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SF Klasse und Schaden wird übernommen

Hallo!

Folgendes stellt sich dar:

Mein Vater hat die SF Klasse 30 und leider in 2013 einen kleinen Schaden gehabt und wurde auf SF20 zurückgestuft. Irgendwie so, 100% genaue Zahlen weiß ich nicht mehr.

Er konnte damals (2013) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren, hat die Versicherung stillgelegt und jetzt konnte meine Frau die SF Klasse übernehmen. Es wurde ein neues Auto angemeldet, erstmals auf Ihren Namen. Da Sie den Führerschein erst seit 12/2001 hat, kann Sie maximal 11 Jahre anrechnen. Warum nur 11 ist auch eine Frage aber das wäre ja noch gut.

Jetzt meinte die Versicherung auf einmal, dass ja ein Schaden vorliegt und deshalb der übernommene SF auf SF5 zurückgestuft wird. Und zack, sind es mal eben 250€ mehr im Jahr.

Der Schaden hat doch schon eine Rückstufung erzeugt. Warum also nochmal?

Und natürlich erfahre ich davon erst als ich heute angerufen hatte um mal zu erfragen, was mit der Rechnung ist. Das Ganze ist jetzt auch nicht mehr im Widerruf drin. Umd natürlich wurde ich NICHT darauf hingewiesen.

Ich finde das ist absolut unfair!

Gruß

Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@explorizer schrieb am 14. April 2015 um 00:12:07 Uhr:


Da Sie den Führerschein erst seit 12/2001 hat, kann Sie maximal 11 Jahre anrechnen. Warum nur 11 ist auch eine Frage aber das wäre ja noch gut.

Der Versicherer hat leider korrekt abgerechnet. Die SF 11 kommen vom Zeitraum, den sich Deine Frau vom SFR Deines Vaters erfahren hätte können (2002-2013 => 11 schadenfreie Jahre). Jetzt war 2013 ein Schaden, d.h Rabattstaffel Deines Versicherers prüfen vermutlich SF11 + 1 Schaden = SF 5.

Ich würde mir berechnen lassen, was es kostet, wenn Dein Vater Versicherungsnehmer bleibt un d Deine Frau abweichender Halter. Hier hast Du einen Zuschlag für abweichende Halterschaft, aber Dein Vater verfügt natürlich über die SF20, bei denen der Schaden bereits berücksichtigt ist.

Eine weitere Alternative wäre, dass Du den SFR übernimmst, sofern Du den FS länger hast als Deine Frau, entsprechend mehr SFR angerechnet bekommst und bei vielen Versicherern keinen Zuschlag für abweichende Halterschaft zahlst, wenn diese unter Eheleuten besteht.

Eine weiter Möglichkeit ist, das Auto auf Deinen Vater umzumelden und euch als Fahrer eintragen lassen...

Du merkst schon: der günstige Onlineversicherer ohne Beratung persönlichen Ansprechpartner ist hier vielleicht nicht optimal!

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phaetoninteressent, die Situation ist hier aber anders als in deiner Tabelle, denn der SF-Erbringer und SF-Nutzer der die SF30 erarbeitete hat den Schaden verursacht, nicht die Person die nun die SF übernehmen möchte.

Deshalb würde wenn der Vater 2014 erst gekündigt hätte , niedriger gestuft worden auf sf 22 oder so. Und dann hätte sf 11 komplett übernommen werden können von der Frau .

Wäre der Vertrag bis 2014 gelaufen und der Vertrag wäre tatsächlich 2014 in SF 20 zurückgestuft worden, hätte Sie 2015 die SF 11 übernehmen können und der Schaden aus 2013 wäre ihr nicht angerechnet worden.
Ich würde mal einen lieben Brief an die HUK schreiben, den Sachverhalt schildern und um eine kulante Lösung bitten.

Zitat:

@stullek schrieb am 14. April 2015 um 17:08:28 Uhr:


phaetoninteressent, die Situation ist hier aber anders als in deiner Tabelle, denn der SF-Erbringer und SF-Nutzer der die SF30 erarbeitete hat den Schaden verursacht, nicht die Person die nun die SF übernehmen möchte.

Doch, doch, unabhängig, wer den Schaden verursacht hat, allein der Vertrag ist belastet mit dem Schaden und das zählt.

Frag mal Jemand, der in der Kraftfahrtabt. arbeitet, der wird das bestätigen.

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Ein guter Berater hätte eine Lösung gehabt

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. April 2015 um 17:30:48 Uhr:


Ein guter Berater hätte eine Lösung gehabt

😉 Stimmt.

wenn es nur darum geht, jemand zu fragen, der in K-Betrieb arbeitet ist das kein Problem. Ich zitiert mich einfach mal selbst :-)

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. April 2015 um 16:54:59 Uhr:



Folgerichtig ist zu ermitteln, wie der Schadenverlaufen gewesen wäre, wenn derjenige, auf den der SF übertragen werden soll, von vorne herein SF-Berechtigt gewesen wäre. Man stellt den Verlauf fiktiv nach. Unabhängig davon, was tatsächlich an SF vorhanden ist, stellt dies die Obergrenze dar.
Idealtypisch wie folgt:
12/2001: SF0
2002: SF0
2003: SF1
2013: SF11 + 1 Schaden = SF 5
SF 5 stellt somit den maximal übertragbaren SF in 2014 dar!

Nochmal es ist (hier) unerheblich auf welchem Vertrag die Schadenrückstufung erfolgt.

OK, konnte ich nicht wissen, nahm an, Du bist Außendienstler.

das ist ja fast schon beleidigend *duck und weg*

Zitat:

@stullek schrieb am 14. April 2015 um 17:08:28 Uhr:


phaetoninteressent, die Situation ist hier aber anders als in deiner Tabelle, denn der SF-Erbringer und SF-Nutzer der die SF30 erarbeitete hat den Schaden verursacht, nicht die Person die nun die SF übernehmen möchte.

Ich sehe das so wie "Phaetoninteressent".

In den AKB (I.6.2.2) der HUK-Coburg ist beschrieben, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Zitat (fett von mir):

"Wir übernehmen den Schadenverlauf von einer anderen Person nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug der anderen Person überwiegend von Ihnen gefahren wurde, und unter folgenden Voraussetzungen:"

Leider ist die zitierte AKB I.6.2.2 nicht mehr aktuell, die HUK läßt sich in Ihrer aktuellen AKB nicht mehr über eine Rabattübertragung aus.

hab auch gerade nachgeschaut:

https://www.huk.de/.../KNB6115IP.pdf

Die Interpretation von Dir ist aber unzureichend.
Das sie sich nicht mehr hierüber "auslässt" bedeutet nichts anderes als dass die AKB keine Grundlage mehr sind für die Übernahme des Schadenverlaufes von Dritten. Du hast also nach den AKB kein Anrecht auf eine SF-Übertragung; zumindest nicht auf Grundlage der AKB.

So kann man sich natürlich jegliche Diskussion mit dem Kunden ersparen. Jeglich Versuch der Begründung für eine Anrechnung läuft rechtlich ins Leere. Wenn die HUK den SF nicht anrechnen will, muss sie es nicht; so der Vertrag. Finde ich schon hart.

Dann wäre interessant zu erfahren, was, bezüglich der SF-Übertragung, unterschrieben wurde.

naja man kann ich ja immer was vereinbaren was nicht akb-konform ist.
es kann aber auch sein, dass die huk es in eine Art sobed ausgegliedert hat; kenne ich aber eigentlich nur von Produkten.

Die Rabattübertragung ist seit 10/2014 in den Tarifierungsrichtlinien beschrieben.
Die getroffene Entscheidung entspricht den Richtlinien.
Auszug": Schäden im Beendigungsjahr werden nach aktueller Rückstufungstabelle zurückgestuft
Da der TS keine Beratung in Anspruch genommen hat, könnte ihm nur eine kulante Regelung helfen

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