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Sequentielle LPG-Anlage und Oldtimer-Gutachten

Im meinem VW-Bulli T3 Camper verrichtet eine sequentielle BRC-Gasanlage im teilsequentiellen Betrieb seit Jahren gute Dienste. Das Fahrzeug ist jetzt inzwischen über 30 Jahre alt und ich möchte gerne eine H-Zulassung erwirken auch vor dem Hintergrund der Feinstaub- und Stickoxiddebatte in unserer Stadt und drohenden Fahrverboten.
An verschiedenen Stellen habe ich gelesen, daß angeblich nur Venturi-Anlagen als "zeitgenössisch" akzeptiert werden würden. Allerdings hat sich in den letzten Jahren die Anschauung der Prüfbehörden immer wieder weiterentwickelt und geändert.
Hat es denn jemand in letzter Zeit geschafft, mit einer sequentiellen Anlage eine H-Zulassung zu bekommen und bei welcher Prüfgesellschaft? Für weiterführende Hinweise und Erfahrungsberichte wäre ich dankbar.

Beste Antwort im Thema

Motortypen CT, CJ, CV, CU, DF, DG und andere Vergaser können nur mit einer venturi H kriegen. Die Gruppeneinspritzer GW, SS, MV und die Porsche-Motoren etc. können mit teilsequentiellen Anlagen H kriegen. Da wir Bullis restaurieren, kann ich Dir das mit nem breiten Lächeln garantieren :-)
Der Umbau muß "zeitgenössisch" sein und trotzdem aktuellen Sicherheitsstandards erfüllen. Kein TÜVer wird Dir das H verweigern, wenn z.B. ein R67-01er Multiventil drin ist und kein uraltes 00er. Im Gegenteil, im zweiten Fall fällt sogar die HU weg :-)
Und es ist auch falsch, daß der Umbau 10 Jahre nach Zulassung erfolgt sein muß. Er muß innerhalb der 10 Jahre nach Erstzulassung MÖGLICH gewesen sein. Das heißt, bei Bullis aus 92 sind sogar noch Anlagenteile möglich, die erst 2002 verfügbar waren. Besser aber ist es, Anlagenteile zu nehmen, die seit der Bauzeit des Bullis üblich sind - und das sind die meisten teilsequentiellen Anlagen auf jeden Fall. Wir haben schon Busse gehabt, die mit Anlagen von 1990 ausgerüstet waren - ganz klar in der Bauzeit des T2 Typ 3... Und nein, es geht NICHT um das einzelne Bauteil und seine Herstellung, es geht immer nur um den Anlagentyp - also das Serienbauteil als solches.
Also noch mal kurz und einfach: Alle Bauteile, die Du bis 1992 hättest neu kaufen können, sind auch zugelassen, wenn sie tatsächlich erst 2016 hergestellt oder eingebaut wurden. Wir bauen regelmäßig Fahrzeuge auf AAZ- und andere, modernere Motoren als die originalen um - voll H-fähig.
Gruß
Roman

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Na dann freu dich. Das vor 20 Jahren Einspritzer mit geregelten KATs schon üblich waren ist klar. Aber das hat - wie so vieles - nix mit der objektiven Begutachtung zum H Status zu tun.
Hier beim TÜV Süd hättest halt ein Problem damit, und wärst evtl (nicht zwingend!!) das H wieder los.
Die Ermessensspannweite wird halt oft recht großszügig ausgelegt. Aber wenn man sich das beim TÜV mal durchliest erkennt man schnell, das vieles nicht iO ist.
So müsstest du den Audi mittels MiniKat nachrüsten um auf Euro 2 zu kommen (um die Steuer zu senken) - ob er dann noch H tauglich wäre, strenggenommen nein.
Dann geht es halt sofort wieder los und jeder will ne Prins in seinem T3......weil, der hat doch auch....
Was ist das für ein C3? 5E? Die sind hier zu Hunderten bei StockCarrennen gestorben :-) Da waren die 5 Zylinder als Sauger, dann als E mit Ke und später als Turbos lange unschlagbar. Ein paar hübsche 200er gibts noch - Teile sind ja im Überfluss vorhanden.

Meiner hätte ja auch Euro2 und nen geregelten Kat.
Da aber im Schein steht "88 Abgasklasse unbekannt" ist der Kat einer anderen Auspuffanlage geopfert worden.
Der Tüv sagte bei 88 "is ja sau teuer in der steuer" aber dann machen wir die AU was unter dem Auto ist.
Entweder mit geregeltem Kat oder ohne Kat ;)
Dann wird es bei mir wohl ein Impco werden da ist das H sicher ;)

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 7. Mai 2018 um 21:37:34 Uhr:


Na dann freu dich. Das vor 20 Jahren Einspritzer mit geregelten KATs schon üblich waren ist klar. Aber das hat - wie so vieles - nix mit der objektiven Begutachtung zum H Status zu tun.
Hier beim TÜV Süd hättest halt ein Problem damit, und wärst evtl (nicht zwingend!!) das H wieder los.
Die Ermessensspannweite wird halt oft recht großszügig ausgelegt. Aber wenn man sich das beim TÜV mal durchliest erkennt man schnell, das vieles nicht iO ist.
So müsstest du den Audi mittels MiniKat nachrüsten um auf Euro 2 zu kommen (um die Steuer zu senken) - ob er dann noch H tauglich wäre, strenggenommen nein.
Dann geht es halt sofort wieder los und jeder will ne Prins in seinem T3......weil, der hat doch auch....
Was ist das für ein C3? 5E? Die sind hier zu Hunderten bei StockCarrennen gestorben :-) Da waren die 5 Zylinder als Sauger, dann als E mit Ke und später als Turbos lange unschlagbar. Ein paar hübsche 200er gibts noch - Teile sind ja im Überfluss vorhanden.

Ähem! Es ist ein 44er Bj 87, der wurde von 83 ab gebaut! Und ich habe mein H Gutachten vom TÜV Süd!
Der Wagen ist im Originalzustand, der Kat wurde von mit vor Jahren erneuert, weil er kaputt war und dabei habe ich gleich einen Euro2 Kat eingebaut, die Gasanlage ist in dem Wagen schon über 10 Jahren drin! Wie erwähnt, ich zahle jetzt mit H Status mehr Steuern und Versicherung als zuvor, grüne Plakette hat er schon immer, ich habe das nur gemacht, um den originalen, guten Zustand bestätigt zu haben.

Passt doch, die Bauform C3 lief von Mitte/Ende 82 bis 1990. 44 ist eine Bezeichnung wie e39 bei BMW, die Modellreihe ist dann halt 100, oder eben 5er.
So einen hab ich vor zwei Monaten angeboten bekommen als wir für den Sohn nen e36 geholt haben. Papyrus metallic mit dieser noblem Velours Ausstattung. Aber 4000.- .....die gabs mal ne Zeit lang für ne Kiste Bier :-)

Ist zwar etwas weg von LPG, aber das war heut genau so ein Ding:
Schwarzer Käfer, 1302 mit schwarz getönten Elefantenfußrückleuchten - aber vorne Kotflügelblinker. Elend tief mit verchromten Tiefbetfelgen, sehr laut und schnell :-) Alles gut gemacht, aber niemals 30 Jahre alt. Eher eins.
Das ganze mit H.....
1302 hatte nie Elefantenfuß, und getönt gabs die vor 20 Jahren schon gar nicht. Zeitgenösisches Tuning...eher auch nicht. Der sah zur H Abnahme 100% anders aus, wenn er nicht gar einen FIN Bruder hat :-)

Zitat:

Was ich aber definitiv sagen kann ist selbst wenn die der GTÜ Prüfer Herr Ypsilon der dieses Jahr noch bei der GTÜ ist sagt dass er das Abnimmt und für gut befindet mit der sequentiellen Anlage kann es beim nächsten Tüv termin wieder gekillt werden denn bei jedem Tüv muss der "H" Zustand überprüft werden.
Wenn also Herr Zippl in 2 Jahren dann Herrn Ypsilon's Posten übernommen hat könnte es blöd ausgehen und die Anlage ausgebaut werden müssen.

Genau deshalb habe ich in der GTÜ-Zentrale in Stuttgart-Vaihingen nachgefragt. Dann muß man halt zukünftig bei GTÜ über die HU und ggf. auf die Zentrale referieren. Na und...?! Kein Problem, denke ich.

Zitat:

...der einzige Grund ist, daß das Geld und die Zeit, die ich über die Jahre in Instandhaltung etc investiert habe, im Falle eines unverschuldeten Crashes nicht umsonst war und die Versicherung mich mit 300€ abspeist, die müssen mir dann eben einen gleichwertigen mit H Status ersetzen.

Den Fall hatte ich ohne H-Kennzeichen. Mein Glück war, daß ich vorher ein Wertgutachten habe machen lassen, das einen vergleichsweise hohen Wert ausgewiesen hat. Nach dem Crash im östlichen EU-Ausland hatte ich wenigstens bei wirtschaftlichem Totalschaden nach 4 Jahren Gerichtsprozeß diesen Betrag abrechnen können. Kein gutes Geschäft aber ein Investitionsschutz war das schon. Hat mich damals insofern gerettet... .

Kaltlaufregler und Minikats sind nicht relevant für das H. Genau wie alle Veränderungen die das Abgasverhalten verbessern. Die Frage könnte also sein ob man nicht da ansetzen kann? Gerade die ganz neuen Gasanlagen verbessern ja das Abgasverhalten anerkanntermaßen.

Motortypen CT, CJ, CV, CU, DF, DG und andere Vergaser können nur mit einer venturi H kriegen. Die Gruppeneinspritzer GW, SS, MV und die Porsche-Motoren etc. können mit teilsequentiellen Anlagen H kriegen. Da wir Bullis restaurieren, kann ich Dir das mit nem breiten Lächeln garantieren :-)
Der Umbau muß "zeitgenössisch" sein und trotzdem aktuellen Sicherheitsstandards erfüllen. Kein TÜVer wird Dir das H verweigern, wenn z.B. ein R67-01er Multiventil drin ist und kein uraltes 00er. Im Gegenteil, im zweiten Fall fällt sogar die HU weg :-)
Und es ist auch falsch, daß der Umbau 10 Jahre nach Zulassung erfolgt sein muß. Er muß innerhalb der 10 Jahre nach Erstzulassung MÖGLICH gewesen sein. Das heißt, bei Bullis aus 92 sind sogar noch Anlagenteile möglich, die erst 2002 verfügbar waren. Besser aber ist es, Anlagenteile zu nehmen, die seit der Bauzeit des Bullis üblich sind - und das sind die meisten teilsequentiellen Anlagen auf jeden Fall. Wir haben schon Busse gehabt, die mit Anlagen von 1990 ausgerüstet waren - ganz klar in der Bauzeit des T2 Typ 3... Und nein, es geht NICHT um das einzelne Bauteil und seine Herstellung, es geht immer nur um den Anlagentyp - also das Serienbauteil als solches.
Also noch mal kurz und einfach: Alle Bauteile, die Du bis 1992 hättest neu kaufen können, sind auch zugelassen, wenn sie tatsächlich erst 2016 hergestellt oder eingebaut wurden. Wir bauen regelmäßig Fahrzeuge auf AAZ- und andere, modernere Motoren als die originalen um - voll H-fähig.
Gruß
Roman

Genau so ist es wie Roman hier schreibt!

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