Beitrag schreibe gehe ich halt nicht von irgendwas aus, sondern ich weis von was ich spreche.

Warum um Himmels Willen sollen sich Hunderte von Versicherungen an etwas halten was die Allianz VORGIBT ???

Eine Zweitwagenregelung und der vertraglich genannte Fahrerkreis sind 2 verschiedene Punkte.

Du bringst da was durcheinander. Vielleicht damit das bei einer Zweitwagenregelung bereits eine SF beim Versicherungsnehmer oder dessen Ehe/Lebenspartner bestehen muss bzw. der Zweitwagen auf einer der beiden angemeldet sein muss. Warum soll denn bei einem Zweitwagen niemand anderes das KFZ fahren? Dabei handelt es sich um ein weiches Tarifierungsmerkmal was die Prämie beeinflusst. Gerade beim 1. KFZ des Kindes wendet man doch z.B. die Zweitwagen-Regelung an.

Ich muss mir nicht die Mühe machen dir irgendwas zu beweisen.

Die Allianz (hab mal schnell nachgeschaut) macht wohl nur SF 1/2 (ein Witz)- egal wer das KFZ alles fährt! Wusste ich aus dem Kopf nicht da die Allianz zu teuer ist und daher bei den (KFZ) Vergleichen keine Rolle spielt.

- Dem TE ist durch diese unnütze Diskussion wohl wenig geholfen. -

Daher bitte ich diesen sich wieder daran zu beteiligen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von bullrider

Zitat:

Original geschrieben von Reimertshofer

3. Inhaltlich ist der Beitrag von bullrider schlicht und ergreifend so nicht richtig.

b) Das der Fahrerkreis bei einer Zweitwagenregl. auf den Vers.nehmer und Partner begrenzt ist, ist quatsch.

quatsch ist wenn du das verallgermeinerst wie ich es gemacht hatte. ich kenne es von der allianz und von noch einemn großen VU und ging deshalb davon aus, dass es die meisten so halten wie es die allianz vorgibt.

schick mir mal bitte per pm den oder die namen von VU, bei denen der fahrerkreis grösser sein kann als VN/Partner wenn es sich um eine zweitwagenregelung handelt. danke schon vorab.

Die Allianz macht SF2 sobald alle Fahrer über 23 sind. War schon vor 10 Jahren so und heute auch noch. Das hat nichts mit VN/Ehegatte/Partner zu tun. Wenn es allerdings um den VN geht ist das wieder richtig. Das muss entweder der VN des Erstvertrages oder sein/e Partner/in sein.

@Reimertshofer: Wo Du das nachgelesen hast würde mich mal brennend interessieren. Oder besser: Guck nochmal nach und korrigier dich selber.

Zitat:

Die Allianz macht SF2 sobald alle Fahrer über 23 sind. War schon vor 10 Jahren so und heute auch noch. Das hat nichts mit VN/Ehegatte/Partner zu tun. Wenn es allerdings um den VN geht ist das wieder richtig. Das muss entweder der VN des Erstvertrages oder sein/e Partner/in sein.

 

@Reimertshofer: Wo Du das nachgelesen hast würde mich mal brennend interessieren. Oder besser: Guck nochmal nach und korrigier dich selber.

Hallo,

arbeitest du bei der Allianz oder warum fühlst du dich so angegriffen? Denn bisher hast du bei diesem Thread ja nicht mitgewirkt.

Du solltest dir vielleicht mal deinen eigenen Text nochmal durchlesen und so verfassen das man ihn versteht.

Habe es mit der Allianz-Software für meinen Fall (und ich bin 36) durchgerechnet. Egal welchen Fahrerkreis ich angeklickt habe, kamen nur die SF 1/2 raus.

Es ist mir auch Wurstegal ob die die SF2 ab 23 machen oder nicht, es spielt überhaupt keine Rolle für mich, da sie so oder so zu teuer ist.

Mir ist es auch wichtiger Versicherungen anbieten zu können, die SF 2 für Fahrer unter 23 machen. Die kann man nämlich lange suchen, denn von denen gibt es nicht viele.

Ich sage es jetzt zum wiederholten Mal. Ich habe mich entschlossen an der Diskussion teilzunehmen um den TE vielleicht helfen zu können. Und nicht um unnütze Diskussionen ( u.a. mit Leuten zu führen die meinen alles besser zu wissen). Auch nicht um mich zu profilieren oder jemanden zu belehren.

Mich ärgert das man hier gleich angegriffen wird. Und das alles hier hilft dem TE keine Spur.

Ich bin unabhängig und arbeite für keine Versicherungsgesellschaft und bin somit auch unparteiisch. Im KFZ-Bereich kann in Zusammenarbeit mit einem größeren Autohaus alle Versicherungen anbieten.

(Und ich rede von von einer Stückzahl im dreistelligen Bereich/Jahr - nur mal so.)

Da ist mir "egal" wie die heist. (Provision ist auch fest, egal welche ich anbiete. Nur falls jetzt jemand wieder den bösen Versicherungsheini in mir sieht)

Hab auch nix gg. die Allianz (falls das so rüber gekommen ist) Habe zu allen bekannten Gesellschaften einen guten Draht. Da ist kein Konkurrenzgehabe oder sonstwas.

Ich bin gerne dazu bereit eine sachliche Diskussionen zu führen. Wer noch etwas wissen möchte was er nicht versteht oder nicht glaubt oder anderer Meinung ist oder wissen möchte wo ich das bloß gelesen habe oder oder oder, kann diese gerne tun.

Im übrigen bin ich auch nicht Automarken-Afin. Fahre den Ford weils Angebot halt gepasst. Nur falls das auch noch ne Rolle spielen sollte.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Reimertshofer

Eine Zweitwagenregelung und der vertraglich genannte Fahrerkreis sind 2 verschiedene Punkte.

Du bringst da was durcheinander. Vielleicht damit das bei einer Zweitwagenregelung bereits eine SF beim Versicherungsnehmer oder dessen Ehe/Lebenspartner bestehen muss bzw. der Zweitwagen auf einer der beiden angemeldet sein muss. Warum soll denn bei einem Zweitwagen niemand anderes das KFZ fahren? Dabei handelt es sich um ein weiches Tarifierungsmerkmal was die Prämie beeinflusst. Gerade beim 1. KFZ des Kindes wendet man doch z.B. die Zweitwagen-Regelung an.

Die Allianz (hab mal schnell nachgeschaut) macht wohl nur SF 1/2 (ein Witz)- egal wer das KFZ alles fährt! Wusste ich aus dem Kopf nicht da die Allianz zu teuer ist und daher bei den (KFZ) Vergleichen keine Rolle spielt.

naja deine recherche zeigt mir, dass du hier was durcheinander bringst und/oder die software an welcher du dich versucht hast nicht genug beherrschst. sry aber dein ergebnis bei der allianz ist schlichtweg falsch.

ich bin nicht mehr bei der allianz, weiss aber immer noch, dass selbst diese eine sondereinstufung zweitwagen mit SF2 machen und der fahrerkreis aber auf VN/partner beschränkt ist (ist ja auch der sinn einer zweitwagenregelung).

SF1/2 wäre die führerscheinregelung bei der der VN mind. 3 jahre den führerschein haben muss. bei der zweitwagenregelung ist voraussetzung dass nur VN/Partner zum fahrerkreis zählt und i.d.R. mind. 23 jahre alt ist.

diese regelung haben meines wissens fast alle VU übernommen.

die zweitwagenregelung findet übrigens bei den kinder des VN keine anwendung. dies sind wiederum andere fiktive einstufungen (auch in SF2 bei den meisten VU) und der VN ist das kind direkt.

Zitat:

naja deine recherche zeigt mir, dass du hier was durcheinander bringst und/oder die software an welcher du dich versucht hast nicht genug beherrschst. sry aber dein ergebnis bei der allianz ist schlichtweg falsch.

ich bin nicht mehr bei der allianz, weiss aber immer noch, dass selbst diese eine sondereinstufung zweitwagen mit SF2 machen und der fahrerkreis aber auf VN/partner beschränkt ist (ist ja auch der sinn einer zweitwagenregelung).

Hallo,

Sag mal, hast du meinen letzten Beitrag nicht gelesen? Oder spreche ich eine andere Sprache?

Warum hackst du weiter auf der Allianz Geschichte drauf rum?

Bitte lies meinen letzten Beitrag nochmal, nur für mich. Und schreibe dann nochmal, wenn du Lust hast.

Zitat:

diese regelung haben meines wissens fast alle VU übernommen

Fast alle sind halt nicht alle. Ich kann den Kunden entsprechend bedienen. Deshalb habe ich eine gute Marktübersicht und kenne nicht nur die Bed. einer Versicherung.

Zitat:

SF1/2 wäre die führerscheinregelung bei der der VN mind. 3 jahre den führerschein haben muss. bei der zweitwagenregelung ist voraussetzung dass nur VN/Partner zum fahrerkreis zählt und i.d.R. mind. 23 jahre alt ist.

Hab mal die Vers.bedingungen der VHV hochgeladen. Die sind extrem human und ab S.23 kannst du dir mal deren Möglichkeiten für Zweitwagen anschauen.

Ich hoffe das damit endlich alle Unklarheiten aus der Welt geschaffen werden und man endlich aufhöhrt mir meine Kompetenz absprechen zu wollen.

Muss für morgen noch 5 Termine vorbereiten. Daher muss ich mich kurz fassen und bitte etwaige Grammatikfehler o.ä. zu entschuldigen.

Gruß

am 8. Dezember 2010 um 22:33

obwohl Deine Anfrage bezüglich SFR Übertragung im Thread zu beantworten wohl keinen Sinn mehr macht, da sich hier welche verbal bekriegen hier trotzdem noch meine Antwort.

Die Janitos (Tochtergesellschaft der Gothaer) macht die Übertragung ohne wenn und aber.

Eine Kündigung ist bei Halterwechsel nicht nötig, da der neue Halter die Versicherung neu auswählen kann, er meldet das Fahrzeug einfach mit der neuen EVB (Elektronische Versicherungs Bestätigung) um.

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