SF "erben"
Hallo,
da mein Opa, jetzt mit knapp 80ig Jahren nicht mehr in der Lage ist Auto zu fahren, stellt sich mit die Frage, ob ich seine SF-Klasse "erben" kann?
Er fährt seit den 50er Jahren unfallfrei, sollte also die niedrigste SF haben die es gibt.
Kann er mir diese übertragen? Evtl per SFR-Übertragung - Formular TB 28?
Gruß Jan
21 Antworten
Hallo, wie es aussieht wird eine Übertragung vor dem 8.8. auch nicht erfolgen, da mein Opa doch noch sehr an seinem Auto und dem FS hängt. Verständlicher weise!
Ich danke euch!
Würde die Übertragung Opa->Ich bevorzugen! SF 5 klingt schon gut! (besser als nix) Denke ist für einen Laien am praktikabelsten!
Was sind evtl. Auflagen bei diesem Verfahren? Bin Opas Auto NIE gefahren! Bin auch nicht in seinem Versicherungsvertrag erwähnt!
Gruß
P.S. Bin Bj 4.8.84
Hi,
Zitat:
(...)
Was sind evtl. Auflagen bei diesem Verfahren? Bin Opas Auto NIE gefahren! Bin auch nicht in seinem Versicherungsvertrag erwähnt!
Gruß
P.S. Bin Bj 4.8.84
nunja - erfrag das gleich mal bei Deinem Versicherer.
Das kann (!) sein:
- du musst das Fahrzeug während der Zeit gefahren sein (also mit in Vertrag aufnehmen lassen bei Opa -> evtl. erst nach dem 08.08....)
- evtl. wird häusliche Gemeinschaft verlangt bei Opa --> Enkel (nicht immer, gibts aber)
Das sollte an sich fast alles sein --> wie gesagt, am besten erfragst Du das direkt bei deinem Versicherer mit dem Hintergrund: "Was wäre wenn..."
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Pappie
Ich würde bis zum 8.8.2007 mit der Übertragug warten. Dann geht SF 5!
Glaube ich nicht. SF 4 geht. Wie kommst Du auf SF 5 ?
Führerschein seit 08.08.2002.
Somit sind am 08.08.2007 echte 5 Jahre Führerscheinbesitz rum.
Da nur die echten berücksichtigt werden, werden dann auch 5 Jahre angerechnet.
So kenn ich das jedenfalls und ist auch schon sehr häufig reibungslos praktiziert worden!
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Kein grosser Widerspruch!
Beachtlich ist allerdings, dass die Vorstufung zur Hauptfälliglkeit danach erfolgt, d.h. 01.01.08 SF 5. Am 01.01.07 FS-Besitz keine 5 Jahre.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Kein grosser Widerspruch!
Beachtlich ist allerdings, dass die Vorstufung zur Hauptfälliglkeit danach erfolgt, d.h. 01.01.08 SF 5. Am 01.01.07 FS-Besitz keine 5 Jahre.
Da hast du recht. Allerdings habe ich das in der gängigen Praxis schon oft erlebt, dass man trotzdem schon im laufenden Jahr die "echten" Jahre angerechnet bekommt. Auch vor der Hauptfälligkeit.
Hier hilft wohl nur nachfragen bei der jeweiligen Versicherung.