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Service B1

Mercedes C-Klasse W205

Hallo,

ich fahre einen C -180 junge Sterne, Baujahr 06/2017, (ca.6.000 Km bei Fahrzeugübernahme) Erstzulassung auf mich 07/2018, momentan 8.800 Km, nun ist der B1 - Service fällig.

Muss ich diesen unbedingt beim Mercedes - Händler durchführen lassen oder kann ich damit auch in eine freie Werstatt, ohne dass ich meine Zweijahres-Garantie dadurch verliere???

Über präzise Rückantworten würde ich mich freuen.

Danke im Voraus!!

Viele Grüße
Lothar-Markus

Beste Antwort im Thema

Hi,

Zitat:

@36/7M schrieb am 24. Juli 2019 um 20:21:06 Uhr:


Bei jeglichen Garantieversprechen sieht das anders aus. Jeder Hersteller verknüpft sein Garantieversprechen mit dem Zwang, jegliche Wartungsarbeiten auch in seinen Betrieben zu machen. Das trifft auf die Junge-Sterne-Garantie als auch auf die Verlängerungsoptionen zu. Das ist legal - und die anderen Hersteller machen das ebenso!
Gruß

nein, auch Garantieleistungen dürfen nicht von der Wartung beim Hersteller oder dessen Werkstättennetz abhängig gemacht werden. Es reicht, wenn die Wartungen nach "Herstellervorgaben" gemacht und dokumentiert werden. Freie Werkstätten haben Zugang zur MB-Datenbank, um die Wartung zu dokumentieren.

Siehe z.B.

https://www.t-online.de/.../...ist-die-vertragswerkstatt-pflicht-.html

Die Junge-Sterne-Garantie ist ferner keine Garantie, sondern eine Versicherung. Auch dort ist im Kleingedruckten aufgeführt, dass eine Wartung "nach Herstellervorgaben" reicht, um die Ansprüche aufrecht zu erhalten.

Logisch: Bei Kulanzanfragen hat man dann schlechte Karten...

Gruß
Fr@nk

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Wenn der Service belegbar nach Herstellervorgaben in einer Fachwerkstatt erledigt wird, verlierst du wohl nicht die Garantie.
Auf eine Kulanz außerhalb der Garantie solltest du dann jedoch nicht mehr hoffen.

Klingt komisch? Ist aber so...

Er verliert zwar nicht die Herstellergarantie, aber die ist eh abgelaufen. Junge Sterne ist was anderes, und zum Erhalt muss der Service bei MB gemacht werden.

Zitat:

@Pr0ph schrieb am 24. Juli 2019 um 19:49:05 Uhr:


Er verliert zwar nicht die Herstellergarantie, aber die ist eh abgelaufen. Junge Sterne ist was anderes, und zum Erhalt muss der Service bei MB gemacht werden.

..so ist es! Gesetzliche Gewährleistungsansprüche kann kein Hersteller mit seiner Werkstattkette koppeln. Das wurde höchstrichterlich schon festgestellt. Also kann man den Service bei jedem beliebigen Fachbetrieb machen lassen - man muss sich nur nach den Vorgaben richten.
Bei jeglichen Garantieversprechen sieht das anders aus. Jeder Hersteller verknüpft sein Garantieversprechen mit dem Zwang, jegliche Wartungsarbeiten auch in seinen Betrieben zu machen. Das trifft auf die Junge-Sterne-Garantie als auch auf die Verlängerungsoptionen zu. Das ist legal - und die anderen Hersteller machen das ebenso!
Gruß

Hi,

Zitat:

@36/7M schrieb am 24. Juli 2019 um 20:21:06 Uhr:


Bei jeglichen Garantieversprechen sieht das anders aus. Jeder Hersteller verknüpft sein Garantieversprechen mit dem Zwang, jegliche Wartungsarbeiten auch in seinen Betrieben zu machen. Das trifft auf die Junge-Sterne-Garantie als auch auf die Verlängerungsoptionen zu. Das ist legal - und die anderen Hersteller machen das ebenso!
Gruß

nein, auch Garantieleistungen dürfen nicht von der Wartung beim Hersteller oder dessen Werkstättennetz abhängig gemacht werden. Es reicht, wenn die Wartungen nach "Herstellervorgaben" gemacht und dokumentiert werden. Freie Werkstätten haben Zugang zur MB-Datenbank, um die Wartung zu dokumentieren.

Siehe z.B.

https://www.t-online.de/.../...ist-die-vertragswerkstatt-pflicht-.html

Die Junge-Sterne-Garantie ist ferner keine Garantie, sondern eine Versicherung. Auch dort ist im Kleingedruckten aufgeführt, dass eine Wartung "nach Herstellervorgaben" reicht, um die Ansprüche aufrecht zu erhalten.

Logisch: Bei Kulanzanfragen hat man dann schlechte Karten...

Gruß
Fr@nk

In den aktuellen Garantiebedingungen - https://www.mercedes-benz-bald.de/.../young-stars-guaranty.html - heißt es:

Zitat:

..., dass der Garantienehmer an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt.

Soweit so gut, freie Werkstätten sind erlaubt.

Aber einen Satz später heißt es dann:

Zitat:

Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.

Hat man dann einen Schaden, wird MB sagen, dass dieser daran liegt, dass die freie Werkstatt die Vorgaben nicht eingehalten hat, und sei es völlig unbeabsichtigt, durch irgendeinen Fehler o.ä.

Und das große Problem ist dann: Du musst beweisen, dass die freie Werkstatt perfekt gearbeitet hat. Und das dürfte nahezu unmöglich sein und ist in jedem Fall mit sehr viel Zeit, Aufwand, Rennerei und Geld verbunden, bei völlig unklarem Ausgang.

Hi,

Zitat:

@erikbln schrieb am 25. Juli 2019 um 11:17:06 Uhr:


In den aktuellen Garantiebedingungen - https://www.mercedes-benz-bald.de/.../young-stars-guaranty.html - heißt es:

Zitat:

@erikbln schrieb am 25. Juli 2019 um 11:17:06 Uhr:



Zitat:

..., dass der Garantienehmer an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt.

Soweit so gut, freie Werkstätten sind erlaubt.

Aber einen Satz später heißt es dann:

Zitat:

@erikbln schrieb am 25. Juli 2019 um 11:17:06 Uhr:



Zitat:

Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen.

Hat man dann einen Schaden, wird MB sagen, dass dieser daran liegt, dass die freie Werkstatt die Vorgaben nicht eingehalten hat, und sei es völlig unbeabsichtigt, durch irgendeinen Fehler o.ä.

Und das große Problem ist dann: Du musst beweisen, dass die freie Werkstatt perfekt gearbeitet hat. Und das dürfte nahezu unmöglich sein und ist in jedem Fall mit sehr viel Zeit, Aufwand, Rennerei und Geld verbunden, bei völlig unklarem Ausgang.

auch hier nein: "Verstoß" bezieht sich auf die Vorgabe, die Wartung entweder beim Garantiegeber oder einer Vertragswerkstatt oder nach Herstellervorgaben gemacht zu haben. Z.B. man hat sie als Laie selbst gemacht, oder überhaupt nicht machen lassen.

Der Sachverhalt ist mittlerweile vom BGH final beschieden. Daher ist die MB-Vertragswerkstatt in der Beweispflicht, sollte sie der Meinung sein, ein Mangel wäre Folge der Wartung bei einer freien Werkstatt.

Gruß
Fr@nk

Fr@nk hat hier vollkomment Recht. Für Werksgarantie und Junge Sterne reicht es vollkommen aus, wenn du es bei irgendeiner Werkstatt machen lässt, solange die diese nach Herstellervorgaben machen. Einfach Anfragen und die sagen einem, ob sie das können oder nicht. Ich habe dies direkt bei meiner MB-Niederlassung so angesprochen (da es dazu Rechtssprechungen gibt), und obwohl die das nicht gerne zugegeben haben, haben sie es bestätigt.

Und wenn es die freie Werkstatt nach Herstellervorgabe macht und dies so im Service-Heft eintragen wird, dann liegt die Beweislast bei MB, wenn diese behaupten, dass da etwas nicht korrekt gemacht worden sei (was sie natürlich nicht können).

Nur in Bezug auf Kulanz hat es evtl. Vorteile, wenn du es immer bei MB machen hast lassen.

Zitat:

...
Der Sachverhalt ist mittlerweile vom BGH final beschieden. Daher ist die MB-Vertragswerkstatt in der Beweispflicht, sollte sie der Meinung sein, ein Mangel wäre Folge der Wartung bei einer freien Werkstatt.

Gruß
Fr@nk

Hallo,
so spricht u.U. ein Anwalt, dem die Länge eines Verfahrens im Grund völlig egal ist. Was ist aber in der Realität die Folge? Was machst du, wenn die Markenwerkstatt bzw. der Hersteller die kostenfreie Instandsetzung mit der Behauptung ablehnt, eine unsachgemäße Wartung wäre ursächlich? Ob du die mit dem bloßen Hinweis auf das BGH-Urteil bekehren kannst?? Vermutlich nicht - und was dann? Dein Wagen wird nicht repariert - oder du musst in Vorleistung gehen und dann auf Ausgleich klagen. Wie lange so was dauert, ist dir vermutlich bekannt. Und ob du bei einer unklaren Ausgangslage bzw. Zweifeln an der Qualität der Wartung und/oder der Mangelursache dann Recht bekommst und Schadensfrei aus der Sache rauskommst, ist ein Lotteriespiel. Anwälte versprechen oft mehr, als letztendlich hinten rauskommt.
Und wenn die "Junge-Sterne-Garantie" im Grunde ein Reparaturkostenversicherung ist?? Was ist dann mit dem BGH-Urteil? Da ist nur von klassischen Garantien die Rede. Bei Reparaturkostenversicherungen kann das u.U. ganz anders aussehen und ausgehen. Und für Leasingfahrzeugen trifft das auch nicht zu!
Gruß

Hallo zusammen,

dieses Thema haben wir schon hier schon tausend mal diskutiert, endet immer wie das Hornberger Schießen.

Ich kann hier Fr@nk, wie immer nur 100% zustimmen!
Das einzigste was nicht mehr greift, ist die Mobilo.
Gruß
LJ-75

Häng mich hier mit dran:

Welchen Umfang hat B1 und wie hoch sind die Kosten ungefähr?

Ich möchte den in einer MB-Werkstatt machen lassen...

Hier die Liste für A und B Service.

Preis für den B Service ohne plus Paket mit eigenem Öl ca. 300 Euro. Gebiet Mainfranken.

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Ich muss nächsten Monat auch zum B1 Service und habe jetzt eine Mail mit einem Kostenvoranschlag von 631 Euro bekommen. Mit Pluspaket und Wechsel der Bremsflüssigkeit (130€)

Mein erster Kostenvoranschlag mit Plus und Öl lag bei 542 Euro.

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