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SF Klasse und Schaden wird übernommen

Themenstarteram 13. April 2015 um 22:12

Hallo!

Folgendes stellt sich dar:

Mein Vater hat die SF Klasse 30 und leider in 2013 einen kleinen Schaden gehabt und wurde auf SF20 zurückgestuft. Irgendwie so, 100% genaue Zahlen weiß ich nicht mehr.

Er konnte damals (2013) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren, hat die Versicherung stillgelegt und jetzt konnte meine Frau die SF Klasse übernehmen. Es wurde ein neues Auto angemeldet, erstmals auf Ihren Namen. Da Sie den Führerschein erst seit 12/2001 hat, kann Sie maximal 11 Jahre anrechnen. Warum nur 11 ist auch eine Frage aber das wäre ja noch gut.

Jetzt meinte die Versicherung auf einmal, dass ja ein Schaden vorliegt und deshalb der übernommene SF auf SF5 zurückgestuft wird. Und zack, sind es mal eben 250€ mehr im Jahr.

Der Schaden hat doch schon eine Rückstufung erzeugt. Warum also nochmal?

Und natürlich erfahre ich davon erst als ich heute angerufen hatte um mal zu erfragen, was mit der Rechnung ist. Das Ganze ist jetzt auch nicht mehr im Widerruf drin. Umd natürlich wurde ich NICHT darauf hingewiesen.

Ich finde das ist absolut unfair!

Gruß

Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@explorizer schrieb am 14. April 2015 um 00:12:07 Uhr:

Da Sie den Führerschein erst seit 12/2001 hat, kann Sie maximal 11 Jahre anrechnen. Warum nur 11 ist auch eine Frage aber das wäre ja noch gut.

Der Versicherer hat leider korrekt abgerechnet. Die SF 11 kommen vom Zeitraum, den sich Deine Frau vom SFR Deines Vaters erfahren hätte können (2002-2013 => 11 schadenfreie Jahre). Jetzt war 2013 ein Schaden, d.h Rabattstaffel Deines Versicherers prüfen vermutlich SF11 + 1 Schaden = SF 5.

Ich würde mir berechnen lassen, was es kostet, wenn Dein Vater Versicherungsnehmer bleibt un d Deine Frau abweichender Halter. Hier hast Du einen Zuschlag für abweichende Halterschaft, aber Dein Vater verfügt natürlich über die SF20, bei denen der Schaden bereits berücksichtigt ist.

Eine weitere Alternative wäre, dass Du den SFR übernimmst, sofern Du den FS länger hast als Deine Frau, entsprechend mehr SFR angerechnet bekommst und bei vielen Versicherern keinen Zuschlag für abweichende Halterschaft zahlst, wenn diese unter Eheleuten besteht.

Eine weiter Möglichkeit ist, das Auto auf Deinen Vater umzumelden und euch als Fahrer eintragen lassen...

Du merkst schon: der günstige Onlineversicherer ohne Beratung persönlichen Ansprechpartner ist hier vielleicht nicht optimal!

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Zitat:

@explorizer schrieb am 14. April 2015 um 00:12:07 Uhr:

Da Sie den Führerschein erst seit 12/2001 hat, kann Sie maximal 11 Jahre anrechnen. Warum nur 11 ist auch eine Frage aber das wäre ja noch gut.

Der Versicherer hat leider korrekt abgerechnet. Die SF 11 kommen vom Zeitraum, den sich Deine Frau vom SFR Deines Vaters erfahren hätte können (2002-2013 => 11 schadenfreie Jahre). Jetzt war 2013 ein Schaden, d.h Rabattstaffel Deines Versicherers prüfen vermutlich SF11 + 1 Schaden = SF 5.

Ich würde mir berechnen lassen, was es kostet, wenn Dein Vater Versicherungsnehmer bleibt un d Deine Frau abweichender Halter. Hier hast Du einen Zuschlag für abweichende Halterschaft, aber Dein Vater verfügt natürlich über die SF20, bei denen der Schaden bereits berücksichtigt ist.

Eine weitere Alternative wäre, dass Du den SFR übernimmst, sofern Du den FS länger hast als Deine Frau, entsprechend mehr SFR angerechnet bekommst und bei vielen Versicherern keinen Zuschlag für abweichende Halterschaft zahlst, wenn diese unter Eheleuten besteht.

Eine weiter Möglichkeit ist, das Auto auf Deinen Vater umzumelden und euch als Fahrer eintragen lassen...

Du merkst schon: der günstige Onlineversicherer ohne Beratung persönlichen Ansprechpartner ist hier vielleicht nicht optimal!

am 14. April 2015 um 0:13

100% korrekt - dem was Mimro geschrieben hat ist nichts mehr hinzuzufügen !!

So 100% richtig ist dies nicht. Wurde der Schaden beim Vater schon zurückgestuft, gibt es durchaus Versicherungen, die einen bereits zurückgestuften Schaden, bei einer Rabattübertragung nicht anrechnen.

Das heißt der Schaden würde nur angerechnet, wenn die Rabattübertragung im Schadensjahr stattfindet bzw eine Rückstufung beim vorherigen VN noch nicht stattgefunden hat.

Themenstarteram 14. April 2015 um 6:09

Ich muss den Drops jetzt leider lutschen, da ich das Auto bereits am 13.03. angemeldet habe. Und seitdem von der HUK (nicht HUK24) nichts gehört habe. Deshalb sind alle Fristen verstrichen.

Wir müssen ja auch mal anfangen, selber SF Jahre zu erzeugen. Ich habe diese diversen Portale mehrere Tage mit Daten gefüttert und da war die HUK Preis/Leistungs technisch sehr weit vorne.

 

In 2013 wurde mein Vater ja schon zurückgestuft und zwei Jahre später wird der selbe SF nochmals zurückgestuft.

Das ist genauso umfair wie Zinsen zwei mal vom selben Euro zu nehmen.

Zitat:

@explorizer schrieb am 14. April 2015 um 08:09:59 Uhr:

Ich habe diese diversen Portale mehrere Tage mit Daten gefüttert und da war die HUK Preis/Leistungs technisch sehr weit vorne.

Das ist ja das Problem. Alle können in Portalen wühlen. Kaum einer fragt noch nach den persönlichen Erfahrungen mit den Versicherungen.

Leistungstechnisch hat deine HUK jedenfals schonmal einen großen Wurf getan.

Zu meinem Makler hier vor Ort würde ich jetzt hingehen und ihm die Ohren langziehen. Dann würde das irgendwie geregelt von ihm und der SF-Rabatt wäre wieder da.

Moorteufelchen

Wenn du noch nichts von denen gehört hast, also keine versicherungsunterlagen bekommen hast, dann glaube ich zu meinen das du ab erhält der endgültigen Unterlagen noch ein Widerrufsrecht hättest, irre ich da ?

Zitat:

@explorizer schrieb am 14. April 2015 um 08:09:59 Uhr:

Ich muss den Drops jetzt leider lutschen, da ich das Auto bereits am 13.03. angemeldet habe. Und seitdem von der HUK (nicht HUK24) nichts gehört habe. Deshalb sind alle Fristen verstrichen.

Wir müssen ja auch mal anfangen, selber SF Jahre zu erzeugen. Ich habe diese diversen Portale mehrere Tage mit Daten gefüttert und da war die HUK Preis/Leistungs technisch sehr weit vorne.

 

In 2013 wurde mein Vater ja schon zurückgestuft und zwei Jahre später wird der selbe SF nochmals zurückgestuft.

Das ist genauso umfair wie Zinsen zwei mal vom selben Euro zu nehmen.

Wenn dein Vater 2013 zurückgestuft wurde, muss der Schaden ja 2012 gewesen sein.

Dann wird der Schaden bei einer Rabattübertragung im Jahr 2015 an deine Frau bei der HUK auch nicht angerechnet.

Sollte der Schaden aber 2013 gewesen sein und der Vertrag auch im Jahr 2013 beendet worden sein, dann ist noch keine Rückstufung erfolgt.

Dann wird der Vertrag mit SF 30 u. 1 Schaden geführt.

Bei einer Rabattübertragung wird dann nur die SF 11 übertragen, da der Schaden noch nicht auf die SF 30 angerechnet worden ist, wird der bei der SF 11 angerechnet.

Das hätte dir der Berater beim Abschluß des Vertrages ,aber auch erklären müssen

doppelt

Celica hat aufgepasst.

Wenn die hauptfalligkeit der 1.1 War kann der Unfall 2013 nicht zurück gestuft worden sein.

 

Man kann auch nur soviel sf übernehmen wie lange man den Führerschein hat. Sprich 11 Jahre bei ihr. Sf 11.

Sf11 und 1 schaden ergibt sf5. Hättet lieber den sf bei dem Vater lassen sollen und euch als weiteren fahrer. Nun habt ihr viele sf Jahre verschenkt.

wenn du beim HUK-Mann um die Ecke warst dann knöpfe ihn dir vor!

Falls nicht...kannst du ab Zugang der Police selbst widersprechen und über deinen Vater ab Beginn dort versichern.

Den SFR übertragt ihr dann später wenn dein Vater verstorben ist (sorry), somit treibt ihr die bessere SF-Klasse am Längsten vor euch her. Ein SFR Übertrag geht nach dem Tod des VN in der Regel innerhalb von einem Jahr, bei der HUK sind es z.Z. sieben Jahre.

Themenstarteram 14. April 2015 um 11:09

Also, das mit dem Ansprechpartner vor Ort usw. da habt Ihr Alle vollkommen recht. Ich bin da nur ein sehr gebrandmarktes Kind bzgl. Versicherungsmakler. Näheres würde hier den Rahmen absolut sprengen.

Aber so langsam kommt Licht ins Dunkel. Habe hier nochmal die Daten rausgesucht.

Stilllegung : 16.03.2013

Schadenfreie Jahre 30 in 2013

Letzter Schaden KH 17.01.2013

Sehe ich das richtig ... hätte mein Vater erst im folgenden Versicherungsjahr gekündigt, wäre der Schaden nicht auf uns übertragen worden?

Fazit: SF5 ist noch immer wesentlich besser als SF1/2.

Das siehst du richtig

am 14. April 2015 um 14:54

Zitat:

@explorizer schrieb am 14. April 2015 um 13:09:26 Uhr:

Habe hier nochmal die Daten rausgesucht.

Stilllegung : 16.03.2013

Schadenfreie Jahre 30 in 2013

Letzter Schaden KH 17.01.2013

Sehe ich das richtig ... hätte mein Vater erst im folgenden Versicherungsjahr gekündigt, wäre der Schaden nicht auf uns übertragen worden?

Falscher Ansatz:

Vielleicht zum besseren Verständnis den Hintergrund "nach reiner Lehre" einer SF-Abtretung, der heute immer mehr in Vergessenheit gerät.

Ein SF ist immer personenbezogen. Er stellt ein individuellen Bonus/Malus für die persönliche Fahrweise dar. In aller Regel ist der Versicherungsnehmer SF-Berechtigt. Das heißt ihm gehört der SFR.

Da aber nicht immer der regelmäßigen Fahrer (auf den dieses Bonus-/Malus-System abstellt) auch der Versicherungsnehmer ist, können hier Verwerfungen auftreten.

Dem VN wird in diesen Fällen ein Bonus/Malus angelastet/zugerechnet, den er garnicht verursacht/verdient hat (Ausdrucksweise je nach dem ob Malus oder Bonus).

Hierfür hat man die SF-Abtretung eingeführt. Es wird hier ein versicherungstechnisch Mangel behafteter Sachstand korrigiert; der SF (und somit der Bonus/Malus) eben demjenigen zugerechnet, der ihn auch erfahren hat.

Folgerichtig ist zu ermitteln, wie der Schadenverlaufen gewesen wäre, wenn derjenige, auf den der SF übertragen werden soll, von vorne herein SF-Berechtigt gewesen wäre. Man stellt den Verlauf fiktiv nach. Unabhängig davon, was tatsächlich an SF vorhanden ist, stellt dies die Obergrenze dar.

Idealtypisch wie folgt:

12/2001: SF0

2002: SF0

2003: SF1

2013: SF11 + 1 Schaden = SF 5

SF 5 stellt somit den maximal übertragbaren SF in 2014 dar!

In der Branche haben sich nun Abwandlungen entwickelt, wie dieser fiktive Verlauf ermittelt wird. Dies richtet sich nach den AKB des Versichers / nach den internen Richtlinien. Marktgängig hinsichtlich Schäden ist meiner Erfahrung nach, dass das laufende Jahr und die letzten beiden Vorjahre berücksichtigt werden.

Unter dem Strich: Egal, ob die Schadenumstufung bei Dir oder bei dem Vater erfolgt wäre. SF5 wäre maximal zu übernehmen.

@phaetoninteressent

Genau so ist es korrekt.

Da sich nicht jeder "Versicherungsfachmann" damit auskennt, muß man unter Pech gehabt abhaken.

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