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SF Klasse und Schaden wird übernommen

Hallo!

Folgendes stellt sich dar:

Mein Vater hat die SF Klasse 30 und leider in 2013 einen kleinen Schaden gehabt und wurde auf SF20 zurückgestuft. Irgendwie so, 100% genaue Zahlen weiß ich nicht mehr.

Er konnte damals (2013) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren, hat die Versicherung stillgelegt und jetzt konnte meine Frau die SF Klasse übernehmen. Es wurde ein neues Auto angemeldet, erstmals auf Ihren Namen. Da Sie den Führerschein erst seit 12/2001 hat, kann Sie maximal 11 Jahre anrechnen. Warum nur 11 ist auch eine Frage aber das wäre ja noch gut.

Jetzt meinte die Versicherung auf einmal, dass ja ein Schaden vorliegt und deshalb der übernommene SF auf SF5 zurückgestuft wird. Und zack, sind es mal eben 250€ mehr im Jahr.

Der Schaden hat doch schon eine Rückstufung erzeugt. Warum also nochmal?

Und natürlich erfahre ich davon erst als ich heute angerufen hatte um mal zu erfragen, was mit der Rechnung ist. Das Ganze ist jetzt auch nicht mehr im Widerruf drin. Umd natürlich wurde ich NICHT darauf hingewiesen.

Ich finde das ist absolut unfair!

Gruß

Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@explorizer schrieb am 14. April 2015 um 00:12:07 Uhr:


Da Sie den Führerschein erst seit 12/2001 hat, kann Sie maximal 11 Jahre anrechnen. Warum nur 11 ist auch eine Frage aber das wäre ja noch gut.

Der Versicherer hat leider korrekt abgerechnet. Die SF 11 kommen vom Zeitraum, den sich Deine Frau vom SFR Deines Vaters erfahren hätte können (2002-2013 => 11 schadenfreie Jahre). Jetzt war 2013 ein Schaden, d.h Rabattstaffel Deines Versicherers prüfen vermutlich SF11 + 1 Schaden = SF 5.

Ich würde mir berechnen lassen, was es kostet, wenn Dein Vater Versicherungsnehmer bleibt un d Deine Frau abweichender Halter. Hier hast Du einen Zuschlag für abweichende Halterschaft, aber Dein Vater verfügt natürlich über die SF20, bei denen der Schaden bereits berücksichtigt ist.

Eine weitere Alternative wäre, dass Du den SFR übernimmst, sofern Du den FS länger hast als Deine Frau, entsprechend mehr SFR angerechnet bekommst und bei vielen Versicherern keinen Zuschlag für abweichende Halterschaft zahlst, wenn diese unter Eheleuten besteht.

Eine weiter Möglichkeit ist, das Auto auf Deinen Vater umzumelden und euch als Fahrer eintragen lassen...

Du merkst schon: der günstige Onlineversicherer ohne Beratung persönlichen Ansprechpartner ist hier vielleicht nicht optimal!

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. April 2015 um 18:22:22 Uhr:


das ist ja fast schon beleidigend *duck und weg*

Brauchst Dich nicht zu ducken, war ja auch Angestellter, aber im AD.

Hat mir eben den Vorruhestand mit 58 beschert, da mein Aufgabenbereich nicht mehr in der neuen Struktur passte 😉.

Danke für all Eure Antworten!

Ja, wirklich Pech gehabt.

Aber wie schon gesagt, SF5 ist besser als SF1/2!

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