SF-Klassen Übertragung HUK24
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich habe die SF-Klassen von einem KFZ-Vertrag (auch bei der HUK24) meines Vaters übernommen.
Haftplicht SF28 und Vollkasko SF29.
Da ich meinen Führerschein erst seit 01.10.1997 besitze, kann ich natürlich nicht die kompletten Jahre übernehmen - ich bin aber von 24 Jahren ausgegangen.
Nun stuft mich die HUK24 jedoch in SF-Klasse 22 ein (HFP und VK) mit der Begründung das der übernommene KFZ-Vertrag nur von Füherscheinerwerb 01.10.1997 bis Vertragsbeendigung der übernommenen KFZ-Versicherung am 26.09.2020 gilt.
Ist das immer so? Hätte man mich nicht vorher darauf hinweisen müssen?
19 Antworten
Zitat:
@C 37 RS schrieb am 28. Januar 2022 um 11:58:16 Uhr:
Ok, nächste Frage: was ist mit den SF-Jahren von meinem alten Vertrag?
Aufheben...bei der Huk24 hält der SF bis 10 Jahre
Die "Ruhen" auf dem aktuellen SF Klassen (laufen also nicht weiter) je nach Abieter zwischen 7 und 10Jahren und können in dieser Zeit von Dir wieder aktiviert werden. Z.B als Zweitwagen oder so. Also.. die Versicherungsunterlagen zw. späterer Nachfrage gut aufbewahren.
Meine ehemaligne SF-Klassen werde ich demnächst auf meinen Bruder übertragen - nun weiß ich ja was zu beachten ist.
Danke an alle für die Informationen. 🙂
Ähnliche Themen
Da du bei der Huk24 bist, bist du für deine Angaben selbst verantwortlich.
Auf was sollen die dich denn hinweisen.
Das wäre dann ein Beratung, die kriegst du bei der normalen HUK.
Dafür zahlst du da ca 8-10% mehr.
Es hätte sich eh nicht gelohnt, deinen Vater vorübergehend als VN zu nehmen, der hätte trotz SF29 mehr bezahlt als du mit SF22