Sf-Klasse hochstufung ?
Hallo,
Ich habe versucht meinen Fall im Internet zu finden, habe ihn jedoch nicht gefunden.
Also versuche ich mein Glück mal hier 🙂
Habe Anfang dieses Jahr mein erstes Auto bekommen, dies auch eigenversichert da ich keine Möglichkeit habe die Versicherung über wen anders laufen zu lassen.
Also bin ich mit Sf 0 eingestiegen, da ich fahranfänger bin. Damals mit meinem Renault Clio.
Fix wollte ich ein neues Auto haben, also hab ich konsequent mein Geld gespart und mir gegen mai einen bmw gekauft.
Einen Tag bevor ich meinen bmw bekommen habe, habe ich jedoch meinen clio „kaputt“ gemacht (mir ist beim Parken eine Wespe ins Auto geflogen und ich hab panisch die Tür auf gemacht und ein Anderes Auto hat sie mir abgefahren) die Story hat schon oft für Gelächter gesorgt 😁
Meine Versicherung müsste also den Schaden den meine Tür bei dem anderen Auto verursacht hat bezahlen.
Den Clio habe ich verschrotten lassen.
Die Versicherung für den bmw hatte ich schon vor dem Unfall mit dem clio abgeschlossen.
Meine Vermutung ist also, dass ich mit dem bmw nicht in Sf-klasse m herabgestürzt werden sondern eigentlich müsste ich ja in sf- klasse 1 aufsteigen da der Vertrag mit dem bmw schon länger als ein halbes Jahr läuft und die Verträge ja unabhängig von einander laufen.
Meine Frage nun, ist dies wirklich so oder irre ich mich da ?
Danke im Voraus, entschuldige für eventuelle Rechtschreibfehler oder Formfehler 😁 (bin grade auf Arbeit und hab Nachtschicht)
Mit freundlichen Grüßen Jascha
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 21. September 2018 um 12:17:17 Uhr:
????Was denn nun?
Montag BMW angemeldet und Clio Dienstag abgemeldet sind für mich 3-4 Tage
Wie kann der BMW dann 6 Monate versichert gewesen sein ?
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 21. September 2018 um 12:17:17 Uhr:
Zitat:
@Jascha-s schrieb am 21. September 2018 um 05:47:48 Uhr:
Also sie waren kurzzeitig gleichzeitig angemeldet den bmw hab ich an einem Montag bekommen und den Clio am Mittwoch zum Schrotthändler gefahren und Donnerstag abgemeldet.Beide Versicherungen beim gleichen Versicherer, falls das wichtig ist.
Und ist es dann möglich, dass ich sogar mit dem bmw von Sf0 in Sf1 aufsteige, weil er länger als ein halbes Jahr unfallfrei war ?
Der TE schrieb: "an einem Montag", kann ja schon z.B. im Mai gewesen sein
33 Antworten
Wie ich geschrieben habe, den Clio bin ich seit Anfang des Jahres gefahren.
Im mai ist dann der Unfall passiert und gleichzeitig den bmw bekommen.
Da der bmw ab mai zugelassen war ist er am Ende dieses Jahres länger als ein halbes Jahr unfallfrei gewesen.
Dazu kommt, dass ich von der Versicherung auch nichts mehr bekommen habe bezüglich des Unfalls.
Also ich habe nichtmal die Chance bekommen den Schaden zu bezahlen.
??
Das stimmt doch so nicht.
Der Unfall wird doch dem Vertrag zugerechnet und nicht so wie Du denkst auf das Auto. Das Auto ist zwar natürlich im Vertrag hinterlegt aber der Schaden zählt zur Vertragsnummer.
Und die ist sicher identisch, oderO
Wenn ich das recht verstehe, hast du einen ganz normalen Fahrzeugwechsel vorgenommen, wobei der erste Vertrag beim zweiten Fahrzeug weitergeführt wurde.
Du hast also nicht zwei eigenständige Verträge gehabt.
Dass sich die Zulassungszeiträume kurzfristig überlappt haben ist üblich und begründet keinen eigenständigen Vertrag.
Du wirst also zurückgestuft werden.
Der Schaden, den du dem Unfallgegener zugefügt hast, wird vermutlich so hoch gewesen sein, dass ein Rückkauf nicht in Frage kam.
Die Abwicklung des Schadens kann durchaus auch länger dauern, erst nach Abschluss bietet die Versicherung meist von sich aus den Rückkauf an, wenn es sich lohnen könnte. Alternativ kannst du auch von dir aus nachfragen, ob der Schaden schon abgerechnet wurde und was der Rückkauf kosten würde.
Die Rückstufung kommt aber mit Sicherheit, ggf. auch erst zum nächsten Versicherungsjahr ab 2019.
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In den AKB steht, wie man eine Rückstufung vermeiden kann.
Einfach mal lesen was dort diesbezüglich geschrieben steht, von sich aus meldet sich die Versicherung vermutlich nur, wenn der Schaden unter 1.000 € lag.
Bis zu welchem Betrag sich ein Schadenrückkauf lohnen würde, wäre zusätzlich zu klären.
Meiner Meinung nach kommt es für den TE hauptsächlich darauf an was er denn seiner Versicherung bei Zulassung des BMW vereinbart hat. Hat er vereinbart das es ein Fahrzeugwechsel gibt, dann hat er nur einen Vertrag für beide Fahrzeuge und steigt dann auch in der SF. Hat er nichts vereinbart so hat er zwei Verträge und damit Glück gehabt.
Das Problem werden jetzt mal wieder die Beweise sein ob und welche Absprachen es gab.
Grüße
Steini
Du hast recht, theoretisch denkbar wäre das.
Der TE hatte aber nicht vor, zwei Fahrzeuge gleichzeitig zu halten, daher ist von einem Fahrzeugwechsel auszugehen.
Im Versicherungsantrag sollte entsprechendes zu finden sein.
Im Zweifel entscheidet aber (oft auch nach dem alten "im Zweifel für den Angeklagten"😉 ein Gericht. Gibt es für den "Fahrzeugwechsel" eben keinen Beweis, liegt das Glück beim TE. Da nutzt deine Meinung "es ist davon auszugehen....." dann nix mehr 😉
Grüße
Steini
Der TE könnte Licht ins Dunkel bringen, indem er in den Versicherungsantrag schaut und uns entsprechend informiert.
Und auch identische Vertragsnummer?
Dann ist es so, wie ich bereits geschrieben hatte. Ein Vertrag, ein SFR und damit sichere Hochstufung im nächsten Jahr.
Vertragsnummer hab ich auf den Unterlagen nicht gefunden die mir zugeschickt wurden.
Was vielleicht sich wichtig sein könnte ist,
Der Clio war nur Haftpflicht versichert und der bmw nun Teilkasko.
Zitat:
@Jascha-s schrieb am 22. September 2018 um 20:42:26 Uhr:
Die Verträge haben eine identische Versicherungsnehmer :/
Korrigiere doch bitte deinen Satz, sonst nehmen die Irritationen kein Ende.
Entweder:
Die Verträge haben einen identischen Versicherungsnehmer
oder
Die Verträge haben eine identische Versicherungsnummer
Das hatte ich auch so vermutet, daher hast du einen Fahrzeugwechsel vorgenommen und keinen Neuvertrag abgeschlossen, so wie auch "hydrou" schrieb.